Datum: 03.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 05.04.2022, Nr. 2022/04, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport - Nähe Ziegelstadel - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
3 Neubau Einmündung Hauptstraße - Eichenstraße/Feldstraße, Ingenieurvertrag, Beschlussfassung und Auftragserteilung
4 Deckensanierung St. 2083 nach der Sanierung der Frischwasserleitung, Ingenieurvertrag, Beschlussfassung und Auftragserteilung
5 Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Schalkham - Einbeziehungssatzung Johannesbrunner Straße
6 Grundschule Aham - Erweiterung der Brandmeldeanlage
7 Informationen
7.1 Ergebnis Verkehrszählung Aham
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 05.04.2022, Nr. 2022/04, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport - Nähe Ziegelstadel - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine solche Beeinträchtigung liegt hier nicht vor, da das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigt und keine Splittersiedlung befürchten lässt. 

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Versorgung mit Frischwasser ist aktuell nicht gesichert, könnte aber laut Mitteilung des Wasserzweckverbandes Mittlere Vils sichergestellt werden. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers ist mittels einer Zusicherung einer Grunddienstbarkeit über das Grundstück Fl. Nr. 279 gesichert. Das Schreiben hierzu liegt vor. 
  • Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. 
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham nicht mehr ausreichend, da die vorhandenen zwei Hydranten verbaut und kaum zugänglich sind. Der Wasserzweckverband Mittlere Vils saniert laut eigenen Angaben im Kalenderjahr 2023 die Wasserleitungen im Bereich Ziegelstadel. Im Zuge dieser Arbeiten sollen entsprechende Hydranten gesetzt werden, wodurch die Löschwasserversorgung als gesichert angesehen werden kann.
  • Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Für die Antragstellerin lag bereits ein genehmigter Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage vor. Allerdings weicht der jetzige Bauantrag von der genehmigten Bebauung des Vorbescheids ab. Außerdem ist im Dezember 2019 die Gültigkeit des Vorbescheids (nach Ablauf von 3 Jahren) erloschen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauantrag zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den im Rathaus eingegangenen Antrag der Firma FinRo GmbH aus Eggenfelden zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Ackerflächen im Ortsteil Petzenberg des Herrn Meier Manfred. 

Die Firma FinRo möchte auf Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1586, 1589 und 1594/2, Gemarkung Neuhausen eine PV-Anlage errichten und beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes samt Änderung des Flächennutzungsplanes. Auf die im RIS zur Verfügung gestellten Anlagen wird verwiesen. Die FinRo GmbH wird die Ackerflächen des Herrn Meier voraussichtlich pachten und die Anlage betreiben. 

Für die Errichtung von FreiflächenPV-Anlagen im Außenbereich ist ein Bauleitplanverfahren in Form einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Sondergebiet erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt die Ackerflächen derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche dar.

Bei einer positiven Entscheidung des Gemeinderates für ein solches Bauleitplanverfahren wird von Seiten der Verwaltung empfohlen ein entsprechendes Honorarangebot einer Planungsfirma einzuholen und mit diesem Angebot einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Herrn Meier bzw. mit der Firma FinRo abzuschließen. Diese Verfahrensweise wurde auch beim Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Bergfeld angewandt. 

Die Firma FinRo schlägt als Planungsbüro Herrn Martin Karlstetter der Planwerkstatt Karlstetter aus Marklkofen vor. Mit diesen hätten sie bereits gute Erfahrungen gesammelt. 

Der Gemeinderat berät das Für und Wider der Freiflächenphotovoltaikanlage eingehend. Weiter wird beraten, ob das vorgeschlagene Büro, die Planwerkstatt Karlstetter, angefragt werden soll oder ob, wie auch beim Bebauungsplanverfahren „Bergfeld“ das Ingenieurbüro KomPlan beauftragt werden soll. Die Kosten der Planung trägt komplett der Antragsteller.

Der Gemeinderat diskutiert vor allem, dass die Fläche mit ca. 15 ha ziemlich groß für eine Photovoltaikanlage ist und landwirtschaftlicher Grund dabei zugebaut wird. Gemeinderatsmitglied Fuchs erklärt, dass sie die Nutzung des landwirtschaftlichen Grundes für die Photovoltaikanlage nur deshalb befürwortet, weil es sich um Hanglage handelt, die ansonsten nicht so gut zu bewirtschaften ist.
1. Bürgermeister Herrnreiter führt aus, dass keine Fläche versiegelt wird und auch Weidetierhaltung nach wie vor möglich ist. Erneuerbare Energien sollten gefördert werden. Gefahren, die von einer so großen Fläche ausgehen könnten, sind nicht bekannt bzw. würden im laufenden Verfahren durch die Fachstellen sicher festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Firma FinRo zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zuzustimmen. Es ist ein Honorarangebot der Planungsfirma Karlstetter einzuholen und ein Entwurf für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu erarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Neubau Einmündung Hauptstraße - Eichenstraße/Feldstraße, Ingenieurvertrag, Beschlussfassung und Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert den vorliegenden Ingenieurvertrag vom 11.04.2022 des Ingenieurbüros Preiss & Schuster für den Neubau der Einmündung an der Hauptstraße – Eichenstraße/Feldstraße.  Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt die Erneuerung des Mischwasserkanals sowie der Verkehrsanlagen an der Einmündung Hauptstraße – Eichenstraße/Feldstraße im Ortsteil Loizenkirchen. Die Verkehrsanlagen unterliegen der Genehmigung durch das Landratsamt Landshut. 

Der Vertrag entspricht den Vorgaben der HOAI. Folgendes Honorar / Sätze werden auf Basis des Vertrages vereinbart:

Verkehrsanlagen § 47 HOAI:                                                        Berechnungsgrundlage
Leistungsphase 1        Grundlagenermittlung                2,0 %                        Kostenberechnung
Leistungsphase        2        Vorplanung                        19,0 %
Leistungsphase 3        Entwurfsplanung                25,0 %
Leistungsphase 4        Genehmigungsplanung                8,0 %
Leistungsphase 5        Ausführungsplanung                15,0 %
Leistungsphase 6        Vorbereitung der Vergabe        10,0 %
Leistungsphase 7        Mitwirkung bei der Vergabe        3,0 %
Leistungsphase 8        Bauoberleitplanung                14,0 %
Leistungsphase 9        Objektbetreuung                1,0 %

Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021                                                Berechnungsgrundlage
Leistungsphase 1        Grundlagenermittlung                2,0 %                        Kostenberechnung
Leistungsphase        2        Vorplanung                        19,0 %
Leistungsphase 3        Entwurfsplanung                25,0 %
Leistungsphase 4        Genehmigungsplanung                nicht beauftragt
Leistungsphase 5        Ausführungsplanung                15,0 %
Leistungsphase 6        Vorbereitung der Vergabe        13,0 %
Leistungsphase 7        Mitwirkung bei der Vergabe        3,0 %
Leistungsphase 8        Bauoberleitplanung                14,0 %
Leistungsphase 9        Objektbetreuung                1,0 %

Örtliche Bauüberwachung                                2,8 %
Nebenkosten                                                 3,0 %

Das Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 9 wird auf Basis der Kostenberechnung, die örtliche Bauüberwachung basierend auf den anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Leistungen der Entwurf- und Bauvermessung werden nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand auf Stundenbasis abgerechnet. 
Als Stundensätze werden vereinbart: für den Auftragnehmer, Ingenieur oder Vermesser: 95,00 Euro, für den Zeichner oder Vermessungshelfer: 65,00 Euro, für das Vermessungsgerät – 1 Mann Station: 125,00 Euro, für das Vermessungsgerät ELTA 2 Mann Station: 65,00 Euro und für die EDV-Anlage 55,00 Euro je Stunde. Die Stundensätze wurden, vergleichsweise zu Verträgen aus dem Jahr 2021, nach oben angepasst.
Die Kosten für Katenmaterial, Grenzfeststellungen und –aufdeckungen, Baugrunduntersuchungen und auch Katasterangaben des Vermessungsamtes sind Zusatzleistungen, die zusätzlich auf Kosten der Gemeinde Aham abgerechnet werden. Erforderliche Fachplaner werden von der Gemeinde Aham und dem Ingenieurbüro gemeinsam festgelegt. 

Ergänzend führt der Vorsitzende noch aus, dass die Baumaßnahme aufgrund der schmalen Straße nötig ist, was auch in einer vergangenen Sitzung (07.09.2021, 2021/07, TOP 4) schon im Gemeinderat besprochen wurde. Laut Ingenieurbüro könnten die Kosten doppelt so hoch werden als letztes Jahr mit bis zu 70.000.- € geschätzt. Auf Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler bestätigt 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass bei diesen Kosten die Kanalsanierung inklusive ist.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt das Ingenieurbüro Preiss & Schuster auf Basis des vorliegenden Ingenieurvertrages mit dem Neubau der Einmündung an der Hauptstraße – Eichenstraße/Feldstraße zu beauftragen. 

1. Bürgermeister Herrnreiter wird bevollmächtigt und beauftragt, alles Notwendige hierfür in die Wege zu leiten. Die Bevölkerung ist über die Maßnahmen – vor allem bezüglich des Baubeginns - frühzeitig zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Deckensanierung St. 2083 nach der Sanierung der Frischwasserleitung, Ingenieurvertrag, Beschlussfassung und Auftragserteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert den vorliegenden Ingenieurvertrag vom 11.04.2022 des Ingenieurbüros Preiss & Schuster für die Deckensanierung an der St. 2083 nach der Sanierung der Frischwasserleitung.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Deckensanierung der St. 2083 nach der durchgeführten Kanalsanierung, sowie die Sanierung von Teilabschnitten der Fahrbahndecke der St. 2083 im Ortsbereich Aham, durchgeführt. Die abschnittsweise Sanierung im Ortsbereich Aham erfolgt nach gesonderter Absprache.

Der Vertrag entspricht den Vorgaben der HOAI; es wird die Honorarzone II, Mindestsatz, basierend auf der HOAI 2021, festgelegt. Folgendes Honorar / Sätze werden auf Basis des Vertrages vereinbart:

Verkehrsanlagen § 47 HOAI:                                                        Berechnungsgrundlage
Leistungsphase 1        Grundlagenermittlung                2,0 %                        Kostenberechnung
Leistungsphase        2        Vorplanung                        19,0 %
Leistungsphase 3        Entwurfsplanung                25,0 %
Leistungsphase 4        Genehmigungsplanung                nicht beauftragt
Leistungsphase 5        Ausführungsplanung                15,0 %
Leistungsphase 6        Vorbereitung der Vergabe        10,0 %
Leistungsphase 7        Mitwirkung bei der Vergabe        3,0 %
Leistungsphase 8        Bauoberleitplanung                14,0 %
Leistungsphase 9        Objektbetreuung                1,0 %

Örtliche Bauüberwachung                                3,1 %
Nebenkosten                                                 3,0 %

Das Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 9 wird auf Basis der Kostenberechnung, die örtliche Bauüberwachung basierend auf den anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Leistungen der Entwurf- und Bauvermessung werden nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand auf Stundenbasis abgerechnet. 
Als Stundensätze werden vereinbart: für den Auftragnehmer, Ingenieur oder Vermesser: 95,00 Euro, für den Zeichner oder Vermessungshelfer: 65,00 Euro, für das Vermessungsgerät – 1 Mann Station: 125,00 Euro, für das Vermessungsgerät ELTA 2 Mann Station: 65,00 Euro und für die EDV-Anlage 55,00 Euro je Stunde. Die Stundensätze wurden, vergleichsweise zu Verträgen aus dem Jahr 2021, nach oben angepasst.
Die Kosten für Katenmaterial, Grenzfeststellungen und –aufdeckungen, Baugrunduntersuchungen und auch Katasterangaben des Vermessungsamtes sind Zusatzleistungen, die zusätzlich auf Kosten der Gemeinde Aham abgerechnet werden. Erforderliche Fachplaner werden von der Gemeinde Aham und dem Ingenieurbüro gemeinsam festgelegt. 

1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert dazu, dass die Gemeinde Aham diese Maßnahme lediglich für das Staatliche Straßenbauamt vorfinanzieren würde. Dazu würd ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.

Der im Ratsinformationssystem bereitgestellte Lageplan weist zwei Bauabschnitte in rot und gelb aus. Beim roten Abschnitt befindet sich der Straßenbelag in einem sehr schlechten Zustand, die Sanierung ist dringend erforderlich und müsste noch 2022 erledigt werden. Es soll nur die Deckschicht erneuert und ein geräuschmindernder Asphalt aufgebracht werden. Der Wasserzweckverband Mittlere Vils wird sich auch an den Kosten beteiligen, dies ist dann aber zwischen diesem und dem Staatlichen Straßenbauamt zu vereinbaren. 
Im Bereich des gelben Bauabschnitts müsste das Ingenieurbüro erst den Zustand des Kanals prüfen, dann kann die weitere Planung vorangetrieben werden. Im Zuge der weiteren Planung soll auch die Aufwertung des Bereichs rund um den Lerchenhof in Angriff genommen werden.

Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler fragt an, ob die Gemeinde Aham für die Vorfinanzierung Zinsen vom Staatlichen Straßenbauamt fordern kann. Der Vorsitzende erklärt dazu, dass diese Details im öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt das Ingenieurbüro Preiss & Schuster auf Basis des vorliegenden Ingenieurvertrages mit der Deckensanierung der St. 2083 nach der erfolgten Kanalsanierung zu beauftragen. 

1. Bürgermeister Herrnreiter wird bevollmächtigt und beauftragt, alles Notwendige hierfür in die Wege zu leiten. Die Bevölkerung ist über die Maßnahmen – vor allem bezüglich des Baubeginns frühzeitig zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Schalkham - Einbeziehungssatzung Johannesbrunner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Schalkham. Diese plant die Einbeziehung mehrerer Teilflächen in den Innenbereich von Johannesbrunn. Die Ausweisung des Baugebiets erfolgt im Rahmen des § 13 BauGB, d.h. ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Bis zum 25.04.2022 könnte die Gemeinde Aham eine Stellungnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens abgeben.

Auswirkungen für die Gemeinde Aham ergeben sich durch die Planung nicht. Es wird daher keine Stellungnahme im Verfahren abgegeben.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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6. Grundschule Aham - Erweiterung der Brandmeldeanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat das Angebot der Bosch GmbH für die Erweiterung der Brandmeldeanlage in der Grundschule Aham vor. Es wurde ein weiteres Angebot angefragt, es konnte jedoch kein Angebot abgegeben werden. Das Angebot liegt dem Gemeinderat vorab zur Information im RIS vor.  Das Angebot beläuft sich auf 14.916,95 € brutto.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 1. Bürgermeister Herrnreiter ergänzt dabei, dass die Brandmeldeanlage notwendig ist, auch wenn die Grundschule überall ebenerdige Ausgänge besitzt. Obwohl nur das Angebot der Bosch GmbH vorliegt, ist dieses durchaus attraktiv, da diese auch die Haustechnik in der Grundschule eingebaut haben und regelmäßig warten, so dass die gesamte Technik dann aus einer Hand betreut würde.

Gemeinderatsmitglied Marion Ehrenhofer-Zettler fragt nach, ob der im Angebot genannte Brandschutzgutachter mit einbezogen wird, was der Vorsitzende bejaht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Bosch GmbH zum Angebotspreis von brutto 14.916,95 € anzunehmen. 1. Bürgermeister und Verwaltung werden hiermit beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über folgende Themen:

Aktion „Sauberes Bayern“:
Die Säuberungsaktion „Sauberes Bayern“ wurde in der Gemeinde Aham am 30.04.2022 erfolgreich durchgeführt. 

Kiesfahren 2022:
Das Kiesfahren soll am 27./28.05.2022 stattfinden, bei schlechtem Wetter wird es um eine Woche verschoben.

Terminabsprache mit Vereinen:
Da die Einschränkungen der Corona-Pandemie allgemein weitgehend entfallen sind, mehren sich die Veranstaltungen im Gemeindebereich nun wieder. Zur Abstimmung der Termine hat 1. Bürgermeister Herrnreiter die Ortsvereine für 10.05.2022 zu einer Terminabsprache in den Lerchenhof eingeladen.

Sammelbox für alte Handys und Smartphones:
In der Sitzung vom 15.02.2022 wurde unter TOP 8.1 beschlossen, am NABU-Projekt  „Handys für Hummel, Biene und Co.“ teilzunehmen. Im Treffen der Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft wurde beschlossen, die Sammelbox beim Rathaus in Gerzen aufzustellen. So können sich alle vier Gemeinden beteiligen und der Brandschutz ist besser gesichert. Das Projekt wird auch im folgenden Bürgerblatt’l vorgestellt.

Gratulationen:
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass er seit diesem Monat, Mai 2022, wieder persönlich zu Jubilaren zum Gratulieren geht. Da die Pandemie noch nicht vorbei ist, besucht er die Bürger momentan noch alleine. Wenn absehbar ist, dass sich die Lage weiter entspannt, können auch wieder mehr Personen aus dem Gemeinderat zusammen gehen.

Ergebnisse Statiker in Aham:
In der Grundschule Aham ist die Decke des Werkraums auf die zu entfernende Mauer abgespannt. Es wird ein Träger zum Einsetzen benötigt, dazu erstellt der Statiker noch eine Skizze.

Das Dach des Lerchenhofs wurde ebenfalls besichtigt, dabei wurde festgestellt, dass Holzteile teilweise durchfaulen. Offenbar sind unter der PV-Anlage einige Ziegel gebrochen, dadurch dringt Wasser in den Dachstuhl, das aufgrund falsch angebrachter Spatzengitter nicht richtig ablaufen kann. Auf den ersten Blick sind keine tragenden Teile betroffen, sondern es handelt sich um kleinere Schäden, die evtl. die Bauhofmitarbeiter reparieren können.

Neubau Kindergarten Aham:
Der Spatenstich für den Neubau des Kindergartens Aham findet am 08.07.2022 um 8.15 Uhr statt. Es handelt sich um geschlossene Gesellschaft, bei der nur Ehrengäste, der Gemeinderat, Zweckverbands- und Elternbeiratsmitglieder sowie Kindergartenpersonal geladen sind.

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7.1. Ergebnis Verkehrszählung Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

 

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die durchgeführte Verkehrszählung im Bereich der Staatsstraße im Knotenpunkt Hauptstraße/Vilstalstraße/Schloßanger. Die Verkehrszählung wurde auf Anweisungen des Staatlichen Bauamtes durchgeführt.

Die Verkehrszählung wurde zum einen am Donnerstag, 24.03.2022, von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr durchgeführt. Diese ergab folgende Daten:

KFZ Gesamt: 5.893
Radfahrer auf der Straße: 111
KFZ in Spitzenstunde Vormittag (07:00 Uhr bis 08:00 Uhr): 504
KFZ in Spitzenstunde Nachmittag (16:15 Uhr bis 17:15 Uhr) 525

Weiter wurde die Verkehrszählung am Samstag, 26.03.2022, von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr durchgeführt. Diese ergab folgende Daten:

KFZ Gesamt: 4.120
Radfahrer auf der Straße: 161
KFZ in Spitzenstunde Vormittag (10:00 Uhr bis 11:00 Uhr): 355
KFZ in Spitzenstunde Nachmittag (17:00 Uhr bis 18:00 Uhr): 313

Diese Daten werden an das Staatliche Bauamt Landshut weitergeleitet. 1. Bürgermeister Herrnreiter führt dazu aus, dass man die Daten auch weiter für die Städtebauförderung verwenden kann.

Gemeinderatsmitglied Leitl fragt an, wie die Zahlen im Vergleich zu letzten Verkehrszählungen stehen. Der Vorsitzende erklärt, dass bisher nicht mit Abbiegern gezählt wurde, die Gesamtzahlen aber die letzten Male auch immer über 4000 Kfz pro Tag lagen.

Der Gemeinderat nimmt die Infos zur Kenntnis.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/05. Sitzung Gemeinderat Aham 03.05.2022 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Folgende Anfragen aus dem Gemeinderat wurden gestellt:

Baubeginn Kindergarten Aham:
Gemeinderatsmitglied Baier fragt nach dem Baubeginn für den Kindergarten Aham. Dieser wurde vom Vorsitzenden auf ca. 1-2 Wochen nach dem Spatenstich, also Mitte bis Ende Juli 2022 betitelt.

Veranstaltung ILE 19.05.2022
Gemeinderatsmitglied Fuchs fragt nach, ob die ILE-Veranstaltung am 19.05.2022 in Geisenhausen oder Holzhausen ist. 1. Bürgermeister Herrnreiter bestätigt Holzhausen und verweist auf die heutige Einladung per Email aus der Verwaltungsgemeinschaft.

PV-Anlage Lerchenhof
Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler erkundigt sich, was ab 2023 aus der PV-Anlage auf dem Lerchenhof wird, da die Einspeisevergütung ausläuft. Der Vorsitzende erklärt dazu, dass man die allgemeine Preisentwicklung auf dem Strommarkt noch bis Herbst beobachten müsse, bis man eine Entscheidung treffen könne. Evtl. lässt sich mit ILE ein Projekt verwirklich, gemeinsam mit anderen Gemeinden Strom über die Stadtwerke Vilsbiburg zu vermarkten oder andere Lösungen wie Verkauf, Einbau eines Speichers, Nutzung für den Eigenbedarf der Lerchenhalle etc. können dann näher besprochen werden.

Datenstand vom 04.07.2022 10:54 Uhr