Datum: 29.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Lerchenhofhalle Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 23:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 17.05.2021 Nr. 2021/04 öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Rosenstraße 12 - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Ausbau des ehemaligen Troadkastens im Obergeschoss zur privaten Nutzung - Neuhausen 2a - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Errichtung eines Carports - Bräufeld 9a - Antrag auf Isolierte Befreiung
2.4 Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Engkofen 1 &1a - Antrag auf Baugenehmigung
2.5 Anbau von zwei Wohneinheiten an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus - Dreifaltigkeitstraße 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.6 Sanierung Backofen und Wiedererrichtung Nebengebäude für landwirtschaftliche und gärtnerische Produkte - Berghofen 2 - Antrag auf Baugenehmigung
2.7 Errichtung eines tierärztlichen Praxisgebäudes mit Behandlungsraum/OP und eines Longierzirkels - Hannsmal 2 - Antrag auf Vorbescheid
2.8 Anbau einer Einfahrtsüberdachung - Flurstraße 5 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) - Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan
4 Haushaltsplanung 2021
4.1 Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021
4.2 Beschluss zur Finanzplanung
5 Entwässerungseinrichtung Aham - Satzungen
5.1 Entwässerungssatzung -EWS- Aham - Beratung und Erlass
5.2 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung -BGS/EWS - Beratung und Erlass
6 Breitbandausbau Aham - Beratungsangebot
7 Spendennachweis - Beschlussfassung
8 Interkommunale Zusammenarbeit - Beschaffung Wegepflegemaschine
9 Straßensanierung
10 Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels - Einmündung Aufeld in Hauptstraße
11 Ehemalige Hausmülldeponie Neuhausen/Haager Winkel - Auftragsvergabe Untersuchungskonzept Detailuntersuchung
12 Informationen
13 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 17.05.2021 Nr. 2021/04 öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Gemeinderatsmitglied Fuchs merkt an, dass sich ihre Anfrage unter Top 11 auf die Zufahrt Geigenberger bezog.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Rosenstraße 12 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller hat am 29.06.2021 im Bauamt der VG Gerzen die Verschiebung des Antrags auf Baugenehmigung in die Sitzung am 27.07.2021 beantragt. Daher wird der TOP heute vertagt und in der nächsten Sitzung behandelt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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2.2. Ausbau des ehemaligen Troadkastens im Obergeschoss zur privaten Nutzung - Neuhausen 2a - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers über die vorhandene Kleinkläranlage ist nicht gesichert. Derzeit besteht eine wasserrechtliche Erlaubnis für insgesamt 4 Einwohnerwerte. Durch den Ausbau wird eine zweite Wohneinheit geschaffen. Lt. Mitteilung des Landratsamtes ist daher eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für insgesamt 8 Einwohnerwerte zu beantragen. Ein Anschreiben, in dem sich der Bauherr verpflichtet, die Kleinkläranlage auf 8 Einwohnerwerte zu erweitern sowie eine Bestätigung zur Erweiterungsmöglichkeit der Kleinkläranlage einer Fachfirma liegt vor.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Nachbarunterschriften liegen keine vor, da ausschließlich gemeindliche Grundstücke oder Grundstücke im Eigentum der Antragsteller angrenzen.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung unter der Bedingung zu erteilen, dass der Antragsteller eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für die bestehende Kleinkläranlage für 8 Einwohnerwerte erhält.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Errichtung eines Carports - Bräufeld 9a - Antrag auf Isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham Nord (Bräufeld) dem Gemeinderat zur Information vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Carports.

Fl.Nr. 400/35, Gemarkung Aham
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers sowie die Versorgung mit Frischwasser sind nicht erforderlich.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Garagen einschließlich überdachten Stellplätzen mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) setzt jedoch Baugrenzen fest. Die Bauherrin benötigt daher eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenzen. Der Brutto-Grundfläche des geplanten Gebäudes liegt unter 50 m². Auch wird die zulässige Wandhöhe von 3,00 m nicht überschritten. Die Bauherrin begründet seinen Antrag, um ihr Fahrzeug vor Wettereinflüssen zu schützen. Um zwei Stellplätze erhalten zu können und den Zugang zum Haus zu gewährleisten, muss aufgrund von Platzmangel die Baugrenze überschritten werden.
Weiter setzt der Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) fest, dass Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen sind. Das Hauptgebäude ist mit einem Walmdach gestaltet. Um das Carport mit einem Flachdach aus Aluminium gestaltet zu können, benötigt die Bauherrin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Aufgrund der Ausführung des Daches aus Aluminium, soll das Carport lediglich ein Flachdach erhalten.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Nachbarliche Interessen werden objektiv nicht beeinträchtigt und eine Vereinbarung mit den öffentlichen Belangen ist gegeben.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

1. Bürgermeister Herrnreiter erteilt das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen seiner eigenen Befugnisse gemäß Geschäftsordnung.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis

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2.4. Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Engkofen 1 &1a - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Lt. schriftlicher Bestätigung des Antragstellers soll die Unterstelle zur Lagerung von Hackschnitzeln und zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Maschinen genutzt werden.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die Löschwasserversorgung ist lt. Mitteilung der FFW Aham gesichert.

Der Antragsteller beantragt zudem eine Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen. Diese Prüfung obliegt jedoch nicht der Gemeinde, sondern dem Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.5. Anbau von zwei Wohneinheiten an ein bestehendes Einfamilienwohnhaus - Dreifaltigkeitstraße 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat o.g. Antrag auf Baugenehmigung zur Beratung vor. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Das Vorhaben fügt sich nach Maß und Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben ebenfalls gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung des Schmutzwassers sind gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.
Die notwendigen Stellplätze sind im Eingabeplan dargestellt.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.6. Sanierung Backofen und Wiedererrichtung Nebengebäude für landwirtschaftliche und gärtnerische Produkte - Berghofen 2 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat o.g. Antrag auf Baugenehmigung zur Beratung vor. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die aktuell fehlende Privilegierung wurde bei einem Gerichtstermin im November 2020 vom Verwaltungsgericht Regensburg festgestellt.

Bei dem aktuellen Bauvorhaben handelt es sich um das Gebäude des nicht genehmigten Wohnhausneubaus. Das Gerichtsverfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung wurde bereits eingestellt. Das Landratsamt Landshut hat zusätzlich eine Abbruchverfügung erteilt. Aufgrund des noch laufenden Klageverfahrens gegen die Abbruchverfügung ist diese noch nicht bestandskräftig.

Mit dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung wird nun eine Nutzung als Nebengebäude für landwirtschaftliche und gärtnerische Produkte beantragt. Die geplante Nutzung des Nebengebäudes hat der Antragsteller in einem Beiblatt erläutert. Dieses wurde vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Unter anderem sollen ein WC und ein Bad sowie Lager- und Abstellräume eingebaut werden.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung der Wasserversorgung Berghofen über den bestehenden Anschluss des Grundstücks Berghofen 2 gesichert.
Die Löschwasserversorgung ist lt. Mitteilung der FFW Aham gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist über eine Kleinkläranlage mit 14 Einwohnereinheiten gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.
Einerseits wird betont, dass ein Abbruch eines bestehenden Gebäudes natürlich ärgerlich sei, andererseits wird ebenfalls betont, dass eine widerrechtliche Errichtung von Gebäudeeinheit nicht hingenommen werden kann, da dies einen Präzedenzfall darstellen würde.
Herr Hoffmeister führt weiterhin aus, dass der Bauwerber intensiv durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen beraten wurde, vor allem hinsichtlich der Plandarstellungen in den einzelnen Räumen als Lager. Eine Korrektur dieser Plandarstellung lehnte der Bauwerber ab. Mit dieser Planvorlage soll das aktuell laufende Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (Gegenstand ist die Abbruchverfügung des Landratsamtes Landshut) umgangen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung nicht zu erteilen, da das Bauvorhaben die Eigenart der natürlichen Landschaft beeinträchtigt und die Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich befürchten lässt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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2.7. Errichtung eines tierärztlichen Praxisgebäudes mit Behandlungsraum/OP und eines Longierzirkels - Hannsmal 2 - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Praxisgebäudes zur stationären Behandlung von Pferden, insbesondere für Zahnbehandlungen, chiropraktische Behandlungen und Belastungsuntersuchungen. Es sollen zwei Behandlungsräume errichtet werden. Die vier geplanten Boxen dienen der stationären Aufnahme und Versorgung im Anschluss der Behandlungen. Um den stationär eingestellten Pferden eine Bewegungsmöglichkeit zu bieten und Untersuchungen, wie ein Belastungs-EKG, durchführen zu können, soll ein Longierzirkel errichtet werden.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Wasserversorgung ist nach Rücksprache mit dem WZV Mittlere Vils über die bereits bestehende Leitung gesichert.
Die Löschwasserversorgung ist nicht gesichert. Lt. Mitteilung mit der FFW Loizenkirchen wird für ein solches Vorhaben der Objektschutz benötigt. Der vorhandene Unterflurhydrant bringt jedoch nur 24 m³ pro Stunde. Die Bauherrin hat somit noch für eine Löschwasserversorgung von 96 m³ zu sorgen.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist über die vorhandene Kleinkläranlage gesichert.  
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt, unter der Bedingung, dass die Bauherrin die Löschwasserversorgung für den Objektschutz sicherstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.8. Anbau einer Einfahrtsüberdachung - Flurstraße 5 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.8

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aham aus dem Jahr 1969.

Die Erschließung ist gesichert.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen um 3,46 Meter und 3,53 Meter. Der Antragsteller begründet dies mit der bereits vorhandenen Garage, die ebenfalls außerhalb der Baugrenzen errichtet worden ist. Demzufolge ist die Einfahrtsüberdachung ebenfalls nur außerhalb der Baugrenze möglich.
- Abweichung von der zulässigen Dachform und Unterschreitung der zulässigen Dachneigung. Zulässig sind lt. Bebauungsplan nur Walm- oder Satteldächer mit einer Dachneigung von 22° bis 28°. Beantragt wird ein Pultdach mit 10° Dachneigung. Der Antragsteller begründet dies in der besseren Anpassung an das Wohngebäude.
- Abweichung von der Art der zulässigen Dacheindeckung. Lt. Bebauungsplan sind nur Pfannen in dunkelbraun oder naturrot als Dacheindeckung zulässig. Der Antragsteller beantragt eine Glaseindeckung und begründet dies in der flachen Dachneigung und zur Belichtung des Wohnhauses.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der Baugrenzen
- Abweichung von der Dachform und Unterschreitung der Dachneigung
- Abweichung von der Dacheindeckung
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) - Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat den o.g. Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) dem Gemeinderat zur Beratung vor.

Die Antragstellerin möchte auf Ihrem Grundstück ein weiteres Wohnhaus erstellen. Der Bebauungsplan weist für dieses Grundstück ein Mischgebiet aus. Tatsächlich findet auf dem Grundstück sowohl eine Wohn- als auch eine gewerbliche Nutzung statt. Das zusätzliche Wohnhaus ist jedoch vollständig außerhalb der Baugrenzen geplant.

In diesem Zusammenhang wurden bereits Vorgespräche mit dem Ingenieurbüro KomPlan geführt. Die alleinige Überplanung eines einzigen Grundstücks legt den Verdacht einer Gefälligkeitsplanung nahe. Zudem müsste aus städtebaulicher Sicht auch das gegenüberliegende Bankgebäude und das Arztgebäude in die Planung einbezogen werden. Da sich die Gemeinde Aham aber bereits im ISEK-Prozess der Städtebauförderung befindet und zum jetzigen Stand die zukünftigen Nutzungen südlich und südwestlich des Bebauungsplanes Aham Nord noch nicht klar abzeichnen, wird von einer Deckblatterstellung zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten.

Eine Änderung würde sich vielmehr im Zuge einer Bauleitplanung für die weitere innerörtliche Entwicklung zwischen dem Gemeindezentrum und dem Bräufeld anbieten. Da zum jetzigen Zeitpunkt hier allerdings noch keine verbindlichen Ziele und Entwicklungen festgelegt sind, sollte von einer Überplanung der Fläche abgesehen werden.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) vorerst nicht stattzugeben. Der Antragstellerin ist mitzuteilen, dass die Gemeinde Aham dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenübersteht, allerdings zuerst die weitere Entwicklung der Flächen südlich des bestehenden Bank- & Arztgebäudes abgewartet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplanung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 4
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4.1. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Anhand der im Ratsinformationssystem bereitgestellten Unterlagen (Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Finanzplanung), erläutert der Kämmerer, Klaus Hoffmeister, die wesentlichen Grundlagen der Haushaltssatzung und der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021.

Weiterhin wird auf wesentlichen Investitionen und die geplante Finanzierung in den Finanzplanungsjahren eingegangen. Es werden die aktuellen und zukünftigen Maßnahmen im Gebiet der Gemeinde Aham erläutert. Auf die in Anlage beigefügten Unterlagen wird ausdrücklich Bezug genommen.
Im Rahmen der Beratungen werden dem Gemeinderat die fachlichen Anlagen zum Verwaltungshaushalt und zum Vermögenshaushalt kurz erläutert.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, die Höhe der in der Haushaltssatzung unter § 4 fixierten Hebesätze gesondert zu beraten. Hierzu, so Herr Hoffmeister, werden verschiedene Berechnungsbeispiele vorgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit sämtlichen Anlagen:

Auf die im Ratsinformationssystem beigefügten Dokomente und Anlagen wird bezug genommen. Diese sind als Anlage Teil der Sitzungsniederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Beschluss zur Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Kämmerer, Klaus Hoffmeister, stellt die geplanten Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung vor und erläutert die Finanzplanung. Die Finanzplanung der Gemeinde Aham – 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten, 2. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Aufgabenbereiche und die Einzelpläne für das Haushaltsjahr 2021 mit der Finanzplanung bis 2024 – wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Im gesamten Planungszeitraum sind im Bereich der Gemeinde Aham Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 7.152.000 Euro geplant. In dieser Summe sind die Zuführungen an die Rücklage auch enthalten.

Die Gemeinde Aham kann und konnte aufgrund der hervorragenden Zinskonditionen und der Förderprogramme sehr günstige Kreditierungen vereinbaren. Die laufenden Belastungen für Zins und Tilgung können im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Aham geleistet werden. Hierzu ist die Aufstellung der Zuführungssituation gemäß § 22 KommHV-K zu beachten; sie ist auch als Anlage beigegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend der beigefügten Anlagen



Auf die in Anlage beigefügte Finanzplanung wird Bezug genommen – diese ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Entwässerungseinrichtung Aham - Satzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Abwassergebühren wurden einer Neukalkulation unterzogen; der neue Gebührensatz wurde auf Basis der Nachkalkulation festgelegt. Nachfolgend sind die neuen Satzungen hierzu zu erlassen, sie basieren auf den bisherigen Satzungen und wurden an die neuen Mustersatzungen angepasst.

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5.1. Entwässerungssatzung -EWS- Aham - Beratung und Erlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Die Entwässerungssatzung der Gemeinde wird neugefasst und an die Mustersatzung angepasst.
Der Entwurf der Satzung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS hinterlegt; die Änderungen zur bestehenden Satzung sind gelb hinterlegt.
Einzelne Inhalte werden gezielt erläutert.
Das Inkrafttreten orientiert sich an den Abrechnungszyklen des Wasserzweckverbandes in Aham.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung –EWS - auf Basis des beiliegenden Entwurfes zum 1.10.2021 auf die nächste Sitzung zu vertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung -BGS/EWS - Beratung und Erlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde wird neugefasst und an die Mustersatzung angepasst.
Der Entwurf der Satzung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS hinterlegt; die Beiträge bleiben unverändert, die Gebühr wurde im Entwurf der Satzung – fälschlicherweise – auf EUR 3,98/m³ festgelegt.
Das Inkrafttreten orientiert sich an den Abrechnungszyklen des Wasserzweckverbandes in Aham.
Hier, so der Gemeinderat sollten auf Basis der Beratungen zur Gebühr in früherer Sitzung noch Berechnungsbeispiele geliefert werden, außerdem ist noch nicht endgültig über den Zeitraum der Finanzierung des Defizites entschieden.
Herr Hoffmeister erklärt, dass dies ein Versehen seinerseits sei und die gewünschten Ergänzungen zur nächsten Sitzung vorbereitet werden, verbunden mit dem dann notwendigen Satzungserlass.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- BGS/EWS - auf Basis des beiliegenden Entwurfes zum 1.10.2021 zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Breitbandausbau Aham - Beratungsangebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Für den Ausbau der Breitbandversorgung in Aham wurde beschlossen die Aufgabe auf die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen zu übertragen. Von dort wurde mit den Gemeinden Niederaichbach, Adlkofen und Geisenhausen eine Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Ausbau der Breitbandversorgung abgeschlossen.
Nach Vorgaben des Bundes müssen die beteiligten Gemeinden selbst den Förderantrag für die Beratungsleistungen stellen; diese Beratung wird mit bis zu 50.000 EUR gefördert.
Die beauftragte Beratungsgesellschaft CORWESE hat nun das Beratungsangebot vorgelegt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, das in Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS hinterlegte Angebot anzunehmen. Es beläuft sich inklusive der Mehrwertsteuer auf EUR 31.448,13 und umfasst alle notwendigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot anzunehmen; der Auftragswert beläuft sich auf brutto 31.448,13 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Spendennachweis - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert, dass alle Spenden, die an kommunale Einrichtungen der Gemeinde Aham eingehen, akribisch erfasst und auch jährlich vom Gemeinderat angenommen werden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Spenden vom Haushaltsjahr 2020 anhand der beigefügten Übersicht anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Interkommunale Zusammenarbeit - Beschaffung Wegepflegemaschine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die vier in der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen zusammengefassten Gemeinden Aham, Gerzen, Kröning und Schalkham planen im Wege der kommunalen Zusammenarbeit die Beschaffung einer Wegepflegemaschine zur Ergänzung der Bauhofgeräte und die Beschaffung einer Zugmaschine für die Wegepflegemaschine.

Diese Anschaffung soll in Wege einer kommunalen Zusammenarbeit erfolgen, da andernfalls jede der vier beteiligen Gemeinen eine entsprechende Maschine anzuschaffen hätte. Federführend soll die Gemeinde Aham die Beschaffung durchführen.

Die Gemeinden benötigen für die ordnungsgemäße Pflege der Gemeindestraßen eine Wegepflegemaschine Durch die Wegepflegemaschine sind die Gemeinden in der Lage ihre Gemeindestraßen eigenständig zu pflegen und brauchen dadurch keine externen Firmen beauftragen. Dadurch erfolgt eine Kosteneinsparung seitens aller beteiligten Gemeinden, da witterungsunabhängig mit eigenem vorhandenem Personal gearbeitet werden kann.

Dem Gemeinderat wurde bereits im Vorfeld ein Entwurf des Kooperationsvertrages in RIS zur Verfügung gestellt.


Bei positiver Beschlussfassung wird die Gemeindeverwaltung beauftragt den Kooperationsvertrag auszufertigen und einen Förderantrag an die Regierung von Niederbayern zu stellen.
Die Gemeinden Gerzen, Kröning und Schalkham fassen voraussichtlich einen gleichlautenden Beschluss.

Beschluss

Der Gemeinderat Aham beschließt den Kooperationsvertrag anzunehmen und eine Wegepflegemaschine auf dem Weg der interkommunalen Zusammenarbeit zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Straßensanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 9

Sachverhalt

Es sollen auch heuer wieder Straßen im Aufspritzverfahren mit der Firma BABIC in einer Höhe von ca. 300.000 Euro saniert werden. Im Haushalt wurde die Maßnahme bereits berücksichtigt. Das Angebot der Firma BABIC beläuft sich auf fast 450.000 Euro. Daher kann nur ein gewisser Teil der angebotenen Strecken saniert werden. Bauhof und Bürgermeister sollen mit der Firma BABIC noch detailliert klären, welche nun letztendlich saniert werden sollen und welche noch um ein Jahr zu warten haben. Die Empfehlungen des Gemeinderates sollen berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Straßen mit der Firma BABIC bis zu einer Gesamtauftragssumme von brutto 300.000 Euro zu sanieren. Bürgermeister und Bauhof werden beauftragt, die Maßnahme mit der Firma BABIC noch abzustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels - Einmündung Aufeld in Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

An der nördlichen Einmündung der Ortsstraße Aufeld in die Hauptstraße (= Kreisstraße LA 44) wurde im Juni 2021 von den Anwohnern eine Sichtbehinderung wegen eines neuen Gartenzaunes mit Sichtschutzelementen gemeldet. Diese wurde bei einem Ortstermin mit den betroffenen Anwohnern in Augenschein genommen und entfernt. Beim Ortstermin wurde der Wunsch auf einen Verkehrsspiegel geäußert. Ein entsprechender Antrag ist bis zum Sitzungstag jedoch nicht eingegangen.

Durch die Entnahme der Sichtschutzelemente ist an der nördlichen Einmündung der Ortsstraße Aufeld in die Hauptstraße die Sicht wieder möglich. An der südlichen Einfahrt muss ebenfalls mit privaten Grundstückseigentümern noch Kontakt aufgenommen werden um einen ausreichenden Rückschnitt der vorhandenen Bepflanzung zu vereinbaren.

Grundsätzlich ist an jeder Einmündung ein entsprechendes Sichtdreieck freizuhalten. Hierzu wird auf die beiliegende Systemskizze Sichtflächen verwiesen.

Derzeit werden zunächst die betroffenen Eigentümer informiert und um Rückschnitt ihrer Grundstücksbepflanzung gebeten; alleine dadurch verbessern sich sicherlich die Sichtverhältnisse in den Kreuzungen.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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11. Ehemalige Hausmülldeponie Neuhausen/Haager Winkel - Auftragsvergabe Untersuchungskonzept Detailuntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für die erforderliche Detailuntersuchung der ehemaligen Hausmülldeponie Haager Winkel wurde inzwischen ein Angebot für die Erstellung eines Untersuchungskonzeptes für die Detailuntersuchung vom gutachterlichen Fachbüro Blasy & Mader eingeholt.

Das Angebot wurde im Vorfeld der Sitzung über das RIS zur Verfügung gestellt.

Nach Rücksprache mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) weist das Angebot marktübliche Preise auf. Es ist nicht zu erwarten, dass es bei einer Einholung von Vergleichsangeboten bei Büros, die nicht mit dem Standort vertraut sind, zu einer insgesamt wirtschaftlicheren Lösung kommen würde. Auch unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Wertgrenzen sind wir mit einer Beauftragung des Angebotes einverstanden.

Gemäß dem Vertrag mit der GAB hat eine Beauftragung bis spätestens zum 30.06.2021 zu erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot des Büros Blasy & Mader vom 22.06.2021 für die Erstellung eines Untersuchungskonzeptes zur Detailuntersuchung der ehemaligen Hausmülldeponie Haager Winkel in Höhe von 2.142,00 Euro brutto anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 12

Sachverhalt

Breitbandausbau:
Die Markterkundung im derzeit laufenden Förderverein, so Herr Hoffmeister, ist abgeschlossen, muss aber noch mit den Netzbetreibern überarbeitet werden.
Auch das Thema Mobilfunkversorgung hat die Gemeinde auf dem Schirm; hier könnten theoretisch in 2 Gebieten Verbesserungen umgesetzt werden, so zum einen im Großraum um Wimm und Prosmehring, zum anderen im Raum Nöham.
Die Gemeinden werden grundsätzlich für einen Maststandort Fördermittel erhalten können. Eine 1. Anfrage beim Mobilfunkzentrum der Regierung der Oberpfalz in Regensburg hat ergeben, dass es für die Gemeinde Aham Sinn ergäbe, im Bereich Nöham eine Mobilfunkversorgung aufzubauen. Der oben andererseits genannte Bereich könnte eventuell in eigenwirtschaftlichen Ausbau durch den Netzbetreiber versorgt werden; hier läuft bereits ein Suchkreisverfahren. Für den Bereich Nöham, so Herr Hoffmeister, wurde über das Mobilfunkzentrum ebenfalls eine Suchkreisanforderung gestartet. Sobald diese vorliegt, werden die Beratungen im Gemeinderat aufzunehmen sein.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö 13

Sachverhalt

Sitzungstage bei sportlichen Großereignissen:
Aus der Mitte des Gemeinderats wird nochmals dringend gebeten, bei sportlichen Großereignissen, wie dem heutigen Achtelfinale der Fußballeuropameisterschaft zwischen England und Deutschland, keine Gemeinderatssitzungen anzusetzen.
1. Bürgermeister Herrnreiter verspricht, hier künftig Augenmerk darauf zu richten.

Schulhausanbau und Bauhofhalle:
Auf Anfrage aus dem Gemeinderat erklärt 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass durchaus mit gesteigerten Baupreisen zu rechnen sein wird. Für die Halle am Bauhof betrifft dies aus heutiger Sicht wohl nur den Dachstuhl; für den Schulhausanbau und auch für den Kindergarten laufen derzeit die Baugenehmigungsverfahren; sobald die Kostenberechnungen und anschließenden Ausschreibungen vorliegen, kann hier Näheres mitgeteilt werden.

Gemeinderatsmitglied Fuchs weist darauf hin, dass eine weitere Spende in Höhe von 100 Euro wohl auf dem Listing des Zweckverbandes nachgetragen werden müsste.

Datenstand vom 06.08.2021 09:38 Uhr