Datum: 03.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Lerchenhofhalle Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 29.06.2021, Nr. 2021/05, öffentlicher Teil
2 Bebauungsplan Loizenkirchen Nord & Deckblatt Nr. 12 Flächennutzungsplan - Vorstellung der Entwurfsplanung - Billigungs- & Auslegungsbeschluss
3 Bauangelegenheiten
3.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Rosenstraße 12 - Antrag auf Baugenehmigung
3.2 Neubau einer Garage - Gewerbegebiet 5 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3.3 Anbau einer Tennishalle an das SV Vereinsheim - Dreifaltigkeitsstraße 20 - Unverbindliche Bauvoranfrage
3.4 Neubau einer Strausalzlager- und unterstellhalle für den gemeindlichen Bauhof - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 78 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
4 Entwässerungseinrichtung Aham - Beitrags- und Gebührensatzung, Kalkulation
5 Radwegeplanung Aham - Gemeindegrenze Gerzen; Beratung & Beschlussfassung
6 Baugebiet Am Erlinger Bach - Vergabekriterien
7 Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen - BBP GE Kaiserfeld - BAII
8 Informationen
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 29.06.2021, Nr. 2021/05, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen, vorbehaltlich der Ergänzung der Beschlussfassung unter TOP 8 (Wegemaschine) „vorbehaltlich der Bezuschussung“..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Loizenkirchen Nord & Deckblatt Nr. 12 Flächennutzungsplan - Vorstellung der Entwurfsplanung - Billigungs- & Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kübler vom Ingenieurbüro Komplan und übergibt diesem das Wort zur Vorstellung des aktuellen Planungsentwurfs.

Herr Kübler begrüßt die Anwesenden und stellt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Loizenkirchen Nord dem Gemeinderat vor. Wie in der Sitzung am 15.03.2021 vorbesprochen wurde der Entwurf des Bebauungsplanes erstellt und umfasst 30 Parzellen für Wohngebäude. Der Bebauungsplan sieht im Norden ein allgemeines Wohngebiet mit überwiegend Parzellen für Einfamilienhäuser vor. Auf den Parzellen 17 bis 20 wären auch Doppelhäuser möglich. Sollten diese jedoch nicht nachgefragt werden, könnten jeweils zwei Parzellen gemeinsam veräußert und mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Die Parzellengrößen bewegen sich im Rahmen von 509 m² bis 743 m² bei den Einfamilienhäusern und von 322 m² bis 437 m² bei den Doppelhäusern. Im südlichen Bereich des Bebauungsplanes würde ein dörfliches Wohngebiet geplant werden. Dieser neue Baugebietstyp dient dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung muss dabei nicht gleichwertig sein. Am Nordrand des Baugebietes ist eine großzügige Eingrünung mit einer Mulde für anfallendes Niederschlagswasser der nördlich gelegenen Ackerflächen vorgesehen. Diese Regenwassermulde zieht sich mittig durch das gesamte Baugebiet. Entlang dieser Mulde könnte eine Fußwegverbindung durch das gesamte Baugebiet geführt werden. Dies würde den Siedlungscharakter erheblich aufwerten und auch die erforderlichen Ausgleichsflächen reduzieren, da bereits im Baugebiet ein geringerer Versiegelungsfaktor erreicht wird.

Ebenso stellt Herr Kübler den Entwurf des Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan vor. Der Geltungsbereich erstreckt sich nicht nur auf den Bereich des Bebauungsplanes Loizenkirchen Nord. Das ist zum einem dem Umstand geschuldet, dass bei einer reinen Überplanung des Baugebietes zum Klostersteig hin eine nicht zulässige Lücke entstehen würde, zum anderen, dass mehrere bebaute Bereiche in Loizenkirchen mit einer richtigen Darstellung im Flächennutzungsplan versehen werden können.

Der Gemeinderat berät die vorgestellten Entwürfe eingehend.
Erläutert wird eingehend die Darstellung des dörflichen Wohngebietes, welches für den angestrebten Gebietsumfang die beste Darstellungsform ist.
Diskutiert werden die großzügige Ortsrandeingrünung und der Mittelgrünstreifen hinsichtlich Notwendigkeit und Ausmaß. Hierzu wird erläutert, dass diese Flächen auführlichst mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sind und eine Verminderung des normalen Ausgleichswertes von rd. 0,46 auf nunmehr 0,2 erreicht werden konnte. Eine Reduzierung des öffentlichen Grüns im Baugebiet geht auf alle Fälle stärker zu Lasten der notwendigen Ausgleichsflächen an anderer Stelle.
Auch die Ableitung des Oberflächenwassers in Richtung Kläranlage ist Gegenstand der Beratung; die Ableitung wird nach Süden über ein zum Ankauf geplante Privatfläche mit Regenrückhaltung erfolgen.

Anschließend wird Herr Kübler mit dem Dank für seine Ausführungen verabschiedet.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt ein Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham für die Flurnummern (alle Gemarkung Loizenkirchen) 1682/0 Teilfläche, 1683/0, 1683/3, 1683/4, 1708/15 Teilfläche, 1708/22 Teilfläche, 1708/40, 1726/1, 1726/2, 1726/4, 1726/8 Teilfläche, 1726/10, 2143/0, 2143/2 Teilfläche, 2143/3, 2151/0, 2152/2, 2185/0, 2186/1, 2186/2, 2186/3, 2186/4, 2186/5, mit einer Gesamtfläche von 6,8 Hektar aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die heute vorgestellten Entwürfe des Bebauungsplanes Loizenkirchen Nord und des Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan, jeweils in der Fassung vom 03.08.2021, werden gebilligt. Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö 3
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3.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Rosenstraße 12 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aham Deckblatt 4.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung des Schmutzwassers sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt: 
- Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl. Beantragt wird eine Grundflächenzahl von 0,61. Lt. Bebauungsplan beträgt die zulässige Grundflächenzahl 0,35, kann jedoch um 50 %, jedoch maximal bis 0,6, mit Nebenanlagen überschritten werden. Der Antragsteller plant drei Kinderzimmer ein, daher muss die Hausgröße angepasst und die zulässige Grundflächenzahl überschritten werden.
- Überschreitung der Baugrenze. Der Antragsteller beantragt die Überschreitung der Baugrenze um 0,80 m im Nordwesten und 0,24 bzw. 1,86 im Südwesten. Der Bauherr begründet die Überschreitung der Baugrenzen mit der angepassten Hausgröße aufgrund der Schaffung von drei Kinderzimmern. 
- Überschreitung der Baugrenze mit der Garage. Beantragt wird eine Überschreitung der Baugrenze um 0,96 m, 1,04 und 0,41 m im Südosten und um 1,05 m bzw. 1,02 m im Südwesten. Der Bauherr begründet seinen Antrag mit der Schaffung von zwei Stellplätzen inklusive Abstellraum für Fahrräder und Gartengeräten. 

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend. Der Bebauungsplan Aham Deckblatt 4 wurde erst im Jahr 2018 aufgestellt und mit den betroffenen Grundstückseigentümern, so auch mit dem Antragsteller, abgestimmt. Beim vorliegenden Antrag handelt es sich nun um den ersten Bauantrag im Geltungsbereich des Deckblatts 4. Bei Erteilung der beantragten Befreiungen, würde man einen Präzedenzfall schaffen. Auf die erteilten Befreiungen hat dann jeder weitere Antragsteller im Geltungsbereich des Deckblatts 4 ein Anrecht. Dies begründet sich in der Selbstbindung der Verwaltung und dem Willkürverbot aus dem Grundgesetz. Der Antragsteller hat daher von drei weiteren Grundstückseigentümern unwiderrufliche Verzichtserklärungen vorlegen lassen. In diesen Erklärungen verpflichten sich die Grundstückseigentümer auf jegliche Rechtsansprüche zu verzichten, die mit den heute erteilten Befreiungen vom Bebauungsplan einhergehen würden. Die Erklärungen sind jedoch personenbezogen. Sollte eine andere Person Antragsteller eines Antrags auf Baugenehmigung für eines der Grundstücke sein, so ist diese Person nicht an diese Erklärung gebunden. Nach Rücksprache der Verwaltung mit dem Landratsamt wird auch von dieser Seite von einer Regelung über eine Verzichtserklärung dringend abgeraten.

Weiterhin war in der Begründung zum Deckblatt 4 eine flächensparende Nachverdichtung vorgesehen, die vornehmlich eine kostengünstige Bebauung auf kleineren Grundstücksflächen zum Ziel hat. Dieses Ziel verfehlt der vorliegende Antrag auf Baugenehmigung eindeutig. Unabhängig von der Grundstücksgröße soll dennoch ein Wohnhaus mit drei Kinderzimmern errichtet werden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den beantragten Befreiungen nicht zuzustimmen.

Die Thematik wird im Gemeinderat divergierend beraten; auf Präzedenzfälle wird verwiesen; hierzu stellt Herr Hoffmeister klar, dass dazu jedes Baugebiet für sich zu betrachten sei, da es sich um eigenständige Satzungen handle. Gerade dieser Bebauungsplan wurde intensiv mit dem Eigentümer beraten und so auch als Kompromiss mit der Nachbarschaft als Satzung verabschiedet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung nicht zu erteilen. Die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl
- Überschreitung der Baugrenze mit dem Hauptgebäude
- Überschreitung der Baugrenze mit der Garage
werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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3.2. Neubau einer Garage - Gewerbegebiet 5 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über einen Garagenneubau im Gewerbegebiet Aham Nord I im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3.3. Anbau einer Tennishalle an das SV Vereinsheim - Dreifaltigkeitsstraße 20 - Unverbindliche Bauvoranfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird die o.g. unverbindliche Bauvoranfrage dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich.

Vor Eintritt in die Beratung erteilt der Vorsitzende Herrn Dr. Christian Zettler das Wort. In einer Präsentation erläutert dieser die Hintergründe zu der geplanten Baumaßnahme.

Die Antragsteller möchten mit der unverbindlichen Bauvoranfrage die Erfolgsaussichten der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens abklären.

Da die bisher genutzte private Tennishalle an der Dreifaltigkeitsstraße geschlossen wird, soll auf dem Sportgelände des SV Aham eine neue Tennishalle errichtet werden. Die Tennishalle soll auf der als Parkplatz dienenden Kiesfläche zwischen dem Vereinsheim und der ESC-Halle, errichtet werden. Auch nach dem Bau der Tennishalle könnten noch mindestens 82 Stellplätze sichergestellt werden. Durch den Anbau direkt am Vereinsheim könnten die Sanitärräume und Umkleiden mitgenutzt werden und so der Bau verkleinert und Kosten gespart werden. 

Die neue Tennishalle würde die erforderliche Mindestabstandsfläche von 6 Metern um 1 Meter unterschreiten. Der Brandabstand von 5 Metern zwischen den Gebäuden wird allerdings noch eingehalten. Die Antragsteller bitten hier um Genehmigung zur Unterschreitung der gesetzlichen Abstandsflächen. Dies liegt jedoch nicht im Prüfumfang und damit auch nicht in der Entscheidungsgewalt der Gemeinde, sondern der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt und müsste im Bauantragsverfahren durch diese erteilt werden. 

Beim Bau der Tennishalle handelt es sich lt. dem Antragsteller um ein förderfähiges Verfahren, sofern das Vorhaben durch den Verein umgesetzt wird und hierfür ein im Eigentum der Gemeinde oder des Vereins befindliches Grundstück zur Verfügung steht. Die Tennishalle soll auf dem Sportplatzgrundstück, welches im Eigentum der Gemeinde Aham steht, errichtet werden.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.
Die Fragen der Finanzierbarkeit sind wohl nach Aussage von Dr. Zettler zu lösen, da es umfangreich Mittel des BLSV gäbe und das Grundstück wohl zur Verfügung gestellt würde. Die Abfinanzierung bereite keine Sorgen. Die betroffenen Nachbarsportvereine bzw. Sparten des SV haben vorab die Zustimmung signalisiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antragsteller die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht zu stellen. Der Antragsteller wird aufgefordert, eingabefähige Antragsunterlagen mit allen Nachbarunterschriften vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.4. Neubau einer Strausalzlager- und unterstellhalle für den gemeindlichen Bauhof - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 78 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Neubau einer Streusalzlager- und unterstellhalle für den gemeindlichen Bauhof im Bereich des Bebauungsplanes „Bauhofgelände“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 

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4. Entwässerungseinrichtung Aham - Beitrags- und Gebührensatzung, Kalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö 4

Sachverhalt

Für die neue Kalkulationsperiode sind die Gebühren neu festzusetzen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17. Mai 2021 die Kalkulation beraten und in der Sitzung vom 
29. Juni 2021 die Entwässerungssatzung zum 01.10.21 erlassen.
Die Neukalkulation weist ein erhebliches Defizit aus, welches über die kommende oder die beiden kommenden Kalkulationsperioden auszugleichen sein wird.

Aufgrund der Kalkulation, die als Datenblatt im RIS zur Verfügung steht ergibt sich bei Ausgleich in einer Kalkulationsperiode eine Gebühr je m³ Abwasser von EUR 3,61 bei Ausgleich über 2 Kalkulationsperioden hinweg ergäbe sich eine Gebühr je m³ Abwasser von EUR 2,88.

Eine Prognoseberechnung für einen 4 Personen Haushalt ergibt bei einem Verbrauch von 30 m³ Frischwasser und einer Gebühr von EUR 3,61/m³ eine Jahresgebühr von EUR 433,64 bei einer Gebühr von EUR 2,88/m³ eine Jahresgebühr von EUR 345,82.

Die Hintergründe der Kalkulationen werden durch Herrn Hoffmeister erläutert.

Die ebenfalls im RIS hinterlegte Beitrags- und Gebührensatzung wurde bereits in letzter Sitzung textlich vorbesprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwassergebühr für den kommenden Kalkulationszeitraum auf EUR 2,88/m³ Frischwasserverbrauch festzusetzen. Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Aham mit Wirkung vom 01.10.2021 zu erlassen. Sie ist auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Radwegeplanung Aham - Gemeindegrenze Gerzen; Beratung & Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bezüglich der Radwegeplanung für die Verbindung zwischen den Gemeinden Gerzen und Aham möchte der Vorsitzende einen Grundsatzbeschluss zur möglichen Trassierung fassen lassen.

Die Gemeinde Gerzen plant derzeit eine Radwegeverbindung in Richtung Aham entlang der Staatsstraße 2083. Die derzeit geplante Trasse ist im vorab über das RIS zur Verfügung gestellten Lageplan in roter Farbe dargestellt.

Die Gemeinde Aham könnte an diese Verbindung unmittelbar anschließen und den Radweg über Sommerauweber zur Wendeldorfer Straße fortführen. Diese Trasse ist in blauer Farbe dargestellt.

Alternativ wäre noch eine zweite Trasse über den im Rahmen der Flurbereinigung Flussraum Vils errichteten Weg auf der anderen Vilsseite möglich. Diese Trasse ist in schwarzer Farbe dargestellt und hat jedoch den Nachteil, dass die Wegestrecke um insgesamt 600 Meter länger ist und dass die Brücke bei Sommerau 8 & 9 derzeit nicht befahrbar ist. Von Seiten der Gemeinde Gerzen gibt es zwar Ideen diese Brücke abzubrechen und durch einen Fahrradsteg zu ersetzen, eine Umsetzung ist aktuell aber noch nicht absehbar.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.
Vorgeschlagen wird aus der Mitte des Gemeinderates die Fortführung über 2 weitere Grundstück entlang der Staatsstraße mit einem Verschwenken auf den Feldweg erst vor Sommerauweber (dicke Gelbmarkierung). Hier sollte ein Flächentausch möglich sein. 1. Bürgermeister Herrnreiter reagiert darauf zurückhaltend; man habe jetzt mehrfach diese Planung im Gemeinderat diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Radwegeplanung zwischen Gerzen und Aham grundsätzlich die Trasse bei Sommerauweber (blaue Trasse) umsetzen zu wollen. Die weitere Planung und Umsetzung der Gemeinde Gerzen bleibt abzuwarten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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6. Baugebiet Am Erlinger Bach - Vergabekriterien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2021 wurden die Richtlinien der Gemeinde Aham nochmals besprochen, um diese in der heutigen Sitzung endgültig beschließen zu können. 

Da die Richtlinien bereits in der letzten Gemeinderatssitzung für in Ordnung befunden wurden und es in der heutigen Sitzung nur noch um die Beschlussfassung geht, wurden diese seitens der Verwaltung bereits auf der Homepage veröffentlicht und alle auf der im Jahr 2017 angelegten Interessentenliste vermerkten Personen angeschrieben, ob Ihrerseits noch Interesse an einem der Grundstücke im Baugebiet Am Erlinger Bach besteht. Dieses Vorgehen diente der Bereinigung der Interessentenliste. Diese wird aufgelöst, sobald das eigentliche Bewerbungsverfahren gestartet ist.
Von den ursprünglich über 50 Interessenten verblieben nach dem ersten Anschreiben nur noch 6 Interessenten.

Ergänzend muss zum Punkt 2.2.6 „Aktive Mitgliedschaft in einer der Feuerwehren der Gemeinde Aham“ der Richtlinien, festgelegt werden, ab wann genau ein Mitglied 15 Punkte erhalten soll. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass auch ein Mitglied, welches 5 Jahre und einen Tag bei einer der Feuerwehren in der Gemeinde Aham aktiv ist, bereits die 15 Punkte erhält. 

Die Höhe der Strafzahlung ist in der letzten Gemeinderatssitzung mit 70,00 € pro m² festgelegt worden. In den Richtlinien ist der im Kaufvertrag vereinbarte Grundstückskaufpreis zzgl. 70,00 € pro m² Grundstücksfläche vereinbart. Hier muss noch eine Entscheidung getroffen werden. 

Durch die Erfahrungen mit dem Vergabesystem in der Gemeinde Kröning wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Richtlinien in folgenden Punkten zu konkretisieren bzw. zu ändern:

Gemäß Punkt 2.2.10 der Richtlinie erhält der Antragsteller einmalig 70 Punkte, wenn kein Wohneigentum oder kein Wohnbaugrundstück besitzt oder zwar eines besitzt, aber angemessene Wohnverhältnisse nicht mehr gewährleistet sind. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine aufgetretene Schwerbehinderung oder eine Pflegebedürftigkeit einen Neubau erforderlich macht oder der Antragsteller innerhalb der nächsten drei Jahre ab Ende der Bewerbungsfrist in die Rente eintritt oder ein seniorengerechtes Eigenheim erbaut werden soll. Dieser Punkt sollte genauer definiert werden, da sonst auch ein 20-jähriger Bewerber, der angibt, dass er ein seniorengerechnetes Eigenheim errichten möchte, diese Punkte erhält, obwohl er bereits ein Wohnhaus hat. Daher wird vorgeschlagen, die Punkte für die Errichtung eines seniorengerechten Eigenheims erst ab einem Alter des jeweiligen Bewerbers von 50 Jahren zu geben. Weiterhin sollte eine eingetretene Schwerbehinderung bzw. Pflegebedürftigkeit nur dann gezählt werden, wenn diese erst nach Errichtung eines bereits bestehenden Wohnhauses eingetreten ist und der Neubau dadurch erforderlich ist. 

Gemäß Punkt 6.1.6 ist eine Vermietung oder Nutzungsüberlassung an den Ehegatten, den Lebens(gemeinschafts)partner, die Abkömmlinge oder die Eltern zulässig. Dies hätte zur Folge, dass sich beispielsweise ein Elternteil für ein Grundstück bewirbt, falls diese mehr Punkte als die Kinder erhalten. Im Anschluss könnte das gebaute Haus dann an die Kinder vermietet oder übertragen werden. Dies sollte jedoch vermieden werden. Daher wird vorgeschlagen die Vermietung oder Nutzungsüberlassung nur an den Ehegatten oder den Lebens(gemeinschafts)partner zuzulassen.

Auf der Homepage sollen die Richtlinien mit dem Vermerk, dass ein Bewerbungsverfahren noch nicht möglich ist, weiterhin veröffentlicht bleiben. Nach erfolgter Erschließung soll schnellstmöglich die Vermessung beantragt werden und die Verkaufspreise kalkuliert werden. Anschließend kann in das Bewerbungsverfahren eingestiegen werden. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die vorab im RIS veröffentlichen Richtlinien für die Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Am Erlinger Bach anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, eine Bauverpflichtung von 3 Jahren Wohnhausrohbau (mitvollständiger Dacheindeckung) festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, einen Erstbezug (in der größeren Wohneinheit bei zwei Wohneinheiten) als Hauptwohnsitz von 10 Jahren ab Nutzungsaufnahme festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, die Höhe der Strafzahlung bei Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis zzgl. 70,00 € pro m² festzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt, dass die Bewerber sich nicht für bestimmte Grundstücke bewerben können. Der Bewerber mit der höchsten Punktezahl darf sich zuerst ein Grundstück aussuchen und so wird in absteigender Punktezahl weiter verfahren. Bei gleicher Punktezahl ist die größere Zahl der minderjähren Kinder, hilfsweise die größere Anzahl der behinderten oder pflegebedürftigen Personen und wiederum hilfsweise ein Losentscheid für den Zuschlag maßgeblich. Die Bewerbungsfrist beträgt 1 Monat. Die Frist für die Benennung einer Parzelle beträgt 14 Tage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt, beim Kriterium „Arbeitsplatz“ nur die Haupttätigkeit und keinen Nebenjob bzw. keine geringfügige Beschäftigung (450,00 €-Basis) zu werten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Gemeinderat beschließt, beim Kriterium „Aktive Mitgliedschaft in der Gemeindefeuerwehr der Gemeinde Aham“ 15 Punkte bereits ab einer aktiven Mitgliedschaft von 5 Jahren und 1 Tag zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Der Gemeinderat beschließt, einmalig 70 Punkte für die Errichtung eines seniorengerechten Wohnhauses nur für Bewerber ab 50 Jahren sowie bei einer erst nach Errichtung eines bestehenden Wohngebäudes aufgetretenen Schwerbehinderung bzw. Pflegebedürftigkeit, die einen Neubau erforderlich macht, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Der Gemeinderat beschließt, eine Vermietung oder Nutzungsüberlassung an die Abkömmlinge oder die Eltern zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen - BBP GE Kaiserfeld - BAII

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen. Diese plant die Aufstellung des Bebauungsplanes GE Kaiserfeld – BA II, westlich des bestehenden Gewerbegebiets Kaiserfeld, südlich der Kreisstraße LA 3 und östlich der Verbindungsstraße nach Weinberg.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung des Gewerbegebiets mit Einschränkung.

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 16.08.2021 gegeben.

Durch die Planungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gemeinde Aham. Es wird daher vorgeschlagen, von einer Stellungnahme abzusehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, von einer Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen abzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö 8

Sachverhalt

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö 9

Sachverhalt

Auf Anfragen aus dem Gemeinderat erklärt 1. Bürgermeister Herrnreiter:
  • Die Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder erfolgt am 09.09.21.
  • Der Seniorennachmittag ist geplant für den 11.09.21 oder 18.09.21
  • Der Schulhausanbau wird nicht verschoben; die Vergaben sind hierzu erfolgt.
  • Die Kindertagesstätte muss hinsichtlich der Planung nochmals angepasst werden, da hier neue Forderungen der Fachaufsicht vorlagen.

Datenstand vom 08.09.2021 09:48 Uhr