Datum: 15.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 17.04.2023, Nr. 2023/03, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Errichtung eines tierärztlichen Praxisgebäudes und eines Offenstalles für lungenerkrankte Pferde sowie eines Mistlagers - Hannsmal 2 - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Neubau einer Carportanlage mit Abstellräumen - OT Loizenkirchen, Höhenweg 7 - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage - Neuhausen 14 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Gemeinde Gerzen - Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 8 & Änderung BBP "Brunnad" durch Deckblatt Nr. 3
4 Grundschule Aham
4.1 Versetzen der Brandmeldeanlage - Angebotsannahme
4.2 Bestuhlung und Betischung - Angebotsannahme
5 ILE Bina-Vils Klimaschutzmanagement
6 Informationen
6.1 Sirenen der Gemeinde Aham - Standort-Einmessung & Schallpegelsimulation - Information
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 17.04.2023, Nr. 2023/03, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö 2
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2.1. Errichtung eines tierärztlichen Praxisgebäudes und eines Offenstalles für lungenerkrankte Pferde sowie eines Mistlagers - Hannsmal 2 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Bei der Antragstellerin handelt es sich nicht um eine betreibende Landwirtin. Das Vorhaben kann daher nicht den privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB zugeordnet werden. Somit handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Für das Vorhaben wurde im Vorgang ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Das Landratsamt Landshut stellte mit Bescheid vom 21.12.2021 die Zulässigkeit des Vorhabens fest.
Im Vorbescheid wurde die Errichtung eines tierärztlichen Gebäudes und eines Longierzirkels beantragt und genehmigt. Das Praxisgebäude war ursprünglich geringfügig kleiner als im vorliegenden Bauantrag geplant. 
Weiter wird im vorliegenden Bauantrag auf den Longierzirkel verzichtet. Stattdessen soll ein Offenstall sowie ein Mistlager errichtet werden.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Löschwasserversorgung wurde im Rahmen des Vorbescheids geprüft und kann über die bereits bestehende Leitung gesichert werden. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers wird über die bestehende Kleinkläranlage sichergestellt.
  • Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. 
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Carportanlage mit Abstellräumen - OT Loizenkirchen, Höhenweg 7 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat den o.g. Antrag auf Baugenehmigung zur Beratung vor. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 34 BauGB.

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung sowie die Ableitung des Schmutzwassers sind nicht erforderlich.
  • Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Es wird eine Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 7 BayBO hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung beantragt. Dies liegt nicht im Prüfungsumfang der Gemeinde; hierfür ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage - Neuhausen 14 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt – das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des ZV Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert. Ggf. wird hier ein separater Anschluss erstellt.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über die bestehende Kleinkläranlage.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Gemeinde Gerzen - Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 8 & Änderung BBP "Brunnad" durch Deckblatt Nr. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham an den Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen.

Die Gemeinde Gerzen plant die Erweiterung des Baugebietes „Brunnad“ um vier weitere Baugrundstücke, südlich der vorhandenen Erschließungsstraße. Diese dienen der Deckung des Bedarfs nach Baugrundstücken in der Ortschaft Gerzen.

Um das vorgenannte Ziel zu erreichen, ändert die Gemeinde Gerzen zum einen deren Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 8, und ändert zum anderen den Bebauungsplan „Brunnad“ durch Deckblatt Nr. 3. Beide Bauleitplanverfahren werden im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinde Aham wird die Gelegenheit zu Stellungnahme bis einschließlich 06.06.2023 gegeben. Es ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und gibt keine Stellungnahme zu den Bauleitplanverfahren ab.

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4. Grundschule Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö 4
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4.1. Versetzen der Brandmeldeanlage - Angebotsannahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat das Nachtragsangebot vom 24.04.2023 hinsichtlich der Brandmeldeanlage der Grundschule Aham vor. 

Es handelt sich hier bereits um das zweite Nachtragsangebot. 

Erläuterung der drei Einzelangebote:

Ursprungsangebot vom 22.02.2022 zu 14.916,95 € brutto:
Dieses Angebot wurde bereits in der Sitzung vom 03.05.2022 behandelt; dieses beinhaltete die Erweiterung der Brandmeldeanlage im Bereich des Anbaus. 
Das Angebot war mit dem Hinweis versehen, dass mit einem Sachverständigen geklärt werden muss, ob der bisherige Zentralstandort in Ordnung ist.

Nachtragsangebot 1 vom 23.01.2023 zu 15.850,69 € brutto:
Dieses Angebot wurde bereits in der Sitzung vom 13.03.2023 beraten und beschlossen. 
Dieses Angebot beinhaltet die Komponenten, die notwendig sind, um die Anlage auf die Feuerwehr aufschalten zu können, z.B. Schlüsseldepot, Feuerwehr-Informations- und Bediensystem, Feuerwehrlaufkarten, etc. 
Enthalten sind hier nicht die monatlich anfallenden Kosten in Höhe von ca. 130,00 € monatlich, welche durch einen mit der Firma Bosch abzuschließenden Mietvertrag festgesetzt werden. In diesem Mietvertrag ist die Meldung an die ILS (Integrierte Leitstelle) miteingeschlossen. 

Nachtragsangebot 2 vom 24.04.2023 zu 11.245,67 € brutto:
Gemäß den Forderungen des Sachverständigen ist nach Begehung mit diesem die Versetzung der Brandmeldeanlage in einen gesonderten Raum sowie die Anpassung der Signalisierung notwendig. Auf Basis dieser Anforderungen wurde das zweite Nachtragsangebot erstellt. Bereits im Ursprungsangebot wurde erwähnt, dass die Klärung mit einem Sachverständigen noch notwendig ist.  

Um am Ende eine erfolgreiche Abnahme zu ermöglichen, ist die Annahme von allen drei Teilangeboten notwendig. 

Die Gesamtkosten für die Umrüstung der Brandmeldeanlage belaufen sich auf insgesamt 42.013,31 € brutto.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Firma Bosch vom 24.04.2023 zu einer Angebotssumme in Höhe von 11.245,67 € brutto anzunehmen. 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden zur Erteilung des Auftrags bevollmächtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4.2. Bestuhlung und Betischung - Angebotsannahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Für die Grundschule Aham wurden von verschiedenen Firmen Angebote zur Beschaffung neuer Stühle und Tische eingeholt. Folgende Firmen wurden um eine Angebotsabgabe gebeten:

  • Firma Betzold GmbH
  • Firma Lichtblickbüro GmbH & Co.KG
  • Firma Haba Sales GmbH & Co.KG
  • Firma Schorn GmbH

Die Firma Lichtblickbüro GmbH & Co. KG und die Firma HABA Sales GmbH & Co. KG haben ein aussagekräftiges Angebot an die Gemeinde Aham erteilt. Dies wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem vorab zur Verfügung gestellt. Die Firma Lichtblickbüro GmbH & Co. KG bietet Vergleichsartikel an, da aktuell Schwierigkeiten mit dem Lieferanten bestehen. Die Firma HABA Sales GmbH & Co.KG bietet das Angebot gemäß der Angebotsanfrage an.

  • Firma Lichtblickbüro GmbH & Co.KG mit einer Angebotssumme von 14.722,68 €
  • Firma HABA Sales GmbH & Co.KG mit einer Angebotssumme von 13.615,52€

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend. Es wird angeführt, dass die Beschaffung mit hohen Kosten verbunden ist. Zugleich wird die Frage aufgeworfen, ob die Menge an Tischen und Stühlen vorliegend erforderlich ist. Hierzu wird erklärt, dass neben der Neubeschaffung für die Mittagsbetreuung auch vereinzelt, beschädigtes Inventar ersetzt werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Firma HABA Sales GmbH & Co.KG zu dem Preis von 13.615,52€ brutto anzunehmen. Bürgermeister Herrnreiter und die Verwaltung werden beauftragt das Angebot mit einer Auftragserteilung abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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5. ILE Bina-Vils Klimaschutzmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Aham beteiligt sich am Projekt „Erstellung eines gemeinsamen ILE-übergreifenden Klimaschutz-konzeptes mit Einstellung von zwei Klimaschutzmanagern“. Die Gemeinde Aham verpflichtet sich gegenüber der ILE Bina-Vils zur anteiligen Erstattung der durch das Projekt entstehenden Kosten nach Abzug staatlicher Zuschüsse gemäß dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen der ILE-Mitgliedskommunen.

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö 6
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6.1. Sirenen der Gemeinde Aham - Standort-Einmessung & Schallpegelsimulation - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die eingegangenen Angebote der Firma Abel & Käufl hinsichtlich einer Standorteinmessung bzw. Schallpegelsimulation der Sirenen in der Gemeinde Aham.

Die Angebote wurden jeweils für den Sirenen-Standort „Rathausplatz 2“. Außerdem soll die bestehende Sirene am Standort „Feldstraße 2, OT Loizenkirchen“ abgeschaltet werden. Es soll eine neue Sirene aufgebaut werden. Diese soll sich hinter dem Baugebiet „Am Klostersteig“ befinden. Auf das beiliegende Luftbild wird hingewiesen. Auch dieser Standort ist bereits im Angebot enthalten. 

Angebot Standort-Sireneneinmessung:
Diese Messung ist verpflichtend. 
Das Angebot beläuft sich auf 238,00 € brutto und enthält folgende Positionen:
- Besichtigung und Dokumentation des Sirenenstandortes vor Ort
- Pegelaufnahme für den notwendigen FRT-Standortantrag bei den zuständigen Behörden
- Erstellung der Antragsunterlagen mit notwendiger Dämpfungsberechnung
- Konzeption und Planung der Umrüstung inkl. evtl. notwendiger Anpassung der Antennenanlage
- Erstellung eines verbindlichen Detailangebotes bei notwendiger Anlagenänderung

Angebot Schallpegelsimulation:
Das Angebot beläuft sich auf 188,02 € brutto und enthält folgende Positionen:
- grafische Darstellung der Schallpegelausbreitung (IST-Zustand); hier wird gemessen, wie weit die Sirene im derzeitigen Zustand zu hören ist
- Empfehlung einer Lösungsvariante in Anlehnung an die berechnete Schallpegelausbreitung; es wird hier berechnet, wie die Ausbreitung mit einer E-Sirene wäre bzw. welche Sirene bei einer Umrüstung gewählt werden soll
Dieses Angebot ist nicht verpflichtend, dient jedoch als Vorarbeit, wenn eine Sirene umgerüstet werden soll.

Da beide Messungen früher oder später notwendig werden, wurden beide Angebote angenommen. 

Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis. 

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/04. Sitzung Gemeinderat Aham 15.05.2023 ö 7

Sachverhalt

Anfrage Gemeinderatsmitglied Leitl – Bürgerversammlung:
Gemeinderatsmitglied Leitl fragt an, wann die Bürgerversammlung stattfindet. Der Vorsitzende erklärt, dass der Termin einer Bürgerversammlung durch den 1. Bürgermeister festgelegt werden muss. 


Anfrage Gemeinderatsmitglied Thalhammer – Breitbandausbau:
Gemeinderatsmitglied Thalhammer fragt an, wann mit dem Breitbandausbau in der Gemeinde begonnen wird. Aus der Bevölkerung werden diesbezüglich wiederkehrend Anfragen an ihn herangetragen. Es wird erklärt, dass die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen mittels eines Anschreibens über die notwendigen Informationen unterrichtet werden. Dieses soll in den nächsten Wochen versendet werden. Der Ausbau wird der beteiligten Gemeinden wird dann innerhalb von zwei Jahren ausgeführt.

Datenstand vom 13.06.2023 14:29 Uhr