Datum: 16.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Lerchenhofhalle Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 18.02.2020, Nr. 2020/02, öffentlicher Teil
2 Genehmigung der Niederschrift aus der konstituierenden Sitzung vom 12.05.2020, Nr. 2020/04, öffentlicher Teil
3 Bauangelegenheiten
3.1 Nutzungsänderung vom bestehenden Nebengebäude in ein Wohnhaus - Wendeldorf 9 - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Eglberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung
3.3 Aufstockung eines Garagendachstuhls mit Ausbau - Ziegelstadel 7a - Antrag auf Baugenehmigung
3.4 Ersatzbau einer Garage - OT Loizenkirchen, Klostersteig 4 - Antrag auf Baugenehmigung
3.5 Neubau eines Austragswohnhauses mit Garage - Berghofen 1 - Antrag auf Baugenehmigung
3.6 Bebauungsplan Am Erlinger Bach - Abwägung Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss
4 Antrag Schützengesellschaft Aham - Zwischenfinanzierung der neuen Schießstände
5 Pflasterstraßen - Beratung über gemeindeeigene Hofzufahrten
6 Kommunalunternehmen Aham, Wirtschaftsplan 2020
7 Informationen
7.1 50/50 Mobil Landkreis Landshut
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 18.02.2020, Nr. 2020/02, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten nichtöffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. nichtöffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift aus der konstituierenden Sitzung vom 12.05.2020, Nr. 2020/04, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten nichtöffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl bittet um Richtigstellung der folgenden TOP´s aus der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Aham vom 12.05.2020.

TOP 3.2
Für die Wahl zum 2. Bürgermeister wird durch Herrn Bernhard Maier, Frau Gertraud Leitl vorgeschlagen, nicht wie aufgeführt durch 1. Bürgermeister Jens Herrenreiter.


TOP 6.1

Als Gemeinderatsmitglieder und Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, wird für Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl, Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Herr Bernhard Maier bestellt, nicht wie aufgeführt Maximilian Baier.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. nichtöffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö 3
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3.1. Nutzungsänderung vom bestehenden Nebengebäude in ein Wohnhaus - Wendeldorf 9 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Aufgrund fehlender Unterlagen wurde der Antrag auf Baugenehmigung dem Bauherrn bzw. dem Planer wieder zurückgegeben. Bis zum Sitzungstag wurden die Antragsunterlagen allerdings nicht erneut vorgelegt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3.2. Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Eglberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Aufgrund fehlender Unterlagen wurde der Antrag auf Baugenehmigung dem Bauherrn bzw. dem Planer wieder zurückgegeben. Bis zum Sitzungstag wurden die Antragsunterlagen allerdings nicht erneut vorgelegt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3.3. Aufstockung eines Garagendachstuhls mit Ausbau - Ziegelstadel 7a - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Mit der Aufstockung und dem Ausbau wird nicht mehr Fläche als bislang versiegelt. Es wird lediglich der Raum über Garage erhöht und damit zusätzlicher Wohnraum geschaffen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.4. Ersatzbau einer Garage - OT Loizenkirchen, Klostersteig 4 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
Die bereits bestehende Garage soll abgerissen werden und durch eine neue und größere Garage ersetzt werden.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet (MI). Es wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.
Es werden Anträge auf Abweichungen der Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) beantragt. Dies ist jedoch nicht durch die Gemeinde Aham, sondern durch das Landratsamt zu prüfen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.5. Neubau eines Austragswohnhauses mit Garage - Berghofen 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), da dieses als Austragswohnhaus genutzt werden soll. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist die durch die Wasserversorgung Genossenschaft Berghofen gesichert.
Die Entwässerung kann über die vorhandene Kleinkläranlage erfolgen. Diese hat eine Größe von 8 Einwohnerwerten.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.

Das Vorhaben liegt im Bereich eines Wasserschutzgebietes. Die Prüfung liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.6. Bebauungsplan Am Erlinger Bach - Abwägung Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 02.08.2019 bis einschließlich 02.09.2019 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 27 Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Bund Naturschutz
- Deutsche Post AG
- Bayernwerk AG
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete Untere Bauaufsichtsbehörde, Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht, Gesundheitsamt
- Gemeinden Gerzen, Kröning, Schalkham, Frontenhausen, Gangkofen

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Landratsamt Landshut, Sachgebiet Bauleitplanung
- Regionaler Planungsverband
- Gemeinde Loiching

Somit wird auch von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:
- Bayerischer Bauernverband
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Bayernwerk Netzcenter Altdorf
- Regierung von Niederbayern
- Staatliches Bauamt Landshut
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise oder Einwendungen gegen die Planung vorgebracht.

Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.
Weitere Stellungnahmen von Fachbehörden liegen nicht vor.

In Bezug auf das Baugebiet, erfragt Gemeinderat Ohlenforst, welche Art der Lärmschutzwand verbaut werden soll und welcher Zeitplanung vorgesehen ist.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Hinweise zu den Geruchsemissionen werden mit den Aussagen in der Begründung abgeglichen und ggf. redaktionell angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Das genannte Bodendenkmal, sowie alle in unmittelbarer Nähe bekannten Bodendenkmäler wurden bereits in die Begründung mit aufgenommen. Die Fachstelle erläutert, dass die Ausdehnung der vorgeschichtlichen Siedlung und damit der Bodendenkmäler ungewiss ist. Aus diesem Grund sowie der siedlungsgünstigen Lage des Geltungsbereiches - am Rand der Niederterrasse oberhalb der Vils – werden in diesem Bereich Bodendenkmäler vermutet, Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Alle weiteren Hinweise ergehen zur Kenntnis und werden im Zuge der weiteren Planung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Hinweise zur Ausbauentscheidung, der Bestandsplan, die Gründe zur unterirdischen Versorgung des Baugebiets sowie die Hinweise zu Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Hinweise und Anmerkungen zu vorhandenen Kabeln, den Abstandszonen von Bäumen und Sträuchern, den Unfallverhütungsvorschriften sowie alle weiteren Anmerkungen ergehen zur Kenntnis und werden redaktionell in der Begründung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Gemeinde nimmt die Empfehlung eine Bauverpflichtung für das neue Baugebiet auszusprechen zur Kenntnis. Der Hinweis aus städtebaulicher Sicht wird auch zur Kenntnis genommen. Hierzu kann folgendes ausgesagt werden: Die Gemeinde hat sich bereits vor Beginn des Bauleitplanverfahrens mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung gesetzt und die rechtlichen Voraussetzungen abgestimmt. In Zuge dessen wurde das Verfahren gemäß § 13b BauGB gewählt und durchgeführt. In den Planungsunterlagen liegt hier ein redaktioneller Fehler vor, welcher redaktionell angepasst wird. Verfahrensrechtlich hat dies keinerlei Auswirkungen, da das Verfahren selbst, sowie die Beschlüsse und Bekanntmachungen entsprechend § 13b BauGB formuliert und durchgeführt wurden. Daher kann seitens der Regierung von Niederbayern mit einer Zustimmung gegenüber der Planung ausgegangen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Landshut zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Anmerkungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Weiteren sowie auf Ebene der detaillierten Erschließungsplanung berücksichtigt. Aufgrund der Topographie sowie der bestehenden Erschließungsstraße samt Gehweg und Busbucht wird das Niederschlagswasser der neu geplanten Straße nicht auf den Straßengrund der Staatsstraße abgeleitet. Die Sichtflächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten und werden nachrichtlich in die Unterlagen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zur Kenntnis. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut merkt an, dass zwar seitens der Vils keine Hochwassergefährdung ausgeht, jedoch vom Erlinger Bach durchaus. Hierzu gibt’s es keine Berechnungen, wodurch eine Hochwassergefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Um dies auszuschließen muss eine Hochwasserberechnung durchgeführt und ein Überschwemmungsgebiet ermittelt werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Preiss & Schuster, Vilsbiburg beauftragt diese Hochwasserberechnung durchzuführen und erst im Anschluss die Stellungnahme vollumfänglich abzuwägen. Diese Berechnung wurde zwischenzeitlich durchgeführt und kommt zu folgendem Ergebnis. Das HQ 100 entlang des Erlinger Baches erreicht das Baugebiet bzw. die überbaubaren Grundstücksflächen nicht. Das HQ 100 überschwemmt nur die für eine Überbauung nicht vorgesehene, tieferliegende Extensivwiese. Daher kann von keiner Hochwassergefährdung ausgegangen werden. Auf die Hochwasserberechnung des Ingenieurbüros Preiss & Schuster, Vilsbiburg wird verwiesen. Auf welcher Höhe die geplante Straße und damit die Böschung zu der Extensivwiese zu liegen kommen, muss im nachgeordneten Verfahren auf Ebene der detaillierten Erschließungs- und Entwässerungsplanung aufgezeigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 8

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Anmerkung zur richtigen Zuständigkeit des Zweckverbandes wird in den Unterlagen redaktionell angepasst und im Zuge der weiteren Umsetzung berücksichtigt. Die Hinweise zu bestehenden Versorgungsleitungen und Änderungen an diesen werden redaktionell in der Begründung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 9

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Am Erlinger Bach in der Fassung vom 16.06.2020 als Satzung nach § 10 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Antrag Schützengesellschaft Aham - Zwischenfinanzierung der neuen Schießstände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö 4

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert den Gemeinderat über den Antrag der Schützengesellschaft Aham.

Die Schützengesellschaft Aham, erhält für den Umbau der Schießstände (auf elektronische Schießstände), eine Förderung der Gemeinde in Höhe von 7.500 Euro und bittet um ein Darlehn in Höhe von ca. 10.000 Euro, bis die Auszahlung der bereits genehmigten Förderung durch den Schützenbund erfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Darlehe n in Höhe von 10.000 Euro, für die Schützengesellschaft Aham zu gewähren

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Pflasterstraßen - Beratung über gemeindeeigene Hofzufahrten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinde Aham gibt es noch einige Höfe, deren Zufahrten unbefestigt sind. Von einigen dieser Landwirte wird immer wieder der Wunsch an den Bürgermeister herangetragen, diese auch zu befestigen. Es gibt zwar ein Förderprogramm vom Amt für ländliche Entwicklung namens „Hofzufahrtenprogramm“, dies ist allerdings langwierig, mit Bürokratie verbunden und da diese Hofzufahrten im klassischen Straßenbau ausgeführt werden müssen,  entstehen trotz hoher Förderungen noch hohe Kosten für die Gemeinde. Da die letzten Jahre und auch noch die nächsten Jahre gerade in einem Maße die bestehenden Straßen im Gemeindegebiet saniert werden sollten neue Straßen hintenanstehen.
Jetzt gab es das Angebot eines Betroffenen: er würde seine Hofzufahrt selber pflastern, wenn die Gemeinde die Materialkosten übernimmt. (Die Gemeinde Schalkham betoniert einige Ortsverbindungsstraßen)

Jetzt gilt es im Gemeinderat zu diskutieren, ob man so verfahren soll. Es besteht die Gefahr, dass diese Straßen auch wieder schnell in einem schlechten Zustand sind, wenn die Qualität der Ausführung nicht passt. Auch gilt es zu überlegen, ob man die gesamten Materialkosten übernehmen soll oder nur einen bestimmten Anteil. 1. Bürgermeister Herrnreiter schlägt vor, einen maximalen Höchstbetrag von 10.000€ oder 20.000€ pro Jahr für dieses „Programm“ festzulegen.

Der Gemeinde wurde am Sitzungstag ein Schreiben sowie Straßenbilder durch den Anwohner Franz Geigenberger vorgelegt, welches Bürgermeister Herrnreiter in der Sitzung verliest. Die Fotos, werden den Gemeinderäten digital zur Verfügung gestellt. Für dieses Straßenstück wird anhand der aktuellen Fotos, die Sanierungsnotwendigkeit verdeutlicht.

Der Gemeinderat berät, ob eine Übernahme der Materialkosten in Verbindung mit Eigenleistung der Anlieger in Frage kommt. Ebenfalls wird beraten, welches Material zur Sanierung verwendet werden kann. Da sich dies jedoch an einem stabilen Unterbau orientiert, müssen die zu sanierenden Straßen individuell begutachtet werden und sich vor Ort ein Bild über den Zustand sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen gebildet werden.

Die Verwaltung wird mit der Abklärung der Finanzierungsmöglichkeiten durch das Amt für ländliche Entwicklung beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Kommunalunternehmen Aham, Wirtschaftsplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter stellt dem Gemeinderat den Finanzplan des Kommunalunternehmens Aham für die Jahre 2020 – 2025 vor. Gemeinderatsmitglied Franz Ohlenforst jun., äußert den Wunsch, die einzelnen Posten durchzusprechen. Diesem Wunsch wird nachgekommen. Der 1. Bürgermeister Herrnreiter  informiert den Gemeinderat über die im Finanzplan aufgeführte Kostenkalkulation aus den Jahren 2019 sowie 2020.

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Breitbandausbau Gemeinde Aham

Der 1. Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus der Gemeinde Aham sowie den Besuch des Herrn Räbigers vom Planungsbüro Corwese vor zwei Wochen im Rathaus. Es wird erneut eine Markterkundung bei den Netzbetreibern durchgeführt werden. Diese dient dazu, exakt festzustellen, welche Breitbandversorgung derzeit in den einzelnen Haushalten verfügbar ist.

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert ebenfalls über mögliche Förderprogramme, welche in Anspruch genommen werden können.

Ferienprogramm 2020

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand des Ferienprogrammes der Verwaltungsgemeinschaft.
Aufgrund der derzeitigen Situation ist in den Gemeinden Gerzen und Kröning bereits die Entscheidung auf eine Absage für das Jahr 2020 gefallen. Die geforderten Auflagen kann die Gemeinde den Vereinen nicht abverlangen. Zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen wird es im Jahr 2020 kein Ferienprogramm in der Gemeinde Aham geben.

Verkehrsschau

Bürgermeister Herrnreiter informiert den Gemeinderat über einen erneut angefragten Termin im Rahmen der Verkehrsschau. Angedacht ist u. a. eine Geschwindigkeitsbeschränkung am neuen Bauhof auf 70 km/h festzusetzen. Der Gemeinderat wird über weitere Ergebnisse sowie Maßnahmen nach dem Termin in Kenntnis gesetzt.

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7.1. 50/50 Mobil Landkreis Landshut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö 7.1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter erklärt, dass das Projekt „50/50 Mobil Landkreis Landshut“, jungen Menschen 14-26 Jahre, Senioren ab 70 Jahre und Personen mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis und einem Wohnsitz im Landkreis Landshut haben, ermöglich soll, bei teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen vergünstigt mitzufahren.

Da dieses Projekt auch in den anderen 3 Gemeinden angeboten werden soll, wird es in den dortigen Sitzungen ebenfalls beraten. Somit wäre es denkbar, das Projekt über die Verwaltungsgemeinschaft laufen zu lassen und nicht über die einzelnen Gemeinden.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö 8
Datenstand vom 06.08.2020 16:15 Uhr