Datum: 25.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 27.09.2022, Nr. 2022/10, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Erstellung eines Havariebeckens für die bestehende Biogasanlage - Wimm 3 - Antrag auf Auffüllungsgenehmigung
2.2 Neubau einer Lagerhalle - Thalham 2 - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Wohnhaus-, Garagen- und Carportneubau - Am Erlinger Bach 4 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Sportgelände Aham - Neubau Tennisanlage - Erweiterung des Zuschussantrages
3.1 Sportgelände Aham - Neubau Tennisanlage - Erweiterung des Zuschussantrages
3.2 Sportgelände Aham - Neubau Tennisanlage - Erweiterung des Zuschussantrages
4 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 59 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Stocket"
5 Grundsteuererklärungen für Grundstücke der Gemeinde Aham
6 Kreditierung BayernLabo
7 Preisanpassung Schülerbeförderung Schuljahr 2022/2023 Grundschule Aham
8 Straßenbeleuchtung Halbnachtabschaltung
9 Bebauungsplan PV Petzenberg - Information & Beratung
10 Informationen
11 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 27.09.2022, Nr. 2022/10, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 2
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2.1. Erstellung eines Havariebeckens für die bestehende Biogasanlage - Wimm 3 - Antrag auf Auffüllungsgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Auffüllungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich um einen Änderungsantrag zum genehmigten Verfahren Az. 656/99 (Landratsamt Landshut) vom 08.02.2010. Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Es liegt somit eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor.

Als Havariemaßnahme für die bestehende Biogasanlage soll im süd-westlichen Bereich des Grundstücks ein Erdwall mit einer Höhe von ≤ 1 m bzw. ≤ 1,5 m aufgeschüttet werden. Dieser soll im Fall einer Havarie der Biogasanlage die austretenden Flüssigkeiten zurückhalten.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswassers ist nicht erforderlich.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Änderungsantrag zum genehmigten Verfahren Az. 656/99 (Landratsamt Landshut) vom 08.02.2010 zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Lagerhalle - Thalham 2 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Das Landratsamt Landshut stellte mit Bescheid vom 23.08.2022 fest, dass das Vorhaben zulässig ist. Die Lagerhalle wird aufgrund erhöhter Montageaufträge für den bestehenden Betrieb benötigt. Die Antragsteller handeln mit Bauelementen wie Fenster, Türen, Rollo, Gerätezelten, Bodenbelägen und Dauervorzelten. Entsprechende Betriebsbeschreibung liegt bei. 

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert. 
  • Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers ist über die bestehende Kleinkläranlage gesichert. 
  • Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. 
  • Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. 
  • Der Grundschutz der Löschwasserversorgung kann durch die Gemeinde mittels des vorhandenen Unterflurhydranten sichergestellt werden. Der Objektschutz wird mittels Eintragung einer Grunddienstbarkeit durch den Weiher auf dem benachbarten Grundstück sichergestellt. Die entsprechende Urkunde liegt den Antragsunterlagen bei.

Die notwendige Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Wohnhaus-, Garagen- und Carportneubau - Am Erlinger Bach 4 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Erlinger Bach“.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem). Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt gepuffert durch die vorhandene Zisterne in den angrenzenden Erlinger Bach; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
  • Die Antragsteller müssen eine Erlaubnis nach Art. 7 Bayer. Denkmalschutzgesetz beantragen. Seitens der Gemeinde Aham bestehen hiergegen keine Bedenken bzw. Einwände.

Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 4 - Baugrenzen:
Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest, innerhalb derer das Baugrundstück bebaut werden darf. Die Antragsteller überschreiten diese mit dem geplanten Carport nach Westen hin, mit der geplanten Garage nach Süden hin und mit der geplanten Terrassenüberdachung nach Westen hin. 

Grund für die Überschreitung mit dem Carport ist, dass dieser als Stellplatz für einen Wohnwagen genutzt werden soll. Die Ausführung innerhalb der Baugrenzen ist nicht möglich. 

Grund für die Überschreitung mit der Garage um 3,50 m ist, dass ein zeitweiser Stellplatz für den Wohnwagen im Zufahrtsbereich zur Garage geschaffen werden soll, um den Wohnwagen nicht im öffentlichen Straßengrund zeitweise abstellen zu müssen.

Grund für die Überschreitung mit der Terrassenüberdachung um 1,79 m ist, dass diese aufgrund der Ausreizung der Baugrenzen nicht mehr vernünftig nutzbar wäre, würde diese nur innerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet werden. 

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. 
Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Erlinger Bach“, hinsichtlich der

  • Überschreitung der Baugrenzen (Ziffer 4) mit dem Carport nach Westen hin, der Garage um 3,50 m nach Süden hin und der Terrassenüberdachung um 1,79 m nach Westen hin,

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3. Sportgelände Aham - Neubau Tennisanlage - Erweiterung des Zuschussantrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 09.11.2021 wurde bereits der Antrag auf Baugenehmigung einer Tennishalle des Tennisclubs Aham behandelt und einvernehmlich genehmigt. In der Sitzung vom 18.01.2022 wurde bereits der o.g. Antrag auf Zuschuss zum Bau der Tennishalle sowie der Sanierung des SV-Vereinsheims des Tennisclubs Aham vorgelegt.

Der Tennisclub Aham beantragte explizit:
1. Zuschuss zur Sanierung des Vereinsheim und Bau einer Tennishalle in Höhe von 110.000,- EUR (10.000 für Sanierung und 100.000 für den Bau der Tennishalle)
2. Übernahme der Bürgschaft für den Bankkredit in Höhe von 969.422,- EUR. Dabei sind 561.000 EUR nur kurzfristig zur Vorfinanzierung des BLSV Zuschusses und Kredits.

Die Anträge wurden in der Sitzung vom 15.02.22 unter TOP 2 beschlussmäßig befürwortet.

Folgender Antrag wurde nun an die Gemeinde gerichtet, nach telefonischer Abstimmung mit
1. Bürgermeister Herrnreiter und Geschäftsstellenleiter Hoffmeister:


Hallo Jens,
 
vielen Dank für das aufgeschlossene gestrige Telefonat und die Bereitschaft mit zu helfen. Wie besprochen beantragen wir als SV Aham zur Zwischenfinanzierung des Baus der Tennishalle und der Renovierung des Vereinsheims, zusammen mit dem Fangzaun und der Fußballplatz-Bewässerung aufgrund der Verzögerung des Mittelflusses vom BLSV folgendes:
 
1.      Gewährung eines zinsfreien Darlehens der Gemeinde nach Möglichkeit 100.000,- EUR (gerne auch mehr) mit einer Laufzeit bis Ende 2. Quartal 2023
2.      Bereitschaft der Gemeinde bei dem ausstehenden Mittelzufluss vom BLSV auf eine Besserstellung zu verzichten. D.h. Aufrechterhaltung der Bürgschaft, auch wenn erst die letzten Mittel des BLSV-Zuschusses und des BLSV-Darlehens zur Tilgung eines Anteils des Kredites verwendet werden.
3.      Akzeptanz, dass bei der Tilgung der Zwischenfinanzierung die Privatdarlehen vorrangig behandelt werden.
 
Wie angesprochen wäre es wünschenswert, wenn am Ende, beim Abschluss des ganzen Projektes, der ehemals gewährte Zuschuss von 9% wiederhergestellt werden würde. Aktuell sank die Quote aufgrund der erhöhten Baukosten durch die allgemein bekannte Krise auf 6,8%. Bei einer aktuell berechneten Bausumme von 1.600 tsd EUR wären das zusätzliche 34 tsd EUR. Außerdem bräuchten wir sehr sicher die zusätzlichen Zinsen der Zwischenfinanzierung, die in keinem Szenario vorgesehen waren. Die Bank bietet als bestmöglichen Tarif 3,15%, d.h. wir werden die Privatdarlehen mit bekannten Firmen bei 2,5% anlegen (müssen). Bei 500.000 EUR zusätzliches Kreditvolumen wären das 12.500 EUR Zinsen über 12 Monate.
Der Zuschuss ist aber aktuell kein Bestandteil des Antrags, wir betrachten das, wie von Herrn Hoffmeister vorgeschlagen, am Ende, wenn wirklich ein Schlussstrich drunter ist.
 
Wie angesprochen werde ich sehr gerne die Thematik in der Gemeinderatssitzung persönlich erläutern.
Wenn Du oder der gesamte Gemeinderat in zwei Wochen mal hinter schaut, werdet ihr sehen, dass die Halle ein Schmuckstück wird / geworden ist und sie das Geld auf alle Fälle wert ist.
 
Beste Grüße und nochmal vielen Dank
Christian“


Herr Dr. Zettl, Vorstand des SV Aham, zeigt anhand einer kurzen Präsentation die aktuelle Bausituation sowie die finanzielle Lage der Tennishalle. Aus der Darstellung der Kosten für den Bau geht hervor, dass sich die finanzielle Lage deutlich verschlechtert hat. Vor Beginn der Baumaßnahme wurde mit einer Gesamtsumme von 1,25 Mio. EUR gerechnet. Aufgrund der gestiegenen Baukosten liegt die Gesamtsumme nun bei 1,6 Mio. EUR.

Gemeinderatsmitglied Franz Ohlenforst stellt einige Fragen zur Bürgschaft. Der Bank gegenüber steht die Gemeinde als Bürgschaft, somit muss diese im Ernstfall eingreifen.
Aus dem Vertrag geht hervor, dass die ersten Einnahmen an die Gemeinde Aham gezahlt werden müssen, da die Gemeinde nicht schlechter gestellt werden darf.

Der Mietpreis der Tennishalle beläuft sich derzeit auf den zuletzt vereinbarten Preis.
Eine Preisanpassung wird voraussichtlich im folgenden Jahr stattfinden. 

Seitens des Gemeinderates kam die Frage auf, ob konkrete Ideen vorliegen, um die Schulden künftig begleichen zu können. Hierfür werden bisher nur die Einnahmen durch die Vermietung genannt. 

Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl regt an, dass ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 150.000 EUR zu hoch ist, da die Baumaßnahmen der Gemeinde Aham ebenfalls höhere Kosten verursachen.

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3.1. Sportgelände Aham - Neubau Tennisanlage - Erweiterung des Zuschussantrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 3.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem SV Aham ein Überbrückungsdarlehen zu gewähren in Höhe von EUR 150.000, zinsfrei und endfällig zum 30.06.2023.
Die Bürgschaft der Gemeinde Aham bleibt von den zwischenzeitlichen Tilgungsanforderungen des SV Aham unberührt; die Verpflichtungen des SV Aham gegenüber der finanzierenden Bank bleiben unverändert; dafür bürgt die Gemeinde.
Die Zustimmung der finanzierenden Bank ist jedenfalls einzuholen.
Weitere Zwischenfinanzierungen zur Überbrückung der Bauphase bis hin zur Leistung der Zuschüsse des BLSV dürfen vorrangig rückgeführt werden; dies hat ebenfalls keinen Einfluss auf die gewährte Bürgschaft.

Mit Abschluss der Baumaßnahmen ist schnellstmöglich eine Endabrechnung vorzulegen; die Zuschüsse sind unmittelbar abzurufen.

Mit Vorlage der Endabrechnung wird der Gemeinderat in gesonderter Sitzung über eine Anhebung des Zuschusses (bisher 110.000 EUR) beraten und entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

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3.2. Sportgelände Aham - Neubau Tennisanlage - Erweiterung des Zuschussantrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem SV Aham ein Überbrückungsdarlehen zu gewähren in Höhe von EUR 100.000, zinsfrei und endfällig zum 30.06.2023.
Die Bürgschaft der Gemeinde Aham bleibt von den zwischenzeitlichen Tilgungsanforderungen des SV Aham unberührt; die Verpflichtungen des SV Aham gegenüber der finanzierenden Bank bleiben unverändert; dafür bürgt die Gemeinde.
Die Zustimmung der finanzierenden Bank ist jedenfalls einzuholen.
Weitere Zwischenfinanzierungen zur Überbrückung der Bauphase bis hin zur Leistung der Zuschüsse des BLSV dürfen vorrangig rückgeführt werden; dies hat ebenfalls keinen Einfluss auf die gewährte Bürgschaft.

Mit Abschluss der Baumaßnahmen ist schnellstmöglich eine Endabrechnung vorzulegen; die Zuschüsse sind unmittelbar abzurufen.

Mit Vorlage der Endabrechnung wird der Gemeinderat in gesonderter Sitzung über eine Anhebung des Zuschusses (bisher 110.000 EUR) beraten und entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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4. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 59 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Stocket"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. 

Der Markt Gangkofen plant auf Basis eines Bebauungsplanes ein Sondergebiet für Erneuerbare Energien mit einer Geltungsbereichgröße von 2,84 ha für die angestrebte Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen. Hierzu werden dem Gemeinderat die vorliegenden Planunterlagen präsentiert. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird der Flächennutzungsplan des Marktes Gangkofen mittels Deckblatt Nr. 59 geändert. 

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 14.11.2022 gegeben. Es ergeben sich jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und gibt keine Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren ab.

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5. Grundsteuererklärungen für Grundstücke der Gemeinde Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Information über die Grundsteuererklärungen Hauptveranlagung 2022, welche für die gemeindlichen Grundstücke abgegeben wurden.

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6. Kreditierung BayernLabo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham hat in seiner Haushaltssatzung 2022 eine Kreditermächtigung in Höhe von 2 Mio. Euro festgesetzt; die Kreditermächtigung ist von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt worden.
Das aktuelle Angebot der BayernLabo vom 12.10.22 wurde hinsichtlich der 10-jährigen Laufzeit und Zinsbindung angenommen.
Die Berechnungsunterlagen sind als Anlage im RIS hinterlegt.
Da die Finanzierung des Grunderwerbes Bankgebäude Aham dringend war, wurde die Kreditvereinbarung von 1. Bürgermeister Herrnreiter im Wege der Eilentscheidung ausgefertigt; sie wird hiermit zur Kenntnis gebracht.

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7. Preisanpassung Schülerbeförderung Schuljahr 2022/2023 Grundschule Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit dem Schreiben vom 27.09.2022 beantragte der Inhaber des Busunternehmens Harald Mühlhofer eine Preisanpassung des Beförderungsvertrages vom Jahr 2020 (siehe RIS). 

Im Beförderungsvertrag vom Jahr 2020 wurde eine km-Pauschale von netto 1,30 Euro festgesetzt. Das Busunternehmen Mühlhofer beantragt eine Preisanpassung auf 1,80 Euro netto je Kilometer. 

Den Antrag (siehe RIS) begründete Herr Mühlhofer durch die stetig steigende Inflation. 

Die Preisanpassung wurde geprüft und als gerechtfertigt angesehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Preisanpassung zu genehmigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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8. Straßenbeleuchtung Halbnachtabschaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Aham war an der Strombündelausschreibung (durchgeführt von der Firma Kubus) für den Zeitraum 2023-2025 beteiligt. Das Los Niederbayern Ökostrom MIX1 ging an den Stromanbieter eins energie in sachsen GbmH & Co. KG. Aufgrund der schwierigen Situation am Energiemarkt wurde der Arbeitspreis nicht für drei Jahre gleich festgelegt, sondern wie folgend:

Arbeitspreis Energie 2023: 64,7370 ct/kWh
Arbeitspreis Energie 2024: 37,4040 ct/kWh
Arbeitspreis Energie 2025: 32,1060 ct/kWh

Aufgrund der hinzukommenden Steuern und Abgaben bilden sich die Arbeitspreise folgendermaßen:

Der bisherige Arbeitspreis lag bei 4,9977 ct/kWh.

Arbeitspreis Energie 2023: 89 ct/kWh
Arbeitspreis Energie 2024: 60 ct/kWh
Arbeitspreis Energie 2025: 50 ct/kWh

Der Arbeitspreis beinhaltet Entgelte für die Lieferung der Energie und Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer.
Hinzu kommen noch 
-Kosten für Messstellenbetrieb und Messung durch den  Netzbetreiber bzw. -Messstellenbetreiber 
-Netznutzungsentgelte 
-Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 
-Mehrkosten gemäß Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) in der jeweils gültigen Fassung 
-Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 
-Offshore-Netzumlage gemäß § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 
-Aufschläge gemäß Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) 
-Blindstromkosten nach den Maßgaben der jeweiligen Netzbetreiber 
-Stromsteuer 
-Umsatzsteuer

Die massive Erhöhung des Strompreises hat zur Folge, dass die Ausgaben der Gemeinde Aham im nächsten Jahr stark ansteigen werden. Bei den Pumpstationen und der Kläranlage werden keine Einsparungen möglich sein. Großes Einsparungspotenzial bietet aber die Straßenbeleuchtung über die Halbnachtabschaltung. Die bisherigen Stromkosten belaufen sich auf durchschnittlich rund 10.000 Euro. Nächstes Jahr wird bei gleichbleibendem Verbrauch ein Betrag von rund 34.000 Euro fällig. Eine Umstellung auf LED ist zu überdenken. Die schnellste umzusetzende Einsparungsmöglichkeit bietet aber eine Halbnachtabschaltung gleich wie die Gemeinde Gerzen. Dort wird die Straßenbeleuchtung zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr abgeschaltet. 

Verkehrsrechtlich ist bei der Abschaltung noch zu beachten, dass die Straßenlampen mit einem Laternenring ausgestattet werden müssen. Dies ist ein rot-weißes Band welches um die Metallpfosten geklebt wird. Bei der Firma Bremicker wurde bereits ein Angebot eingeholt, laut Brennstellenliste gibt es 192 Straßenlaternen, es würden 1.645,06 Euro für die Beschaffung anfallen.

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter stellt, anhand einer Aufstellung der Straßenlaternen im Gemeindegebiet, die Kosten für den Umbau auf LED-Leuchten vor. Mit den LED-Leuchten wird eine Einsparung von ca. 80 % erreicht. Der Verbrauch kann somit um 42.364 kWh im Jahr reduziert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 80.000 Euro, zuzüglich MwSt., diese werden nach 3-4 Jahren Einsparung wieder ausgeglichen. 

Energie 2023:        37.705 Euro 
Energie 2024:        25.419 Euro
Energie 2025:        21.182 Euro 

Gesamt:        84.306 Euro

Die Straßenbeleuchtung mittels LED-Leuchten wird zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr gedimmt, sodass der Stromverbrauch niedriger ist, die Beleuchtung jedoch nicht ganz ausfällt. 
Mit den Umbauarbeiten kann frühestens im 2. Quartal begonnen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die komplette Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten umzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan PV Petzenberg - Information & Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2022 wurde bereits kurz über das Vorhaben zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Petzenberg“ gesprochen. Aufgrund einiger Unklarheiten wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. 

Der Sachstand wird hiermit erneut erläutert:

In der Sitzung vom 03.05.2022 wurde der Gemeinderat über den Antrag der Firma FinRo GmbH aus Eggenfelden zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1586, 1589 und 1594/2, Gemarkung Neuhausen, bei Petzenberg informiert. Dem Antrag wurde in gleicher Sitzung zugestimmt.

Das Planungsbüro Karlstetter wurde mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beauftragt. 
Bei dem vorgestellten „Entwurf“ in der letzten Gemeinderatssitzung handelte es sich lediglich um ein Rahmenkonzept. Dies war dem Gemeinderat lediglich zur Kenntnisnahme vorgestellt worden. Das Rahmenkonzept wird dem Gemeinderat nochmal zur Ansicht im RIS zur Verfügung gestellt.

Bei der Erstellung des Konzepts wurde festgestellt, dass es sich bei den Grundstücken um nicht amtlich vermessene Grundstücke handelt. Ohne amtlich vermessene Grundstücksgrenzen kann nicht genau festgelegt werden, welche Teilflächen überplant werden sollen, außerdem kann die Zufahrt nicht konkret definiert werden, was jedoch maßgeblich für die Erschließung der Grundstücke und somit für die Zulässigkeit des Vorhabens ist. 
Das heißt, vor Erstellung eines konkreten Vorentwurfs durch das Planungsbüro muss eine Vermessung der Grundstücke stattfinden.

Es ist hier also abzuklären, wie die einzelnen Grundstücke tatsächlich verlaufen sollen und vor allem wer die Vermessungskosten zu tragen hat, bzw. wie diese flächenmäßig aufgeteilt werden können. 
Seitens der Verwaltung wurde hierzu ein Vorschlag ausgearbeitet. Die beteiligten Grundstückseigentümer werden diesbezüglich angeschrieben. Nach Vorliegen der Rückmeldungen der Eigentümer wird der Gemeinderat erneut über den Sachstand informiert und zur Beratung gebeten. 

Sobald bezüglich der Kostenübernahme Einverständnis der betroffenen Eigentümer vorliegt, kann die Erstellung des Planentwurfs fortgeführt werden. Ein Beschluss ist derzeit nicht zu fassen, der Gemeinderat wird über den Fortgang der Angelegenheit weiter informiert. 

Der Gemeinderat nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 10

Sachverhalt

Detailerkundung Altdeponien Gemeinde Aham:
In der vergangenen Sitzung erging die Nachfrage, was die Bezeichnung „ohne EP“ und „incl. EP“ im Preisspiegel der GAB bedeutet. Dies konnte während der Sitzung nicht geklärt werden. Auf Nachfrage bei der GAB, informiert der Vorsitzende den Gemeinderat, dass die Bezeichnung EP „Eventual-Positionen“ bedeutet. Diese werden in der Angebotswertung berücksichtigt, um die Wirtschaftlichkeit der abgegebenen Angebote zusätzlich zu prüfen. Ein Anbieter könnte zwar im Angebot grundsätzlich kostengünstiger erscheinen, durch Eventual-Positionen die Kosten jedoch signifikant erhöhen, wodurch der Anbieter dann nicht mehr wirtschaftlichster Anbieter ist. Durch diese zusätzliche Prüfung wird die Wirtschaftlichkeit des Anbieter „untermauert“.



Deckensanierung St 2083 in Aham:
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert über den derzeitigen Stand der Deckensanierung der St 2083 in Aham. Mit der Sanierung konnte erst später begonnen werden als geplant, da noch einige Leitungen gelegt werden mussten. 
Aufgrund einiger Straßenschäden zwischen Erling und Ziegelstadel sollte auch diese Straße mitsaniert werden. Beim Auffräßen der Straße wurde jedoch teerhaltiges Material gefunden, wodurch die Arbeiten eingestellt wurden. 
Für die Sanierung dieser Straße muss erneut ein Angebot eingeholt werden. 

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö 11

Sachverhalt

Busverbindung während Straßensperrung:
Gemeinderatsmitglied Jerome Thalhammer regt an, dass die Busverbindung während der Straßensperrung aufgrund der Deckensanierung der St 2083 abgeklärt werden muss. Derzeit müssen die betroffenen Buskinder in Haag einsteigen obwohl der Bus an der gewohnten Bushaltestelle halten könnte. 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Situation mit dem Busunternehmen abzuklären.

Anbau Kindergarten / Krippe Aham:
Der Gemeinderat informiert sich über den aktuellen Stand des Anbaus des Kindergartens. Derzeit wird der Kindergarten gemauert, die Maurerarbeiten der Krippe sind jedoch schon abgeschlossen. 

Datenstand vom 15.12.2022 10:50 Uhr