Datum: 13.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 13.12.2022, Nr. 2022/12, nichtöffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Doppelhauses mit Carport - Rosenstraße 2 - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Erweiterung der bestehenden Garage - Berghofen 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Sanierung Backofen und Wiedererrichtung Nebengebäude für landwirtschaftliche, gärtnerische Nutzung - Berghofen 2 - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle - Sichartsreit 4 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Errichtung einer Mobilfunkanlage - Nähe Fürst - Information
4 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 & Aufstellung BBP "Gangkofen West"
5 Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde Aham - Beratung und Erlass
6 Schöffenwahl 2024 - Erstellung einer Vorschlagsliste
7 Informationen
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 13.12.2022, Nr. 2022/12, nichtöffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Gemeinderatsmitglied Mühlhofer teilt mit, dass das Abstimmungsergebnis bei TOP 5.4 richtig heißen muss 9:1 statt 9:0 und begründet dies.
Weitere Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung mit der o. g. Maßgabe zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö 2
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2.1. Neubau eines Doppelhauses mit Carport - Rosenstraße 2 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aham“. 

Die Bauherren beantragen nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um das Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 1.62 „Dacheindeckung“ / „Dachneigung“ / „Dachform“:

    • Für Gebäude E + 1 sind hinsichtlich der Dacheindeckung Pfannen in dunkelbraun oder rot festgesetzt. Die Bauherren begehren jedoch die Dachfarbe in schiefergrau auszuführen.

    • Für Gebäude E + 1 wird eine Dachneigung von 22 – 28° festgesetzt. Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen (Ziffer 1.8). Die Bauherren begehren jedoch eine Dachneigung von 20° beim Wohnhaus und 5° bei den Carports.

    • Für Gebäude E + 1 wird eine Dachform als Satteldach festgesetzt. Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen (Ziffer 1.8). Die Bauherren begehren jedoch beim Wohngebäude als Dachform ein Walmdach und bei beiden Carports ein Flachdach. 

  • Ziffer 2.31 „Baugrenze“ i. V. m. Ziffer 2.32 „Flächen für Garagen und Zufahrt“:

    • Für das Grundstück wird eine Baugrenze festgesetzt, innerhalb derer die Bebauung des Grundstücks zulässig ist. Die Bauherren überschreiten diese mit den geplanten Carports nach Westen (Carport 1 – Überschreitungsfläche 35,40 m²) und Norden (Carport 2 – Überschreitungsfläche 35,80 m²) hin. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch den Carport 1 ist zusätzlich die Befreiung der festgesetzten „Fläche für Garagen und Zufahrt“ (Ziffer 2.32) erforderlich.

  • Ziffer 2.34 „zwingend Erdgeschoss“:

    Für das Grundstück wird für das Maß der baulichen Nutzung zwingend ein Erdgeschoss festgesetzt. Die Bauherren begehren jedoch die Ausführung eines Gebäudes nach den Festsetzungen „E + 1“. 


Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich. Die nähere Umgebung weist insbesondere mehrgeschossige Wohngebäude auf (E + 1 oder E + DG). Aus Sicht der Gemeinde wird durch das beantragte Vorhaben die, durch Wohnbebauung, versiegelte Fläche reduziert, als würde ein eingeschossiges Wohngebäude errichtet werden.


  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit der Anschlussnahme an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des ZV Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Mischwassersystem); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.  
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Aham“, hinsichtlich der

  • Abweichung von der festgesetzten Dacheindeckung (Ziffer 1.62), schiefergrau anstatt dunkelbraun oder rot,
  • Abweichung von der festgesetzten Dachneigung 
    • des Wohngebäudes (Ziffer 1.62), 20° anstatt 22 – 28°, und
    • der beiden Carports (Ziffer 1.62 i. V. m. Ziffer 1.8), 5° anstatt 22 – 28°,
  • Abweichung von der festgesetzten Dachform
    • des Wohngebäudes (Ziffer 1.62), Walmdach anstatt Satteldach, und
    • der beiden Carports (Ziffer 1.62 i. V. m. Ziffer 1.8), Flachdach anstatt Satteldach,
  • Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen 
    • mit dem Carport 1 nach Westen hin, um eine Fläche von 35,40 m² (Ziffer 2.31 i. V. m. Ziffer 2.32) und
    • mit dem Carport 2 nach Norden hin, um eine Fläche von 35,80 m²,
  • Abweichung vom festgesetzten Maß der baulichen Nutzung (Ziffer 2.34), „E + 1“ anstatt „zwingendes Erdgeschoss“,

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Erweiterung der bestehenden Garage - Berghofen 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Die bestehende Garage soll um einen Meter verbreitert werden und ein Satteldach erhalten.

Dem Antragsteller wird das Vorliegen eine Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt. Demnach ist das beantragte Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da dieses dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die endgültige Beurteilung obliegt jedoch der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist vorliegend nicht erforderlich. Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt über das Einleiten des gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
  • In der näheren Umgebung befinden sich mehrere Baudenkmäler. Der Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Bay. Denkmalschutzgesetz stehen seitens der Gemeinde keine Bedenken bzw. Einwände entgegen. 
  • Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Wasserschutzgebietes Aham/Berghofen. Ob hierfür eine Befreiung bzw. Ausnahmegenehmigung von der Verordnung des Wasserschutzgebietes erforderlich ist, ist durch die zuständige Fachstelle des Landratsamtes Landshut zu beurteilen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Sanierung Backofen und Wiedererrichtung Nebengebäude für landwirtschaftliche, gärtnerische Nutzung - Berghofen 2 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Auf den TOP 2.6 der Sitzung vom 29.06.2021 (Sitzungs-Nr. 2021/05) wird verwiesen.

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Eingang des Schreibens des Landratsamtes Landshut vom 20.01.2023. Demnach sieht das Landratsamt vor, das versagte gemeindliche Einvernehmen in der vorliegenden Angelegenheit zu ersetzen und gibt der Gemeinde daher die Gelegenheit, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Als Begründung führt das Landratsamt an, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut (AELF), Abteilung Gartenbau, mit Stellungnahme vom 09.02.2022 eine Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bestätigt habe. In der Ausführung des Landratsamtes heißt es: „Es ist davon auszugehen, dass ein Betrieb im Nebengewerbe i. S. d. § 201 BauGB entstehen kann und das beantragte Gebäude dabei für die Maschinen und zur Lagerung des Obstes wieder instandgesetzt wird.“

Das Landratsamt erachtet das versagte gemeindliche Einvernehmen daher als rechtswidrig, weshalb es dieses ersetzen will. 


Aus Sicht der Gemeinde liegt jedoch keine Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor. 

Aus der Stellungnahme des AELF vom 09.02.2022 ist zu entnehmen, dass „[…] derzeit ca. 300 Apfelbäume und diverse Beerensträucher […]“ geplant sind. 

Die fachliche Beurteilung des AELF bezieht sich auf das eingereichte Betriebskonzept des Antragstellers vom 04.11.2021, wonach „[…] davon auszugehen […]“ ist, „[…] dass ein Betrieb im Nebenerwerb i. S. d.
§ 201 BauGB entstehen kann.“.  Weiter wird ausgeführt, dass das geplante Vorhaben „[…] dann aus fachlicher Sicht sinnvoll […]“ ist. 

Aus Sicht der Gemeinde liegt gerade deshalb eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegend (noch) nicht vor, da die Stellungnahme des AELF darauf abzielt, dass ein Betrieb im Nebenerwerb i. S. d.
§ 201 BauGB dann vorliegt, wenn das vorgelegte Betriebskonzept tatsächlich umgesetzt wird. Aktuell besteht keine Landwirtschaft, weder im Voll- noch im Nebenerwerb, weshalb auch keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt.

Aus Sicht der Gemeinde ist nicht auf die Möglichkeit der Schaffung eines landwirtschaftlichen Betriebes abzustellen, sondern auf das tatsächliche Vorhandensein. Würde man die Möglichkeit der Beurteilung des Vorliegens einer Privilegierung im vorliegenden Fall zugrunde legen, würde dies einen Präzedenzfall schaffen, wonach jedermann ein Konzept erarbeitet, welches er ausführen möchte, um eine Privilegierung als „Landwirtschaft“ zu erhalten. 

Auch zeigt die Ausführung des „Nebengebäudes“ einen klassischen Wohnhaus-Charakter. Dies geht aus der Raumaufteilung sowie der äußerlichen Gestaltung des Gebäudes hervor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung nicht zu erteilen. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt aus Sicht der Gemeinde nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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2.4. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle - Sichartsreit 4 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Die Gemeinde unterstellt aufgrund der Bezeichnung des Vorhabens das Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die endgültige Beurteilung obliegt jedoch der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert. 
  • Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. 
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist nicht erforderlich. Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. 
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor. 
  • Im Umkreis von 50 m befinden sich zwei Baudenkmale (Sichartsreit 3), weshalb eine Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz beantragt werden muss. Gegen die Erteilung dieser Erlaubnis bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken bzw. Einwände.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Mobilfunkanlage - Nähe Fürst - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über das eingegangene Informationsschreiben der Tele-Consult GmbH & Co. KG. Diese wurde durch die Vantage Towers AG beauftragt, die Gemeinde über die beabsichtigte Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Fürst zu informieren. 

Betreiber dieser neuen Mobilfunksendeanlage wäre die Vodafone GmbH.

Diese plant die Telekommunikationsstruktur, sowie die Qualität und Kapazität dessen Mobilfunknetzes zu verbessern. Im Fokus dieser Maßnahme steht der Neubau einer Mobilfunkstation, Neubaumast mit mindestens 40m Höhe. 

Für die Gemeinde besteht die Möglichkeit, binnen eines Zeitraums von 8 Wochen eine Stellungnahme abzugeben bzw. eine Erörterung in Anspruch zu nehmen. Zudem wird angefragt, ob Grundstücke im Suchkreis im Eigentum der Gemeinde stehen, welche erworben werden könnten. Dies ist vorliegend nicht der Fall.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Stellungnahme zum geplanten Vorhaben abzugeben, dass bezugnehmend auf das Informationsschreiben der Tele-Consult GmbH & Co. KG keine Bedenken bzw. Einwände Seitens der Gemeinde bestehen. Weiter soll mitgeteilt werden, dass im Suchkreis keine Grundstücke im Eigentum der Gemeinde vorhanden sind, die für dieses Vorhaben veräußert werden könnten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 & Aufstellung BBP "Gangkofen West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen.

Der Markt Gangkofen plant die Entwicklung eines reinen Mischgebietes im westlichen Ortszentrum Gangkofens. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gangkofen West“ wird der Flächennutzungsplan des Marktes Gangkofen mittels Deckblatt Nr. 59 geändert. 

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 17.02.2023 gegeben. Es ergeben sich jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham. Es wird keine Stellungnahme abgegeben.


Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 

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5. Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde Aham - Beratung und Erlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der neuen Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung zur Beratung zur Verfügung gestellt. 

Die Gemeinde besorgt die Beseitigung einschließlich Abfuhr des in Grundstückskläranlagen (Kleinkläranlagen) anfallenden Fäkalschlamms. Seither erfolgte die Abfuhr durch die Firma Sani-Blitz Gallmeier GmbH aus Moosinning und wurde an die Kläranlage Vilsbiburg in Mühlen abtransportiert. 

Die Stadt Vilsbiburg hat die Leistung des Fäkalschlammtransports neu vergeben. Der Zuschlag für die nächsten vier Jahre (2023 bis 2026) ging an die Firma Sani-Blitz Gallmeier GmbH als wirtschaftlichster Bieter. Die Einschüttgebühr in die Kleinkläranlage Vilsbiburg sowie die Pauschalen für den Transport des Fäkalschlamms haben sich geändert. Dementsprechend ist die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde neu zu erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die neue Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde Aham, auf Basis des beiliegenden Entwurfs, zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Schöffenwahl 2024 - Erstellung einer Vorschlagsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 09.01.2023. Für die Amtsperiode 2024 – 2028 werden im Jahr 2023 wieder Schöffen gesucht. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Gemeinde eine Bewerbung für die bevorstehende Wahl vor.

Das Anschreiben der Regierung wurde dem Gemeinderat vorab im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

1. Bürgermeister Herrnreiter erklärt, dass die Bekanntmachung für die Schöffenwahl noch öffentlich zu erfolgen hat.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt interessierte Bürger über eine Anzeige in der Zeitung, sowie auf der Homepage der VG Gerzen über die anstehende Schöffenwahl zu informieren und den Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen noch einmal zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö 7

Sachverhalt


  • Kita Aham:
    Die Dachdeckung ist erfolgt.

  • Baugebiet Loizenkirchen:
    Die Kreisarchäologie macht in Kürze Untersuchungen vor Ort.

  • Breitbandausbau:
    Herr Hoffmeister informiert über den aktuellen Zeitplan und die nächsten Schritte.

  • Dorfladen:
    Die notwendigen Vorgespräche laufen bereits; ein Betreiber kann voraussichtlich schon benannt werden.
    Geplant ist der Neubau der Gemeinde in der Dorfmitte beim Gebäude der Raiffeisenbank; entschieden ist allerdings noch nichts, so der 1. Bürgermeister der Gemeinde Aham.

  • Ladestationen E-Autos:
    Hierzu wird erklärt, dass das beim Gemeindezentrum wohl möglich sein sollte; zusätzlich wird erklärt, dass hier die Stadtwerke Vilsbiburg beginnen, sich in den Nachbarorten zu engagieren, ein Ausfluss der Zusammenarbeit ILE Bina-Vils.

  • Schaukasten Gemeindezentrum:
    Hierzu erklärt 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass dieser Punkt auf die TO der kommenden Sitzung kommen wird.

  • Hackschnitzelheizung:
    Die Verhandlungen mit einem potentiellen Betreiber laufen noch. Der zweite Bewerber ist bereits wieder abgesprungen.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/01. Sitzung Gemeinderat Aham 13.02.2023 ö 8

Sachverhalt

- keine -

Datenstand vom 17.03.2023 12:33 Uhr