Datum: 27.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Silvia Fuchs - Gemeinderatsmitglied †
1.1 Gedenkminute
1.2 Nachrücker
1.2.1 Feststellung Listennachfolger
1.2.2 Vereidigung Listennachfolger
1.2.3 Neubesetzung Rechnungsprüfungsausschuss und Zweckverband Kinderbildung und -betreuung
2 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom12.07.2022, Nr. 2022/08, öffentlicher Teil
3 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 02.08.222, Nr. 2022/09 öffentlicher Teil
4 Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Abwägung förmliche Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Billigungs- & Auslegungsbeschluss
5 Bebauungsplan Loizenkirchen Nord - Abwägung Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Billigungs- und Satzungsbeschluss
6 Bauangelegenheiten
6.1 Ersatzneubau eines Lagergebäudes - Rehpoint 1 - Antrag auf Baugenehmigung
6.2 Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Stellplätze - Am Erlinger Bach 3 - Antrag auf Baugenehmigung
6.3 Errichtung eines Gartengerätehauses - OT Loizenkirchen, Aufeld 11 - Antrag auf Isolierte Befreiung
6.4 Neubau eines Strohstalles für Mastbullen - See 1 - Antrag auf Baugenehmigung
7 Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen - Aufstellung eines Bebauungsplanes GE Kaiserfeld - BA II
8 Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Augraben
9 Detailuntersuchung Altdeponie Steinberg & Neuhausen - Vergabe
10 Deckensanierung Ortsdurchfahrt Aham - BA I St 2083 - Vergabe
11 Bebauungsplan PV Petzenberg - Informationen & Beratung
12 Bauhof - Beschaffung eines Ersatzschneepfluges
13 Informationen
14 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Silvia Fuchs - Gemeinderatsmitglied †

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter eröffnete die Gemeinderatssitzung mit einer Schweigeminute für das verstorbene Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs. 
Silvia Fuchs ist am 06.09.2022 nach langer Krankheit verstorben. Sie war insgesamt 26 Jahre Teil des Gemeinderats sowie 8 Jahre Mitglied des Zweckverbandes Kinderbildung und –betreuung Aham – Gerzen – Schalkham sowie im Rechnungsprüfungsausschuss engagiert und setzte sich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger und für das Wohlergehen der Gemeinde ein.
Mit einer Gedenkminute wurde an Silvia Fuchs erinnert. 

zum Seitenanfang

1.1. Gedenkminute

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Alle Anwesenden erheben sich zu einer Gedenkminute für das verstorbene Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs.

zum Seitenanfang

1.2. Nachrücker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 1.2
zum Seitenanfang

1.2.1. Feststellung Listennachfolger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 1.2.1

Sachverhalt

Silvia Fuchs, langjähriges Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Aham, ist am 06.09.2022 verstorben.

Aufgrund der Kommunalwahlen am 15.03.2020 wurde vom Gemeindewahlausschuss Herr Jerome Thalhammer, Reit 3, 84168 Aham als erster Listennachfolger für die Freien Wähler Aham festgestellt.

Gegenüber 1. Bürgermeister Herrnreiter hat Herr Thalhammer erklärt, die Listennachfolge anzutreten und das Amt des Gemeinderatsmitgliedes zu übernehmen.

Die Erklärung wurde mit Mail vom 13.09.22 gegenüber Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister bestätigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Kommunalwahl durch den Gemeindewahlausschuss Herr Jerome Thalhammer Listennachfolger für das verstorbene Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2.2. Vereidigung Listennachfolger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 1.2.2

Sachverhalt

Der Listennachfolger Jerome Thalhammer ist als neues Gemeinderatsmitglied zu vereidigen.

Vor dem 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter leistet Herr Jerome Thalhammer folgenden Eid:

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Damit ist Jerome Thalhammer ab diesem Moment neues Mitglied im Gemeinderat der Gemeinde Aham.

zum Seitenanfang

1.2.3. Neubesetzung Rechnungsprüfungsausschuss und Zweckverband Kinderbildung und -betreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 1.2.3

Sachverhalt

Im Rechnungsprüfungsausschuss sind bisher vertreten:



In der Zweckverbandsversammlung sind bisher Mitglieder:

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt folgendes Mitglied für die verstorbene Silvia Fuchs in den Rechnungsprüfungsausschuss:

Gemeinderatsmitglied Markus Herrnreiter.

Der Gemeinderat bestellt folgendes Mitglied für die verstorbene Silvia Fuchs in die Zweckverbandsversammlung:

Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier.

Zum Vertreter für Maximilian Baier wird Gemeinderatsmitglied Jerome Thalhammer bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom12.07.2022, Nr. 2022/08, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl verweist auf den Formfehler unter TOP 1.1 Absatz 1. Richtig muss es heißen:

„Es werden die aktuellen und zukünftigen Maßnahmen im Gebiet der Gemeinde Aham erläutert.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 02.08.222, Nr. 2022/09 öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl beanstandet die fehlende Anlage unter TOP 6 sowie den Formfehler unter TOP 9 „Bekanntgabe von Beschlüssen“. 
für nächste Gemeinde Aham 15.02.2022
Weitere Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Abwägung förmliche Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Billigungs- & Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Kübler vom Planungsbüro KomPlan und übergibt diesem das Wort. 

Herr Kübler bedankt sich für die Einladung und führt aus, dass sich Seitens einiger Behörden Einwände ergeben haben welche zwischenzeitlich überarbeitet wurden. Die einzelnen Einwende wurden dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem vorab zur Verfügung gestellt. Aufgrund dieser Einwende wird eine neue verkürzte Beteiligung durchgeführt. Der Gemeinderat diskutiert hinsichtlich der Immissionen, welche von der Kläranlage ausgehen sowie für zukünftige Baugebiete und landwirtschaftliche Nutzungen von Bedeutung sein könnten. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass aufgrund einiger Einwendungen auf die 3 Bauparzellen südlich der Kreisstraße verzichtet werden musste.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.05.2022 bis 24.06.2022 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Einwände und Anregungen vorgebracht. Insgesamt wurden am Verfahren 18 Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bund Naturschutz – Kreisgruppe Landshut
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Landratsamt Landshut – Abt. Naturschutz
  • Landratsamt Landshut – Abt. Wasserrecht
  • Regierung Niederbayern – Höhere Landesplanung SG24
  • Wasserwirtschaftsamt Landshut

Somit wird von diesen Stellen Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut
  • Kreisbrandinspektion Landshut 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Bauleitplanung
  • Landratsamt Landshut – Abt. Tiefbauamt
  • Regionaler Planungsverband
  • Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils

Somit wird auch von diesen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen. 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Landratsamt Landshut – Abt. Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landshut – Abt. Immissionsschutz

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahmen wurde den Gemeinderäten vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und wird auszugsweise vorgetragen. Weitere Einwendungen bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Aufgrund der Einwendungen ist eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Erst nach Durchführung der erneuten Beteiligung, Abwägung der Stellungnahmen und finalen Beschlussfassung, kann die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides kann der Bebauungsplan Loizenkirchen Nord in Kraft gesetzt werden. 

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverband wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Der Bayerische Bauernverband verweist auf seine Stellungnahme zum Vorentwurfsverfahren. Danach wurde auf die in der Nähe befindlichen landwirtschaftlichen Betriebsstätten verwiesen und auf die von ihnen ausgehenden Immissionen. Zudem wurde auf den Verlust landwirtschaftlicher Flächen aufmerksam gemacht. Die vorgebrachten Hinweise wurden in den Unterlagen bereits berücksichtigt. Auf den Beschluss der Gemeinde zur Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zum Vorentwurf wird verwiesen. Es wird festgestellt, dass keine weiteren Bedenken vorgebracht werden. Im Ergebnis lässt sich kein Handlungserfordernis für die vorliegende Planung ableiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Bayernwerk Netz GmbH verweist auf ihre Stellungnahme zum Vorentwurfsverfahren. Die damals getätigten Hinweise zur elektrischen Versorgung des Gebietes wurden in der Begründung unter der Ziffer 10.4 Energieversorgung berücksichtigt. Da der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt werden, ist demzufolge nichts Weiteres zu veranlassen. An der Planung sind keine Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Stellungnahme der Unteren Bauaufsicht ergeht zur Kenntnis. Danach verweist die Fachbehörde, unter Bezugnahme auf den Mustererlass zum BauGBÄndG 2017, darauf, dass die Behandlung des § 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB in der Begründung erfolgen muss und nicht im Umweltbericht. Dem wird nunmehr gefolgt und die Begründung um den Sachverhalt entsprechend redaktionell ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Landshut weist darauf hin, dass dem den Unterlagen beigefügten Luftreinhaltungsgutachten zu entnehmen ist, dass die Geruchsstundenhäufigkeiten im südlich geplanten WA-Bereich zwischen 12 und 25%, bei zulässigen 10%, liegen. Die Fachbehörde äußert hierzu große Bedenken. Bei den angeführten Flurstücken 2186/1, 2186/2, 2186/3 und 2186/4 handelt 
es sich um eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet im Zuge der Berichtigung. Tatsächlich sind diese Flurstücke bereits bebaut, weshalb die Darstellung als allgemeines Wohngebiet bestehen bleibt. Im Bereich des Flurstückes 2185 hingegen sollte eine Teilfläche zur Arrondierung ebenfalls als allgemeines Wohngebiet dargestellt werden. Aufgrund der Geruchsbelastung kann diese Entwicklung nicht in Aussicht gestellt werden und wird daher nun zurückgenommen. In der Konsequenz wird das vorliegende Deckblatt neuerlich ausgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Aufgrund der vorliegenden Einwendungen wurden die Unterlagen zum Deckblatt Nr. 12 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aham überarbeitet. Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf des Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 27.09.2022 zu billigen und eine erneute, auf 14 Tage verkürzte, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, gem. § 4a Abs. 3 BauGB, durchzuführen.  Stellungnahmen sollen hierbei lediglich zu den geänderten Teilen der Planung vorgebracht werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Loizenkirchen Nord - Abwägung Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Billigungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt steht Herr Kübler vom Planungsbüro KomPlan den Gemeinderäten zur Verfügung. 

Die Konkretisierung der unter Ziffer 3 aufgeführten Abweichung wurde klarer formuliert und ist nun im Bebauungsplan ausgearbeitet. Weitere Einwende werden besprochen, auch diese sollen entsprechend angepasst werden. 1. Bürgermeister Herrenreiter erkundigt sich ob die Wünsche des Gemeinderates aus der letzten Sitzung berücksichtigt wurden, diesem stimmt Herr Kübler zu. 

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.05.2022 bis 24.06.2022 statt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren abgegeben. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden insgesamt 18 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bund Naturschutz – Kreisgruppe Landshut
  • Landratsamt Landshut – Naturschutz
  • Landratsamt Landshut – Wasserrecht
  • Wasserwirtschaftsamt Landshut

Somit wird von diesen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Abensberg
  • Kreisbrandinspektion Landshut
  • Landratsamt Landshut – Abt. Tiefbau
  • Regierung Niederbayern – Höhere Landesplanung
  • Regionaler Planungsverband – Region 13
  • Zweckverband Wasserversorgung Mittlere - Vils

Somit wird auch von diesen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:
  • Bayerischer Bauernverband – Geschäftsstelle Landshut
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Landratsamt Landshut – Abt. Untere Bauaufsicht
  • Landratsamt Landshut – Abt. Bauleitplanung
  • Landratsamt Landshut – Abt. Immissionsschutz

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahmen wurde den Gemeinderäten vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und wird auszugsweise vorgetragen. Weitere Einwendungen bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird angefragt, wie weit die Erschließung bereits vorangeschritten ist. Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass hierzu noch ein Termin mit Herrn Brandl, Herrn Bogner sowie Herrn König angesetzt wurde. Die Ausschreibungen spätestens im Oktober/November erfolgen sollen und in einer der nächsten Sitzungen beschlussfähig sein sollten.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kübler und verabschiedet diesen.

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Der Bayerische Bauernverband verweist auf seine Stellungnahme zum Vorentwurfsverfahren. Danach wurde auf die in der Nähe befindlichen landwirtschaftlichen Betriebsstätten verwiesen und auf die von ihnen ausgehenden Immissionen. Zudem wurde auf den Verlust landwirtschaftlicher Flächen aufmerksam gemacht.
Die vorgebrachten Hinweise wurden in den Unterlagen bereits berücksichtigt. Auf den Beschluss der Gemeinde zur Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zum Vorentwurf wird verwiesen. Es wird festgestellt, dass keine weiteren Bedenken vorgebracht werden. Im Ergebnis lässt sich kein Handlungserfordernis für die vorliegende Planung ableiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Bayernwerk Netz GmbH verweist auf ihre Stellungnahme zum Vorentwurfs-verfahren. Die damals getätigten Hinweise zur elektrischen Versorgung des Gebietes wurden in der Begründung unter der Ziffer 10.4 Energieversorgung berücksichtigt. Da der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb ihrer Anlagen durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt werden, ist demzufolge nichts Weiteres zu veranlassen. An der Planung sind keine Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:  Es wird bemerkt, dass die Telekom zum Vorentwurf keine Stellungnahme abgeben hat. Die nun vor-gebrachten Hinweise zu vorhandenen Telekommunikationslinien in der Hauptstraße ergehen zur Kenntnis. Der beigefügte Bestandsplan wird in die Begründung nachrichtlich übernommen. Die weiteren Hinweise betreffen den Ausbau einer TK-Infrastruktur im Baugebiet und werden mit den Ausführungen in der Begründung unter der Ziffer 10.5 Telekommunikation abgeglichen und ggf. redaktionell ergänzt. Weitere Details sind im Zuge der Erschließungsplanung mit dem Leitungsträger zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Abteilung Untere Bauaufsicht am Landratsamt Landshut weist auf den durch die Abgrenzung des Geltungsbereiches entstehenden unbeplanten Bereich zwischen Planungsgebiet und bestehendem Siedlungsgebiet hin. Dieser wäre als Baulücke im Sinne des § 34 BauGB zu werten. Zusätzlich würde an der Stelle eine städtebauliche Unordnung geschaffen, die der Anforderung des § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB, nämlich eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu gewährleisten, zuwiderläuft. Die dadurch entstehende Gemengelage von bestehender landwirtschaftlicher und potentiell möglicher wohnbaulicher Nutzung ist unter städtebaulichen Gesichtspunkten abzulehnen. Die Fachbehörde weist in diesem Zusammenhang auf die planerische Freiheit der Gemeinde hin, den Geltungsbereich zur Problem- und Konfliktbewältigung über die entstehende Baulücke hinweg zu erweitern.
Die von der Fachbehörde geschilderte Situation nimmt die Gemeinde zur Kenntnis und ist sich dessen durchaus bewusst. Hierzu wurden bereits im Vorfeld der Planung entsprechende Abstimmungen vorgenommen und die Situation dementsprechend geprüft.
Mangels Verfügbarkeit der betreffenden Flächen lassen sich jedoch die betreffenden Flurstücke 2143 und die verbleibende Teilfläche 2151 nicht in den Geltungsbereich integrieren und es besteht somit keine Möglichkeit zur rechtlichen Inanspruchnahme dieser Flächen. Nach Ansicht der Gemeinde wird im Bereich des Flurstückes 2151 in begrenztem Umfang ein potentielles Baurecht nach § 34 BauGB geschaffen, jedoch wäre hierfür noch eine eigene Erschließung erforderlich. Das Flurstück 2143 ist als sogenannter „Außenbereich im Innenbereich“ zu werten. Um hier uneingeschränkt Baurecht zu schaffen wäre dafür ein weiteres Bebauungsplanverfahren notwendig. Eine gesicherte Erschließung ist hier aktuell nicht gewährleistet. Aus diesem Grund teilt die Gemeinde die Ansichten der Fachbehörde nicht in der Form.
Eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung kann die Gemeinde Aham daher nicht erkennen, da der dörfliche Charakter des Ortsteiles Loizenkirchen von einem Nebeneinander unterschiedlicher Arten der Nutzung geprägt ist und Einschnitte in den Siedlungsbestand, gerade an der Schnittstelle Siedlung und Landschaft, durchaus üblich sind. Die Befürchtungen der Fachbehörde werden von der Gemeinde somit nicht in gleichem Umfang geteilt und die Gemeinde wird daher an der Planung wie vorliegend festhalten. Eine Überplanung von rechtlich nicht gesicherten Flächen lässt die Planung daher im Ergebnis ins Leere laufen. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches nicht umsetzbar.
Trotz der Bemerkung der Fachbehörde zur Abstandsflächenregelung, die Festsetzung des § 6 Abs.1 Satz 3 BayBO zu streichen, da dieser Kraft Gesetzes ohnehin gilt, wird die Gemeinde daran festhalten, um klarzustellen welche Abstandsflächenregelung anzuwenden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Stellungnahme der Abteilung Bauleitplanung (SG44) am Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Abteilung Bauleitplanung am Landratsamt Landshut macht auf das durch die Planung entstehende Baurecht auf den Flurstücken 2143 und 2151 im Sinne des § 34 BauGB und eine daraus resultierende städtebauliche Unordnung sowie im Detail auf die Stellungnahme der Fachbehörde Untere Bauaufsicht des Landratsamtes Landshut aufmerksam. Daher wird an der Stelle auf die dort getroffene Abwägung verwiesen.
Hinsichtlich des Hinweises der Fachbehörde zur abweichenden Bauweise, dass diese noch einer Konkretisierung bedarf inwieweit an die Grundstücksgrenzen herangebaut werden darf oder muss, ist anzumerken, dass bis an die jeweiligen Grundstücksgrenzen herangebaut werden kann. Dies wird im Plan unter der Festsetzung durch Text Ziffer 3 noch klarer formuliert und redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Fachbehörde Immissionsschutz am Landratsamt Landshut stellt die Plausibilität des den Planunterlagen beigefügten Schallschutztechnischen Gutachtens fest und stimmt diesem aus immissionsschutzfachlicher Sicht zu.
Das zudem beigelegte Luftreinhaltungsgutachten ist aus Sicht der Fachbehörde unvollständig, da ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Rinderhaltung in mittelbarer Nähe zum Planungsgebiet darin nicht berücksichtigt wurde. Die Fachbehörde rechnet jedoch mit keinen essentiell erhöhten Geruchsimmissionen, so dass im Ergebnis keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu befürchten sind und der Bauleitplanung aus immissionsschutzfachlicher Sicht zugestimmt werden kann.
Darüber hinaus merkt die Fachbehörde an, dass die Formulierung des Bestandsschutzes der Kläranlage und eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes im Kontext verschiedener Immissionen irreführend sei, da man von einem Bestandsschutz nur in baurechtlichem Sinne sprechen könne, dass jedoch die erwähnten Anlagen schädliche Umweltentwicklungen stets durch den jeweiligen Stand der Technik zu vermeiden haben. Die Formulierung unter der Ziffer 12.3 der Begründung zum Bebauungsplan wird daher entsprechend der Anmerkungen der Fachbehörde konkretisiert und redaktionell ergänzt.
Des Weiteren äußert die Fachbehörde Bedenken aus immissionsschutzfachlicher Sicht hinsichtlich einer etwaigen Neuansiedlung bzw. Erweiterung geruchsintensiver Anlagen in mittelbarer Nähe zum WA/ MDW ohne Minderungsmaßnahmen. Hierzu ist anzuführen, dass bereits aktuell im Bestand eine Gemengelage aus Wohnen, nichtstörendem Gewerbe sowie geruchsintensiven Anlagen gegeben ist. Dies ist im Rahmen einer dörflich genutzten Durchmischung durchaus üblich und gemäß Baunutzungsverordnung auch zulässig. Im Ergebnis gibt der vorliegende Bebauungsplan somit eine zulässige Nutzung vor, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und auch im Bestand vorhanden ist. Eine Anpassung der Planung ist daher nicht notwendig.

Im Zuge der nachgeordneten Verfahren ist dann durch den jeweiligen Antragsteller sicherzustellen, dass künftige Gewerbeansiedlungen in der Nachbarschaft zu Wohnbereichen einen nicht störenden Charakter aufweisen. Landwirtschaftliche Nutzungen haben sich zudem ebenso an diese Vorgaben zu orientieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Loizenkirchen Nord in der Fassung vom 27.09.2022 als Satzung nach § 10 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Ersatzneubau eines Lagergebäudes - Rehpoint 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 BauGB.

Für das Vorhaben wurde im Vorgang ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Mit Bescheid vom 12.09.2019 stellte das Landratsamt Landshut fest, dass der „Ersatzbau eines Stadels“ zulässig ist.

Die Bezeichnung im Antrag auf Baugenehmigung lautet vormals „Ersatzbau eines Stall- und Lagergebäudes“. Mit Schreiben vom 02.09.2022 stellte der Antragsteller durch die Änderung der Bezeichnung klar, dass es sich bei seinem beantragten Vorhaben um einen „Ersatzbau eines Lagergebäudes“ handelt. Eine Stallnutzung ist nicht vorgesehen und wird auch nicht beantragt. Die Bezeichnung wurde dahingehend – durch Streichung des Wortes „Stall“ geändert.

  • Die Zufahrt ist durch ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht (eingetragen am 24.04.2019) gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist für das Vorhaben nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist für das Vorhaben nicht erforderlich. Es muss lediglich die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgen, welche über das gesammelte Einleiten in einen Bach erfolgten soll; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
  • Das Vorhaben befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Baudenkmal (Wohnhaus), weshalb eine Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz beantragt werden muss. Gegen die Erteilung dieser Erlaubnis bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken bzw. Einwände.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.2. Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Stellplätze - Am Erlinger Bach 3 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Erlinger Bach“.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Nachbargrundstücke stehen zum Zeitpunkt der Antragstellung im Eigentum der Gemeinde Aham. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück mit der Fl. Nr. 268/6 verkauft. Da jedoch die Käufer noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, wurde auf die Unterschrift verzichtet. 

Die Antragstellerin beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

- Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um 0,49 m. Gemäß Bebauungsplan ist eine Wandhöhe von 6 m, gemessen ab natürlichem Gelände bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut an der Traufseite oder bis zum Abschluss der Wand, zulässig. Aufgrund der Geländegegebenheiten ergibt sich eine Wandhöhe von 6,49 m ab tiefstem Geländepunkt. Da es sich außerdem um ein Fertighaus handelt, kann die Konstruktion des Hauses nicht verändert werden. Daher wird die beantragte Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe benötigt.
- Überschreitung der Baugrenzen mit der Terrasse um 0,50 m. Die Terrassentiefe wurde bereits auf ein Mindestmaß von 3 m reduziert. Um diese erreichen zu können, wir die Überschreitung der Baugrenze um 0,50 m beantragt. 
- Überschreitung der Baugrenze mit 3. Stellplatz. Der Bebauungsplan Am Erlinger Bach setzt 3 Stellplätze je Wohnung fest. Aufgrund der Situierung von Wohnhaus, Garage und Carport ist es nicht mehr möglich den 3. Stellplatz innerhalb des Baufensters unterzubringen. Daher ist eine Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze notwendig. 

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen. Grundsätzlich wurde vereinbart, keine Befreiungen in neuen Baugebieten zuzulassen.  
Hinsichtlich der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen mit der Terrasse wird jedoch empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da die Terrasse nicht überdacht ist und damit augenscheinlich keinerlei Gründen der Allgemeinheit widerspricht und städtebaulich vertretbar ist. Auch die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit dem 3. Stellplatz kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen die Errichtung eines dritten Stellplatzes innerhalb der Baugrenzen kaum ermöglich. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der zulässigen Wandhöhe
- Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse
- Überschreitung der Baugrenze mit dem 3. Stellplatz
zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.3. Errichtung eines Gartengerätehauses - OT Loizenkirchen, Aufeld 11 - Antrag auf Isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen – Aufeld, Deckblatt Nr. 3“ zur Information vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Gartengerätehauses. Die Antragstellerin beantragt die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen nach Nord-Osten hin.

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. 


1. Bürgermeister Herrnreiter erteilt daher das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen seiner eigenen Befugnisse gemäß der Geschäftsordnung und gab dem vorliegenden Antrag statt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6.4. Neubau eines Strohstalles für Mastbullen - See 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 35 BauGB. Für das Vorhaben liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Das Landratsamt Landshut stellte mit Bescheid vom 23.08.2022 fest, dass dem Antrag auf Vorbescheid enthaltene Vorhaben, auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen, zulässig ist.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist laut Stellungnahme der Wasserversorgung Mittlere Vils vom 24.09.2021 (Beteiligung im Zuge Vorbescheid) gesichert.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist grundsätzlich nicht erforderlich (Festmist, ggf. Flüssigmist oder Jauche).
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände bzw. durch gesammeltes Einleiten in das Grundwasser (Versickerung); die Bestätigung Niederschlagswasser liegt vor. 
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Loizenkirchen vom 05.10.2021 (Beteiligung im Zuge Vorbescheid) gesichert.
  • Das Vorhaben befindet sich im Bereich eines Bodendenkmales, weshalb eine Grabungserlaubnis nach Art. 7 Bayer. Denkmalschutzgesetz erforderlich ist. Gegen die Erteilung dieser Erlaubnis bestehen seitens der Gemeinde keine Einwände bzw. Bedenken.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen - Aufstellung eines Bebauungsplanes GE Kaiserfeld - BA II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen. Diese plant die Aufstellung des Bebauungsplanes GE Kaiserfeld – BA II, westlich des bestehenden Gewerbegebiets Kaiserfeld, südlich der Kreisstraße LA 3 und östlich der Verbindungsstraße nach Weinberg.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung des Gewerbegebiets mit Einschränkung.

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 23.09.2022 gegeben.

Durch die Planungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gemeinde Aham. Es wird daher vorgeschlagen, von einer Stellungnahme abzusehen.

zum Seitenanfang

8. Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Augraben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat die Beteiligung der Gemeinde zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Augraben im Zusammenhang zum Neubau einer Lagerhalle mit Sozialtrakt im Ballistolweg vor. 

Die Antragsteller beabsichtigen eine Erweiterung des bestehenden Betriebes auf dem Firmengelände. Entsprechender Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021 behandelt. Im Zuge der Entwässerungsplanung für den Neubau der Lagerhalle muss die bestehende Niederschlagswasserableitung des kompletten Firmengeländes neu betrachtet und genehmigt werden. Derzeit liegt keine wasserrechtliche Genehmigung für den Bestand vor. 

Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Niederschlagswasser ist grundsätzlich notwendig, sofern das Niederschlagswasser einer befestigten Fläche von über 1.000 m² abgeleitet wird. 

Mit vorgelegtem Antrag sollen die bestehenden Entwässerungseinrichtungen sowie die neue Einleitungsstelle in den Augraben wasserrechtlich genehmigt werden. 

Da die topographische Lage des Werksgeländes keine großen Höhenunterschiede aufweist, gestaltet sich die Ableitung des Niederschlagswassers als schwierig. Die bestehenden Entwässerungsanlagen bzw. die
geplante neue Entwässerungsanlage unterteilt sich in folgende Ableitungen:

Bestand:

Bereich A „Nordwestlicher Bereich“ (grau markiert)




Die Ableitung des Niederschlagswassers aus Dachflächen erfolgt über den bestehenden Kanal der Gemeinde Aham. Abgeleitet wird eine befestigte Fläche von ca. 800 m².

Für diesen Bereich ist somit keine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig


Bereich B „Südwestlicher Bereich“ (blau markiert)



Die Ableitung von Niederschlagswasser aus Dachflächen erfolgt in eine Versickerungsmulde mit einer Größe von ca. 500 m².
Das tatsächliche Speichervolumen der Versickerungsmulde beträgt ca. 150 m³. Nach Berechnung durch das Ingenieurbüro Ferstl kann die Mulde das Wasser größerer Regenereignisse aufnehmen. Sollte die Anlage bei einem Starkregenereignis versagen, wird das Niederschlagswasser oberflächlich zu einer anliegenden Wiese, welche ebenfalls im Eigentum der Antragsteller stehen, abgeleitet und kann dort schadlos versickern. 

Insgesamt wird hier eine befestigte Fläche von 1.435 m² abgeleitet. Eine Wasserrechtliche Genehmigung ist daher notwendig.

Bereich C „Südöstlicher Bereich“ (grün markiert) 


Die Ableitung des Niederschlagswassers aus Dachflächen erfolgt über einen ca. 100 m² großen Gartenweiher, weiter in einen Sickerschacht (DN 2000).
Der Sickerschacht hat eine Tiefe von 4,50 m, es kann eine Pufferung von ca. 14 m³ erfolgen. Beim Nachrechnen der Anlage ist erkennbar, dass das 5-min Regenereignis abgeleitet bzw. gepuffert werden kann. Größere Regenereignisse werden in den Teich übergeleitet, wo ein weiteres Aufstauvolumen besteht. 
Beim Versagen der Anlage wird das Niederschlagswasser oberflächlich zur Wiese (analog Bereich B) abgeleitet. Hier kann das Niederschlagswasser schadlos versickern.

Abgeleitet wird eine befestigte Fläche von 1.079 m². Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist somit erforderlich.


Bereich D „Nordöstlicher Bereich“ (lila markiert)


Die Ableitung des Niederschlagswassers aus Dachflächen erfolgt über einen Drosselschacht in
den Augraben. Die genaue Drosselleistung ist nicht bekannt. 

Abgeleitet wird eine befestigte Fläche von 900 m². Somit ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich





















Neu:

Bereich E „Östlicher Bereich“ (orange markiert)



Die Ableitung von Niederschlagswasser aus Dachflächen erfolgt über eine Sickermulde/Regenrückhaltebecken in den Augraben. 

Die Entwässerung des Neubaus soll über eine Mulde und einen gedrosselten Ablauf in den Augraben erfolgen. Die neue Feuerwehrzufahrt und der bestehende Parkplatz entwässern oberflächlich über die belebte Bodenzone.

Abgeleitet wird eine Fläche von 1.699 m², damit ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.


Zusammenfassung:
Die Entwässerungseinrichtungen in den Bereichen A bis D sind bereits Bestand, eine wasserrechtliche Genehmigung liegt jedoch bisher nicht vor. Diese soll mit vorliegendem Antrag eingeholt werden. 

Als neue Entwässerungseinrichtung wird die für den geplanten Neubau notwendige Einrichtung im Bereich E beantragt. Im Zuge des Baus einer Erweiterungshalle auf dem Firmengelände („Bereich D“) wird für die Ableitung des Niederschlagswassers des Neubaus ein Regenrückhaltebecken bzw. Mulde mit einem Rückhaltevolumen von ca. 80 m³ erstellt. 

Die Wartung und Verwaltung der Anlagen wird vom Antragsteller durchgeführt. 

Der Gemeinde Aham wird zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert. Der Antrag ging am 22.08.2022 bei der Verwaltung der Gemeinde Aham ein. Die Frist ist aufgrund der Sitzungsverschiebung bereits abgelaufen. Einwendungen hierzu waren jedoch nicht zu erheben. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

zum Seitenanfang

9. Detailuntersuchung Altdeponie Steinberg & Neuhausen - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zwischenzeitlich wurde durch die Blasy und Marder GmbH das Konzept sowie die Ausschreibungsunterlagen zur Detailuntersuchung der beiden ehemaligen Hausmülldeponien Steinberg und Haager Winkel erstellt. In Absprache mit der GAB fand die Ausschreibung für die Durchführung der Detailuntersuchung statt. 

Die Ausschreibung für die Detailuntersuchung der jeweiligen Hausmülldeponien wurde gemeinsam durchgeführt und zwei Lose aufgeteilt. Die Vergabe erfolgt ebenfalls für beide Deponien an das gleiche Büro, da die Untersuchung zeitgleich erfolgen soll, um Kosten einzusparen.

Es wurden fünf Büros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Auf die im RIS veröffentlichte Adressliste wird verwiesen.

Tatsächlich wurden zwei Angebote abgegeben. Die Angebote wurden zur endgültigen Prüfung und Wertung der GAB übergeben. Diese ergab gemäß beiliegendem Preisspiegel, dass die bfm.umwelt GmbH, sowohl jeweils in den einzelnen Losen, als auch im Gesamtpreis, Erstbieterin ist.  Die Eignung der Bieterin (Zulassungen als Sachverständige nach BBodSchG) und Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG sind belegt. Seitens der GAB bestehen keine Bedenken gegen eine Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterin, die bfm.umwelt GmbH, zur Angebotssumme von brutto 16.589,20 € (Los 1 Steinberg) und brutto 16.201,26 (Los 2 Haager Winkel).

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Detailuntersuchung an die wirtschaftlichste Bieterin, die bfm.umwelt GmbH, zur Angebotssumme von brutto 16.589,20 € (Los 1 Steinberg) und brutto 16.201,26 (Los 2 Haager Winkel, zu vergeben. Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Die Verwaltung wird beauftragt den Unterschied zwischen den Angeboten mit EP und ohne EP zu klären und den Gemeinderat darüber zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Deckensanierung Ortsdurchfahrt Aham - BA I St 2083 - Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand der o. g. Baumaßnahme. Die Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung durch das Ingenieurbüro Preiss & Schuster, Vilsbiburg, liegt vor. Der Baubeginn erfolgt spätestens 12 Tage nach Auftragserteilung.

Mit dem Staatlichen Bauamt wurde abgestimmt, dass die Ausschreibung der Arbeiten erfolgen kann. Eine Kostenvereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Gemeinde wird das Staatliche Bauamt im Nachgang vorlegen.

Am Freitag, den 16.09.2022, fand die Submission im Sitzungssaal des Rathauses Gerzen statt. Die Angebote wurden zur Prüfung und Wertung dem Ingenieurbüro Preiss & Schuster übergeben und einer rechnerischen Prüfung unterzogen. Nach Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Preiss & Schuster sollte der Zuschlag an den preiswürdigsten Bieter, die Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aA aus Deggendorf, zu einer Angebotssumme von 178.465,39 € (brutto) erfolgen.

Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse wurde der Auftrag durch den Vorsitzenden an die Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aA aus Deggendorf, als preiswürdigsten Bieter, erteilt. Die Vergabe nach der Sitzung des Gemeinderates hätte eine Zeitverzögerung zu Folge, die einen witterungsbedingten, zeitlichen Versatz zu erwarten lässt. Die Vergabe soll daher durch den Gemeinderat nachträglich genehmigt werden. 

Aus der Mitte des Gemeinderates wird erfragt, welche Arbeiten durchgeführt werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Straße abgefräst werden und neu geteert werden soll sowie die Randsteine repariert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für die Maßnahme „Deckensanierung der St2083 in Aham, BA I“ an die Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aA aus Deggendorf, zu einer Angebotssumme von 178.465,39 € (brutto), zu genehmigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bebauungsplan PV Petzenberg - Informationen & Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung vom 03.05.2022 wurde ein Aufstellungsbeschluss hinsichtlich der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Petzenberg gefasst. 

Das Architekturbüro Karlstetter wurde mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beauftragt. Der Eigentümer bzw. die Betreiber der Photovoltaikanlage schließen mit dem Planungsbüro eigenständig einen Vertrag. Die Gemeinde ist daher nur für die Durchführung der Bauleitplanung zuständig. 

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat den Planungsentwurf zur Abstimmung vor. Vor allem in Hinblick auf die Zufahrt bedarf es der Beratung. Die tatsächliche Zufahrt ist nicht vermessen. Auf das vorab im RIS zur Verfügung gestellte Luftbild wird verwiesen. 

Für eine ordnungsgemäße Planung des Grundstücks ist eine Vermessung vor Beginn der Planungsarbeiten notwendig. Fraglich ist, wer die Kosten für die Vermessung übernimmt. 

Der Vorsitzende erläutert anhand eines Planes eine mögliche Aufteilung der Vermessungskosten. Weitere Details bzgl. Tausch/Verkauf sollen noch besprochen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt diesen Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Bauhof - Beschaffung eines Ersatzschneepfluges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 12

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die vorliegenden Angebote, welche dem Gemeinderat vorab im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurden. Insgesamt wurden 4 Angebote angefragt, zum heutigen Sitzungstag lagen 3 Angebote vor. 

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Königbauer abgegeben, da der dort angebotene Schneepflug den niedrigeren Preis aufweist und zusätzlich über einen hydraulischen Kreuzschaltventilblock verfügt, was zu kürzeren Umstellzeiten führt..

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Kugelmann Vario-Schneeräumers VS 160/74 zum Preis von brutto 8.270,50 Euro wie im Angebot Königbauer. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 13

Sachverhalt

30er-Zonen Gemeinde Aham:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über mehrere Anträge des Bund Naturschutzes, welcher bereits in den umliegenden Gemeinden 30-er Zonen forderte, so nun auch in der Gemeinde Aham. Aufgrund der Anregung wurde in der Dreifaltigkeitsstraße auf Höhe der Grundschule ein Messgerät aufgestellt. Die Auswertungen sollen abgewartet werden.

zum Seitenanfang

14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö 14

Sachverhalt

Kindergarten:
Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Kindergartenanbaus. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Anbau im zeitlichen Rahmen ist, weitere Ausschreibungen folgen.

Bürgerversammlung Aham 2022:
Aus Sicht des Gemeinderates sollte in diesem Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Termin hierzu vermutlich im Oktober 2022 stattfinden wird. 

Schulhausausbau: 
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Verzögerung bei der Lieferung der Fenster. Diese wurden aktuell geliefert und werden zügig verbaut

Datenstand vom 18.11.2022 08:34 Uhr