Datum: 17.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Lerchenhofhalle Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 13.04.2021, Nr. 2021/03, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Nebengebäude - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 43- Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - OT Loizenkirchen, Nähe Klostersteig - Antrag auf Vorbescheid
2.3 Errichtung eines Hühnerhauses - OT Loizenkirchen, Aufeld 15 - Antrag auf Isolierte Befreiung
2.4 Neubau eines Heizraumes - Josef-Eibl-Straße 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.5 Errichtung einer Unterstellhalle und einer Fertigteilgarage - Gewerbegebiet 10 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Baugebiet Am Erlinger Bach - Straßennamenbezeichnung
4 Baugebiet Am Erlinger Bach - Straßenbeleuchtung
5 Anpassung Kanalgebühren
6 Haushaltsplanung 2021, Vorberatung
7 Schließanlage - Gemeinde Aham
8 Spendennachweis - Beschlussfassung
9 Informationen
9.1 Anerkennung gefährlicher Schulweg Information
9.2 Verkehrsspiegel Höhenweg-Bergweg
10 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist - Vergabe Baugebiet Erschließung Am Erlinger Bach
11 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 13.04.2021, Nr. 2021/03, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Nebengebäude - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 43- Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat o.g. Antrag auf Baugenehmigung zur Beratung vor. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Das Vorhaben fügt sich nach Maß und Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben ebenfalls gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - OT Loizenkirchen, Nähe Klostersteig - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö vorberatend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich um ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet nach der BauNVO. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, wahrt die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht (§ 34 Abs. 1 BauGB). Das Grundstück wurde geteilt, um mehr Wohnraum zu schaffen. Die bestehende Halle wird abgebrochen.

Die Zufahrt kann über den Klostersteig erfolgen und ist damit von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die aufgrund der grenznahen Bebauung notwendige Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor. Diese unterliegt jedoch dem Prüfungsrahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde und nicht der Gemeinde.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Errichtung eines Hühnerhauses - OT Loizenkirchen, Aufeld 15 - Antrag auf Isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung und Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Loizenkirchen - Aufeld dem Gemeinderat zur Information vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Hühnerhauses

Fl.Nr. 1783/8, Gemarkung Loizenkirchen
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser und die Versorgung mit Frischwasser sind nicht erforderlich.
Der Eigentümer eines Nachbargrundstückes hat die Zustimmung zum Vorhaben erteilt.  Eine weitere angrenzende Grundstückseigentümerin wurde von Seiten der Gemeinde Aham schriftlich über das geplante Vorhaben benachrichtigt. Diese hat allerdings die Zustimmung nicht erteilt. Einwände gegen das beantragte Vorhaben wurden jedoch nicht erhoben.

Grundsätzlich ist die Errichtung eines Hühnerhauses mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75m³, außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der Bebauungsplan Loizenkirchen – Aufeld setzt jedoch Baugrenzen fest. Der Bauherr benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines Hühnerhauses. Weiter sind Garagen und Nebengebäude als Flachdach auszuführen. Ausnahmen sind jedoch zulässig. Um das Hühnerhaus mit einem Satteldach gestalten zu können, benötigen die Antragsteller eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Loizenkirchen – Aufeld.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Nachbarliche Interessen werden objektiv nicht beeinträchtigt und eine Vereinbarung mit den öffentlichen Belangen ist gegeben. 

Eine Ausnahme vom Bebauungsplan kann erteilt werden, wenn sie im Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist. Nach Ziffer 1.53 des Bebauungsplanes Aufeld können Ausnahmen von der Ausführung der Dächer von Garagen und Nebengebäuden als Flachdach zugelassen werden. Somit kann die Ausführung des Hühnerhauses mit einem Satteldach als Ausnahme vom Bebauungsplan Aufeld nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden.

1. Bürgermeister Herrnreiter erteilt das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen seiner eigenen Befugnisse gemäß Geschäftsordnung.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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2.4. Neubau eines Heizraumes - Josef-Eibl-Straße 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Aham Nord.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrsflächen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Aham Nord wird beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Heizraum im Norden um maximal 2,00 Meter. Der Antragsteller begründet dies mit der technischen Notwendigkeit dieses Standorts des Heizraumes, da die Anbindung an die bestehende Heizungsanlage und das Spänesilo gewährleistet sein muss. Aufgrund der unterzubringenden Gerätschaften kann das Gebäude nicht kleiner errichtet werden. Der Befreiungsantrag wird dem Gemeinderat über das RIS zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Zudem beantragt der Antragsteller das Absehen von der Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes und eines schalltechnischen Nachweises. Die jeweiligen Erläuterungen des Antragstellers wurden dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan GE Aham Nord schreibt grundsätzlich bei jedem Antrag auf Baugenehmigung die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes und eines schalltechnischen Nachweises vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung

- Überschreitung der Baugrenze im Norden

erteilt. Aufgrund der Angaben des Antragstellers und der bei vergangen Bauanträgen bereits vorgelegten Freiflächengestaltungspläne wird auf die Vorlage eines neuen Freiflächengestaltungsplanes und eines schalltechnischen Nachweises verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.5. Errichtung einer Unterstellhalle und einer Fertigteilgarage - Gewerbegebiet 10 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 2.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes GE-Aham Nord.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrsflächen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 566, Gemarkung Aham, befindet sich derzeit im Ausland. Eine Bestätigung per E-Mail liegt den Antragsunterlagen bei.

Zu dem o.g. Bauvorhaben liegt bereits ein Genehmigungsbescheid vor. Beim vorliegenden Antrag handelt es sich lediglich um eine Tektur. Die Halle soll weiter zur Nachbargrenze gerückt werden. Weiter soll die Unterstellhalle im Gegensatz zum bereits genehmigten Plan etwas breiter, dafür kürzer gebaut werden.

Folgende Befreiung vom Bebauungsplan GE Aham-Nord wird beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze im süd-westlichen Bereich um ca. 35 m²
Die beantragte Befreiung wird benötigt, um eine später angedachte Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen.

Die Befreiung wurde bereits im Antrag aus dem Jahr 2016 erteilt.

Die aufgrund der grenznahen Bebauung notwendige Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragunterlagen bei. Dies liegt jedoch nicht im Prüfungsrahmen der Gemeinde, sondern der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Zudem beantragt der Antragsteller das Absehen von der Vorlage eines schalltechnischen Nachweises. Die Erläuterung des Antragstellers wurde dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan GE Aham Nord schreibt grundsätzlich bei jedem Antrag auf Baugenehmigung die Vorlage eines schalltechnischen Nachweises vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenfalls wird die beantragte Befreiung

  • Überschreitung der Baugrenze um 35 m²

erteilt. Da aufgrund der Angaben des Antragstellers kaum Emissionen zu erwarten sind, wird auf die Vorlage eines schalltechnischen Nachweises verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Baugebiet Am Erlinger Bach - Straßennamenbezeichnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Für das Baugebiet Am Erlinger Bach ist noch eine Straßenbezeichnung festzulegen.

Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten:

1. Benennung der Erschließungsstraße in „Am Erlinger Bach“ mit den Hausnummern 1 bis 5

2. Fortführung der Hausnummern der Vilstalstraße. Das Baugebiet befindet sich zwischen den bestehenden Hausnummern 66 und 70. D.h. es müssten folgende Hausnummern vergeben werden: Vilstalstraße 68, 68a, 68b, 68c, 68d.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsstraße des Baugebiets „Am Erlinger Bach“ auch so zu benennen und die Hausnummern 1 bis 5 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Baugebiet Am Erlinger Bach - Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Für das Baugebiet Am Erlinger Bach wurde bei der Bayernwerk Netz GmbH ein Angebot für die Straßenbeleuchtung angefordert. Dieses lag bis zum Sitzungstag jedoch nicht vor.

Alternativ wurden von der Verwaltung noch Angebote für Solarleuchten eingeholt. Aufgrund der Kürze der Erschließungsstraße müssten zwei Solarleuchten ausreichen. Die Angebote wurden bereits vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Preiswürdigster Anbieter wäre die Firma Ronotic mit einer Angebotssumme von 2.972,95 € für insgesamt zwei Solarleuchten.

Zudem muss eine Entscheidung getroffen werden ob die Leuchten mit einem warmweißen oder neutralweißen Licht ausgestattet werden sollen.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Beleuchtung für das Baugebiet Am Erlinger Bach als Solarbeleuchtung in warmweißem Ton auszuführen; der Auftrag ergeht an den preiswürdigsten Bieter laut vorliegendem Angebot der Firma Ronotic für knapp EUR 3.000 brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Anpassung Kanalgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Klaus Hoffmeister erläutert die vorliegende Kalkulation der neuen Gebühren für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Aham.
Berücksichtigt werden die vergangenen 4 Jahresabrechnungen der Gemeinde, also die Jahre 2017 bis 2020.
Der davorliegende Zeitraum bleibt bei der Neukalkulation unberücksichtigt.
Für die kommenden 4 Jahre sollte dann der neue Gebührensatz in eine neue Gebührensatzung einfließen, welche aufgrund des Abrechnungszyklus des Wasserzweckverbandes ab dem 01.10.2021 in Kraft treten sollte.
Der endgültige Wert könnte in der folgenden Sitzung beschlossen, die notwendige Satzung verabschiedet werden.
In den 4 vergangen Jahren ist ein Defizit aufgelaufen, welches – um eine vollständige Deckung in den kommenden 4 Jahren zu erreichen – eine neue Gebühr von EUR 3,61 je m³ Abwasser (Wasserverbrauch) erfordern würde.
Würde im kommenden Kalkulationszeitraum nur die Hälfte des Defizits ausgeglichen, so reduzierte sich die Gebühr auf EUR 2.88 je m³ Abwasser.
Die tragenden Kosten, so Herr Hoffmeister waren und sind die Personalkosten. Diese konnten reduziert werden, da der Klärwärter nicht mehr nur die Anlage in Aham überwacht, sondern alle Anlagen der Gemeinden Aham, Gerzen und Schalkham. Die zur Kostenaufteilung verabschiedete Zweckvereinbarung hat im Jahr 2020 zu einer Kostenerstattung von EUR 174.000 zugunsten der Gemeinde Aham geführt; die Erstattung betrifft den zurückliegenden Kalkulationszeitraum.

Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Wert der Kalkulation einsehbar.


Die durchschnittliche Unterdeckung beläuft sich auf rd. 130.000 EUR für die 4 zurückliegenden Jahre, der umzulegende Aufwand für die nächsten 4 Jahre somit auf EUR 905.000 EUR inkl. einer angenommenen, jährlichen Kostensteigerung von 5 % (9.200 EUR).
Aufgrund dieser Berechnungen ergeben sich Kosten von EUR 3,61/m³ bzw. EUR 2,88/m³ Abwasser.
Der Gemeinderat will hierzu in kommender Sitzung die Grundsatzentscheidung treffen und den Satzungsbeschluss fassen.

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6. Haushaltsplanung 2021, Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dem Gemeinderat der Gemeinde Aham wurden der Verwaltungshaushalt, sowie die vorläufige Investitionsübersicht als Anlage zur Vorberatung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen dienen zur Vorberatung für den Erlass des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021. Im Finanzplanungszeitraum sind Investitionen in Höhe von 1.603.000 Euro vorgesehen.

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7. Schließanlage - Gemeinde Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Die Liegenschaften der Gemeinde Aham haben derzeit unterschiedliche mechanische Schließungen. Dies führt zum einen dazu, dass Angestellte viele Schlüssel mitnehmen müssen, es schwierig ist detaillierte Zugänge zu generieren, für manche Räume zu viele Personen Zutritt haben und bei Verlust eines Schlüssels ganze Schließanlagen ausgetauscht werden müssen, beim Verlust eines Schlüsselbundes eventuell sogar mehrere.

Da aktuell für den neuen Bauhof und das neue Feuerwehrhaus sowieso eine neue Schließung gebraucht wird, haben sich die vier Bürgermeister und die Verwaltung durch Herrn Pannermayer bezüglich eines elektronischen Schließsystems beraten und ein Angebot erstellen lassen, da in der gesamten VG auch noch die restlichen Schließanlagen umgestellt werden sollen. Es handelt sich hierbei um den Versocliq von ZI Ikon. Dieses System ist bereits in mehreren Gemeinden in der näheren Umgebung und in vielen Industriebetrieben im Einsatz. Die Gemeinde Schalkham hat es fast nur noch im Einsatz, Gerzen schon zum größten Teil und Kröning auch schon die ersten Male. Hier können mechanische und elektronische Schließungen wechseln. So könnten Bereiche über mechanische Schließungen abgedeckt werden, Außentüren und Räume mit wechselnden oder nur bestimmten Nutzern würden mit elektronischen Zylindern ausgestattet. Somit können die elektrischen Zylinder bei Schlüsselverlust oder Nutzungsänderung einfach umprogrammiert werden.

Bei Verwendung im VG-Bereich rentiert sich dann ein Programmiergerät mit Software im Rathaus um diese Änderungen selbstständig und kostenlos durchzuführen. Das aktuelle Angebot von ca. 50.000€ schließt neue Schließanlagen und Schlüssel für Lerchenhof, Grundschule, Bauhof, beide Feuerwehren und Kläranlage ein. Der neu zu bauende Kindergarten ist noch nicht mit dabei. Die Einführung und Umstellung kann über mehrere Jahre erfolgen. Dringend wären momentan der neue Bauhof und das neue Feuerwehrhaus, ebenso die Grundschule. Nächstes Jahr dann der neue Kindergarten. Das Jahr drauf der Lerchenhof. Dann das Gebäude der FF Aham und zum Schluss, wenn überhaupt, die Kläranlage.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung der Schließanlage für die Einrichtungen der Gemeinde; dies ist eine Investition in die Zukunft, die für hohe Flexibilität und Sicherheit steht.
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt hier die notwendigen Veranlassungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Spendennachweis - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert, dass alle Spenden, die an kommunale Einrichtungen der Gemeinde Aham eingehen, akribisch erfasst und auch jährlich vom Gemeinderat angenommen werden müssen.

Da die Anlage leider nicht beigegeben war, ist die Genehmigung der Spendenannahme in nächster Sitzung nachzuholen.

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö 9
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9.1. Anerkennung gefährlicher Schulweg Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 9.1

Protokoll / Bekanntgaben

Mit der Sitzung vom 10.11.2020 wurde beschlossen, die Schulwege Engkofen zur Grundschule Aham, Guntendorf zur Grundschule Aham und Wendeldorf zur Grundschule Aham als besonderes gefährliche Schulwege anzuerkennen. Damit würde die Beförderungspflicht für Kinder der Jahrgangsstufe 1 bis 4 bereits unter 2 km greifen.

Nach positiver Beschlussfassung wurde seitens der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen die Stellungnahmen der örtlichen Polizeiinspektion und des unteren Verkehrsbeauftragten angefordert.

In RIS wurde Ihnen bereits die angesprochene Stellungnahme hochgeladen.
Laut dieser werden die Schulwege Engkofen - Grundschule Aham und Wendeldorf - Grundschule Aham ebenfalls als besonders gefährlich eingestuft.
Der Schulweg Guntendorf - Grundschule Aham wurde als nicht besonders gefährlich eingestuft.

Die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen wird die anerkannten gefährlichen Schulwege zukünftig beachten.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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9.2. Verkehrsspiegel Höhenweg-Bergweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö 9.2

Protokoll / Bekanntgaben

Aufgrund einer Anfrage in der Sitzung vom 15.03.2021 wurde zusammen mit der Polizeiinspektion Vilsbiburg die Notwendigkeit eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Höhenweg und Bergweg in Loizenkirchen geprüft. Nach deren Einschätzung ist ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle nicht notwendig. Hierzu wird dem Gemeinderat über das RIS die Stellungnahme der PI Vilsbiburg zur Kenntnis gegeben.

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10. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist - Vergabe Baugebiet Erschließung Am Erlinger Bach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö 10

Sachverhalt

Baugebiet
Am Erlinger Bach - Erschließungsarbeiten - Vergabe
 
 
Sitzung:
Beschluss:
Abstimmung
13.04.2021
Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für die Erschließungsarbeiten des Baugebiets Am Erlinger Bach an die Firma Breiteneicher aus Vilsbiburg zu einer Angebotssumme von 478.221,06 € zu erteilen.
13 dafür 0 dagegen

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö 11

Protokoll / Bekanntgaben

S. Fuchs: auf Anfrage erklärt erster Bürgermeister Herrnreiter, dass die betreffenden Hofzufahrten erst vom Bauhof besichtigt werden müssen, ob und inwieweit ein Ausbau erforderlich ist.

A. Mühlhofer: In Sachen Brückenbau Muckerl-Peter-Brücke muss der Bauhof erst das passende Zeitfenster zur Verfügung haben. Eventuelle wird der Bau in 2022 vorgenommen werden.
Für die geplanten Straßensanierungen liegen die Angebote der Fa. Babic vor.

Dr. Ehrenhofer-Zettler: Die Aufbrucharbeiten des WZV sollten beim Anwesen Trautmannsberger abgeschlossen sein.

Datenstand vom 01.07.2021 07:43 Uhr