Datum: 04.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 10.07.2023, Nr. 2023/06, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Errichtung einer Mehrfachgarage mit Lagerräumen - OT Loizenkirchen, Nähe Klostersteig - Antrag auf Vorbescheid
2.2 Errichtung einer Biogasanlage mit BHKW-Gebäude, Gärrestabtankplatz, Biomasselager und Fahrzeugwaage - Nähe Engkofen - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Abbruch des bestehenden Hauses und Errichtung eines Ersatzwohnhauses + Garage - Stegmühle 1 - Antrag auf Vorbescheid
3 Baugebiet "Loizenkirchen Nord" - Straßennamenbezeichnung
4 Straßensanierungen
4.1 Straßensanierung - Gemeindeverbindungsstraße nach Holzen
4.2 Straßensanierung - Nähe Hauptstraße
5 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 50 & Änderung / Ergänzung Einbeziehungssatzung Panzing II
6 Haushalt 2023
6.1 Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
6.2 Beschluss zur Finanzplanung zum Haushalt 2023
7 Dorferneuerung Aham - Dorfladen - Antrag einfache Dorferneuerung
8 Kommunalunternehmen Aham Wirtschaftsplan 2023
9 Spendennachweis 2022
10 Ständer für Veranstaltungswerbungen
11 Informationen
12 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 10.07.2023, Nr. 2023/06, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Errichtung einer Mehrfachgarage mit Lagerräumen - OT Loizenkirchen, Nähe Klostersteig - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB. 

Die Ausweisung des Baugebietes „Loizenkirchen Nord“ ändert an der Beurteilung des bauplanungsrechtlichen Bereichs (Außenbereich) nichts, da für diese Beurteilung stets die tatsächliche Bebauung zu berücksichtigen ist. Geplante bzw. genehmigte Vorhaben sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

Das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aham. Der betroffene Bereich wird als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt. Das beantragte Vorhaben widerspricht – nach Auffassung der Verwaltung – der Art der baulichen Nutzung innerhalb eines WAs, da es sich hierbei weder um ein zulässiges Gebäude nach § 4 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (-BauNVO-), noch um eine untergeordnete Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO, handelt. Das Vorhaben widerspricht somit der Darstellung des Flächennutzungsplans. Öffentliche Belange sind beeinträchtigt.

Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers ist nicht erforderlich. 
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in das Grundwasser (Versickerung); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Loizenkirchen gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Vorbescheid zu versagen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Errichtung einer Biogasanlage mit BHKW-Gebäude, Gärrestabtankplatz, Biomasselager und Fahrzeugwaage - Nähe Engkofen - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB vor. Das Vorhaben dient der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach Nummer 1, der (nach Kenntnis der Gemeinde) Tierhaltung betreibt. Der Anschluss der Anlage dient dem öffentlichen Versorgungsnetz. 

Weiter
  • steht das Vorhaben in einem räumlich-funktionellen Zusammenhang mit dem Betrieb (Hofstelle: Engkofen 1 & 1a),
  • stammt die Biomasse laut Angaben in den Antragsunterlagen überwiegend aus dem Betrieb und einem nahe gelegenen Betrieb (Oberhausenthal 1, Aham), der selbst (nach Kenntnis der Gemeinde) Tierhaltung betreibt,
  • wird für die Hofstelle nur eine Anlage betrieben und
  • wird die laut den Angaben in den Antragsunterlagen die gesetzlich zulässige Kapazität der Anlage nicht überschritten.

Seitens der Gemeinde stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.

Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers (Gärreste, o. Ä.) erfolgt über die Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt laut Vorhabenbeschreibung:
    • Dachflächen (BHKW-Gebäude, Fermenter, Gärrestlager 1, Pumpkeller sowie die „befestigten Flächen neu“): über Grasnarbe sowie angrenzende wasserdurchlässige Flächen dezentral
    • Abtankfläche, Biomasselager und Feststoffdosierers: über Auffangbehälter in Gärrestelager; nachfolgend Ausbringung mit Gärreste auf landwirtschaftliche Flächen.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Abbruch des bestehenden Hauses und Errichtung eines Ersatzwohnhauses + Garage - Stegmühle 1 - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt nach Kenntnis der Gemeinde keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vor. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Für das Vorhaben liegt nach Ansicht der Gemeinde eine Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB vor, weshalb dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass es der Darstellung im Flächennutzungsplan oder des Landschaftsplanes widerspricht, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Die Beurteilung des Vorliegens der Teilprivilegierung obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Seitens der Gemeinde stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.

Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist laut Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere Vils durch den bestehenden Anschluss an dessen öffentliche Wasserversorgungseinrichtung gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über eine Kleinkläranlage.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Loizenkirchen gesichert. 
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Baugebiet "Loizenkirchen Nord" - Straßennamenbezeichnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Zu diesem TOP sind keine weiteren neuen Vorschläge seit der letzten Gemeinderatssitzung eingegangen. Der Vorsitzende schlägt seine beiden Favoriten zur Straßennamenbezeichnung vor. 

  • Am Hirtenberg
  • Kastanienweg

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit und ist mit beiden Vorschlägen einverstanden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Bezeichnung des Straßennamens auf „Am Hirtenberg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4. Straßensanierungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 4
zum Seitenanfang

4.1. Straßensanierung - Gemeindeverbindungsstraße nach Holzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Eingang einer Anfrage, ob die Gemeindeverbindungsstraße von der Staatsstraße St 2083 (zwischen Engkofen und Witzeldorf) in Richtung Holzen saniert werden kann. Diese ist durch die zunehmende Befahrung mit Lkws (z. B. Kiestransporte) in einem schlechten Zustand.

Gemeinsam mit der Firma BABIC wurden die Gegebenheiten vor Ort besichtigt. Die Firma BABIC unterbreitet ein Angebot über eine doppelte Oberflächenbehandlung der Straße auf einer Länge von 500 m.

Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto 46.050,62 €.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot Nr. AN23-0648 der Firma BABIC im Jahr 2024 vom 31.08.2023 zur doppelten Oberflächenbehandlung der Gemeindeverbindungsstraße Engkofen – Holzen zu einem Angebotspreis von brutto 46.050,62 € anzunehmen und beauftragt und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister und die Verwaltung mit der Auftragsvergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Straßensanierung - Nähe Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass man im Zuge der Baumaßnahme „Einmündung & Gehweg Eichenstraße / Hauptstraße“ festgestellt hat, dass es sinnvoll wäre, den Bereich entlang der Hauptstraße (vor Hauptstraße 46, 48, 50) zu asphaltieren.

Der Gemeinde liegen folgende Angebote vor:

  • Firma Eichinger Kabeltechnik GmbH:   32.162,80 € (brutto), ggf. abzgl. Einsparung 3.647,90 €
           28.514,90 € (brutto, inkl. Einsparung)

Vermerk der Verwaltung: Das Angebot der Firma Eichinger umfasst mehrere Alternativen; für den 
Angebotsvergleich wird daher die Ausführung „Asphalt bis 15 cm Stärke“ verwendet!

  • Firma STRABAG AG, Direktion Bayern Nord, Bereich Straubing:   24.012,30 € (brutto)



Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Firma STRABAG zu einem Angebotspreis von brutto 24.012,30 € anzunehmen und beauftragt den 1. Bürgermeister und die Verwaltung mit der Auftragsvergabe, vorbehaltlich dessen, dass eine Vorprüfung, ob ein Pflasterung nicht noch wirtschaftlicher wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 50 & Änderung / Ergänzung Einbeziehungssatzung Panzing II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. 

Der Markt Gangkofen plant die Änderung bzw. Ergänzung des Allgemeinen Wohngebiets Heiligenstädter Feld – Panzing II. Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan des Marktes Gangkofen mit Deckblatt Nr. 50 geändert. 

Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 19.09.2023 gegeben. Es ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/06. Sitzung Gemeinderat Aham 10.07.2023 ö 6.3
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 6.1

Protokoll / Bekanntgaben

Anhand der im Ratsinformationssystem bereitgestellten Unterlagen (Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Finanzplanung), erläutert der Geschäftsleiter, Klaus Hoffmeister, die wesentlichen Grundlagen der Haushaltssatzung und der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023.

Weiterhin wird auf wesentliche Investitionen und die geplante Finanzierung in den Finanzplanungsjahren eingegangen. Es werden die aktuellen und zukünftigen Maßnahmen im Gebiet der Gemeinde Aham erläutert. Auf die in Anlage beigefügten Unterlagen wird ausdrücklich Bezug genommen.

Konkrete Fragen zur zukünftigen Entwicklung werden auf Basis der Finanzplanung beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der nachstehenden

Haushaltssatzung
der Gemeinde Aham

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die 
Gemeinde Aham folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf
3.774.000 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf
3.520.000 Euro
festgesetzt. 

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf
 3.147.000 Euro
festgesetzt.





§ 4
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)        400 %
2. Grundsteuer B (übrige Grundstücke)        400 %
3. Gewerbesteuer         350 %

§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 
940.000 Euro 
festgesetzt. 

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft. 

Gemeinde Aham
Gerzen, 05.09.2023




Jens Herrnreiter 
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.2. Beschluss zur Finanzplanung zum Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/06. Sitzung Gemeinderat Aham 10.07.2023 ö 6.4
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 6.2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter und Klaus Hoffmeister stellen die geplanten Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung vor; die Finanzplanung wird erläutert. Die Finanzplanung der Gemeinde Aham – 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten, 2. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Aufgabenbereiche und die Einzelpläne für das Haushaltsjahr 2023 mit der Finanzplanung bis 2026 – wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Auf diese wird explizit Bezug genommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Dorferneuerung Aham - Dorfladen - Antrag einfache Dorferneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach langwierigen Absprachen zwischen der Regierung von Niederbayern (Städtebauförderung), Landratsamt Landshut (Leader) und dem Amt für ländliche Entwicklung (Dorferneuerung), konnte nun ein Weg geebnet werden, wie der Dorfladen gefördert werden kann. 


Grundsätzlich ist im Gemeindegebiet der Gemeinde Aham die Städtebauförderung zuständig. Da jedoch die Städtebauförderung keine Förderung für Dorfläden anbietet, wurde eine Möglichkeit gesucht, die Förderung durch die Dorferneuerung des Amtes für ländliche Entwicklung laufen zu lassen. 

Damit das möglich ist, wurde einvernehmlich mit der Regierung von Niederbayern vereinbart, dass der Bereich wo der Dorfladen entstehen soll (siehe Lageplan RIS), aus dem Städtebauförderungsprogramm entfernt wird, wodurch eine Förderung seitens des Amtes für ländliche Entwicklung wieder relevant wird. 

In einer persönlichen Besprechung am 27.07.2023 zwischen Herrn Reif (Ableitungsleiter Fachliche Dienste Amt für ländliche Entwicklung, Herrn Hoffmeister (Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen) und 1. Bürgermeister Herrn Herrnreiter wurde vereinbart, dass ein Antrag auf einfache Dorferneuerung zum Zweck der Nahversorgung gestellt werden kann. 

Die Antragstellung für eine einfache Dorferneuerung erfolgt formlos mit Lageplan, Gemeinderatsbeschluss und kurzer Beschreibung des Hauptzweckes. 

Hauptzweck des Dorfladens stellt die Sicherung der Nahversorgung der Gemeinde Aham und den umliegenden Weilern dar. Aktuell erfolgt die Nahversorgung durch das kleine privat betriebene Lebensmittelgeschäft nah & gut Huber. Da die Inhaberin jedoch aus persönlichen Gründen das Lebensmittelgeschäft nicht mehr weiterführen kann und der Laden für die Übernahme eines Dritten ungeeignet ist (Verkaufsraum zu klein) wurde der Neubau eines Dorfladens ins Auge gefasst. 
Seitens der Bevölkerung der Gemeinde Aham wird ein neuer Nahversorgungsladen befürwortet und gewünscht. 

Der Dorfladen wird mit eine, integriertes Café geplant, welches das Gemeinschaftsleben der Gemeinde Aham ebenso fördern soll. 


Laut aktueller Schätzung wird für den Dorfladen mit Gesamtkosten in Höhe von 600.000 Euro gerechnet. 
Seitens des Amtes für ländliche Entwicklung können höchstens 300.000 Euro Fördermittel bereitgestellt werden, was bei den aktuellen Schätzungen 50% betragen würde. 

Wie hoch die Förderung am Ende ausfällt wird erst mit dem Förderbescheiden festgelegt. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt einen Antrag auf einfache Dorferneuerung an das Amt für ländliche Entwicklung über die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Kommunalunternehmen Aham Wirtschaftsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmen Aham hat in der Sitzung vom 21.07.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen. 

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter stellt dem Gemeinderat den Wirtschaftsplan 2023 und den Finanzplan für die Jahre 2023 – 2028 des Kommunalunternehmen Aham vor. 

Im Erfolgsplan für das Jahr 2023 wird mit einem Jahresergebnis von 217.500 Euro gerechnet. 
Ein Finanzplan wurde seitens dem Kommunalunternehmen Aham in Absprache mit der Gemeinde Aham nicht erstellt. 

Der Wirtschaftsplan wurde bereits am 17.08.2023, seitens der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Landshut übermittelt.

zum Seitenanfang

9. Spendennachweis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 9

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert, dass alle Spenden, die an kommunale Einrichtungen der Gemeinde Aham eingehen, akribisch erfasst und jährlich vom Gemeinderat mittels Beschlussfassung angenommen werden müssen. Anschließend verliest Bürgermeister Herrnreiter die Spenden von 2022. Die Auflistung ist im Ratsinformationssystem hinterlegt; auf diese wird explizit Bezug genommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Spenden lt. beiliegender Liste anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Ständer für Veranstaltungswerbungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 10

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert dem Gemeinderat die Überlegungen, an fünf Stellen in Aham/Loizenkirchen Werbesysteme auszustellen, um den Ortsvereinen die Bewerbung von Veranstaltungen zu ermöglichen. Derzeit werden Veranstaltungen der Ortsvereine mittels Werbebanner beworben, die an Bauzäunen befestigt werden. Um hier das Ortsbild zu wahren, sollen nunmehr Werbesysteme aufgestellt werden.

Grundsätzlich ist bei der Errichtung dieser Systeme nachfolgendes zu beachten:

  • Es ist die Zustimmung der Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Werbeständer errichtet werden sollen, einzuholen.

  • Die Werbeständer bedürfen einer Baugenehmigung, da diese nicht unter die verfahrensfreien Werbeanlagen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO fallen. Die Standorte der Werbeständer sollten im Vorfeld mit dem Landkreis Landshut sowie dem Staatlichen Bauamt abgestimmt werden, da diese entlang von Kreis- bzw. Staatsstraßen errichtet werden sollen. Seitens des Landkreises bzw. des Staatlichen Bauamts könnten Bedenken bzw. Einwände vorgetragen werden, die sich auf die Ablenkung von Fahrzeugführern beziehen.

  • Um die zulässige Plakatierung zu regeln, sollte die Gemeinde Aham eine Plakatierungsverordnung erlassen. 

Der Gemeinderat ist der Idee gegenüber positiv eingestellt. Mit der Planung hierzu soll fortgefahren werden.

zum Seitenanfang

11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 11

Sachverhalt

Seniorennachmittag:
Der Seniorennachmittag findet statt am 07.10.2023.

zum Seitenanfang

12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/07. Sitzung Gemeinderat Aham 04.09.2023 ö 12

Sachverhalt

Baugebietserschließung Am Hirtaberg:
Diese kann vor. in 2023 zum Abschluss gebracht werden. Ein erster Verkauf von Baugrundstücken kann vor. noch in 2023 erfolgen.

Ausfahrt Lerchenhofhalle – Dreifaltigkeitsstraße, St 2083:
Hier wird im Zuge des Straßenbaus der Staatsstraße ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.

Datenstand vom 07.11.2023 12:32 Uhr