Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 07.12.2021, Nr. 2021/13, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Lärmschutzwand - OT Loizenkirchen, Nähe Klostersteig - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Rückbau eines Bestandsgebäudes, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Nebengebäude - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 33 - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Nutzungsänderung des bestehenden Büros in ein Kleingewerbe - Neuhausen 13 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Antrag auf Zuschuss zum Bau der Tennishalle
4 Baugebiet Am Erlinger Bach - Widmung der Erschließungsstraße
5 Straßensanierung - Verbreiterung der Feldstraße, OT Loizenkirchen
6 Finanzwirtschaft Jahresrechnung 2020
6.1 Bekanntgabe der Jahresrechnung und des Rechnungsergebnisses für das Rechnungsjahr 2020
6.2 Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2020
6.3 Örtliche Rechnungsprüfung 2020, Bekanntgabe des Prüfberichts und der Feststellungen
6.4 Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020
6.5 Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2020
7 Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham, Information
8 Informationen
8.1 Ehrung für die Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung
8.2 Sitzungstermine Gemeinde Aham 2022
9 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 07.12.2021, Nr. 2021/13, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Lärmschutzwand - OT Loizenkirchen, Nähe Klostersteig - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Zum beantragten Vorhaben liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes vor. Im Genehmigungsbescheid ist die Errichtung einer fugendichten Lärmschutzmauer mit einer Höhe von 2m festgesetzt. Diese wird in den Antragsunterlagen beantragt. 

Die Zufahrt kann über den Klostersteig erfolgen und ist damit von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen gesichert. 
Die Versorgung mit Frischwasser ist gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.

Die aufgrund der grenznahmen Bebauung notwendige Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor. Diese unterliegt jedoch dem Prüfungsrahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde und nicht der Gemeinde.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Rückbau eines Bestandsgebäudes, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Nebengebäude - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 33 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).

Im Zuge des Neubaus soll das bestehende Wohnhaus abgebrochen werden. Beim geplanten Nebengebäude handelt es sich lediglich um einen Kaltraum mit einer Außenküche und einer privat genutzten Werkstatt. Das Vorhaben fügt sich nach Maß und Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. 

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers wird derzeit geklärt. Ein Kanalbestandsplan existiert nicht, der Verlauf der Abwasserleitung ist unbekannt, ist aber in jedem Fall vorhanden und daher aus Sicht der Verwaltung gesichert. 
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. 
Die Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage nach dem bestehenden Kanalanschluss und der Abwasserleitung gestellt. 1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert hierzu, dass das bestehende Abwasserrohrsystem im Rahmen des Neubaus zum Vorschein kommen wird. Lediglich die genaue Lage der Abwasserleitungen kann derzeit nicht genau fixiert werden. 
Weiterhin wird die Frage nach den schraffierten Gebäudeteilen im Lageplan beantwortet. Es handelt sich hierbei um bestehende Gebäudlichkeiten, ein Nebengebäude und eine Garage. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Nutzungsänderung des bestehenden Büros in ein Kleingewerbe - Neuhausen 13 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Gemeinderatsmitglied Fuchs nimmt an Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der bisher als Büro geplante Raum im bereits genehmigten Betriebsleiterwohnhaus (Genehmigungsbescheid vom 02.07.2020, AZ.: 41S-895-2020-BAUG) soll in einen Raum für ein Kleingewerbe für die Freundin des Bauherren, welche als Friseurin tätig ist, geändert werden. 

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert. Der Bauherr hat ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht über das westlich liegende Privatgrundstück. An dieses schließt ein öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg an.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung des Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. 
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage gestellt, ob hier bereits eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Die Anmeldung des Gewerbes, so 1. Bürgermeister Herrnreiter, ist bereits erfolgt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen, obwohl es sich um ein Sonstiges Vorhaben handelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Zuschuss zum Bau der Tennishalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö 3

Protokoll / Bekanntgaben

In der Sitzung vom 09.11.2021 wurde bereits der Antrag auf Baugenehmigung einer Tennishalle des Tennisclubs Aham behandelt und einvernehmlich genehmigt.

Vom Vorsitzenden wird nun der o.g. Antrag auf Zuschuss zum Bau der Tennishalle sowie der Sanierung des SV-Vereinsheims des Tennisclubs Aham vorgelegt.

Der Tennisclub beantragt eine Bürgschaft für die Drittmittel, die sie von der Bank erhalten sowie eine Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 17-20%.
Der Tennisclub merkt dazu an, dass die Bürgschaft aufgrund des gemeindeeigenen Grundstücks risikolos und die Kostenbeteiligung der Gemeinde weniger als bei bekannten Gemeinden sei.

Dafür bietet der Tennisclub Aham
-      Neue Tennishalle in hochwertiger Ausführung
-      Erweiterung der Nutzung der Halle für Großveranstaltungen (ca. 1.200 qm ohne Säule)
-      Komplette Sanierung des SV Vereinsheim, die nach den vielen Jahren überfällig ist
-      Die Zusage von Seiten des SVs, d.h. aller 3 Sparten, auf jegliche Anfragen für  die nächsten 10-15 Jahre zu verzichten. (Kann bei Bedarf auch gekoppelt oder zur Bedingung gemacht werden).
 
Der Tennisclub Aham sieht hier eine riesige Chance ein Projekt in der Gemeinde zu verankern, das eine extrem positive Strahlkraft haben wird.

1. Bürgermeister Herrnreiter erteilt dem 2. Vorsitzenden des Tennisclubs Aham, Herrn Dr. Christian Zettler, hier das Wort. Mittels PowerPoint Präsentation erläutert Dr. Christian Zettler die Hintergründe zu dem Antrag auf Zuschuss zur Baumaßnahme des SV Aham. Es wird die gegenwertige Situation, die Kosten, der Nutzen und die Erforderlichkeit des Leuchtturmprojektes thematisiert. Die Präsentation ist als Anlage zur Niederschrift beigefügt. Dr. Christian Zettler hat im Rahmen der Sitzung sein Einverständnis hierzu erteilt. Im Anschluss an die Ausführungen beantwortet Dr. Zettler die Fragen des Gemeinderates eingehend.

Auf Basis der aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die erforderlichen Finanzmittel für das Projekt auf 1.165.512 Euro. Der BLSV hat eine Förderung, voraussichtlich mit dem Höchstfördersatz, in Aussicht gestellt. Zur Finanzierung soll ergänzend ein Darlehen aufgenommen werden, welches im Bedarfsfalle, beispielsweise bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen, zeitlich gestreckt werden kann. Um das noch bestehende Finanzierungsdefizit decken zu können, wird die Gemeinde Aham um Zuschussleistungen gebeten. Hier werden unterschiedliche Möglichkeiten vorgestellt, etwa als Investitionskostenzuschuss mit knapp 225.000 Euro. Dieses Finanzvolumen könnte auch ratierlich, über mehrere Jahre verteilt, seitens der Gemeinde Aham bereitgestellt werden. Als Alternativlösung könnte sich die Gemeinde Aham auch monatlich, über eine Laufzeit von 20 Jahren, mit knapp 922,00 Euro an dem Projekt beteiligen. 

Seitens des Gemeinderates der Gemeinde Aham werden zahlreiche Fragen gestellt und die Hintergründe beleuchtet. Unter anderem wird die Höhe der Fördersumme, das Problem der Schaffung eines Präzedenzfalles für zukünftige Vereinsförderungen, die grundsätzliche Erforderlichkeit, die Einbindung von Sponsoren, die finanzielle Situation der Gemeinde Aham, die Umsetzung des Projektes, auch wenn sich der Gemeinderat gegen einen Zuschuss ausspricht, die Finanzierung von ggf. eintretenden Kostenmehrungen, diskutiert. 

Da sich im Gemeinderat der Gemeinde Aham kein einhelliges Bild bezüglich der Beschlussfassung abzeichnet, schlägt Gemeinderatsmitglied Nadler vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Hierdurch soll eine grundsätzliche Ablehnung des Antrages im Rahmen der heutigen Sitzung vermieden und den Gemeinderatsmitgliedern Zeit verschafft werden, für die Meinungsbildung, um hierüber entscheiden zu können. Die Gemeinderatsmitglieder befürworten den Vorschlag und beschließen die Vertagung und erneute Beratung des Antrages im Rahmen der nächsten Sitzung. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt, die Behandlung des Antrages zu vertagen. 

Der Antrag auf Zuschuss zum Bau einer Tennishalle des Tennisclubs Aham soll im Rahmen der nächsten Sitzung erneut Beratungsgegenstand sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Baugebiet Am Erlinger Bach - Widmung der Erschließungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Nachdem die Erschließungsstraßen im Baugebiet Am Erlinger Bach fertiggestellt sind, ist das Straßenbestandsverzeichnis noch entsprechend zu ergänzen.

Der neu erstellte Straßenzug „Am Erlinger Bach“ weist eine Länge von 105 m auf und muss neu in das Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Fl. Nr. 268/2, Gemarkung Aham, auf einer Gesamtlänge von 105 m zur Ortsstraße „Am Erlinger Bach“ zu widmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren durchzuführen und ein neues Straßenbestandsblatt anzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Straßensanierung - Verbreiterung der Feldstraße, OT Loizenkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

In der Sitzung vom 07.12.2021 wurde der Gemeinderat informiert, dass eine Verbreiterung der Feldstraße mit Umlegung des Gehweges nur im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dorfplatzes Loizenkirchen sinnvoll ist. Dazu wäre es notwendig, eine Gesamtplanung für eine ganzheitliche Erneuerung der Ortsmitte in Auftrag zu geben. 

Da eine ganzheitliche Erneuerung der Ortsmitte derzeit nicht in Planung ist, wird vorgeschlagen die Verbreiterung der Feldstraße mit Umlegung des Gehweges ohne ein Förderprogramm durchzuführen. Es soll geprüft werden, ob diese Maßnahme in Eigenregie durchzuführen ist oder ob hier ein Ingenieurbüro mit den Planungen beauftragt werden soll. Weiter wird geprüft, ob der Gehweg von der linken oder von der rechten Seite kommen soll.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. Gemeinderatsmitglied Dr. Zettler erkundigt sich hier nach dem Städtebauförderungsprogramm und ob eine Einbindung in das Förderverfahren mit Erzielung von staatlichen Zuschussleistungen zukünftig möglich wäre. 1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert, dass zum aktuellen Zeitpunkt eine Fördermöglichkeiten bestehen und dass im Rahmen des Programms „Gemeinden an der Milchstraße“ zuerst andere Straßenzüge, wie die Schloßstraße, beplant werden sollen. Zumal handelt es sich um eine verkehrswichtige und durchaus gefährliche Straßenführung. Aufgrund dessen lässt sich eine Hinausschiebung kaum begründen. 

Weiterhin wird seitens Gemeinderatsmitgliedes Maier die Frage gestellt, ob für die Umsetzung zwingend die Beteiligung eines Ingenieurbüros erforderlich ist und ob die bauliche Umsetzung nicht auch in Eigenregie erfolgen kann. 1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert, dass die Erforderlichkeit diesbezüglich geprüft wird und ggf. auf die Beteiligung eines Ingenieurbüros verzichtet werden kann. Die zügige Umsetzung der Maßnahme steht jedoch im Augenmerk. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Verbreiterung der Feldstraße mit Umlegung des Gehweges ohne ein Förderprogramm durchzuführen. 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, alles weitere in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Finanzwirtschaft Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Bekanntgabe der Jahresrechnung und des Rechnungsergebnisses für das Rechnungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 6.1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020 wurde am 28.05.2021 gelegt. 

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020 der Gemeinde Aham schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.771.514,41 Euro. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 1.124.908,87 Euro. Der Vermögenshaushalt weißt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.218.173,75 Euro aus. Der Einnahmenüberschuss in Höhe von 218.253,38 Euro wurde der Rücklage zugeführt. 

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020 bekanntgegeben; die Ergebnisfeststellung für 2020 ist in Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.2. Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 6.2

Protokoll / Bekanntgaben

Im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020 werden die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse zu den Haushaltsansätzen erläutert. Zudem soll der Rechenschaftsbericht einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2020 geben.

Der Rechenschaftsbericht mit Anlagen wurde dem Gemeinderat der Gemeinde Aham im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Auf die Dokumente wird Bezug genommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.3. Örtliche Rechnungsprüfung 2020, Bekanntgabe des Prüfberichts und der Feststellungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 6.3

Protokoll / Bekanntgaben

Die örtliche Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Aham fand am 28.10.2021 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr statt.

An der Rechnungsprüfung haben seitens der Verwaltung die Kassenleitung, Frau Niedermeier, und die weiteren Beschäftigten im Kassenbereich, Frau Eberl und Frau Obermeier, teilgenommen. Seitens des Prüfungsausschusses waren als Prüfer 2. Bürgermeisterin Frey, Gemeinderatsmitglied Brandl, Gemeinderatsmitglied Fuchs und Gemeinderatsmitglied Mühlhofer, anwesend. 

Als Prüfungsunterlagen standen die für das Haushaltsjahr 2020 maßgebenden Haushalts- und Kassenunterlagen zur Verfügung. 

Hierzu verweist 1. Bürgermeister Herrnreiter auf den Prüfungsausschuss und bittet den Vorsitzenden, 
2. Bürgermeister Frey die Feststellungen zur Rechnungsprüfung anhand des vorliegenden Prüfberichtes zu erläutern. 2. Bürgermeister Frey bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und die harmonische Prüfung. Es wird erläutert, dass eine stichprobenartige Prüfung stattgefunden hat und dass unter anderen die Einhaltung der Planansätze, die Kredite und auch Kassenkredite, die rechtzeitige Erhebung von Erschließungs- und Herstellungsbeiträgen und auch der Gemeindesteuern, wie Grund- Gewerbe- und Hundesteuer, die Benutzungsgebühren, Mieten und Pachten, geprüft wurden. Stundungen, Erlässe, Niederschlagungen und die Berechnung von Säumniszuschlägen waren auch Prüfungsgegenstand. 

Folgende Feststellungen wurden getroffen:
  • Kassenkredite: der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Haushaltsjahr 2020 überschritten. 
    Die maximale Überschreitung beträgt 201.088,14 Euro am 03.03.2020.
  • Buchungstechnische Differenz bei den Personalkosten 
  • Planansatz FFW-Zuwendungen nicht zutreffend

Stellungnahme seitens der Verwaltung:
  • Kassenkredite: 
    • Die Feststellung ist zutreffend – der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Rechnungsjahr 2020 zeitweise überschritten. 
Im Jahr 2021 und gegenwertig wurde / bzw. wird der in der Haushaltsatzung fixierte Höchstbetrag der Kassenkredite eingehalten. 

  • Buchungstechnische Differenz bei den Personalkosten 
    • Es handelt sich hier lediglich um buchungstechnische Differenzen bei den Personalkosten und ausdrücklich um keine tatsächlichen Ausgaben. Die Personalkosten werden einerseits  bei den VKonten und andererseits als Gegenbuchung bei den Haushaltsstellen gebucht. 
      Die Höhe der Ausgleichsbuchungen begründet sich aufgrund des Zeitraums von 2010 bis einschließlich 2019. Grundsätzlich gleichen sich die Buchungen auf den VKonten durch die Gegenbuchungen aus, jedoch sind wie in vorliegendem Fall Differenzen möglich, welche durch die im Jahr 2020 erfolgten Buchungen ausgeglichen wurden. 

  • Planansatz FFW-Zuwendungen nicht zutreffend
    • Im Vorbericht zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 wird erläutert, dass es sich bei den 358.000 Euro um den Baukostenzuschuss an das Kommunalunternehmen der Gemeinde Aham handelt. Tatsächlich wurde in 2020 auf dieser Haushaltsstelle lediglich der staatliche Zuschuss für das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10 in Höhe von 110.000 Euro gebucht. Baukostenzuschüsse an das KU-Aham wurden nicht geleistet. 

Auszug aus dem Vorbericht zum Haushalt 2020 der Gemeinde Aham:

„Für die FFW Loizenkirchen wurde in 2019 ein LF 10 mit Gesamtaufwendungen in Höhe von knapp 275.000 Euro beschafft. Weiterhin wird aktuell über das Kommunalunternehmen-Aham das Feuerwehrhaus neu errichtet. Sobald dieses fertiggestellt und der Stellplatz gesichert ist, werden die erwarteten Zuweisungen in Höhe von 358.000 Euro ausbezahlt. Die Zuwendungen werden an die Gemeinde Aham geleistet. Von dort wird ein sog. Baukostenzuschuss an das Kommunalunternehmen-Aham geleistet.“


Der Prüfbericht mit den Prüfungsempfehlungen ist im Ratsinformationssystem hinterlegt; auf die Anlage wird explizit Bezug genommen. Fragen seitens des Gemeinderates bezüglich der Prüfung bestehen nicht. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.4. Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 6.4

Protokoll / Bekanntgaben

Nach Bekanntgabe und Erläuterung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Gemeinderat der Gemeinde Aham die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020 zur Beschlussfassung über die Feststellung vorgelegt. 

Notwendigkeit zur Änderung und Anpassung des Rechnungsergebnisses bestehen nicht. Das Feststellungsdatenblatt ist als Anlage zur Sitzungsniederschrift beigeheftet, auf Selbiges wird Bezug genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020, auf Basis des in Anlage beigefügten Datenblattes, festzustellen. Das Feststellungsblatt ist als Bestandteil der Sitzungsniederschrift beizufügen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.5. Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 6.5

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter übergibt das Wort bezüglich des Entlastungsbeschlusses an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, 2. Bürgermeister Frey.

2. Bürgermeister Frey spricht, auch im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses, seinen Dank an die Verwaltung für die gute und kompetente Betreuung während der Rechnungsprüfung und die gute Zusammenarbeit aus. Es wird, seitens des 2. Bürgermeisters Frey, die Entlastung des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2020 beantragt. 

1. Bürgermeister Herrnreiter nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil (Art. 49 GO).

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt das Amt des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2020 zu entlasten. 

1. Bürgermeister Herrnreiter bedankt sich beim Rechnungsprüfungsausschuss für die gewissenhafte Durchführung der Rechnungsprüfung und bei dem Gemeinderat der Gemeinde Aham für das Vertrauen und die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham, Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 7

Protokoll / Bekanntgaben

Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham im Schuljahr 2020/2021:
Verwendungsnachweis für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham, Schuljahr 20020/2021, Schulnummer: 3696

Im Schuljahr 2020/2021 wurde eine Gruppe der Mittagsbetreuung für den Bereich der Grundschule Aham genehmigt. Mit Bescheid vom 09.11.2020 wurden 7.000,00 Euro als Staatszuschuss für die 
verlängerte Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr bewilligt. Mit Schriftstück vom 29.09.2021 wurde Verwendungsnachweis bei der Regierung von Niederbayern über das staatliche Schulamt Landshut eingereicht. 

Den Ausgaben für die Mittagsbetreuung im Schuljahr 2020/2021 in Höhe von 54.552,20 Euro stehen Einnahmen in Höhe von 14.047,00 Euro gegenüber. Der Eigenanteil der Gemeinde Aham beträgt im Schuljahr 2020/2021 damit 40.505,20 Euro. 


Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham im Schuljahr 2021/2022:
Mit Schriftstück vom 25.05.2021 wurde Antrag auf staatliche Förderung für eine Gruppe der Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr im Schuljahr 2021/2022 beantragt. Die Betreuung findet ab dem regulären Unterrichtsende, damit ab 11:15 Uhr und 15:30 Uhr statt. Eine Hausaufgabenbetreuung und ein Mittagessen werden angeboten. Die Gruppe wird von insgesamt vier Kräften betreut. 1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert ergänzend, dass die vier Kräfte nicht zugleich anwesend sind. Die Leitung der Mittagesbetreuung ist an fünf Tagen im Einsatz, die weiteren Kräfte teilen sich die Betreuungszeiten auf, je nach Auslastung.

Stichtag 01.10.2021 16 Kinder die Mittagsbetreuung und damit konnte eine Gruppe gebildet werden. Die Oktoberabfrage wurde am 04.10.2021 übermittelt. 

Mit Bescheid vom 02.11.2021 wurde eine Gruppe der Mittagsbetreuung bis mindesten 14:00 Uhr genehmigt. Die Förderung für die Gruppe der verlängerten Mittagsbetreuung beträgt 3.323 Euro im Schuljahr 2021/2022. Die Mittel werden in den Haushalt eingestellt. Die erste Rate von September 2021 bis Dezember 2021 in Höhe von 1.300 Euro wurde Ende des Jahres 2021 ausbezahlt. Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt im Jahr 2022. Der Verwendungsnachweis für das Schuljahr 2021/2022 ist bis 31.10.2022 bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. 

zum Seitenanfang

8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Ehrung für die Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter gibt bekannt, dass er die würdevolle Aufgabe hat, ein langjähriges Gemeinderatsmitglied für die jahrelange Tätigkeit und die Verdienste im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu ehren. 

Personen, die sich insbesondere durch langjährige Tätigkeit als kommunaler Mandatsträger um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, mit einer Kommunalen Dankurkunde geehrt, so 1. Bürgermeister Herrnreiter. 

Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen. Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein.

Hocherfreut übergibt 1. Bürgermeister Herrnreiter die Ehrenurkunde des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration an Frau Sylvia Fuchs und spricht auch seinen Dank und seine Anerkennung für die jahrelange Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Aham aus.

zum Seitenanfang

8.2. Sitzungstermine Gemeinde Aham 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö 8.2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter berichtet, dass im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen die voraussichtlichen Sitzungstermien für 2022 beplant wurden und gibt diese bekannt. Weiterhin wird erläutert, dass Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, des Zweckverbandes Kinderbildung und –betreuung Aham – Gerzen – Schalkham und des Schulverbandes Gerzen nicht ein Jahr im vorhinein geplant werden, da diese im Bedarfsfalle ein bis zweimal jährlich stattfinden. 

Es handelt sich bei den aufgeführten Sitzungsterminen der Gemeinde Aham um geplante Sitzungstage – eine Verschiebung aufgrund Terminschwierigkeiten oder dergleichen – ist möglich. 

zum Seitenanfang

9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/01. Sitzung Gemeinderat Aham 18.01.2022 ö 9

Sachverhalt

Anfragen bestehen nicht. 

Datenstand vom 17.02.2022 09:14 Uhr