Datum: 12.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 15.05.2023, Nr. 2023/04, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Gewerbelagerhalle - Unterhausenthal 6 - Antrag auf Vorbescheid
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gartenhaus und Einfriedung - Nähe Prosmering - Antrag auf Baugenehmigung
3 Zuwendungsanträge
3.1 Pfarrkiche St. Dionysius in Loizenkirchen "Außenrenovierung"
3.2 Kath. Filialkirche St. Ägidius in Aham "Außen- und Innenrenovierung / BA III, Instanzsetzung Leichenhaus und Zuwegung Kirche"
4 ILE Bina-Vils Klimaschutzmanagement
5 Lerchenhofhalle Aham - Lüftungsanlage - Annahme Angebot
6 ÖPNV-Anbindung im Bereich der Gemeinde Aham
7 Informationen
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 15.05.2023, Nr. 2023/04, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö 2
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2.1. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Gewerbelagerhalle - Unterhausenthal 6 - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vorausgeschickt wird, dass das Gemeinderatsmitglied Albert Brandl aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen darf (Art. 49 GO i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayVwVfG).

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 35 BauGB.

Es liegt nach Kenntnis der Gemeinde keine Privilegierung nach § 35 BauGB Abs. 1 BauGB vor, weshalb es sich vorliegend um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB handelt. 

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert. 
  • Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit der Anschlussnahme an die Wasserversorgungseinrichtung des ZV Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über die bestehende Kleinkläranlage.  
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände sowie durch Einleiten in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. 
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert. 
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gartenhaus und Einfriedung - Nähe Prosmering - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 35 BauGB.

Es liegt nach Kenntnis der Gemeinde keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vor, weshalb es sich vorliegend um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB handelt. 

Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Mit Bescheid vom 03.07.2020 wurde die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit der Anschlussnahme an die Wasserversorgungseinrichtung des ZV Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über die Errichtung einer neuen Kleinkläranlage. 
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleiten des gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
  • Es ist eine denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnis (Art. 7 BayDSchG) einzuholen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Zuwendungsanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö beschließend 3
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3.1. Pfarrkiche St. Dionysius in Loizenkirchen "Außenrenovierung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die Kath. Kirchenstiftung St. Dionysius beantragt für die Außenrenovierung der Pfarrkirche St. Dionysius in Loizenkirchen einen Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro (siehe RIS). 

Lt. vorliegender Kostenschätzung soll die Außenrenovierung 917.140,52 Euro kosten. 
Damit beantragt die Kath. Kirchenstiftung St. Dionysius eine Kostenübernahme seitens der Gemeinde Aham von rund 10 %. 

Für die Renovierungsarbeiten der Pfarrkirche St. Dionysius wurden bislang keine Zuschüsse seitens der Gemeinde Aham gewährt. Es ist jedoch anzunehmen, dass diese Renovierung, so wie die Renovierung der Filialkirche St. Ägidius, mehrere Bauabschnitte mit sich zieht.

Der Haushalt 2023 für die Gemeinde Aham wurde noch nicht erstellt, wodurch die evtl. zu leistenden Zuschussraten noch eingeplant werden können. 

Der Gemeinderat berät den Antrag eingehend. 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird die Ansichtsweise vorgetragen, dass die Bezuschussung von kirchlichen Baumaßnahmen durch die Gemeinde nicht unbedingt erfolgen sollte, da die Kirche ausreichend finanzielle Mittel hat. Bei Zuschussanträgen von Vereinen werde sparsam umgegangen, bei Zuschussanträgen der Kirchen spiele die Höhe der Zuschüsse nur eine untergeordnete Rolle.

Der Vorsitzende erklärt, dass er die Beschlussfassung zu diesem Antrag auf die nächste Sitzung verschieben möchte, da heute vier Gemeinderatsmitglieder abwesend sind. Zudem schlägt der Vorsitzende vor, gemeinsam mit dem Pfarrgemeinderat eine Besichtigung der Kirchen vor Ort durchzuführen. Hierbei sollen die Vorhaben bildlich aufgezeigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Kath. Filialkirche St. Ägidius in Aham "Außen- und Innenrenovierung / BA III, Instanzsetzung Leichenhaus und Zuwegung Kirche"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Kath. Kirchenstiftung St. Ägidius beantragt für den Bauabschnitt III der Filialkirche St. Ägidius in Aham einen Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro (siehe RIS). 

Lt. vorliegender Kostenschätzung soll der Bauabschnitt III „Außen- und Innenrenovierung, Instandsetzung Leichenhaus und Zuwegung Kirche“ 302.106,66 Euro kosten. 
Damit beantragt die Kath. Kirchenstiftung St. Ägidius eine Kostenübernahme seitens der Gemeinde Aham von rund 50 %. 

Dabei darf nicht vergessen werden, dass mit Beschluss vom 21.02.2017 für den Bauabschnitt I „Außenrenovierung, Turmsanierung“ bereits 35.000 Euro seitens der Gemeinde Aham als Zuschuss geleitstet wurden. Der Zuschuss wurde auf Basis der damaligen Kostenschätzung von rund 350.000 Euro bewilligt.

Mit Beschluss vom 17.04.2018 bewilligte die Gemeinde Aham für den Bauabschnitt II „Außenrenovierung Kirche und Sakristei und Substanzsicherende Maßnahme“ weitere 35.000 Euro Zuschuss. Der Zuschuss wurde auf Basis der damaligen Kostenschätzung von rund 600.000 Euro bewilligt.

Damit erhielt die kath. Kirchenstiftung zur Außen- und Innenrenovierung der Kath. Filialkirche St. Ägidius bereits einen Zuschuss von 70.000 Euro.

Der Haushalt 2023 für die Gemeinde Aham wurde noch nicht erstellt, wodurch die evtl. zu leistenden Zuschussraten noch eingeplant werden können. 

Der Gemeinderat berät den Antrag eingehend. 

Aus der Mitte des Gemeinderats wird die Ansichtsweise vorgetragen, dass die Bezuschussung von kirchlichen Baumaßnahmen durch die Gemeinde nicht unbedingt erfolgen sollte, da die Kirche ausreichend finanzielle Mittel hat. Bei Zuschussanträgen von Vereinen werde sparsam umgegangen, bei Zuschussanträgen der Kirchen spiele die Höhe der Zuschüsse nur eine untergeordnete Rolle.

Der Vorsitzende erklärt, dass er die Beschlussfassung zu diesem Antrag auf die nächste Sitzung verschieben möchte, da heute vier Gemeinderatsmitglieder abwesend sind. Zudem schlägt der Vorsitzende vor, gemeinsam mit dem Pfarrgemeinderat eine Besichtigung der Kirchen vor Ort durchzuführen. Hierbei sollen die Vorhaben bildlich aufgezeigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. ILE Bina-Vils Klimaschutzmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 15.05.2023 (Sitzungs-Nr. 2023/04) über das Projekt „Erstellung eines gemeinsamen ILE-übergreifenden Klimaschutzkonzeptes mit Einstellung von zwei Klimaschutzmanagern“ informiert. Damit die Gemeinde Aham sich an dem Projekt beteiligen kann, ist eine entsprechende Beschlussfassung erforderlich.

Das Projekt wird dem Gemeinderat kurz erläutert.

Der Geschäftsleiter, Herr Hoffmeister, erklärt, dass für die Gemeinde jährliche Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € (Konzepterstellung und Personalkosten Klimaschutzmanager) entstehen. Die ILE Bina-Vils hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, ein Klimaschutzkonzept für das ILE-Gebiet zu erstellen und zwei Klimaschutzmanager einzustellen. Hierdurch erhalten alle ILE-Mitglieder fachgerechte Unterstützung in den Klima-Fragen, welche in den nächsten Jahren auf die Gemeinden zukommen werden. 

Die interne Bearbeitung (Rathaus Gerzen) solcher Vorgänge ist aufgrund der Kapazitäten und auch des fehlenden Fachwissens nicht umsetzbar.

Aus der Mitte des Gemeinderats kommt die Frage auf, ob auch private Dritte eine Beratung durch die neu einzustellenden Klimaschutzmanager erhalten können. Das kann man jedoch zu derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen. Der erste Schritt ist nunmehr die Personalfindung, -bewertung und Einstellung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, sich am Projekt „Erstellung eines gemeinsamen ILE-übergreifenden Klimaschutzkonzeptes mit Einstellung von zwei Klimaschutzmanagern“ zu beteiligen und sich gegenüber der ILE Bina-Vils zur anteiligen Erstattung der durch das Projekt entstehenden Kosten, nach Abzug staatlicher Zuschüsse, gemäß dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen der ILE-Mitgliedskommunen, zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Lerchenhofhalle Aham - Lüftungsanlage - Annahme Angebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei der wiederkehrenden Prüfung der Lüftungsanlage in der Lerchenhofhalle Aham durch den TÜV konnte dieser die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage nicht bescheinigen.
Es wurde festgestellt, dass die Lüftungsanlage direkt in die Brandwand zwischen dem durch den Kindergarten genutzten Bereich und der Lerchenhofhalle (Turnhalle) eingebaut wurde. 

Um die ordnungsgemäße Betriebssicherheit gewährleisten zu können, ist der Einbau von Brandschutzklappen notwendig. 

Die Lüftungsanlage wurde ursprünglich durch die Firma Schenk & Plomer eingebaut. Daher wurde bei diesen ein Angebot für den Einbau der Brandschutzklappen angefragt. 
Die Firma Schenk & Plomer hat nach Besichtigung der Situation vor Ort ein Angebot zu einem Angebotspreis in Höhe von 9.640,38 € brutto eingereicht. 

Aufgrund der Dringlichkeit der Situation ist das Angebot unbedingt anzunehmen. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Forderung des Prüfers des Kühlraumes für die Gaststätte, ein Gasmessgerät nachzurüsten. Dies wurde durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 900,00 €. Der Auftrag wurde durch den 1. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot zum Einbau der Brandschutzklappen der Firma Schenk & Plomer zum Angebotspreis von 9.640,00 € brutto anzunehmen. 1. Bürgermeister und Verwaltung werden mit der Beauftragung bevollmächtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. ÖPNV-Anbindung im Bereich der Gemeinde Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Frau Herrmann informiert den Vorsitzenden über die Aufhebung der Nachmittags-ÖPNV-Anbindung zwischen Aham über Gerzen nach Landshut. Die E-Mail wurde dem Gemeinderat vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Um die Busverbindung zwischen Aham über Gerzen nach Landshut zu erhalten soll eine verbindliche Befragung der Bevölkerung durchgeführt werden. Zur Debatte steht nach Aussage des Vorsitzenden auch, ob die Linie von Aham über Gerzen nach Landshut oder von Aham über Gerzen nach Vilsbiburg erfolgen soll. 

Zudem informiert der Vorsitzende den Gemeinderat, dass ein Antrag auf Aufnahme in die Linie 8 gestellt wird. Dies hätte Mehrwerte für die Gemeinde, jedoch wird die Aufnahme durch die Fachbehörden kritisch gesehen. Eine Mitaufnahme ist fraglich.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Es wird sich darauf verständigt, die Befragung der Bevölkerung analog der Befragung zum Dorfladen Aham durchzuführen. Der Bevölkerung ist ein ausgearbeiteter Fragebogen zu übermitteln. Die Abgabefrist soll ein bis zwei Wochen betragen. 

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö 7

Sachverhalt

Neues Klärwärter-Fahrzeug:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass das neue Klärwärter-Fahrzeug geliefert wurde. Dieses wird am Mittwoch, den 14.06.2023 zugelassen. Das alte Fahrzeug wird beim Autohaus Winkler abgegeben. Bei dem neuen Fahrzeug handelt es sich um ein reines Elektrofahrzeug.

Heizanlage Aham:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass für den Neubau der Heizanlage in Aham eine Förderung möglich ist. Die Lage der Heizanlage ist nunmehr fixiert. Man steht auch mit einem Energieberater im Kontakt. Der Förderantrag (Zuschuss ca. 50 %, max. 300.000,00 € für die Anlage, max. 100.000,00 € für das Leitungsnetz) soll im Juli 2023 gestellt werden. Wird ein frühzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt, so könnte der Baubeginn Ende August 2023 erfolgen.

Kann der Baubeginn nicht erfolgen, muss eine Übergangslösung zur Beheizung des Kindergartens gefunden werden.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/05. Sitzung Gemeinderat Aham 12.06.2023 ö 8

Sachverhalt

Aus der Mitte des Gemeinderats ergehen keine Anfragen.

Datenstand vom 14.07.2023 11:08 Uhr