Datum: 15.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Lerchenhofhalle Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 01.02.2021, Nr. 2021/01, öffentlicher Teil
2 Bauleitplanung in der Gemeinde Aham - Fa. KomPlan - neue Baugebiete
3 Bauangelegenheiten
3.1 Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport - Bergstraße 12 - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung - Nähe Ziegelstadel - Bauvoranfrage
3.3 Neubau eines Büroraumes an ein bestehendes Mehrzweckgebäude - Vilstalsstraße 74 - Antrag auf Baugenehmigung
3.4 Neubau einer Güllegrube mit Decke - Nähe Vilstalstraße 60 - Antrag auf Baugenehmigung
3.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Aufeld 1 - Antrag auf Baugenehmigung
3.6 Errichtung einer Garage, einer Eingangs- und Terrassenüberdachung und Errichtung eines Zaunes - Winzersdorf 2a - Antrag auf Baugenehmigung
4 Bekanntmachung Kommunalunternehmen Aham, Bekanntgabe Jahresabschluss und Verlustvortrag
5 Kommunale Strombeschaffung - Bündelausschreibung
6 Informationen
6.1 Parken am Sportgelände der Gemeinde Aham
6.2 ILE
6.3 Virtuelles Gemeindenetzwerk
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 01.02.2021, Nr. 2021/01, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung in der Gemeinde Aham - Fa. KomPlan - neue Baugebiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan und übergibt diesem sodann das Wort.
 
Herr Bauer begrüßt die Anwesenden und stellt dem Gemeinderat die Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung in der Gemeinde Aham vor. Die zukünftige Siedlungsentwicklung der Gemeinde Aham konzentriert sich vorrangig auf den Hauptort Aham sowie den Ortsteil Loizenkirchen. Für die längerfristige Entwicklung der Gemeinde können folgende Nutzungen angeboten werden:
- Wohnen - Gewerbe - Gemeinbedarf - Handel - Sport/Freizeit/Erholung/Soziales
 
Anhand einer Übersichtskarte erläutert Herr Bauer insgesamt fünf verschiedene Standorte in und um Aham/Loizenkirchen und deren jeweilige Entwicklungsmöglichkeit. Als städtebauliche Zielsetzung ist nicht nur die Bauleitplanung zu berücksichtigen, sondern auch die Ortsentwicklung als solche. Daher hat die Abstimmung der Entwicklung unter Berücksichtigung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes und des ISEK-Prozesses zur Definition zukünftiger Nutzungen mit Schließung innerörtlicher Brachflächen sowie Ausweisung neuer Siedlungsflächen zu erfolgen. Damit soll ein Ausbau bzw. eine Steigerung der baustrukturellen Ortsqualität erreicht werden. Die fünf Standorte untergliedern sich in zwei Wohnbauflächen westlich der Eichenstraße mit 7,5 ha Bruttobaufläche und Loizenkirchen Nord mit 2,5 ha Bruttobaufläche. Weiter in eine Mischnutzung im Ortskern von Aham mit ca. 2 ha Bruttobaufläche und in Gewerbe als Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Aham-Nord mit 13 ha Bruttobaufläche. Hierzu präsentiert Herr Bauer eine Entwicklungskarte mit diesen Flächen.
 
Für die Entwicklung der Wohnbebauung stellt Herr Bauer eine erste Entwurfsskizze für Loizenkirchen Nord vor. Als Art der baulichen Nutzung soll dort neben der überwiegenden Wohnbebauung auch eine Mischnutzung für nicht störende Handwerksbetriebe entstehen. Die Erschließung ist recht günstig mit einer Ringstraße möglich. Bei einer Parzellierung mit Grundstücksgrößen von 500-600 m² für Einzelhäuser und 300 m² für Doppelhäuser ergäben sich 30 Parzellen, was eine Einwohnerentwicklung von ca. 105 Einwohner ergibt. Herr Bauer erläutert die Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren.
 
Er empfiehlt dem Gemeinderat zuerst eine Entwicklung der Wohnbebauung in Loizenkirchen Nord und anschließend erst in Aham-Mitte. Hintergrund ist der aktuell erforderliche Bedarfsnachweis im Rahmen der Bauleitplanung. Dieser Bedarf an Wohnbebauung kann nicht gleichzeitig für beide Wohnbaugebiete dargestellt werden. Daher sollte zuerst der kleinere Bereich (Loizenkirchen-Nord) entwickelt und verkauft werden. Im Anschluss dann Aham-Mitte. Die stößt im Gemeinderat auf geteilte Resonanz, da mit dem Neubau des Kindergartens an der Eichenstraße und des Anbaus an die Grundschule ein unmittelbarer Anschluss des Wohngebiets in Aham-Mitte sinnvoller sei. Der Gemeinderat erkundigt sich auch nach dem Zeitfenster für die Entwicklung der beiden Wohnbaugebiete. Eine gleichzeitige Anpassung des Flächennutzungsplanes in den beiden Wohnbaubereichen ist nicht möglich, da hier der Bedarfsnachweis wieder zu führen ist. Vom Gemeinderat wird zudem angemerkt, dass auch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen in der Gemeinde erforderlich ist.
 
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Bauer für die Ausführungen und verabschiedet ihn.

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö 3
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3.1. Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport - Bergstraße 12 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Beseitigung des Abwassers ist ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung - Nähe Ziegelstadel - Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 3.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat die o.g. Bauvoranfrage dem Gemeinderat zur Beratung vor. Die Antragstellerinnen möchten auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/10, Gemarkung Aham, ein Einfamilienhaus mit gegebenenfalls einer Einliegerwohnung errichten. Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Eine Bebauung ist somit grundsätzlich nur im Rahmen einer Privilegierung (z.B. Landwirtschaft) möglich. Eine solche erfüllen die Antragstellerinnen jedoch nicht. Der bebaute Bereich in Ziegelstadel wird vom Landratsamt als unbeplanter Innenbereich beurteilt.

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

Um eine Bebauung auf dem Grundstück zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit eine sogenannte Einbeziehungssatzung zu erlassen. Mit einer solchen Satzung können einzelne Außenbereichsflächen, die unmittelbar an den unbeplanten Innenbereich angrenzen und von der Bebauung geprägt sind in den Innenbereich einbezogen werden. Für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung ist dasselbe Verfahren wie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Zudem sind naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen zu schaffen.

Die Erschließung des Grundstücks wäre mit der vorhandenen Schmutzwasser-Vakuumleitung möglich. Nach Rücksprache mit dem Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils ist das Grundstück derzeit nur mit hohem Aufwand zu erschließen. D.h. derzeit ist es mit einer Wasserversorgung nicht erschlossen. Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.

Bei den von den Antragstellerinnen angesprochenen Wohnhausneubauten in Ziegelstadel handelt es sich um einen Wohnhausersatzbau in Ziegelstadel 2 und einen Neubau in Ziegelstadel 7b. Beide Vorhaben liegen innerhalb der vorhandenen Bebauung, sind damit baurechtlich dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen und nicht vergleichbar mit der heute gestellten Bauvoranfrage.

Hinsichtlich der Schaffung von Baumöglichkeiten im Außenbereich wird an die Beratung und den Beschluss für Berghofen aus dem Jahr 2017 erinnert.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend. Man ist sich der Schwierigkeit der Entscheidung bewusst, da man derzeit keine anderweitigen Baugrundstücke anbieten kann. Man ist sich ebenso der Beispielwirkung einer positiven Entscheidung bewusst, auch im Hinblick auf die in der Vergangenheit abgelehnten Anträge auf Schaffung von Baurecht im Außenbereich. Die Fassung eines Grundsatzbeschlusses oder die separate Beurteilung jedes weiteren Einzelfalles wird ebenfalls diskutiert. Letztlich einigt man sich auf die Einhaltung der bislang klaren Linie.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der Bauvoranfrage nicht stattzugeben. Zudem fasst der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss in den Außenbereichen des Gemeindegebiets, ausgenommen die Ortsteile Aham und Loizenkirchen, keine Satzungen zu erlassen um zusätzliches Baurecht zu schaffen. Ziel der Gemeinde ist die Entwicklung der Wohnbebauung in den Ortsteilen Aham und Loizenkirchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Neubau eines Büroraumes an ein bestehendes Mehrzweckgebäude - Vilstalsstraße 74 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 3.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

An das bestehende Mehrzweckgebäude soll ein Bürogebäude angebaut werden. Gemäß der beiliegenden Betriebsbeschreibung, welche ebenfalls vorab im RIS zur Verfügung gestellt wird, ändert sich die Form des bisher bestehenden Gewerbes nicht. Wie bisher hat der Antragsteller 9 Beschäftige. Auch ist keine Lärm- oder Schmutzbelastung zu erwarten. Zur Betriebszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr werden sechs PKW und sechs Transporter erwartet.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen, obwohl es sich um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. Neubau einer Güllegrube mit Decke - Nähe Vilstalstraße 60 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 3.4

Protokoll / Bekanntgaben

Gemeinderatsmitglied Franz Ohlenforst jun. enthält sich aufgrund persönlicher Beteiligung der Beratung und Beschlussfassung (Art. 49 GO).

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist augenscheinlich nicht gegeben.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Aufeld 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 3.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Loizenkirchen – Aufeld.

Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Loizenkirchen – Aufeld werden beantragt:
- Abweichung der zulässigen Dachform. Zulässig sind gemäß Bebauungsplan Satteldächer mit 25° Dachneigung. Beantragt wird ein Walmdach mit einer Dachneigung 25° und 30°. Der Antragsteller begründet dies im Bau mit einem Systemhaushersteller. Das zu bauende Haus verfügt standardmäßig über ein Walmdach. Für ein unmittelbar angrenzendes Wohnhaus (Hauptstraße 38a), das ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aufeld liegt, wurde für ein Walmdach bereits eine Baugenehmigung erteilt.
- Abweichung der zulässigen Dacheindeckung. Zulässig sind Biberschwanzziegel oder Pfannen in dunkelbraun. Beantragt werden Betondachsteine in der Farbe Granit. Von der Farbe der Art und Farbe der Dacheindeckung wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erteilt.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
  • Abweichung der zulässigen Dachform
  • Abweichung der zulässigen Dacheindeckung
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.6. Errichtung einer Garage, einer Eingangs- und Terrassenüberdachung und Errichtung eines Zaunes - Winzersdorf 2a - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 3.6

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Zu dem beantragten Vorhaben liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes vor.  Entgegengesetzt zum genehmigten Vorbescheid soll der Zaun im Norden nur 1 m statt 2 m hoch werden. Die geplante Terrassenüberdachung ist um einen Vorsprung etwas vergrößert worden, die Hauseingangsüberdachung ist dafür sogar etwas kleiner geworden. Die restlichen Festsetzungen entsprechen dem genehmigten Vorbescheid.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung des Schmutzwassers sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen, obwohl es sich um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bekanntmachung Kommunalunternehmen Aham, Bekanntgabe Jahresabschluss und Verlustvortrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö 4

Protokoll / Bekanntgaben

941-A-19




Gemeinde Aham


Bekanntmachung


Kommunalunternehmen Aham - KU Aham

Jahresabschluss 2019, Verlustvortrag


Gemäß § 27 KUV – über die Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.


Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Aham - KU Aham - hat am 17.12.2020 den Jahresabschluss 2019 für das Kommunalunternehmen Aham festgestellt und den Verlustvortrag des Jahres 2019 beschlossen.

Der Jahresabschluss wurde durch Prof. Dr. Schwarzmann von der SWMP, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, PartGmbB, 86153 Augsburg,
Willy-Brandt-Platz 3, am 07.12.2020 geprüft. Prof. Dr. Schwarzmann hat gemäß
§ 322 Abs. 3 HGB erklärt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt haben.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, 84175 Gerzen, Rathausplatz 1, (Zimmernummer 15, 1. Obergeschoss)
amtlich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden in der Zeit von 01.03.2021 bis 12.03.2021 öffentlich aufgelegt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, 84175 Gerzen, Rathausplatz 1, (Zimmernummer 15, 1. Obergeschoss) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Satz 1 Bekanntmachungsverordnung).


Gemeinde Aham
Gerzen, 04.02.2021



Jens Herrnreiter
1. Bürgermeister


Der Gemeinderat Aham nimmt die Bekanntmachung zur Kenntnis.

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5. Kommunale Strombeschaffung - Bündelausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

Zur Verfahrenserleichterung und zur Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen.

Jeder unserer Vertragspartner ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz unserer Vertragspartner während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird auch weiterhin umfassend gewährleistet.

Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanalagequote dem Preis für Normalstrom annähert. Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagequote fielen die Preisunterschiede zum Normalstrom deutlicher aus. Zudem lag bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,3 ct/kWh
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1 ct/kWh

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der Firma KUBUS Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö 6
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6.1. Parken am Sportgelände der Gemeinde Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 6.1

Protokoll / Bekanntgaben

In der Sitzung vom 01.02.2021 wurde seitens des Gemeinderats auf die abgemeldeten Autos und LKW’s hingewiesen und angefragt, ob ein Parkverbot erteilt werden könnte.
Zwischenzeitlich ging die Stellungnahme der PI Vilsbiburg ein, welche vorab im RIS zur Verfügung gestellt wurde.

Beim Parkplatz des Sportgeländes handelt es sich um Privatgrund der Gemeinde Aham, eine mögliche Ordnungswidrigkeit entfällt somit.
Lt. Stellungnahme der PI Vilsbiburg gäbe es die Möglichkeit, das Verkehrzeichen „Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ (2045) oder „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ (2046) mit dem Zusatzzeichen „gesamter gekiester Platz“ und „nur für Besucher und Nutzer des Sportgeländes“, aufzustellen.
Abgeschleppt dürfen Fahrzeug jedoch auch nur dann werden, wenn diese stören, also der Parkdruck so hoch ist, dass der abgestellte PKW, die dringend benötigten Parkflächen belegt, z. B. bei einer Veranstaltung. Dies ist wohl zu Zeiten ohne Fußballspiele und Veranstaltungen schwer zu begründen. Die Kosten der Abschleppung hätte die Gemeinde selbst zu tragen und müssen auf dem Zivilrechtsweg vom Verursacher eingefordert werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, den Parkplatz als öffentlichen Grund zu widmen. Dies hätte jedoch dann die Folge, dass die Gemeinde in der Unterhaltspflicht liegt, also ein Winterdienst vorgenommen werden müsste.

Die Beeinträchtigung durch abgestellte Fahrzeuge am Parkplatz des Sportgeländes trete derzeit nur sporadisch auf. Ebenso ist ausreichend Fläche vorhanden. Der Vorsitzende sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.

Der Gemeinderat Aham nimmt die Ausführungen zu Kenntnis.

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6.2. ILE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Es ist angedacht einen Zusammenschluss mehrere Gemeinden „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) im Altlandkreis Vilsbiburg zu gründen. Der Vorsitzende berichtet, dass dazu im Rathaus Vilsbiburg eine Sitzung aller Bürgermeister stattfand. Anhand der im RIS zur Verfügung gestellten PowerPoint Präsentation informiert der Vorsitzende den Gemeinderat über dieses Programm.

Eine ARGE ILE Bina.-Vils (Arbeitsgemeinschaft nach Art. 4 KommZG) wurde zum Abschluss des Gespräches gegründet, ein Koordinator bestellt (Herr Straßer, Stadt Vilsbiburg) und eine Beraterin beauftragt. Die ILE wird mit bis zu 75% Fördermitteln bedacht.
Zunächst werden Strukturdaten der Gemeinden (Stärken, Schwächen, Bevölkerungsentwicklung und dergleichen mehr) erhoben werden.

Der Vorsitzende erläutert die Sitzung im Rathaus in Vilsbiburg. Insgesamt seien nun 14 Gemeinden Teil der ILE. Der Vorteil sei der unverbindliche Zusammenschluss. Für jede Maßnahme die im Rahmen der ILE erfolgt, kann die Gemeinde entscheiden ob sie teilnimmt oder nicht.

Der Gemeinderat Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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6.3. Virtuelles Gemeindenetzwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö 6.3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Vorstellung des virtuellen Gemeindenetzwerks durch Herrn Engl im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen. Das Vorhaben sei interessant und ambitioniert, allerdings werden die größeren Kommunen im Landkreis Landshut nicht teilnehmen. Allgemein sei die Resonanz eher verhalten. Derzeit planen 4 bis 5 Kommunen die Teilnahme. Im Rahmen einer Besprechung mit den weiteren Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen sei man einhellig der Meinung nicht zu den ersten Teilnehmern gehören zu wollen und die erst einmal die Entwicklung abzuwarten. Grundsätzlich bestehen auch Bedenken im Hinblick einer Konkurrenzsituation zur ILE. Auf Wunsch kann Herr Engl auch zu einer der kommenden Gemeinderatssitzungen geladen werden und eine detaillierte Vorstellung vornehmen.

Der Gemeinderat Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Schweibinger Straße:
Im Hinblick auf die Abstufung der Schweibinger Straße von einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg empfiehlt Gemeinderatsmitglied Ohlenforst einen gemeinsamen Termin mit dem Beschwerdeführer.

Kreuzung Höhenweg-Bergstraße:
Gemeinderatsmitglied Baier regt eine Verkehrsschau an der Kreuzung Höhenweg-Bergstraße an. Aufgrund der vorhandenen Bäume im Kreuzungsbereich seien die Sichtverhältnisse nicht optimal. Man solle das Anbringen eines Verkehrsspiegels prüfen. Der 1. Bürgermeister sagt eine Aufnahme in die nächste Verkehrsschau zu.

Resonanz Home-Schooling:
Gemeinderatsmitglied Fuchs erkundigt sich nach der Resonanz zum Home-Schooling. Der Vorsitzende erläutert bislang kein negatives Feedback erhalten zu haben. Die Schule sei bereits mit einem Glasfaseranschluss erschlossen. Auch wurden bereits die erforderlichen Tablets besorgt. Diese stehen nach dem Aufspielen der erforderlichen Software den Schülern zur Verfügung. Allgemein sei die Technikausstattung sehr gut.

Schäden an der Dreifaltigkeitsstraße:
Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler weist auf die Schäden an der Dreifaltigkeitsstraße hin. Diese sei im letzten Jahr von der Firma BABIC saniert worden. Hierzu teilt Gemeinderatsmitglied Brandl mit, dass Wasser unter die Straße kam und somit Frostaufbrüche entstanden sind. Dies stehe in keinem Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten von BABIC. Das Zusammenfallen sei ein unglücklicher Zufall.

Virtuelles Gemeindenetzwerk:
Gemeinderatsmitglied Maier bittet um Vorstellung des virtuellen Gemeindenetzwerks in einer der nächsten Sitzungen durch Herrn Engl.

Datenstand vom 20.04.2021 08:51 Uhr