Datum: 17.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 13.03.2023, Nr. 2023/02, öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.1. Aufnahme Tagesordnngspunkt 2.7 Ersatzbau - Vilstalstraße 32
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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1.1 |
Sachverhalt
Vor Beginn der Sitzung teilt der Vorsitzende dem Gemeinderat mit, dass der Antrag „Ersatzbau eines Nebengebäudes zur Unterbringung einer Kochschule - Vilstalstraße 32 - Antrag auf Baugenehmigung“ zum heutigen Sitzungstermin nachgereicht wurde.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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2 |
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2.1. Außenrenoviereung Filialkirche St. Ägidius Aham / BA III Aussegnungshalle u. Zuwegung - Schlossstraße 6 - Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und Art. 7 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz - Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz sowie der Antrag nach Art. 7 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Die Arbeiten umfassen die Außen- und Innenrenovierung der Aussegnungshalle, die Absenkung des Bodenniveaus in der Aussegnungshalle inkl. neuem Portal, die Erstellung einer neuen Rampe als Zuwegung zur Kirche und zur Aussegnungshalle von Osten sowie die Absenkung des Gehweges im Friedhof.
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Arbeiten wurde bereits als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2. Neubau einer Lärmschutzwand - Baugebiet "Am Erlinger Bach" - Antrag auf Baugenehmigung - Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o. g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich hierbei um die Errichtung der Lärmschutzmauer im Bereich des Bebauungsplanes „Am Erlinger Bach“.
Die Errichtung einer Lärmschutzmauer mit einer Höhe von mindestens 1,80 m ist im Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ festgesetzt.
Es wurde daher von einer Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 5 BayBO ausgegangen, welcher besagt, dass Mauern und Einfriedungen, die in einem Bebauungsplan enthalten sind und dessen Festsetzungen entsprechen, verfahrensfrei errichtet werden können.
Nach Mitteilung des Landratsamtes Landshut scheidet die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 5 BayBO aus, da der Bebauungsplan hinsichtlich der Höhe der Anlage keine genaue Vorgabe enthält. Es ist daher ein Antrag auf Baugenehmigung einzureichen.
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung des Schmutzwassers sind nicht notwendig.
- Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Das gemeindliche Einvernehmen konnte gemäß § 8 Nr. 4 c) der Geschäftsordnung der Gemeinde Aham in eigener Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters erteilt werden.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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2.3. Ersatzbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes - Lamprechtsöd 3 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Für das beantragte Vorhaben liegt – das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich.
- Die Ableitung von Schmutzwasser ist nicht erforderlich. Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
- Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.4. Tektur: Neubau eines Austragswohnhauses mit Garage und Hackschnitzelheizung - Reit 1 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Vorausgeschickt wird, dass das Gemeinderatsmitglied Thalhammer Jérôme aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen darf (
Art 49 GO, Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG).
Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2022 (Sitzungs-Nr. 2022/07) behandelt. Für das Vorhaben wurde mit Bescheid vom 27.10.2022 bauaufsichtlich genehmigt.
Vorgelegt wird nunmehr eine Tekturplanung. Wesentliche Änderung ist die Spiegelung des Gebäudes sowie die Erweiterung des Vorhabens um eine Hackschnitzelheizung.
Es handelt sich hierbei laut Angabe der Bauherren um ein Austragswohnhaus im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Austragswohnhaus dient laut Angaben der Bauherren einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Es könnte daher eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen, soweit eine Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB besteht. Das Vorliegen der Landwirtschaft wird unterstellt; die endgültige Beurteilung obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des ZV Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über eine Kleinkläranlage; die Bestätigung Kleinkläranlage liegt vor.
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
- Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.5. Neubau eines Gartenhauses - OT Loizenkirchen, Höhenweg 1 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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beschließend
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2.5 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Baier enthält sich der Beratung und Beschlussfassung aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO.
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung zum Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 34 BauGB.
Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung sowie die Ableitung des Schmutzwassers sind gesichert.
- Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Es wird eine Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 1 BayBO beantragt. Die Einhaltung der Abstandsflächen liegt nicht im Prüfungsumfang der Gemeinde; hierfür ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Weiter kann die Abstandsfläche zum östlich gelegenen Grundstück nicht eingehalten werden. Entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.6. Neubau einer landw. Maschinen- und Bergehalle mit Werkstatt - Wolfsgrub 1a - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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beschließend
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2.6 |
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind gesichert.
- Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
- Die Löschwasserversorgung ist laut Auskunft der Feuerwehr ebenfalls gesichert.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vor.
Die Werkstatt soll rein zur privaten Nutzung für anfallende Reparaturen und Pflegearbeiten der Maschinen genutzt werden.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.7. Ersatzbau eines Nebengebäudes zur Unterbringung einer Kochschule - Vilstalstraße 32 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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beschließend
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2.7 |
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 34 BauGB.
Das Vorhaben ist zulässig, wenn sich dieses nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die nähere Umgebung entspricht einen Dorfgebiet („MD“ § 5 Baunutzungsverordnung). Das Vorhaben sieht die Unterbringung einer Kochschule vor, welche einem sonstigen Gewerbebetrieb zugeordnet werden kann. Das Vorhaben fügt sich somit nach Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ein, da sich die Länge des geplanten Gebäudes nur geringfügig zum bestehenden Gebäude vergrößert. Ebenso verhält es sich mit der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.
Außerdem müssen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sein und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden vorliegend gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung sowie die Ableitung des Schmutzwassers sind ebenfalls gesichert.
- Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vor.
Es wird eine Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 1 BayBO beantragt. Die Einhaltung der Abstandsflächen liegt nicht im Prüfungsumfang der Gemeinde; hierfür ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend und erkundigt sich, ob zusätzlich Ausbildungsplätze angeboten werden. Dies wäre nicht der Fall, da es sich lediglich um Kochkurse handeln wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 60 & Aufstellung eines Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarpark Hochwimm"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen.
Der Markt Gangkofen plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Sondergebiet für Erneuerbare Energien mit einer Geltungsbereichsgröße von 1,46 ha für die angestrebte Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die dezentrale, regenerative Energiegewinnung im Gemeindegebiet gestärkt werden, sowie ein Beitrag zur nationalen Klimastrategie und Energieversorgungssicherheit geleistet werden. Weiter sollen durch die Umwandlung einer Ackerfläche in Hanglage in Dauergrünland die Bodenerosionen vermindert werden.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes muss der Flächennutzungsplan des Marktes Gangkofen durch Deckblatt Nr. 60 geändert werden.
Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 02.05.2023 gegeben. Es ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen zum Bauleitplanverfahren.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt hierzu keine Einwendungen zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
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5. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt
Außenrenovierung Pfarrkirche St. Dionysius in Loizenkirchen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Antrag des Kath. Pfarramtes Loizenkirchen auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG. Die gemeindliche Stellungnahme wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung abgegeben. Einwände bzw. Bedenken gegen das Vorhaben bestehen nicht.
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5.1. Schöffenwahl - Bewerbungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass sich zum Abgabezeitpunkt insgesamt 2 Personen für das Amt des Schöffen beworben haben.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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6. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2023/03. Sitzung Gemeinderat Aham
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17.04.2023
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Busverbindung:
Aus der Mitte des Gemeinderates wird sich über den Sachstand der Busverbindungen erkundigt. Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass nach einem Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern des Landratsamtes angedacht ist, die Bindung aufzuheben und weitere Linien in Betracht gezogen werden können. Eine abschließende Klärung stehe noch aus.
Stand Kindergarten:
Der Gemeinderat erkundigt sich über den derzeitigen Sachstand des Kindergartenneubaus. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass es zu leichten Verzögerungen bei den Fenstern sowie Elektrik kam, sowie für andere Gewerke noch Angebote fehlen. Die Vergabe soll nach Angebotsabgabe über das Kommunalunternehmen Aham erfolgen. Die Heizung soll noch technisch eruiert mit dem Hersteller eruiert werden. Wobei es hier vermutlich auf eine Modullösung hinauslaufen wird.
Datenstand vom 17.05.2023 07:45 Uhr