Datum: 21.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Lerchenhofhalle Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 16.06.2020 Nr. 2020/05, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau einer Doppelgarage mit Holzlager - Nöham 8 - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Eglberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Neubau einer Lagerhalle - Josef-Eibl-Straße 5 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
2.4 Errichtung von 2 Garagengebäuden auf den vorh. Fundamenten - Prosmering 1 & 1a - Antrag auf Baugenehmigung
2.5 Gewinnung von Kies und Sand - Sommeraufeld, zwischen Sichartsreit und Ziegelstadel - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung
3 Anpassung von Straßenwidmungen - Abstufungen aufgrund überörtlicher Rechnungsprüfung
4 Straßenwidmung - Prosmeringer Straße
5 Haushaltsjahr 2020
5.1 Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020
5.2 Beschluss zur Finanzplanung
6 Einstellung eines Hausmeisters für das Gemeindezentrum Aham, Information, geänderter Beschäftigungsbeginn
7 Pflasterstraßen - Gemeindeeigene Hofzufahrten
8 Förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 ASbs. 2 BauGB - Bebauungsplan GE Leberskirchen
9 Anschaffung Flurförderfahrzeuge für Bauhof
10 Informationen
11 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 16.06.2020 Nr. 2020/05, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird hervorgebracht, das  aus der Niederschrift nicht ersichtlich ist, dass das Gemeinderatsmitglied Mühlhofer bei der Sitzung vom 16.06.2020 entschuldigt abwesend war. Bei der Niederschrift sieht es so aus, als wäre Gemeinderatsmitglied Mühlhofer anwesend gewesen. Die Niederschrift vom 16.06.2020 soll entsprechend geändert werden.
Weitere Hinweise, oder Einwendungen werden nicht erhoben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö 2
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2.1. Neubau einer Doppelgarage mit Holzlager - Nöham 8 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Die Zufahrt von befahren öffentlichen Verkehrsflächen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert
Die Ableitung von Schmutzwasser ist über den gemeindlichen Schmutzwasserkanal ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Aufgrund der Grenzbebauung von 15,57 Meter liegt die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung der angrenzenden Grundstückseigentümerin vor.

Die bestehende Garage mit einem Einstellplatz und das an das Wohnhaus angebaute Waschhaus werden im Zuge des Neubaus abgebrochen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Eglberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben augenscheinlich nicht entgegen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert. Die Baugrundstücke grenzen zwar nicht unmittelbar an einen solchen Verkehrsweg an, der Antragsteller kann jedoch über in seinem Eigentum stehende Grundstücke vom nächstgelegen Verkehrsweg zufahren.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Neubau einer Lagerhalle - Josef-Eibl-Straße 5 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Neubau einer Lagerhalle im Genehmigungsfreistellungsverfahren im Gewerbegebiet Aham.

Die Erklärung, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist, wurde vom Vorsitzenden in eigener Zuständigkeit abgegeben.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

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2.4. Errichtung von 2 Garagengebäuden auf den vorh. Fundamenten - Prosmering 1 & 1a - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Zu dem Vorhaben liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes Landshut vor. Die heute vorgelegten Planunterlagen stimmen mit denen des Vorbescheids überein.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.5. Gewinnung von Kies und Sand - Sommeraufeld, zwischen Sichartsreit und Ziegelstadel - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, da es wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll bzw. kann (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Das 19.823 m² große Grundstück wurde bisher von der Zacher Tonabbau GmbH & Co. KG als Lehmgrube betrieben. Der Lehmabbau wurde 2020 aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt.

Zur weiteren Entwicklung des Standortes ist auf der gesamten Grundstücksfläche die Gewinnung der unter den Decklehmen anstehenden Kiese beabsichtigt. Die Abgrabungsfläche beträgt 9.222 m² und die gesamte Betriebsfläche inkl. Außenkippe und Mutterbodenmieten 13.618 m². Die dort vorhandenen Kies-Sandgemische sind durch die günstige Kornverteilung und den hohen Quarzgehalt für den frostsicheren Unterbau von Bauwerksgründungen sehr geeignet. Die Betriebsdauer ist vom Kiesabsatz und der Verfüllrate der Kiesgrube abhängig, deren Umfang nicht absehbar ist. Die Laufzeit wird vorläufig mit 10 Jahren veranschlagt. Für Abraumarbeiten und Gewinnungsbetrieb werden Schubraupen, Bagger- und Radlader eingesetzt. Kies und Abraum wird über Nahdistanz mit Radladern befördert, über mittlere Strecken mit LKW’s. Für den Abtrag und die Förderung der empfindlichen Mutterboden- und Lößlehmschichten werden Kettenfahrzeuge mit geringen Bodendruck eingesetzt.

Die Sicherheitsabstände zu Nachbargrundstücken sind mindestens 5 m breit und durch die Anhäufung von Bodenmieten gesichert. Die Fläche liegt in keinem für den Grundwasserschutz ausgewiesenen Gebiet.
Die Kiesgrube kann von der ST 2083 und über eine Feldstraße, die beim Anwesen „Vilstalstraße 3“ abzweigt, erreicht werden. Die Sondernutzerlaubnis der Zufahrt wurde bereits im Jahr 2005 für die Lehmgrube bestätigt. Die Zufahrt wird durch eine Schranke gesichert. Innerhalb des Betriebes werden die Fahrstrecken der Baumaschinen so angelegt, dass sich ihre Wege nicht kreuzen. Der Gewinnungs- und Förderbetrieb von Kies ist von der Grubenzufahrt und den Fahrwegen der zum Kiestransport eingesetzten Straßenfahrzeuge getrennt.
Im Bedarfsfall wird eine portable Toilette eingerichtet.
Rekultivierungsziel ist die Wiederherstellung des Kiesgrubengeländes entsprechend seiner Vornutzung als Ackerland. Das durch die Kiesentnahme entstehende Massendefizit kann durch die Absenkung des Grundstücks ausgeglichen werden.

Die Versorgung mit Frischwasser sowie die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 967 hat die Unterschrift verweigert.

Im Gemeinderat stellt sich die Frage, mit was die Auffüllung erfolgen soll.
Der a bgebaute Kies soll durch Lehm oder Aushub aufgefüllt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Anpassung von Straßenwidmungen - Abstufungen aufgrund überörtlicher Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Zeit vom 24.11.2014 bis 23.02.2015 wurde die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2003 mit 2013 durchgeführt. Dabei wurde unter anderem das Straßenbestandsverzeichnis beanstandet.

Nachstehend aufgeführte Straßen sind im Straßenbestandverzeichnis als Gemeindeverbindungstraßen geführt, obwohl sie nach ihrem derzeitigen Ausbauzustand und insbesondere der verkehrsrechtlichen Bedeutung nicht mehr den Anforderungen einer Gemeindeverbindungstraße gerecht werden:

Gemarkung Aham:
- Schweibingerstraße
- Zellmeierstraße (ab dem nicht ausgebauten Bereich dem Anwesen Nöham 11)
- Berghofenerstraße

Gemarkung Loizenkirchen:
- Hitzenberger Straße über Hannsmal

Gemarkung Neuhausen:
- Haagerstraße

Die oben genannten Straßen sind lt. der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Landshut als öffentliche Feld- und Waldwege abzustufen. Dem Gemeinderat werden hierzu entsprechende Luftbilder vorgestellt.

Gemäß dem Textteil zum Flurbereinigungsplan der Flurneuordnung Flussraum Vils aus dem Jahr 2018 wurde der Teil der Berghofenerstraße im Bereich des Schlosses Aham zur Ortsstraße gewidmet. Zudem wurde die Haager Straße als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Daher ist der Teil der Berghofener Straße am Schloss Aham gemäß der Flurbereinigung zur Ortsstraße abzustufen. Die Haager Straße ist nicht als öffentlicher Feld- und Waldweg abzustufen.

Des Weiteren wird in den Feststellungen der Rechnungsprüfung die Gemeindestraße Nr. 3 (Moosberger Straße) aufgeführt. Diese wurde jedoch bereits im Jahr 1997 zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft.

Im Gemeinderat stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Aham dann, trotz Abstufung, die Räum- und Streupflicht im Winter wahrnehmen muss. Hier erläutert 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass der Winterdienst trotzdem im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten wahrgenommen wird. Weiterhin werden Überlegungen geäußert, ob sich der Unterhaltsaufwand der Gemeinde Aham durch die Abstufung verringert. 1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert, dass die Straßen bereits zum aktuellen Zeitpunkt keine Gemeindeverbindungsstraßen mehr sind und dass die Abstufung lediglich ein formeller Akt ist. Durch die Beschlussfassung wird das Straßenbestandsverzeichnis mit den örtlichen Gegebenheiten in Einklang gebracht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, gemäß den Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung folgende Gemeindeverbindungsstraßen zu öffentlichen Feld- und Waldwegen abzustufen:

Gemarkung Aham:
- Schweibingerstraße
- Zellmeierstraße (ab dem nicht ausgebauten Bereich dem Anwesen Nöham 11)
- Berghofenerstraße für die Teilstrecke der Fl. Nr. 64/3

Gemarkung Loizenkirchen:
- Hitzenberger Straße über Hannsmal

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Textteils zum Flurbereinigungsplan Flurneuordnung Flussraum Vils aus dem Jahr 2018 die Haager Straße und den Teil der Berghofener Straße am Schloss Aham nicht als öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Straßenwidmung - Prosmeringer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass bei Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses festgestellt wurde, dass die Gemeindeverbindungsstraße nach Prosmering noch nicht aufgenommen ist.

Die Straße beginnt am Abzweig der Gemeindeverbindungsstraße von Haag nach Wimm auf Höhe von Wimm und endet an der Gemeindegrenze nach Frontenhausen. Die Straße weist eine Länge von 2,239 Kilometern auf. Das Luftbild wird vorgezeigt.

1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert, dass das Straßenbestandsverzeichnis, durch die Widmung, entsprechend der örtlichen Gegebenheiten aktualisiert wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Straße von Wimm bis zur Gemeindegrenze Frontenhausen bei Prosmering auf den Fl. Nr. 1168/2, 1378/1 und 1378/0, alle Gemarkung Neuhausen, mit einer Länge von 2,239 Kilometern als Gemeindeverbindungsstraße zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt das Widmungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö 5
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5.1. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Anhand der im Ratsinformationssystem bereitgestellten Unterlagen (Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Finanzplanung), erläutert Johanna Ohlenforst die wesentlichen Grundlagen der Haushaltssatzung und der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020. Weiterhin wird auf wesentlichen Investitionen und die geplante Finanzierung in den Finanzplanungsjahren eingegangen. Auf die in Anlage beigefügten Unterlagen wird ausdrücklich Bezug genommen. Die Präsentation ist in Anlage beigefügt.

Konkret erläutert wird die Haushaltssatzung mit den Anlagen.

Es wird auf die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben, die Umlagen, die Gemeindesteuern, die Schlüsselzuweisung, die Finanzierungsanteile der Gemeinde Aham für das Kommunalunternehmen, die Erschließung des Baugebietes „Am Erlinger Bach“ in Aham, die Städtebauförderungsmaßnahme „Gemeinden an der Milchstraße“, sowie die Verpflichtungsermächtigungen und die Bildung des Haushaltseinnahmerestes für die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2019 eingegangen.

Auf die Fragen des Gemeinderates wird eingegangen und 1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert die Baukostenzuschüsse an das Kommunalunternehmen. Hier wird ausgeführt, dass die Zuschüsse seitens der Gemeinde Aham an das Kommunalunternehmen Planungen sind und dass die Zuschüsse, welche zuerst an die Gemeinde Aham bezahlt und dann direkt an das KU Aham weitergeleitet werden, nicht berücksichtigt sind.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.2. Beschluss zur Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Die gesamte Finanzplanung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt. Johanna Ohlenforst erläutert die Investitionsmaßnahmen und die jeweilige Finanzierung. Die Präsentation ist in Anlage beigefügt.

Gemeinderatsmitglied Dr. Ehrenhofer gibt den Hinweis, dass der Tagesordnungspunkt 5.2 bei der zweiten Einladung nicht mehr enthalten war. Im Ratsinformationssystem war die Tagesordnung vollständig hinterlegt.


Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Finanzplanung zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, entsprechend der beigefügten Anlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Einstellung eines Hausmeisters für das Gemeindezentrum Aham, Information, geänderter Beschäftigungsbeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter gibt bekannt, dass das Stellenausschreibungsverfahren für die Stelle als Hausmeister des Gemeindezentrums abgeschlossen ist.

Zum 01.10.2020 konnte Michael Hopper aus Aham für die Stelle gewonnen werden. Damit verbleibt ausreichend Zeit für die Einarbeitung, da der aktuelle Hausmeister, Herr Walter Halt, ab 31.12.2020 in Ruhestand geht.

Nach Unterschrift der Vertragsunterlagen vereinbarte 1. Bürgermeister Herrnreiter mit Herrn Hopper einen früheren Beschäftigungsbeginn. Als neuer Beschäftigungsbeginn wurde der 01.07.2020 fixiert.

Dies begründet sich damit, dass Herr Hopper dann im Juli 2020 bereits an dem Grundseminar für Schulhausmeister teilnehmen kann und dass die beiden Hausmeister (Herr Halt und Herr Hopper) dann in den Sommerferien Sanierungsarbeiten an der Gebäudlichkeit (Grundschule und Lerchenhof) durchführen können. Beispielsweise blättert die Farbe am Sockel des Gebäudes ab, da bei der Errichtung keine Noppenfolie angebracht wurde. Durch die frühere Beschäftigung des Herrn Hoppers können in den Sommerferien Grundsanierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, sowie die Teilnahme an verschiedenen Seminaren für Hausmeister ermöglicht werden.


Weiterhin gibt 1. Bürgermeister Herrnreiter die weiteren Einstellungen im Bereich der Grundschule Aham bekannt:

Für die Mittagsbetreuung musste Ersatz für eine ausgeschiedene Kraft gefunden werden. 1. Bürgermeister Herrnreiter gibt die Einstellung von Frau Irene Rackerseder aus Aham bekannt. Frau Rackerseder ist ab 01.09.2020 als teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin für die Förderung und Betreuung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham tätig.

Ab September 2020 sind im Bereich der Mittagsbetreuung drei Kräfte, Frau Unterreithmeier, Frau Halt und Frau Rackerseder, beschäftigt.

Als Schulweghelferin, im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, konnte Frau Christine Huber aus Aham gewonnen werden. Das Beschäftigungsverhältnis wurde ebenfalls mit Wirkung ab 01.09.2020 geschlossen.

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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7. Pflasterstraßen - Gemeindeeigene Hofzufahrten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wurde ermittelt, dass das EU-Förderprogramm „Ländlicher Wegebau“ (ELER-Programm 2014-2020) keine Fördermöglichkeiten mehr bietet. Da die Fördermittel bereits durch Zuwendungsbescheide vollständig gebunden sind, können keine neuen Anträge auf Förderung mehr gestellt werden.

Alternativ zu diesem EU-Programm existiert jedoch eine Fördermöglichkeit des Landes Bayern über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE 2019). Danach sind die Planung und Herstellung von Verbindungswegen zu Einzelhöfen und Weilern sowie die Planung und Herstellung von Feld- und Waldwegen förderfähig. Als Herstellung gilt der Bau neuer Wege sowie der Ausbau bereits bestehender Wege. Unter Ausbau bestehender Wege versteht man die bautechnische Ertüchtigung, also z.B.
- Staubfreimachung (Asphaltierung, Pflasterung, Fräsrecycling, Oberbauverstärkung)
- Unterbauverstärkung.

Die Maßnahmen müssen dabei immer dem Ziel dienen, landwirtschaftliche Wege zu schaffen, die den derzeitigen und möglichst auch künftigen Gewichts- und Verkehrsbelastungen Stand halten. Nicht förderfähig sind reine Unterhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Aufkiesen oder Asphaltreparaturen.
Natürlich gibt es – wie bei Förderprogrammen üblich – einige Zuwendungsvoraussetzungen. Diese hier darzustellen wäre zu umfangreich. Um es möglichen Interessenten einfacher zu machen, hat das Amt für ländliche Entwicklung daher das Wichtigste in einem Hinweisblatt zusammengefasst. Dieses Hinweisblatt wir dem Gemeinderat über das RIS zur Verfügung gestellt. Neben den Fördervoraussetzungen beschränken natürlich noch die uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Entscheidung zur Förderung.

Die Förderhöhe für die Hofzufahrten liegt demnach bei 60 %. Es muss allerdings ein bestimmter Ausbaustandard erfüllt und eine Entwässerungseinrichtung zur Oberflächenentwässerung eingeplant sein. Zudem liegt die Bagatellgrenze für ein Projekt (mehrere Maßnahmen inkl. Planungskosten) bei 25.000 €.

Der Ablauf und die Antragstellung sind auf Seite 3 des beigefügten Hinweisblattes ersichtlich. Die Einschaltung eines privaten Planungsbüros ist lt. dem Hinweisblatt erforderlich. Dies ergibt sich bereits aus den vorzulegenden Unterlagen beim ALE.

1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert, dass die Förderprogramme hohe Anforderungen stellen und unterbreitet dem Gemeinderat einen eigenen Vorschlag, alternativ zu den Fördermöglichkeiten.

Vorschlag des 1. Bürgermeisters: die Gemeinde Aham beteiligt sich an den Sanierungen/Erneuerungen der Hofzufahrten mit einem jährlich gedeckelten Betrag in Höhe von 20.000 Euro. Grundsätzlich sollen die Kosten für die Erneuerung der Hofzufahrt aufgeteilt werden, mit einer Aufteilung 60 % Gemeinde Aham, 40 % Eigentümer. Der gemeindliche Anteil (60 % der gesamten Baukosten) beträgt maximal 20.000 Euro. Damit stehen gesamt betrachtet knapp 34.000 Euro für die Sanierung einer Hofzufahrt zur Verfügung.

1. Bürgermeister Herrnreiter bittet den Gemeinderat um Stellungnahme und stellt die Frage in den Raum, wie die jährliche Vergabe durchgeführt werden soll. Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Im Gemeinderat kristallisiert sich das Meinungsbild heraus, dass sanierte Hofzufahrten nicht innerhalb kürzester Zeit erneut gefördert werden sollen, beispielsweise wenn Kosten bei der Sanierung eingespart wurden. Die Kostenverteilung Gemeinde und Eigentümer wird beraten und verschiedene Vorschläge werden hervorgebracht (60 % Gemeinde/40 % Eigentümer, 80 % Gemeinde/20 % Eigentümer). Es werden auch Überlegungen angestellt, wie beispielsweise, dass die Gemeinde Aham einen Kostenanteil übernimmt, entsprechend der Zufahrtslänge für Pflastersteine (Kosten je Laufmeter Pflastersteine X Zufahrtslänge), oder dass jährlich eine Maximallänge von 400 Meter Hofzufahrt gefördert wird. Weiterhin wird generell die Definition „Hofzufahrt“ beraten.

1. Bürgermeister Herrnreiter gibt zu bedenken, dass wenn der Kostenanteil der Gemeinde relativ hoch ausfällt, eine Antragsflut zu befürchten ist, für die die Gemeinde Aham nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Durch eine angemessene Beteiligung der Eigentümer werden unüberlegte Anträge vermieden und eine zeitliche Entzerrung ermöglicht.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt, dass sich die Gemeinde Aham jährlich mit einem Maximalbetrag in Höhe von 20.000 Euro an den Sanierungskosten für Hofzufahrten beteiligt. Die Baukosten verteilen sich zu 60 % auf die Gemeinde Aham mit einem Maximalbetrag in Höhe von 20.000 Euro je Jahr und 40 % auf die Eigentümer.

Für die Förderung ist eine Bindungsfrist von 20 Jahren vorgesehen – eine erneute Förderung ist demnach erst nach Ablauf von 20 Jahren möglich.

Weiterhin behält sich die Gemeinde Aham, im Falle einer Bezuschussung, ein Mitspracherecht bei der geplanten Maßnahme vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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8. Förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 ASbs. 2 BauGB - Bebauungsplan GE Leberskirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Aham wurde von der Gemeinde Schalkham am Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan GE Leberskirchen beteiligt. Die Gemeinde Schalkham plant die Ausweisung eines Gewerbegebiets am Ortsrand von Leberskirchen. Die Gemeinde Aham hat bis zum 10.08.2020 Zeit sich zur Planung zu äußern.

Das Luftbild, der Entwurf des Bebauungsplanes und die Erläuterungen hierzu sind in Anlage beigefügt und werden vorgezeigt.

Durch die Planungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gemeinde Aham. Daher wird von einer Stellungnahme abgesehen

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und sieht von einer Stellungnahme ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Anschaffung Flurförderfahrzeuge für Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Anschaffung eines Flurförderfahrzeugs für den Bauhof

Auf dem Bauhof würde ein Gabelstapler dringend benötigt werden. Damit könnten LKW be- und entladen werden, Material und Maschinen in den Regalen und Bühnen der Hallen ein- und ausgelagert werden und auch später einmal, wenn der Ladebagger im Salzlager nicht mehr geht, das Streusalz in die Streuer der Winterdienstfahrzeuge gefüllt werden. Eine Straßenzulassung ist enorm wichtig, damit das Fahrzeug auch an andere Orte im Gemeindegebiet fahren kann um dort zu arbeiten, z.B. am Lerchenhof oder auf Baustellen des Bauhofs. Eine Seitenverschiebung der Gabelzinken ist beim Be- und Entladen von Lastwagen oder beim Positionieren im Regal sehr empfehlenswert. Die Zinkenverstellung ermöglicht ein schnelles, einfaches und effektives einstellen des Zinkenabstandes für unterschiedliche Aufnahmen oder zum Einzwicken von Werkzeugen vom Fahrersitz aus ohne abzusteigen, was ein effektiveres Arbeiten ermöglicht. Es liegt ein Angebot eines ortsansässigen Gabelstaplerhändlers über einen gebrauchten Gabelstapler vor, das ein sehr günstiges Prei-Leistungsverhältnis enthält. Die momentane Mehrwertsteuerreduktion bringt eine Ersparnis von ca. 450€. Das Unternehmen gibt eine Gewährleistung auf das ganze Fahrzeug für 6 Monate, auf die neu Eingebauten oder reparierten Teile für zwei Jahre. Der Vorteil des ortsansässigen Staplerkundendienstes ist die schnelle Verfügbarkeit der Mechaniker bei Störungen und der kurze Weg in die Werkstatt. Nahezu alle Gemeinden verfügen über einen Gabelstapler auf dem Bauhof, da die Arbeiten dadurch effizienter erledigt werden können. Das angebotene Fahrzeug erfüllt die vom Bauhof geforderten Eigenschaften. Daher empfehlen der Bauhof und der Bürgermeister dem Gemeinderat sich für die Anschaffung dieser Arbeitsmaschine zu entscheiden.

1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert die Hintergründe und die Begründung des geplanten Kaufs ausführlich und beantwortet die Fragen der Gemeinderatsmitglieder. Weiterhin werden die Verwendungsmöglichkeiten vorgestellt und die Positionen des Angebots erläutert. Die grundsätzliche Notwendigkeit der geplanten Neuanschaffung wird im Gemeinderat diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den von der Firma Staplerservice Schemmerer angebotenen Gabelstapler der Firma Linde anzuschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Gewerbegebiet Aham
1. Bürgermeister Herrnreiter gibt die Vergabe der Feinschicht, mit der das Gewerbegebiet Aham fertiggestellt wird, bekannt. Die Firma Erd – Tiefbau Westenthanner GmbH  wurde beauftragt, die Angebotssumme beläuft sich auf 141.591,78 Euro. Die Umsetzung ist voraussichtlich für August 2020 geplant.

Schießsystem für die gemeindlichen Gebäudlichkeiten
1. Bürgermeister Herrnreiter gibt bekannt, dass eine Zusammenarbeit im Bereich der VG Gerzen bezüglich eines einheitlichen Schließsystems angedacht ist. Bei einer Zusammenarbeit ist die Beschaffung des Programmiersystems wirtschaftlich und die Programmierung müsste dann nicht mehr über die Firma Pannermayr erfolgen, was den zeitlichen Aufwand hierfür deutlich reduziert.

Es wird erläutert, dass das bestehende System fragwürdig ist, da aktuell zahlreiche Zugänge möglich sind, ohne tatsächliche Berechtigung. Das System VERSO CLIQ könnte im Bereich der Grundschule Aham, im Gemeindezentrum, bei dem neuen Feuerwehrgerätehaus und dem Bauhof eingesetzt werden.

Seitens der Firma Pannermayr wird eine Vorstellung des Systems im Rathaus der VG Gerzen erfolgen.


Wasserstoffauto des Autohaus Schober in Velden
1. Bürgermeister Herrnreiter gibt bekannt, dass das Autohaus Schober, Velden, kostenlos Wasserstoffautos zum Probefahren zur Verfügung stellt. Auf Anfrage seitens Gemeinderatsmitglieds Mühlhofer hat 1. Bürgermeister Herrnreiter eine entsprechende Anfrage beim Autohaus gestellt. Voraussichtlich von 24.07.2020 bis 31.07.2020 wird der Gemeinde Aham ein Wasserstoffauto zur Verfügung gestellt.

Wenn die Testmöglichkeit entschieden ist und tatsächlich umgesetzt wird, wird dies in den Medien bekannt gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aham können das Auto dann kostenfrei für 30 Minuten probe fahren. Hierfür muss ein Überlassungsvertrag unterzeichnet werden und der Fahrer muss mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Vergabe soll über den Hausmeister erfolgen; Herr Hopper ist hierüber informiert und einverstanden.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö 11

Sachverhalt

Verkehrsschau:
Die Ergebnisse der Verkehrsschau werden derzeit aufbereitet; bis dato fehlt die polizeiliche Stellungnahme. Wenn diese vorliegt, erfolgt die Bekanntgabe im Gemeinderat.

Schloss Aham – Marterl:
Es wird die Frage gestellt, wer für die Instandhaltung des Marterls zuständig ist. 1. Bürgermeister Herrnreiter verweist hier auf die Eigentümer.

Veröffentlichung von Baugrundstücken:
Die neuen Baugebiete im Bereich der Gemeinde Aham sind weder auf der Homepage, noch im Bürgerblatt zu finden. 1. Bürgermeister Herrnreiter gibt bekannt, dass die neuen Baugebiete erst nach Unterschrift veröffentlicht werden. Beim nächsten Sonderbürgerblatt, welches voraussichtlich im September/Oktober 2020 veröffentlicht wird, werden diese dann berücksichtigt. Auch auf der Homepage erfolgt dann die Veröffentlichung.

Dorfladen, Sachstand:
1. Bürgermeister Herrnreiter gibt bei dieser Anfrage bekannt, dass verschiedene Systeme besichtigt werden sollen und dass auch eine Vorortbesichtigung angedacht werden sollte. Die Umsetzungsphase, bis ein Dorfladen eröffnet werden kann, dauert etwa 12 Monate. Ein Erfahrungsbericht seitens 1. Bürgermeister Fuchs wird befürwortet.

Grillplatz Aham / Badestelle:
Der Grillplatz in Aham, welcher an der Vils gelegen ist, wird auch zum Baden genutzt. Es wurde seitens der Bürgerschaft die Anfrage an 2. Bürgermeister Frey herangetragen, ob hier eine Verbesserung des Ausstiegs, beispielsweise durch eine Treppe, ermöglicht werden kann.
1. Bürgermeister Herrnreiter nimmt die Anfrage auf und setzt sich diesbezüglich mit dem Wasserwirtschaftsamt in Verbindung.

Straßenlampe Erling
Bis dato gibt es hier keine Neuigkeiten zu berichten.

Klärschlammentsorgung
Wenn die Werte im Rahmen liegen, soll eine Ausbringung im landwirtschaftlichen Bereich erfolgen.

Datenstand vom 30.09.2020 13:43 Uhr