Datum: 10.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Lerchenhofhalle Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 29.09.2020, Nr. 2020/07, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und Bürogebäude - Berghofen - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Erweiterung einer bestehenden Schreinerwerkstatt - Hitzenberg 5 - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Ersatzbau eines Nebengebäudes als private Lagerfläche & Garage - Vilstalstraße 49 & 53 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Bebauungsplan Bauhofgelände & Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan - Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange - Billigungs- & Auslegungsbeschluss
4 Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2003 mit 2013 der Gemeinde Aham
4.1 Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeister für die Rechnungsjahre 2003 und 2004
4.2 Gefährlicher Schulweg
5 Bauhofmitarbeiter
6 ILE integrierte ländliche Entwicklung im südlichen Landkreis Landshut - Teilnahme der Gemeinde Aham
7 Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham, Kinderzahlen SJ 2020/2021, Jahresbericht 2019/2020
8 Breitbandausbau - Übertragung der freiwilligen Aufgabe des eigenständigen Wirkungskreises an die VG Gerzen
9 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Kleinere Städte und Gemeinden
9.1 Städtebauförderung // Gebietsbeschluss
9.2 Städtebauförderung // Einzelmaßnahmen
10 Informationen
11 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 29.09.2020, Nr. 2020/07, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen. Mit dem Hinweis, dass die Abstimmung unter TOP 3.1. nicht richtig ist, da 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO nicht teilgenommen hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und Bürogebäude - Berghofen - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine solche Beeinträchtigung liegt hier vor, da das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und die Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Lt. vorliegender Betriebsbeschreibung werden durch den Neubau auch Büroräume für den bestehenden Verputzerbetrieb mit 16 Mitarbeitern, davon 4 Minijobber, und eine neue Lagerfläche in der Garage errichtet. Die Betriebszeiten sind von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Es ist mit keinem zusätzlichen Besucher- und Anlieferungsverkehr zu rechnen. Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch eines Nebengebäudes im Bereich des geplanten Neubaus.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser kann durch die Wasserversorgungsgemeinschaft Berghofen gesichert werden.
Die Ableitung des Schmutzwassers kann durch die bestehende Kleinkläranlage Berghofen 4 und 4a erfolgen. Der Bescheid des Landratsamtes Landshut lässt eine Abwasserbeseitigung von 10 Einwohnern zu. Derzeit sind in Berghofen 4 vier Personen wohnhaft. Somit ist die Entwässerung als gesichert anzusehen.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend. Für den Antragsteller lag bereits ein genehmigter Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage als Ersatzwohnhaus in Berghofen vor. Allerdings lag die genehmigte Bebauung des Vorbescheids nordöstlich der hier beantragten Bebauung. Im April 2020 ist die Gültigkeit des Vorbescheids (nach Ablauf von 3 Jahren) erloschen.

Der Gemeinderat berät über die Auswirkungen einer Splittersiedlung, sieht jedoch die Notwendigkeit regionale Unternehmer im Ort zu halten als zwingend notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauantrag zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt, das die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und die Erweiterung einer vorhandenen Splittersiedlung befürchten lässt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Erweiterung einer bestehenden Schreinerwerkstatt - Hitzenberg 5 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein teilprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Teilprivilegiert ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung von Niederschlagswasser ist nicht erforderlich, da keine neue Dachfläche geschaffen wird.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung aufgrund der Grenzbebauung liegt vor.

Mit dem Antrag auf Baugenehmigung soll ein bereits überdachter Bereich eingehaust und als Lager benutzt werden. In der Schreinerwerkstatt ist nur der Inhaber tätig. Das bleibt auch nach der Erweiterung um die vorliegend beantragte Lagerfläche so. Die Erweiterung wird ausschließlich als Lagerfläche genutzt. Es ergeben sich keine Änderungen an der bestehenden und genehmigten Schreinerwerkstatt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Ersatzbau eines Nebengebäudes als private Lagerfläche & Garage - Vilstalstraße 49 & 53 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich in Aham. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Das derzeit am Bauort vorhandene Nebengebäude soll vollständig abgebrochen und durch den Neubau ersetzt werden. Lt. Antragsteller erfolgt die zukünftige Nutzung als private Lagerfläche und zum Teil auch als Garage.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist über die Vilstalstraße gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung des Schmutzwassers sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Bauhofgelände & Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan - Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange - Billigungs- & Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 08.05.2020 bis 08.06.2020 statt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren abgegeben. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden insgesamt 27 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
Bayernwerk Netz GmbH, Bund Naturschutz, Deutsche Post AG, Kreisbrandinspektion Landshut, Landratsamt Landshut Sachgebiete Naturschutz und Wasserrecht, Gemeinden Gerzen, Kröning, Schalkham, Frontenhausen, Loiching, Gangkofen

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
Vermessungsamt Landshut, Landratsamt Landshut Sachgebiet Bauleitplanung, Regionaler Planungsverband, Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils

Somit wird auch von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayerischer Bauernverband, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Deutsche Telekom Technik GmbH, Landratsamt Landshut Sachgebiete Untere Bauaufsicht, Immissionsschutz, Abfallwirtschaft, Tiefbauamt, Untere Straßenverkehrsbehörde, Regierung von Niederbayern, Wasserwirtschaftsamt

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahmen wurde den Gemeinderäten vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und wird auszugsweise vorgetragen. Weitere Einwendungen bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Der Bitte des AELF wird entsprochen und der Weißdorn aus der Artenliste unter Ziffer 8.3 der Festsetzungen durch Text gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Gemeinde Aham ist sich als Trägerin der Planungshoheit ihrer besonderen Verantwortung bewusst, bei etwaiger Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Rahmen ihrer Bauleitplanung. Dies geschieht grundsätzlich unter der gerechten Abwägung der jeweiligen Interessen und Erfordernisse sowie nach Ausschöpfung von Alternativen, insbesondere die der Innenentwicklung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Fachbehörde weist auf ein Bodendenkmal in der Nähe des Planungsgebietes hin, das vermuten lässt, dass entsprechende Funde auch im Planungsgebiet selbst vorkommen können. Das erwähnte Bodendenkmal liegt nördlich der LA 44, unmittelbar an diese angrenzend und wird daher nachrichtlich in die Plandarstellung übernommen. Der nachfolgende Text wird in die Hinweise durch Text unter der Ziffer 4 Denkmalschutz aufgenommen: „Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“
Der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG wird gestrichen. Die Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 4.7.1 Bodendenkmäler werden entsprechend berichtigt. Des Weiteren wird der Umweltbericht unter Ziffer 2.6.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter um den Sachverhalt ergänzt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11 wird durch die Darstellung des erwähnten Bodendenkmals ergänzt.
Die Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 8.1 Bodendenkmäler werden entsprechend berichtigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Hinweise zu den Baumpflanzungen werden mit dem Inhalt in der Begründung zum Bebauungsplan unter Ziffer 8.5 Telekommunikation und in der Begründung zum Deckblatt zum Flächennutzungsplan unter Ziffer 6.8 Telekommunikation abgeglichen und ggf. ergänzt. Die Postadresse wird berichtigt.

förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Ein Ausnahmeantrag wurde, wie die Fachbehörde richtig bemerkt, nicht gestellt. Die Baugrenzen werden daher zum Entwurfsverfahren auf die Grenze des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes zurückgenommen. Auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut wird in diesem Zusammenhang zusätzlich verwiesen.
Die Gemeinde Aham reagiert mit der Bauleitplanung auf notwendige betriebliche Erfordernisse der Feuerwehr und des kommunalen Bauhofes, die sich am vorgesehenen Standort entsprechend realisieren lassen. Die Gemeinde ist sich dabei dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der daraus resultierenden Verantwortung sehr wohl bewusst. Auf Grund der Flächenverfügbarkeit, die am Standort zudem gegeben ist und des Umstandes, dass im Planungsbereich bereits eine Wertstoffsammelstelle existiert, hat sich die Gemeinde für den betreffenden Standort entschieden und wird auch weiterhin an ihm festhalten. Auf die in der Begründung unter Ziffer 3.1 Veranlassung bereits zum Sachverhalt getätigten Ausführungen wird zusätzlich verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Fachbehörde weist auf die im Nordwesten, wie auch im Westen zum Planungsbereich befindliche Wohnbebauung hin. Eine abschließende Beurteilung des Immissionsschutzes durch die Fachbehörde ist erst auf der Grundlage eines Schallschutzgutachtens möglich. Dies wird zum Entwurfsverfahren bereitgestellt und in der Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Die Stellungnahme des Sachgebiets Abfallwirtschaft im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die getätigten Ausführungen zum Umgang mit Oberboden und etwaiger baurechtlicher Genehmigungen werden bei der Umsetzung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Die Stellungnahme des Tiefbauamtes im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Anbauverbotszone ist bereits in der Plandarstellung und den Hinweisen durch Planzeichen berücksichtigt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird unter Ziffer 4.3.8 Sonstige Planungsvorgaben und die Begründung zum Flächennutzungsplan wird unter Ziffer 3.7 Sonstige Planungsvorgaben um die Hinweise der Fachbehörde redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Die Stellungnahme der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Fachbehörde weist auf die erforderliche Abstimmung des Vorhabens mit der Tiefbauabteilung des Landkreises Landshut hin. Diese ist ebenfalls am Verfahren beteiligt. Auf deren Stellungnahme wird daher verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 10

Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Es wird festgestellt, dass die Planung noch den Vorgaben des Anbindungsziels und den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. An der Planung sind daher keine Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 11

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Es ergeht der Einwand, dass sich das Vorhaben im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet befindet und kein Ausnahmeantrag gestellt wurde. Der Tatbestand unterliegt nicht der Abwägung. Als Möglichkeit der Überwindung ist daher die Planung so zu ändern, dass der Umgriff das Überschwemmungsgebiet nicht berührt. Dem wird nunmehr gefolgt: Der Umgriff der Baugrenzen im Bebauungsplan und der Gemeinbedarfsfläche im Deckblatt zum Flächennutzungsplan wird zum Entwurf an die Grenze des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 12

Für die Erstellung des schalltechnischen Gutachtens liegen bereits zwei Angebote vor (TÜV Süd & Hoock&Partner). Der Vorsitzende und die Verwaltung werden beauftragt das erforderliche schalltechnische Gutachten an den preiswürdigsten Bieter mit einer Angebotssumme von netto 2.800,00 € in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 13

Der heute vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes Bauhofgelände in der Fassung vom 08.11.2020 und des Deckblatts Nr. 11 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 08.11.2020 werden vom Gemeinderat gebilligt. Nach Erstellung und ggfs. Einarbeitung des schalltechnischen Gutachtens hat unmittelbar die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2003 mit 2013 der Gemeinde Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Zeit vom 24.11.2014 bis 23.02.2015 fand die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2003 mit 2013 statt.

Anbei noch ein paar Erledigungen, welche in Hinsicht auf diese Prüfung entstanden sind.

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4.1. Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeister für die Rechnungsjahre 2003 und 2004

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham wurde bereits in der Sitzung vom 29.09.2020 über das Problem der fehlenden Entlastungsbeschlüsse informiert.

Der Sachverhalt stellt sich hier wie folgend dar:
Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamt Landshut fordert eine nachträglich Entlastung des 1. Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2003 und 2004.
Nach erneuter Überprüfung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass der damalige Bürgermeister Helmut Kobold bereits im Jahr 2005 verstorben ist und somit eine nachträgliche Entlastung keinen Sinn mehr machen würde.

In Absprache mit der Kommunalaufsicht des Landratsamt Landshut, verzichtet die Prüfungsstelle auf die geforderten nachträgliche Entlastung, solange in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 keine wesentlichen Verstöße vorliegen.
Diese liegen nicht vor.

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4.2. Gefährlicher Schulweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges i.V.m. der Schülerbeförderungsverordnungen besteht für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4, ab einem Schulweg von mehr als 2 km, und für Kinder ab der Jahrgangsstufe 5, ab einem Schulweg von mehr als 3 km, ein Beförderungsanspruch (§2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SchBefV).
In der Gemeinde Aham gibt es die Grundschule Aham, Am Lerchenfeld 2, 84168 Aham, dadurch gilt hier nur: Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4, ab einem Schulweg von mehr als 2 km.

Aufgrund der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen von 2003 bis 2013 wurden die gemeldeten Kinderdaten der Schuljahre 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 stichprobenhaft geprüft.

Dabei fiel auf, dass einige Kinder gemeldet wurden, welche eigentlich keinen Anspruch auf Beförderung gehabt hätten, da ihr Schulweg unter 2 km lag.

Diese Kinder kamen aus verschiedenen Weilern der Gemeinde Aham.
Unter anderem aus Engkofen, Guntendorf und Wendeldorf.
Dem Gemeinderat werden hierzu entsprechende Luftbilder vorgestellt, welche schon vorab im RIS hochgeladen wurden.
 
Die überörtliche Prüfung gab den Anstoß, ob die Schulwege, in den oben genannten Fällen, als besonders gefährliche Schulwege anerkannt werden sollen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 SchBefV).
Dadurch würde der Beförderungsanspruch für die Kinder auch bei kürzeren Wegstrecken anerkannt werden.

Als besonders gefährlicher Schulweg wird
  1. unübersichtliches und unwegsames Gelände – dazu zählen auch wetterbedingte Erschwernisse -
  2. überwiegend verkehrsreiche Straße - ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen -
  3. sowie keine Sicherung durch Ampel, Zebrastreifen, Straßenbeleuchtung, etc.
eingestuft.

Die oben genannten Fälle wurden von der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen untersucht und folgende Feststellungen gemacht:


1. Engkofen zur Grundschule Aham

Der Schulweg verläuft von Engkofen nach Neuhausen (ca. 200 m) – Engkofen (ca. 100 m) – ST2083
(ca. 400 m) – Vilstalstraße (ca. 500 m).

Die Kinder müssen auf diesem Weg, die Staatstraße ST2083 überqueren und entlang der Staatsstraße - ohne einen Gehweg – zur Grundschule Aham laufen.
Auf dieser Straße gibt es keine Straßenbeleuchtung, Gehweg, Ampel oder Zebrastreifen, welche die Querung und den Fußweg erleichtern würden.

Es ist zu beraten, ob es nicht zu Gefährlich ist, ein Kind der Jahrgangsstufe 1 bis 4, an einer vielbefahrenen Staatstraße ohne Straßenbeleuchtung und Querungshilfen zur Grundschule gehen zu lassen.


2. Guntendorf zur Grundschule Aham

Der Schulweg verläuft entlang der Kreisstraße LA44 (ca. 670 m) –Hauptstraße (ca. 970 m) – Vilstalstraße (ca. 50 m).

Die Kinder müssen auf dem Weg zur Grundschule, zweimal die vielbefahrene Kreisstraße LA44 Queren. Querungshilfen wie eine Ampel oder ein Zebrastreifen sind nicht vorhanden.
Entlang der Kreisstraße LA44 verläuft zwar ein Gehweg, dieser ist aber zwischen Guntendorf und Höhe Kläranlage Aham nicht beleuchtet.
Auf der Hauptstraße ist nur teilweise ein Gehweg vorhanden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham soll hierzu beraten, ob es nicht zu gefährlich ist, Kinder der Jahrgangsstufe 1 bis 4 an einer vielbefahrenden Kreisstraße LA44, mit teilweise nicht ausgeleuchtetem Gehweg, und fehlenden Querungshilfen zur Grundschule gehen zu lassen.


3.1 Wendeldorf zur Grundschule Aham, Alt. 1

Der Schulweg verläuft von Engkofen nach Neuhausen (ca. 250 m) – Wendeldorf (ca. 600 m) – Kohlstatt (ca. 700 m).

Diese Alternative führt über einen unbefestigten nicht ausgeleuchteten Weg zur Grundschule Aham. Der Weg ist bei guter Witterung begehbar, jedoch gibt es auf diesem Weg keinen Winterdienst und er liegt im Hochwassergebiet.

3.2 Wendeldorf zur Grundschule Aham, Alt. 2

Der Schulweg verläuft von Engkofen nach Neuhausen (ca. 90 m) – Wendeldorf (ca. 200 m) – von Wendeldorf nach Eichmühle (ca. 550 m) – Wendeldorfer Straße (ca. 470 m) – Vilstalstraße
(ca. 450 m).

Diese Alternative führt größtenteils über Gemeindeverbindungsstraßen, welche jedoch unbeleuchtet sind. Die vielbefahrene Vilstalstraße, muss ohne Querungshilfen überquert werden.

Der Gemeinderat soll beraten, inwieweit die Alternative 1 oder 2 von Kindern der Jahrgangsstufe 1 bis 4, als möglicher Schulweg benutzt werden kann oder ob beide Alternativen als zu gefährlich anzusehen sind.

Beschluss 1

Hier ist zu beraten, ob es nicht verantwortungslos ist, ein Kind der Jahrgangsstufe 1 bis 4, an einer vielbefahrenen Staatstraße ohne Straßenbeleuchtung und Querungshilfen zur Schule gehen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham soll hierzu beraten, ob es nicht verantwortungslos ist, Kinder der Jahrgangsstufe 1 bis 4 an einer vielbefahrenden Kreisstraße LA44, mit teilweise nicht ausgeleuchtetem Gehweg und keinen vorhandenen Querungshilfen zur Schule gehen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat soll beraten, inwieweit die Alternative 1 oder 2 von Kinder der Jahrgangsstufe 1 bis 4, als möglicher Schulweg benutzt werden kann oder ob beide Alternativen als zu gefährlich anzusehen sind.
- Ergebnis



Bei positiver Beschlussfassung wird die Verwaltung gebeten, alle weiteren Schritte einzuleiten. Darunter zählt die Einschaltung und Anforderung einer Stellungnahme des örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauhofmitarbeiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Bauhofmitarbeiter:

Der Vorsitzende spricht ein Lob an die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Aham aus, durch deren Engagement und Vorarbeit konnten erhebliche Einsparungen bei Projekten getroffen werden.

Bürgermeister Jens Herrnreiter bittet den Gemeinderat, eine zusätzliche Stelle auf dem Bauhof zu genehmigen. Die Aufgaben an den Bauhof werden stetig mehr. Des Weiteren gibt es folgende Gründe, die für einen zusätzlichen Bauhofmitarbeiter sprechen:

  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung für die Bauhofmitarbeiter, damit immer zwei Mann gleichzeitig anwesend sein können, sowie für Wertstoffhof und Lerchenhof
  • Der Winterdienst auch nach dem Arbeitszeitgesetz gewährleistet werden kann
  • Bauhofmitarbeiter leichter Urlaub und Stunden abbauen können
  • Straßensanierungen und andere Baumaßnahmen auch weiterhin in größerem Umfang unterstützt oder selbst durchgeführt werden können
  • Straßenkehrmaßnahmen auch im VG-Bereich durchgeführt werden können
  • Der Bodenschlammräumer öfter verliehen werden kann
  • Das neue Bauhofgebäude und –gelände entsprechend gepflegt werden kann
  • Der Helfer auf dem Bauhof Heribert Albrecht hört zum Ende diesen Jahres auf

Gemäß den aufgeführten Gründen und der stetig steigenden Arbeit, ist eine Ausschreibung unabdingbar. Der Gemeinderat diskutiert, welche Kriterien zur Ausschreibung herangezogen werden sollen, es wird darauf verwiesen, dass es sich um eine handwerkliche Position handelt und dies auch bei Stellenausschreibung berücksichtigt werden soll. Zusätzlich wird aus dem Gemeinderat angefragt, ob die Verleihung der Fahrzeuge mit Personal erfolgt. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass dies der Fall ist, da der Geräteträger sowie der Schlammräumer fachlich bedient werden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt einen zusätzlichen Mitarbeiter für den Bauhof. Die Stelle soll ab dem Haushalt 2021 berücksichtigt werden. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt die Stelle auszuschreiben und einen geeigneten Mitarbeiter einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. ILE integrierte ländliche Entwicklung im südlichen Landkreis Landshut - Teilnahme der Gemeinde Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert dem Gemeinderat den Hintergrund zum Konzept integrierte ländliche Entwicklung.
Derzeit haben 12 Gemeinden aus dem Altlandkreis Vilsbiburg ihren Willen zur Zusammenarbeit bekundet. Potentielle Themenbereiche wären die Energieberatung, die regionale Wirtschaft, die Naherholung und die Gründung eines Maschinenringes.
Notwendig ist die Bestellung eines sogenannten Umsetzungsbegleiters, der wiederum zu 75 % durch Zuschussmittel der Regierung von Niederbayern gefördert werden könnte. Bei geschätzten Personalkosten von ca. 60.000 € pro Jahr würde dies bei 12 beteiligten Gemeinden eine Umlage von ca. 1250 € pro Jahr zulasten der einzelnen Gemeinden bedeuten.
Aktuell wird das Konzept ILE  von einem Mitarbeiter der Stadt Vilsbiburg betreut. Die Gründungsversammlung für die Bildung eines Zweckverbandes bzw. den Abschluss einer Zweckvereinbarung ist terminiert auf den 11.11.2020.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Gründung einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) und dem Erarbeiten der erforderlichen Strategie (ILEK) im interkommunalen Verbund der hier benannten Gemeinden mit geeigneter Rechtsform zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Bestellung einer ILE-Umsetzungsbegleitung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham, Kinderzahlen SJ 2020/2021, Jahresbericht 2019/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert die Gemeinderatsmitglieder über die aktuellen Kinderzahlen. Zum Stichtag 01.10.2020 besuchen 18 Kinder die Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham.

Bedauerlicherweise werden damit die Mindestzahlen für die zwei beantragten Gruppen nicht erreicht (Antragstellung Mai 2020 zwei Gruppen, eine Gruppe bis 14:00 Uhr, eine Gruppe bis 15:30 Uhr). Nach Rücksprache mit der Regierung kann eine Gruppe der verlängerten Mittagsbetreuung genehmigt werden.

Der Fördersatz für die Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr beträgt 3.323,00 Euro, für die verlängerte Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr beträgt 7.000,00 Euro.

Weiterhin wurde mit Schriftstück vom 29.09.2020 der Verwendungsnachweis für das abgelaufene Schuljahr 2019/2020 eingereicht.


Der Jahresbericht der Gruppenleitung, Frau Unterreithmeier, ist in Anlage beigefügt.

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8. Breitbandausbau - Übertragung der freiwilligen Aufgabe des eigenständigen Wirkungskreises an die VG Gerzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Der weitere Breitbandausbau in der Gemeinde scheitert derzeit am Willen der Deutschen Telekom; Ausbauangebote innerhalb eines Förderverfahrens abzugeben.

Zwischenzeitlich haben sich auch die Förderverfahren nachhaltig dahingehend verändert, als zum einen die Breitbandförderung des Bundes ausgeweitet und eine Ko-Finanzierungsrichtlinie des Freistaates Bayern auferlegt wurden.

Mit diesen beiden Verfahren ist es nun möglich, von der wirtschaftlichen Deckungslücke, die regelmäßig durch die Breitbandanbieter ausgewiesen wird, ca. 90-95 % über diese Zuwendungen gedeckt zu bekommen.

Allerdings, so die Erfahrungen der letzten beiden Jahre, ist das Ausbaugebiet einer einzelnen Gemeinde, wie Aham, zu klein.

Demzufolge hat man sich vor ca. 6 Wochen im Markt Geisenhausen getroffen, zusammen mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut. Dort wurde, zusammen mit den seitens der Gemeinden beteiligten Ingenieurbüros ausgelotet, inwieweit eine kommunale Zusammenarbeit denkbar erscheint.

Darauf folgend wurde im Landratsamt Landshut eine Versammlung einberufen unter Beteiligung mehrerer Gemeinden, der atene Kom, der beteiligten Planer sowie des Landrates des Landkreises Landshut.
Alle Beteiligten waren sich in der Grundaussage einig, dass nur über eine kommunale Zusammenarbeit ein weiterer Ausbau des Glasfasernetzes möglich sein wird. Nur durch eine kommunale Zusammenarbeit wird das Versorgungsgebiet entsprechend groß, so dass es eventuell nicht nur für die Deutsche Telekom sondern auch für die M-net interessant wäre, dieses Gesamtgebiet zu erschließen. Die M-net versorgt bereits Teile in Vilsbiburg, Geisenhausen und Loiching und ist damit bereits quasi vor Ort.
Letzten Endes hat sich der Breitbandpate der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister, dazu bereit erklärt, die verwaltungstechnische Federführung im Falle einer kommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen und eine entsprechende Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit auszuarbeiten.
Voraussetzung für den Abschluss dieser Zweckvereinbarung ist jedoch die Übertragung der freiwilligen Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Aham auf die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen. Hierzu dient die heutige Beschlussfassung.

Sofern alle 4 Gemeinden diese Aufgabe auf die Verwaltungsgemeinschaft übertragen, kann diese mit den weiteren interessierten Gemeinde Adlkofen, Markt Geisenhausen und der Gemeinde Niederaichbach eine entsprechende Zweckvereinbarung abschließen, welche dann durch die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung abzusegnen wäre.

Insgesamt kann mit dieser kommunalen Zusammenarbeit ein Anschlussgebiet von rund 885; nicht-oder unterversorgten Haushalten erschlossen werden, sofern im Rahmen des Förderverfahrens entsprechende Angebote von Netzbetreibern eingehen würden.

Vom Vorsitzenden werden die Vorteile der Zweckvereinbarung erläutert, diese ist im Hinblick auf ein Bieterverfahren und einen eventuell steigernden Wettbewerb der Netzbetreiber sinnvoll. Eine erneute Markterkundung durch die Firma Corwese kann ggfs. je nach Bedarf stattfinden. Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler stellt fest, dass ein Mitspracherecht in Bezug auf den Anbieter trotz Zweckvereinbarung mit o. g. Gemeinden gegeben sein sollte. Hier verweist der Vorsitzende auf das Vergabeverfahren, welches grundsätzlich dem preiswürdigsten Bieter die Zusage erteilt.

Der Gemeinderat ist einhellig der Auffassung, dass die Investition des Breitbandausbaus unabdingbar und zukunftsorientiert ist.

Beschluss

Der Breitbandausbau in der Gemeinde Aham ist freiwillige Aufgabe der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis. Um eine möglichst großflächige Erschließungsgebietsausweisung zu ermöglichen, überträgt die Gemeinde Aham die Aufgabe der Breitbanderschließung der nicht-bzw. unterversorgten Gebiete im Gemeindegebiet auf die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen. Sie wird ausdrücklich beauftragt und bevollmächtigt das Förderverfahren im Namen der Gemeinde auf dem Gebiet der Gemeinde abzuwickeln, die Glasfaser-Erschließung auszuschreiben und im Wege der kommunalen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden eine entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen. Die Gemeinde Aham ist regelmäßig über den Fortgang des Förderverfahrens zu unterrichten; nach Abschluss der Arbeiten ist eine Kostenaufstellung vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Kleinere Städte und Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Aham ist bereits seit mehreren Jahren Teil der Städtebauförderung Kommunen an der Milchstraße.
Die auch sogenannte „städtebauliche Erneuerung“ dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Ziel ist es insbesondere, in Städten, Märkten und Dörfern städtebauliche Missstände und Mängel zu beheben, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung zu verwirklichen.

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9.1. Städtebauförderung // Gebietsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

In den Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Die räumliche Abgrenzung kann in verschiedenen Formen erfolgen. So wie als Sanierungsgebiet, Entwicklungsbereich oder als sogenannten Gebietsbeschluss, um nur ein paar wenige Möglichkeiten zu nennen. Die Festlegung des gesamten Gemeindegebiets als Fördergebiet ist nicht zulässig.

Die städtebauliche Erneuerung wird mit Hilfe dieses Beschlusses auf die Gemeinde Aham mit dem Ortsteil Loizenkirchen festgelegt (siehe Auszug Lageplan und Luftbild).

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Städtebauförderung Aham in der Gemeinde Aham und den Ortsteil Loizenkirchen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9.2. Städtebauförderung // Einzelmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Aham beantrage bereits im Jahr 2018 die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn für die „Rahmenplanung und Beteiligungsprozess“. Die Regierung von Niederbayern erteilte Ihre Zustimmung mit dem Schreiben vom 15.02.2018, für den Zeitraum bis zum 31.12.2018 (siehe Zustimmung im Anhang).
Da keine weiteren Schritte in der Zeit vom 15.02.2018 bis 31.12.2018 veranlasst wurden, erlosch diese Zustimmung.
Da ohne Zustimmung keine Rahmenplanung erstellt werden kann, muss diese nun erneut beantragt werden.


In den kommenden Jahren sollen neben der Rahmenplanung folgende Einzelmaßnahmen durchgeführt werden: (siehe Lageplan und Luftbild)

Erste Einzelmaßnahme an der ST 2083 / Vilstalstraße (Rot hinterlegt):
Eingrünungsarbeiten, Straßenarbeiten, Querungshilfen, etc.

Zweite Einzelmaßnahme Lerchenhof mit Vorplatzumgestaltung (Blau hinterlegt): 
Bushäuschen, Eingrünungsarbeiten, Verschönerungsarbeiten, etc.

Dritte Einzelmaßnahme Schlossstraße mit Ortskern Aham (Pink hinterlegt): 
Eingrünungsarbeiten, Straßenarbeiten, Straßenbeleuchtungsarbeiten, etc.

Vierte Einzelmaßnahme Kirchplatz Loizenkirchen (Türkis hinterlegt):
Eingrünungsarbeiten, Verschönerungsarbeiten, Straßenbeleuchtungsarbeiten, etc.

Die oben genannten Einzelmaßnahmen wurden bereits mithilfe der Bedarfsmeldung 2020 an die Regierung von Niederbayern übermittelt.

Beschluss 1

Beschluss 1:

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt zur Kenntnis, dass die Zustimmung am 31.12.2018 erloschen ist und genehmigt einen erneuten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham genehmigt die oben genannten Einzelmaßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 10

Sachverhalt

Ortsplan:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass inzwischen der über die Firma Höschl Druck bestellte Ortsplan für die Infotafel geliefert wurde und angebracht werden soll.

COVID-19:
1. Bürgermeister Herrnreiter teilt mit, dass die Gemeinde Aham derzeit im Bereich von 1 – 3 Fällen liegt. Auf der Homepage des Landratsamtes Landshut, wird täglich die Statistik veröffentlicht, welche für jeden Bürger einsehbar ist. Aufgrund der Vorschriften, wurde der Freisport vorerst abgesagt. Der Vorsitzende hofft, dass die Maßnahmen der Bundes- sowie Landesregierung Wirkung zeigen und eine baldige Normalität einkehrt.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 11

Sachverhalt

Bushäuschen:

Gemeinderatsmitglied  Marion Ehrenhofer-Zettler teilt mit, dass an der Bushaltestelle Abzweigung Wendeldorf nur auf einer Seite ein Bushäuschen existiert. Auf der rechten Seite stehen die Fahrgäste ungeschützt. Hier wäre es sinnvoll einen Wind- und Wetterschutz anzubringen. Der Vorsitzende nimmt dies zur Kenntnis und wird die Gegebenheiten vor Ort besichtigen.

Anbau

Gemeinderatsmitglied Meier erkundigt sich über den Stand des Anbaus der Schule sowie den Stand des Kindergartens. Der Vorsitzende informiert darüber, dass der Anbau der Schule im Frühjahr erfolgen soll. Die meisten Angebote wären nun eingegangen. Für den Kindergarten steht die Statik bereits.

Datenstand vom 03.02.2021 10:00 Uhr