Datum: 15.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 18.01.2022, Nr. 2022/01, öffentlicher Teil
2 Sportgelände Aham - Neubau Tennisanlage - Zuschussantrag
3 Mobilfunkausbau Aham - Antrag auf Förderung im programm "Mobilfunk"
4 Spendennachweis 2021
5 Ablösevereinbarung in Notarurkunden - Beratung & Erlass der Satzung
6 Zweckvereinbarung Abwasserkostenverteilung - Änderung zum 01.01.22
7 Ersatzbeschaffung Klärwärterfahrzeug
8 Informationen
8.1 NABU-Projekt - Sammelstelle für Althandys und Smartphones
8.2 ILE
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 18.01.2022, Nr. 2022/01, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Radaktionell ist darauf hinzuweisen, dass in Top 6.3 es richtig heißen muss 2. Bürgermeister und in Top 5 Dr. Ehrenhofer-Zettler.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Sportgelände Aham - Neubau Tennisanlage - Zuschussantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 2

Sachverhalt

In der Sitzung vom 09.11.2021 wurde bereits der Antrag auf Baugenehmigung einer Tennishalle des Tennisclubs Aham behandelt und einvernehmlich genehmigt. In der Sitzung vom 18.01.2022 wurde bereits der o.g. Antrag auf Zuschuss zum Bau der Tennishalle sowie der Sanierung des SV-Vereinsheims des Tennisclubs Aham vorgelegt.

Der Tennisclub Aham beantragt explizit:
1.   Zuschuss zur Sanierung des Vereinsheim und Bau einer Tennishalle in Höhe von 110.000,- EUR (10.000 für Sanierung und 100.000 für den Bau der Tennishalle)
2.   Übernahme der Bürgschaft für den Bankkredit in Höhe von 969.422,- EUR. Dabei sind 561.000 EUR nur kurzfristig zur Vorfinanzierung des BLSV Zuschusses und Kredits. 

In der letzten Sitzung konnte kein einheitlicher Beschluss gefasst werden, daher wurde die Entscheidung auf diese Sitzung vertagt.

Beschluss

Der Gemeinderat Aham beschließt, dem SV Aham einen Zuschuss zum Bau der Tennishalle in Höhe von 110.000 EUR sowie eine Bürgschaft für den Bankkredit in Höhe von 969.422 EUR zu gewähren. Wie vereinbart, werden Zuschussanträge des SV Aham für einen Zeitraum von 10 Jahren gerechnet ab heute nicht mehr angenommen oder positiv verbeschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Mobilfunkausbau Aham - Antrag auf Förderung im programm "Mobilfunk"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 3

Protokoll / Bekanntgaben

In der Gemeinde Aham gibt es im Wesentlichen 2 unterversorgte Zonen hinsichtlich Mobilfunks. Die eine Zone befindet sich im Süden der Gemeinde, hier im Bereich Prosmehring / Wimm, die 2. Zone befindet sich im Norden der Gemeinde, bei Nöham.
Für den südlichen Bereich hat der Netzbetreiber Deutsche Telekom bereits eine Strukturanalyse und ein Netzabdeckungsgebiet festgelegt. Auf die beiliegende Kartenübersicht darf verwiesen werden. Ob und wann dieser Standort ausgebaut werden wird, entzieht sich der Kenntnis der Gemeinde.

Für die nördliche Zone wurde zusammen mit dem Mobilfunkzentrum an der Regierung der Oberpfalz eine Suchkreisermittlung bei den Netzbetreibern angefordert.
Die beiden Netzbetreiber Deutsche Telekom und Vodafone haben entsprechende Suchkreise mitgeteilt. Grundsätzlich besteht somit, nach Aussage des Mobilfunkzentrums, Förderfähigkeit für den Ausbau des nördlichen Standortes durch die Gemeinde unter entsprechender Förderung seitens des Freistaates Bayern.
Der Förderbetrag liegt bei maximal 500.000 €, was bei einer 90-prozentigen Förderung (die Gemeinde Aham ist ein Gebiet mit besonderem Förderbedarf) einer Kostensumme von bis zu 550.000 € entspricht.

Am 13.01.2022 wurde nun vorab ein Förderantrag beim Mobilfunkzentrum online gestellt. Er muss schriftlich mit Beschlussfassung bestätigt werden, um in das Förderverfahren einsteigen zu können.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Standort im Norden der Gemeinde, nähe Nöham einen Förderantrag für den Ausbau Mobilfunk zu stellen. Auf den beiliegenden Antragsentwurf wird Bezug genommen; er ist Bestandteil der Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Spendennachweis 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 4

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert, dass alle Spenden, die an kommunale Einrichtungen der Gemeinde Aham eingehen, akribisch erfasst und jährlich vom Gemeinderat mittels Beschlussfassung angenommen werden müssen. Anschließend verliest Bürgermeister Herrenreiter die Spenden von 2021. Die Auflistung ist im Ratsinformationssystem hinterlegt; auf diese wird explizit Bezug genommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Spenden lt. beiliegender Liste anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Ablösevereinbarung in Notarurkunden - Beratung & Erlass der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Das Baugebiet Am Erlinger Bach ist erschließungstechnisch weitestgehend fertiggestellt.
Um die Erschließungsbeitrag kurzfristig endgültig abrechnen zu können und, weil die Gemeinde alle Grundstücke im Eigentum hat, sollte der Erschließungsbeitrag nicht als Vorausleistung in der Urkunde und spätere Beitragsbescheid abgerechnet werden, sondern unmittelbar mit der Kaufurkunde. Hierfür bietet sich das Instrument der Ablösevereinbarung an, welches im Baugesetzbuch ausdrücklich auch als zulässig erachtet wird.
Diese Option ist bestenfalls in der Erschließungsbeitragssatzung, dort § 15, zu hinterlegen und kann dann angewendet werden.
Darüber hinaus wird die gesamte Satzung der aktuellen Mustersatzung angepasst; in der Realität hat dies keine besonderen Auswirkungen.


Auszug aus der Satzung

§ 15
Ablösung des Erschließungsbeitrages

(1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs. 2 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages.

(2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirksam, wenn sich zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten ergibt, dass der auf das betreffende Grundstück entfallende Erschließungsbeitrag das Doppelte oder mehr als Doppelte bzw. die Hälfte oder weniger als die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In einem solchen Fall ist der Erschließungsbeitrag durch Bescheid festzusetzen und unter Anrechnung des gezahlten Ablösungsbetrages anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag zu erstatten. 
?? Nach der neueren Rechtsprechung des BVerwG soll die Wirksamkeit eines Ablösungsvertrags gemäß § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB nicht bereits dadurch entfallen, dass der Beitrag, der einem Grundstück als Erschließungsbeitrag zuzuordnen ist, mindestens das Doppelte oder höchstens die Hälfte des vereinbarten Ablösungsbetrags ausmacht. Die Grenze, bis zu der ein Auseinanderfallen von Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag hinzunehmen ist, bestimme sich „vielmehr im Einzelfall nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anhand einer Abwägung aller sich im Zusammenhang mit Ablösungsverträgen ergebenden Umstände und gegenläufigen Interessen“ (BVerwG, Urt. V. 21.01.2015 -  Az. 9 C 1/14). Im Interesse der Rechtssicherheit und der Verwaltungspraktikabilität kann daher diese Regelung in die Satzung aufgenommen werden, wobei es empfehlenswert ist, dieselbe Regelung in den Ablösungsvertrag zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf beiliegende Erschließungsbeitragssatzung mit Wirkung vom 01.04.22 zu erlassen; gleichzeitig tritt die bestehende Satzung außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Zweckvereinbarung Abwasserkostenverteilung - Änderung zum 01.01.22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 6

Protokoll / Bekanntgaben

Die Zweckvereinbarung muss aufgrund der geänderten Einwohnerwerte der beteiligten Kläranlagen geändert werden.
Guntersdorf ist entfallen und wird über die KA Johannesbrunn abgewickelt; die Anlage in Gerzen wurde vom WWA hinsichtlich der Einwohnerwerte mit der letzten Erlaubnis deutlich nach unten korrigiert.
Zuletzt wird auch der Gemeindearbeiter von Schalkham nicht mehr abgerechnet; er soll hier außen vor bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der in Anlage beigefügten Zweckvereinbarung rückwirkend zum 01.01.22 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Ersatzbeschaffung Klärwärterfahrzeug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Ersatzbeschaffung eines Klärwärterfahrzeuges. Dem Gemeinderat wurde hierzu über das Ratsinformationssystem vorab ein Angebotsvergleich zur Verfügung gestellt.
Vor- und Nachteile der angebotenen Fahrzeuge werden diskutiert. Das bisherige Fahrzeug hat kostenfrei für die Gemeinde einen Ersatzmotor erhalten, müsst aber im Falle des Ankaufes des Elektrofahrzeugs bei der Firma Winkler als Fahrzeug mit Motorschaden abgegeben werden.
Die Beschaffung war eilig, da die hohen Rabatte und der Kaufpreis an sich vor kurzem nach oben angepasst wurden; demzufolge wurde ein Kaufvertrag mit Rücktrittsklausel unterschrieben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag an das Autohaus Nachtmann (Autohaus Winkler) zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 31.728,27 Euro zu erteilen. Der Bundeszuschuss in Höhe von 6.000 EUR ist davon wieder in Abzug zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Oberflächensanierung 
1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert die jüngsten Verhandlungen mit dem Staatlichen Bauamt Landshut.
Die Oberflächensanierung sollte eigentlich in diesem Jahr auf voller Länge ausgeführt werden.
Wegen der notwendigen Kanalsanierungen im Zentrum – hier bedarf es noch genauerer Untersuchungen – , wird die Oberfläche allerdings nur bis zum Hagschneiderweg erfolgen, beginnend ab der Erlinger Kreuzung vor Aham.
Die restlichen Bereiche sollen dann im kommenden Jahr folgen; die Maßnahmen werden von der Gemeinde Aham durchgeführt werden; die Kosten gehen zu Lasten des Freistaates Bayern, bzw. des Zweckverbandes Wasserversorgung.

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8.1. NABU-Projekt - Sammelstelle für Althandys und Smartphones

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 8.1

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert über einen Vorschlag aus der Bürgerschaft, am Projekt des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) „Handys für Hummel, Biene und Co.“ teilzunehmen. 
Hier können gemeinsam ausgediente Handys gesammelt und kostenfrei an den Recycler gesendet werden. Im Vordergrund steht für den NABU die Wiederaufbereitung und - falls erforderlich – die Reparatur von Mobilgeräten, um die Nutzungsdauer eines Handys zu erhöhen.
Gesammelt werden alle Arten von Handys, Smartphones oder Tablets, auch mit Zubehör (Netzteil, Ladekabel, Akku, Headset). Dabei ist der Zustand der Geräte egal: sowohl funktionstüchtige als auch defekte Geräte können abgegeben werden.

Als potentielle Standorte schlägt der Vorsitzende z.B. Metzgerei Sauer, das Rathaus, die Bücherei, den 
VR-Regiomarkt oder den Werkstoffhof vor.
Falls einer Teilnahme zugestimmt wird, regt der Vorsitzende noch an Werbung im nächsten Bürgerblatt’l sowie auf der gemeindlichen Homepage zu platzieren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, an der Aktion teilzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8.2. ILE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 8.2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermister Herrnreiter erläutert den derzeitigen Sachstand zur Entwicklung der ILE Bina-Vils.
8 Themenkreise sind in den bisherigen Sitzungen erarbeitet worden; die wichtigsten sind derzeit Kultur und Tourismus sowie Regionale Energieerzeugung.
Natürlich soll in Zukunft nicht nur konzeptionell gearbeitet werden; es sollten auch konkrete Maßnahmen Umsetzung finden.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.02.2022 ö 9

Protokoll / Bekanntgaben

Straßensperrung Haag-Wimm-Alram:
  • 2. Bürgermeister Frey hinterfragt die Option, die Straße Haag - Wimm - Alram für den überregionalen Verkehr zu sperren, da offensichtlich die Fernfahrer, dank NAVI, über diese Abkürzung geführt werden. Eine Veränderung ist hier nicht möglich; es handelt sich um eine für den allgemeinen Verkehr gewidmete Gemeindestraße ohne Beschränkungen.

Ausbau Hagenschneiderweg:
  • Gemeinderatsmitglied Ohlenforst erkundigt sich hinsichtlich der Optionen zum Ausbau des Hagschneiderweges.
    Hier wird vereinbart, das zu beauftragende Ingenieurbüro Preiss und Schuster mit einer Kostenermittlung zu betrauen.

Datenstand vom 17.03.2022 09:14 Uhr