Datum: 29.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Lerchenhofhalle Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 21.07.2020, Nr. 2020/05, öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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2 |
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2.1. Nutzungsänderung von bestehenden Nebengebäuden in ein Wohnhaus - Wendeldorf 9 . Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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2.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine solche Beeinträchtigung ist augenscheinlich nicht ersichtlich. Die äußere Gestalt des Bestandsgebäudes wird nicht verändert. Das Bestandsgebäude wurde als Nebengebäude gebaut und soll nun als Wohnhaus geändert werden.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung des Schmutzwassers sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers ist nicht erforderlich, da das bestehende Gebäude bautechnisch nicht geändert wird.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.2. Neubau einer Güllegrube - Hitzenberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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2.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind nicht erforderlich.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.3. Errichtung einer Garage, einer Hauseingangsüberdachung, einer Terrassenüberdachung und eines Gartenzauns - Winzersdorf 2a - Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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2.3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wir der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine solche Beeinträchtigung ist augenscheinlich nicht ersichtlich.
Der Antragsteller möchte im Norden und Osten einen 2 m hohen Zaun aus Holz zum Schutz des Sohnes vor landwirtschaftlichen Verkehr und zur Abgrenzung des Nachbargrundstücks errichten. Weiter möchte der Antragsteller eine Hauseingangsüberdachung sowie eine Überdachung für eine Terrasse, ebenfalls jeweils aus Holz, als Wetterschutz errichten. Zur Unterbringung von 2 PKW sowie Gartengeräten soll eine Garage aus Holz errichtet werden.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser ist über den gemeindlichen Schmutzwasserkanal ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Gemeinderat berät das Vorhaben eingehend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.4. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle - Lamprechtsöd 5 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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2.4 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.5. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit PKW-Garage - Feldstraße 31 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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2.5 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Aham-Nord.
Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften auf dem Eingabeplan liegen vor. Der Lageplan musste aufgrund der Aktualität des Datums nochmals geändert werden. Zwischenzeitlich ist der Eigentümer der Grundstücke Fl.Nr. 566/ u. 566/11 erkrankt und konnte den Lageplan nicht mehr unterschreiben. Daher fehlt diese Nachbarunterschrift.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt.
- Überschreitung der Baugrenze um ca. 4 m entlang der Feldstraße. Begründet wird diese Überschreitung mit einer optimalen Gebäudeanordnung, der Lärmabschirmung gegenüber der vorhandenen Wohnbebauung und um den 6m breiten Grünstreifen einhalten zu können.
Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend. Auch bei anderen Grundstücken im Gewerbegebiet wurde ber
eits eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
-Überschreitung der Baugrenze um 4 m entlang der Feldstraße
erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.6. Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Oed 1 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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2.6 |
Protokoll / Bekanntgaben
Gemeinderatsmitglied Si
lvia Fuchs nimmt wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil (Art.49 GO).
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist nicht erforderlich
Die Entwässerung ist gesichert. Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Nachbarunterschriften sind nicht erforderlich. Die angrenzenden Grundstücke stehen im Eigentum der Gemeinde Aham bzw. des Antragstellers selbst.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Überörtliche Rechnungsprüfung - Bericht 2003 bis 2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
In der Zeit vom 24.11.2014 bis 23.02.2015 fand die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2003 mit 2013 statt.
Anbei noch ein paar Erledigungen, welche in
Hinsicht auf diese Prüfung entstanden sind.
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3.1. Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeister für die Rechnungsjahre 2003 und 2004
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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3.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Bezugnehmend auf die Überörtliche Prüfung, vom 24.11.2014 bis 23.02.2015, der Jahresrechnungen 2003 bis 2013, wurde die Gemeinde Aham darauf hingewiesen, dass für die Rechnungsjahre 2003 und 2004 keine Entlastungsbeschlüsse des Amtes des 1. Bürgermeisters gefasst wurden.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (Art. 49 GO).
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächstkommende Sitzung am 10.11.2020
zu vertagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
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3.2. Jahresrechnung 2009 - Fehlbetrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
|
ö
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3.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2009 taucht ein Fehlbetrag in Höhe von 12.272,95 Euro auf, der bei der endgültigen Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für 2009 vom 26.06.2010 nicht ausgewiesen wurde.
Der Druck der Jahresrechnung kann programmtechnisch zu jedem Zeitpunkt erfolgen.
Buchungen im abgelaufenen Haushaltsjahr sind erst nach Jahreswechsel nicht mehr möglich.
Somit erfolgte der Druck der Jahresrechnung vor dem 29.06.2010, jedoch wurden am 29.06.2010 erst der Jahreswechsel vollzogen.
Es ist dringend darauf zu achten, dass der Ausdruck der Jahresrechnung kein Datum ausweist, das vor dem Protokoll zum Jahreswechsel liegt.
Der Fehlbetrag 2009 ist entstanden, weil nach den Abschlussbuchungen noch Buchungen vorgenommen wurden. Bei korrekter Buchung wäre die Zuführung an den Vermögenshaushalt entsprechend geringer gewesen und eine höherer Sollfehlbetrag VmH wäre ausgewiesen worden.
Dieser Fehlbetrag wurde 2020 kassentechnisch ausgebucht.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt diese Ausführung zur Kenntnis und stellt die geänderte Jahresrechnung 2009 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Geschwindigkeitsbeschränkung - Gemeindeverbindungsstraße Haag-Wimm auf Höhe Wimm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die am 25.06.2020 mit der Polizeiinspektion Vilsbiburg abgehaltene Verkehrsschau in Aham.
Immer wieder gab es Beschwerden von Anwohnern aus Wimm, welche sich über zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer auf der Gemeindeverbindungsstraße Haag-Wimm auf Höhe Wimm. Auf dieser gilt Tempo 100.
Die Sicht für die Anwohner beim Einfahren in die Ortsverbindungsstraße nach links und rechts durch die Straßenführung und der Topografie des Geländes lässt die Sichtweite maximal 110 m zu. Dafür muss jedoch noch der Bewuchs vor dem Anwesen Wimm 4 zur Straße hin zugeschnitten, und das Gras auf dem Ranken beim Anwesen Wimm 1, sowie auf Höhe des Reitplatzes, abgemäht werden. Aufgrund der dortigen Sichtweite ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach der Richtlinie für Anlagen von Stadtstraßen in beiden Fahrtrichtungen von 70 km/h vorgeschrieben.
Um den Einbiegern die Möglichkeit zu verschaffen, gefahrlos in die Ortsverbindungsstraße einfahren zu können, wird auch von Seiten der Polizeiinspektion Vilsbiburg eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus beiden Fahrtrichtungen auf 70 km/h für angebracht und zulässig erachtet. Andere, weniger einschneidende Maßnahmen für den Verkehrsteilnehmer, sind nicht möglich.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, auf der Gemeindeverbindungsstraße Haag-Wimm das Verkehrszeichen Tempo 70 (VZ 274-70) ca. 300 m vor der Einmündung aus beiden Fahrtrichtungen aufzustellen. Zur besseren Akzeptanz soll das Zusatzzeichen „gefährliche Ausfahrt“ angebracht werden. Die Verkehrszeichen sind jeweils in Fahrtrichtung rechts anzubringen. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung soll auf der Rückseite des Tempo-70 Zeichens der Gegenrichtung angebracht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Gemeindeverbindungsstraße Hausberg-Geigenberg - Neue Beschilderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Protokoll / Bekanntgaben
Im Rahmen der Verkehrsschau vom 25.06.2020 wurde ebenfalls die Problematik der Sackgasse nach Hausberg thematisiert. Hier wird auf die Stellungnahme der PI Vilsbiburg vom 20.08.2020 verwiesen, welche bereits unter TOP 4
zur Verfügung gestellt wurde.
Hier liegen Beschwerden der Anwohner des Anwesens Hausberg 1 vor, weil Lkw’s, die zu einem der Nachbarweiler mit größerer Hühnerstallung fahren möchten, von ihrem Navigationsgerät über Hausberg geleitet werden. Die Verbindungsstraße von der Kreisstraße LA3 nach Hausberg endet an einem gemauerten Torbogen des Vierseithofs Hausberg 1. Lt. den Anliegern kollidiert aufgrund der nicht ausreichenden Höhe fast jeder LKW mit dem Torbogen.
Aus diesem Grund soll nun eine Beschilderung wenige Meter nach der Einmündung von der LA3 in die Verbindungsstraße nach Hausberg angebracht werden, um zukünftig weiteres Einfahren von Lkw’s zu verhindern.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, wenige Meter nach der Einmündung von der LA3 am rechten Fahrbahnrand der Verbindungsstraße nach Hausberg das Verkehrszeichen „Sackgasse“ (VZ 357) mit dem Zusatzzeichen „Keine Wendemöglichkeit für LKW“ (VZ 2033) anzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Abwasserbeseitigung Bauhof Aham, Abschluss Ingenieurvertrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Ingenieurvertrag für die Abwasserbeseitigung des Bauhofes in Aham wird auszugsweise vorgestellt. Der Ingenieurvertrag wurde seitens des Kämmerers geprüft und die dortigen Vereinbarungen entsprechend den Vorgaben der HOAI.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigt den abgeschlossenen Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Preiss & Schuster.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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7 |
Protokoll / Bekanntgaben
Wohnwetterkarte:
Dem Gemeinderat wird die aktuelle Wohnwetterkarte im RIS zur Verfügung gestellt.
Versteigerung Schlepper:
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die erfolgreiche Versteigerung des blauen Bauhofschleppers auf der Plattform „Zollauktion“. Der Schlepper wurde für 9.150 EUR versteigert.
Radweg:
Da die Firma BABIC momentan Straßenarbeiten in der Gemeinde durchführt, bat 1. Bürgermeister Herrnreiter BABIC den vorhanden Radweg zu erneuern, da dieser „ausgemagert“ ist. Die Ränder wurden neu befestigt und der Belag erneuert.
Gewerbegebiet:
1. Bürgermeister Herrnreiter informierte den Gemeinderat über die abgeschlossenen Teerarbeiten im bestehenden Gewerbegebiet. Manche Zufahrten wurden optimiert, 1 Einfahrt wurde erweitert.
ILE-Findungsklausur 10.09.20 – 11.09.20:
Der Vorsitzende gab dem Gemeinderat einen kurzen Einblick in die ILE-Findungsklausur am 10.09.20 – 11.09.20 in Weltenburg. Das Ziel der 1,5-tägigen moderierten Findungsklausur im Kloster Weltenburg (Lkr. Kelheim) mit Bürgermeister*innen und Geschäftsleitern aus 10 Kommunen, lag im Herausfinden der gemeinsamen Schnittmengen sowie der Aussage, ob eine ILE-Gründung sinnvoll erscheint oder nicht.
Die 16 Teilnehmer*innen führten eine Positionsbestimmung für den Verbund der potentiellen ILE durch und zogen daraus aufschlussreiche, weiterführende Quintessenzen. Sie einigten sich auf die wesentlichen Stärken und Schwächen der ILE; informierten sich über geplante Großinvestitionen in den nächsten 5 Jahren und belastende Positionen der eigenen Haushalte. Darauf aufbauend ermittelten sie sinnvolle interkommunale Themen und Projekte und setzten dann Prioritäten für zukünftige Handlungsfelder. Als erste gemeinsame Schnittmenge für Maßnahmen und Projekte konnten folgende Themenfelder identifiziert werden: 1. "Naherholung", 2. "Regionale Energieversorgung“, 3. „Bedarfsgerechte Mobilität“, 4. „Verwaltungszusammenarbeit“, 5. „Image“, 6. „Regionale Wertschöpfung durch Vermarktung regionaler Produkte“, 7. „Stärkung der Ortszentren/Ortskernsanierung“.
Folgende Gemeinden waren vertreten:
Aham, Altfraunhofen, Baierbach, Bodenkirchen, Geisenhausen, Gerzen, Kröning, Neufraunhofen, Schalkham, Velden, Vilsbiburg und Wurmsham.
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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29.09.2020
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ö
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8 |
Protokoll / Bekanntgaben
Schülerlotse:
2. Bürgermeister Florian Frey erkundigte sich bei dem Vorsitzenden ob ein Schülerlotse eingestellt wurde. 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter bestätigte, dass zum 01.09.2020 ein Schülerlotse die Arbeit angetreten hätte, dieser aber momentan krankgeschrieben ist.
Defekte Straßenlaterne:
Gemeinderatsmitglied Anton Mühlhofer informierte den Rat, dass die Straßenlaterne in der Hauptstraße Abzweigung Bergstraße schon wieder defekt ist. Der Vorsitzende erklärte, dass die Laterne schon öfter von der Gemeinde als defekt gemeldet wurde,dann auch wieder kurzzeitig funktionierte. Die Straßenlaterne soll nun auf einen Kabelbruch geprüft werden.
Testfahrt Wasserstoffauto:
Des weiteren erkundigte sich Gemeinderatsmitglied Anton Mühlhofer auf die Resonanz des Wasserstoffautos. Der Vorsitzende schlug dem Gemeinderat in der Sitzung am 21.07.20 vor, eine Anfrage über ein kostenloses Wasserstoffauto zur Probefahrt bei der Firma Autohaus Schober in Velden zu stellen. Das Autohaus stellte der Gemeinde ein Auto zur Verfügung. 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informierte den Rat, dass bereits 9 Testfahrten mit dem Auto durchgeführt wurden.
Infotafel:
Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl bat 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter die Infotafel am Lerchenhof zu erneuern.
Anwohner Wasserzweckverband:
Einige Anwohner beschwerten sich, dass es momentan am Wasserzweckverband Gebäude extrem laut ist, lt. Vorsitzenden liegt das an den neuen Pumpen. Um den Lärm kurzfristig zu reduzieren, werden PU Platten an der Glasfront als Lärmschutzwand befestigt. Mittelfristig soll das Gebäude saniert werden.
Ayslunterkunft:
Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl informierte den Rat über die aktuelle Problematik in der Asylunterkunft. Ein Termin am 02.10.20 mit dem Landratsamt Landshut, Gertraud Leitl und 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter wurde zur Klärung festgesetzt.
Spiegel „Schulgassl“:
Gemeinderatsmitglied Frau Dr. Marion Ehrenhofer-Zettler und Gemeinderatsmitglied Franz Ohlenforst erkundigten sich ob im Rahmen der Verkehrsschau durch die Polizeiinspektion Vilsbiburg nun ein Spiegel zur besseren Sicht der Anwohner beim Einfahren in die Straße angebracht wäre. 1. Bürgermeister Herrnreiter erläuterte die Stellungnahme der Polizeiinspektion Vilsbiburg, dass aus ihrer Sicht ein Spiegel nicht notwendig ist, da ein Spiegel nur dann eingesetzt wird wenn die Straße nicht gefahrlos eingefahren werden kann und die Sicht nicht ausreichend ist, die Anwohner sollen auf einen regelmäßigen Heckenschnitt achten. Ist die Sicht durch die Hecke eingeschränkt, wird die Gemeinde die Grundstückseigentümer schriftlich um einen Rückschnitt bitten.
Datenstand vom 21.07.2021 14:59 Uhr