Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 25.10.2022 Nr. 2022/11, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Umbau und Erweiterung der Produktions- und Büroflächen der Ballistol GmbH - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 20 / Ballistolweg 1 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen
3.1 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 57 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Langenkatzbach"
3.2 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 55 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Niedertrennbach"
3.3 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 58 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Wickering"
3.4 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 59 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Stocket"
4 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Gemeinde Schalkham - Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 1 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Waldfriedhof Schalkham"
5 Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Abwägung erneute Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Feststellungsbeschluss
5.1 Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
5.2 Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Stellungnahme Landratsamt Landshut - Abt. Immissionsschutz
5.3 Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Stellungnahme Regierung Niederbayern-Höhere Landesplanung
5.4 Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Stellungnahme Öffentlichkeit
5.5 Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Feststellungsbeschluss
6 Finanzangelegenheiten
6.1 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021 und des Rechenschaftsberichtes
6.2 Örtliche Rechnungsprüfung - Bekanntgabe des Prüfungsberichtes für das Haushaltsjahr 2021 mit Abarbeitung der Feststellung
6.3 Feststellung der Jahresrechnung 2021
6.4 Entlastung des Amtes des Vorsitzenden für das Rechnungsjahr 2021
7 Informationen
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 25.10.2022 Nr. 2022/11, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl merkt an, dass unter TOP 8 aufgeführt ist, dass die „Einsparung von 52.000,00 €“ aufgeführt ist. Richtig wäre hier die Formulierung „Einsparung um 52.000,00 €“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 2
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2.1. Umbau und Erweiterung der Produktions- und Büroflächen der Ballistol GmbH - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 20 / Ballistolweg 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Innenbereich. Die Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 34 BauGB.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des ZV Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem). Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
  • Laut dem Antrag beiliegendem Brandschutznachweis hat der Bauherr in Eigeninitiative mit dem Kreisbrandrat und der örtlichen Feuerwehr die Zuwegung für die Rettungskräfte im Brandfall geplant. Diese haben der Planung zugestimmt, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die Löschwasserversorgung vorliegend gesichert ist.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 3
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3.1. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 57 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Langenkatzbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. 

Der Markt Gangkofen plant auf Basis eines Bebauungsplanes drei Sondergebiete für Erneuerbare Energien mit einer Geltungsbereichgröße von 6,2 ha, 16,4 ha und 4,2 ha für die angestrebte Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen. Hierzu werden dem Gemeinderat die vorliegenden Planunterlagen präsentiert. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird der Flächennutzungsplan des Marktes Gangkofen mittels Deckblatt Nr. 57 geändert. 

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 05.12.2022 gegeben. Es ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3.2. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 55 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Niedertrennbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 3.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. 

Der Markt Gangkofen plant die Aufstellung Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Niedertrennbach“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Flächennutzungsplan des Marktes Gangkofen durch das Deckblatt Nr. 55. 

Das Sondergebiet grenzt an den nordwestlichen Ortsrand und 150 m südwestlich des Weilers Niedertrennbach an. Durch das Sondergebiet wird die Nutzung von Flächen als Freiflächen-Photovoltaikanlage angestrebt. Die überplante Fläche teilt sich in zwei Teilgebiete mit Flächengrößen von 4,77 ha und 9,42 ha. Die Bauleitplanung soll aufgrund des räumlichen Zusammenhangs über die beiden Teilflächen erfolgen. 

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 05.12.2022 gegeben. Es ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3.3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 58 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Wickering"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 3.3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. 

Der Markt Gangkofen plant auf Basis eines Bebauungsplanes zwei Sondergebiete für Erneuerbare Energien mit einer Geltungsbereichgröße von 8,54 ha und 1,10 ha für die angestrebte Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen. Hierzu werden dem Gemeinderat die vorliegenden Planunterlagen präsentiert. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird der Flächennutzungsplan des Marktes Gangkofen mittels Deckblatt Nr. 58 geändert. 

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 05.12.2022 gegeben. Es ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3.4. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 59 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Solarpark Stocket"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 3.4

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die zweite Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen.

Der Markt Gangkofen plant auf Basis eines Bebauungsplanes ein Sondergebiet für Erneuerbare Energien mit einer Geltungsbereichgröße von 2,84 ha für die angestrebte Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen. Hierzu werden dem Gemeinderat die vorliegenden Planunterlagen präsentiert. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird der Flächennutzungsplan des Marktes Gangkofen mittels Deckblatt Nr. 59 geändert. 

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 09.01.2023 gegeben. Es ergeben sich jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen zum Bauleitplanverfahren.

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4. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Gemeinde Schalkham - Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 1 & Aufstellung BBP "Sondergebiet Waldfriedhof Schalkham"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Schalkham. 

Die Gemeinde Schalkham plant die Aufstellung Bebauungsplanes „Sondergebiet Waldfriedhof Schalkham“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Flächennutzungsplan der Gemeinde Schalkham durch das Deckblatt Nr. 1. 

Das Sondergebiet befindet sich in der Nähe der Ortschaft Schalkham. Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung eines Waldfriedhofes. Hierdurch soll dem zunehmenden Bedürfnis der Bevölkerung nach einer naturnahen Form der Urnenbestattung entsprochen werden. 

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 29.11.2022 gegeben. Es ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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5. Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Abwägung erneute Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB fand im Zeitraum vom 14.10.2022 bis 28.10.2022 statt. 

Hierbei ging eine Stellungnahme ein. Der Inhalt der Stellungnahme wird dem Gemeinderat über das RIS vorab zur Kenntnis gegeben und auszugsweise vorgetragen. 
Weitere Einwendungen und Anregungen seitens der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht.

Die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 14.10.2022 bis 28.10.2022 statt. Insgesamt wurden 18 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Bund Naturschutz – Kreisgruppe Landshut
  • Deutsche Telekom Technik GmbH 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Naturschutz 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Wasserrecht 
  • Wasserwirtschaftsamt Landshut 

Somit wird von diesen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:

  • Bayerischer Bauernverband
  • Kreisbrandinspektion Landshut
  • Landratsamt Landshut – Abt. Untere Bauaufsichtsbehörde 
  • Landratsamt Landshut – Abt. SG 44 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Tiefbauabteilung 
  • Regionaler Planungsverband – Region 13 Landshut 
  • Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils 

Somit wird auch von diesen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Landratsamt Landshut – Abt. Immissionsschutz
  • Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wurde dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt und wird auszugsweise vorgetragen. Weitere Einwendungen bzw. Anregungen liegen nicht vor.

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5.1. Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 5.1

Beschluss

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 11.10.2022 wird zur Kenntnis genommen. 

Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Das AELF verweist auf seine Stellungnahme vom 01.06.2022. Darin verweist sie darauf mit Grund und Boden sorgsam und sparsam umzugehen und die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Des Weiteren wird Einwand erhoben gegen die massive Verschlechterung des Schutzgutes Boden durch die beabsichtigte Planung. Die Fachbehörde weist darauf hin, dass bei Beibehaltung der Planung, die Nutzung der verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen und deren Erreichbarkeit weiterhin gewährleistet sei muss.

Weiterhin wird auf die in der Nähe befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe und einen Gartenbaubetrieb verwiesen, die bei einer etwaigen Entwicklung immissionsschutzrechtlich eingeschränkt sein könnten.

Zu diesen Aussagen ist folgendes anzumerken: Die Gemeinde Aham ist sich dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der daraus resultierenden Verantwortung sehr wohl bewusst, auch im Hinblick darauf, landwirtschaftliche Nutzflächen für bauliche Zwecke in Anspruch zu nehmen. Wie in der Begründung bereits ausgeführt sieht sich die Gemeinde mit einer großen Nachfrage nach Bauland konfrontiert, weshalb sie nun am gewählten Standort ein entsprechendes Angebot bereitstellen möchte. Alternative Standorte sind im Gemeindegebiet gegenwärtig auf Grund nicht zur Verfügung stehender Flächen nicht vorhanden, auch ergeben sich keine Nachverdichtungsmöglichkeiten in vergleichbarem Umfang. 

Da aber die Flächenverfügbarkeit am Standort gegeben ist und dieser einen städtebaulichen Lückenschluss sowie eine sinnvolle Ortsabrundung darstellt, hat sich die Gemeinde für die vorliegende Planung entschieden. Im Gegenzug werden nun zusätzlich auf Ebene der aktuell laufenden Bauleitplanung, vorhandene wohnbauliche Entwicklungsflächen im Nordwesten Loizenkirchens in gleichwertigem Umfang, von insgesamt ca. 1,8 ha, aus dem Flächennutzungsplan entnommen, um dem Grundsatz 3.1 des Landesentwicklungsprogramms, einer bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung der Gemeinde, zu entsprechen. Die Bewirtschaftung und Erreichbarkeit der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bleiben weiterhin uneingeschränkt möglich.

Die beabsichtigte Gebietsentwicklung ist nicht zuletzt auch auf den Gartenbaubetrieb ausgerichtet, um ihm eine Entwicklungsperspektive zu bieten, daher bleibt es bei der Aufrechterhaltung einer Mischnutzung. Ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb ist im Hinblick auf Immissionen eher unproblematisch zu sehen, da die Tätigkeit in erster Linie auf der Baustelle, als am Betriebsstandort selbst erfolgt. Zudem ist im vorliegenden Fall ein ausreichender Abstand zwischen dem Betrieb und dem Allgemeinen Wohngebiet gegeben.

Gutachten, wie das Immissionsschutztechnische Gutachten und der Untersuchungsbericht Luftreinhaltung, beinhalten stets auch eine Entwicklungsperspektive für die betreffenden Betriebe. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dies einen einseitigen Bestandsschutz mit Entwicklungsperspektive bedeutet. Ein Betrieb muss sich am Stand der Technik ausrichten und sich auch der gemeindlichen Entwicklung unterordnen.
Auf die beiden genannten Gutachten im Anhang zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Loizenkirchen Nord“ wird zusätzlich verwiesen.

Der Hinweis der Fachbehörde zum Weißdorn wird zur Kenntnis genommen. Ein erwerbsmäßiger Obstbau findet jedoch im Umfeld des Planungsgebietes nicht statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.2. Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Stellungnahme Landratsamt Landshut - Abt. Immissionsschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 5.2

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamtes Landshut – Abteilung Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Es werden grundsätzlich keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. 

Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Das Landratsamt Landshut, Abt. Immissionsschutz äußert angesichts der Überschreitung der zulässigen Geruchstundenhäufigkeiten aufgrund der Nähe zur Kläranlage weiterhin große Bedenken hinsichtlich eines geplanten Allgemeinen Wohngebietes im Bereich der Flur-Nrn. 2186/1, 2186/2, 2186/3 und 2186/4. 

Des Weiteren weist die Fachbehörde darauf hin, dass eine zukünftige Neuansiedlung bzw. Erweiterung geruchsintensiver Anlagen in mittelbarer Nähe zum südlichen WA ohne Minderungsmaßnahmen aus immissionsschutzfachlicher Sicht sehr bedenklich ist. Zu den vorstehend getätigten Aussagen der Fachbehörde ist anzumerken, dass es sich bei den betreffenden Flurstücken um keine Planungsabsicht handelt, sondern dass diese vielmehr bereits seit Ausgang der 70er Jahre bebaut sind. Darauf wurde bereits in der vorausgegangenen Abwägung zum Entwurf hingewiesen. Aufgrund dieser Sachlage ist somit kein Handlungserfordernis für die vorliegende Planung abzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.3. Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Stellungnahme Regierung Niederbayern-Höhere Landesplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 5.3

Beschluss

Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern vom 11.10.2022 wird zur Kenntnis genommen. 

Die vorgetragenen Aussagen werden wie folgt gewürdigt: Die Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanung stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass die Planung weiterhin im Konflikt mit LEP 3.1 G steht, da der Bedarf nicht gemäß Auslegungshilfe dargelegt wurde. Ein Zielwiderspruch liegt im vorliegenden Fall nach der Fachbehörde jedoch nicht vor. Daher entspricht die Planung gerade noch den Erfordernissen der Raumordnung. An der Planung sind somit im Ergebnis keine Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.4. Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Stellungnahme Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 5.4

Beschluss

Die Stellungnahme des privaten Einwenders ergeht zur Kenntnis und wird wie folgt gewürdigt: Die Entnahme des betreffenden Grundstückes aus dem Änderungsbereich des Deckblattes Nr. 12 erfolgte aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanung im Rahmen des Vorentwurfverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Fachbehörde stellte darin u. a. fest, dass im Flächennutzungsplan (FNP) noch an anderer Stelle, als im vorliegenden Änderungsbereich, Wohnbauentwicklungsflächen dargestellt sind und diese seit dessen Rechtskraft keiner Bebauung zugeführt wurden. 

Nicht zuletzt wird mit einer stagnierenden bis leicht abnehmenden und gleichzeitig alternden Bevölkerung gerechnet. In Anbetracht dieser Gründe sollte mit der Neuausweisung von Bauflächen eine Rücknahme von Wohnbauflächen im FNP an anderer Stelle einhergehen. Nach anschließender Abstimmung mit der Fachbehörde und der Gemeinde Aham, wurde vereinbart, an anderer Stelle des Flächennutzungsplanes wohnbauliche Entwicklungsflächen in vergleichbarem Umfang zurückzunehmen. Von dieser Maßnahme ist nun auch das betreffende Grundstück betroffen. 

Die Gemeinde Aham möchte darauf hinweisen, dass, auch wenn für einen Gemeindebereich wohnbauliche Entwicklungsflächen dargestellt sind, sich daraus kein Baurecht für den jeweiligen Grundstückseigentümer ableiten lässt. Es ist aber aufgrund entsprechender künftiger Entwicklungen nicht auszuschließen, dass der nun aus der wohnbaulichen Entwicklung herausgenommene Bereich, zu gegebenem Zeitpunkt wieder als wohnbauliche Entwicklungsfläche ausgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.5. Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö beschließend 5.5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham in der Fassung vom 13.12.2022, festzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Finanzangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.1. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021 und des Rechenschaftsberichtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 6.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.2. Örtliche Rechnungsprüfung - Bekanntgabe des Prüfungsberichtes für das Haushaltsjahr 2021 mit Abarbeitung der Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 6.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.3. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 6.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.4. Entlastung des Amtes des Vorsitzenden für das Rechnungsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 6.4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Wind-an-Land-Gesetz:

Bedeutung Wind-an-Land-Gesetz
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Einführung des neuen Wind-an-Land-Gesetzes, welches am 10.02.2023 in Kraft tritt. Ziel des Gesetzes ist es, den Mangel verfügbarer Flächen für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu beheben. Die beiden im RIS zur Verfügung gestellten Karten zeigen zum einen den hohen Mangel an Flächen im Raum Landshut auf. 

Mit der Einführung des Wind-an-Land-Gesetzes übergibt der Bund die Aufgabe der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen an die Länder. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz, welches Teil des Wind-an-Land-Gesetzes ist, sieht hierbei eine Verteilung sog. „Flächenbeitragswerte“ auf die Länder vor. So hat zum Beispiel Bayern bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 1,8 % der Landesfläche für Windkraftanlagen auszuweisen. Bayern hat diese Aufgabe an die 18 Planungsregionen übergeben. 

Änderungen Baugesetzbuch
Ergänzt wird das Wind-an-Land-Gesetz durch Änderungen des Baugesetzbuches. Bisher waren Windkraftanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. In Bayern war bisher die 10H-Regelung zu berücksichtigen. Diese konnte nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzung anderer Abstandsflächen ausgehebelt werden. Mit Änderung des Gesetzes ist Voraussetzung für die Errichtung von Windenergieanlagen eine vorhergehende Planung, entweder im Regional- oder im Flächennutzungsplan. Außerhalb geplanter Windenergieflächen sind Windenergieanlagen als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB einzuordnen. 

Anpassung der 10H-Regelung
Um die bayerische 10-Regelung mit den neuen Gesetzen in Einklang zu bringen, wurde diese angepasst. Grundsätzlich gilt die 10H-Regelung fort. Sie findet jedoch keine Anwendung mehr in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft, im Wald oder in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn die dort ansässigen Betriebe den erzeugten Strom überwiegend selbst nutzen. Weitere Ausnahmen spielen im Bereich der VG Gerzen keine Rolle. 

Auswirkungen
Die Regionalen Planungsverbände sind nun also angehalten, Vorbehalts- und Vorrangflächen für Windkraft auszuweisen.
Wird das Ziel bis Ende 2027 erreicht, sind Windenergieanlagen nur noch in sog. Vorbehalts- und Vorrangflächen zulässig. Diese sind dann auf solchen Flächen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Auf allen weiteren Flächen fallen Windenergieanlagen unter die sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB und sind damit grundsätzlich nicht zulässig. Die Möglichkeit einer Bauleitplanung besteht jedoch weiterhin.

Wird das Ziel jedoch nicht erreicht, sind alle Windkraftanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB ohne Einhaltung einer 10H-Regelung privilegiert. Der Abstand zu Wohngebieten muss dann nur noch so groß sein, dass immissionsschutzrechtlich keine Bedenken bestehen, hier werden ca. 600 – 700 m, je nach Einzelfall, ausreichen. 

Was hat die Gemeinde nun zu tun
Für die Gemeinden ist vorerst nichts zu veranlassen. Dem Regionalen Planungsverband können Flächen gemeldet werden, welche sich als Vorrangflächen für Windkraft anbieten. Dies ist jedoch keine Pflicht und laut Aussage durch den Bayerischen Gemeindetag nicht sinnvoll, da der Regionale Planungsverband die Flächen prüfen und ausweisen wird, welche für diesen geeignet erscheinen. 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 


Beendigung Tontagebau „Sichartsreit“:
Der Verwaltung ging ein Schreiben zu, aus dem die Beendigung des Tontagebaus im Bereich Sichartsreit durch die Firma Zacher Tonabbau GmbH & Co. KG hervorgeht. Diese teilte dem Bergamt Südbayern mit, dass der Tagebau nicht mehr weiter betrieben werden soll. Als Grund wird die nicht längerfristige Planbarkeit des Abbaus angegeben, da eine Verlängerung der Abbauverträge nicht möglich war.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/12. Sitzung Gemeinderat Aham 13.12.2022 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Maßnahmen Gehweg Eichenstraße:
Gemeinderatsmitglied Leitl frägt an, wann mit der Durchführung der Maßnahme in der Eichenstraße, auf Höhe des Anwesens Wendling, gerechnet werden kann. Herr Wendling hat Frau Leitl diesbezüglich angesprochen, da dieser seine Einfriedung errichten möchte. Der Vorsitzende erklärt, dass die Arbeiten für das Frühjahr 2023 geplant sind. 

Datenstand vom 14.02.2023 14:20 Uhr