Datum: 06.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 04.09 2023 Nr. 2023/07, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau eines Austragshauses mit Garage - Nähe Berghofen - Antrag auf Vorbescheid
2.2 Errichtung offener Carport mit Anschluss an das Wohnhaus und Neubau Doppelstabmattenzaun, h 160 cm - OT Loizenkirchen, Schulgassl 2 - Antrag auf Isolierte Befreiung
2.3 Erweiterung einer bestehenden Überdachung und Carporterrichtung - Vilstalstraße 73 - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Wohnhausneubau mit Stellplätzen - Am Erlinger Bach 1 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Straßenbestandsverzeichnis - teilweise Entwidmung Petzenberg - Radlkofner Holzstraße
4 Beteiligung an Bauleitplanverfahren
4.1 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 64 & Aufstellung einer Einbeziehungssatzung
4.2 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 62 & Änderung bzw. Ergänzung einer Innenbereichssatzung
5 Photovoltaikanlage Lerchenhofhalle - Ablauf Mietvertrag
6 Sonderförderprogramm BOS-Digitalfunk Meldeempfänger und Sirenensteuergeräte Zuwendugsantrag
7 Zuschussantrag Beschaffung Ersatzfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Loizenkirchen
8 Haushalt 2023 - Erneute Beschlussfassung der Haushaltssatzung (redaktioneller Fehler)
9 Zweckverband Kinderbildung und -betreuung Aham - Gerzen - Schalkham Abberufung eines Mitglieds
10 Mittagsbetreuung der Grundschule Aham
10.1 Schuljahr 2023/2024 Beantragung der Mittagsbetreuung
10.2 Schuljahr 2022/2023 Verwendungsnachweis der Mittagsbetreuung
11 Antrag des SV Aham zur Parkplatzgestaltung
12 Informationen
13 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 04.09 2023 Nr. 2023/07, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Gemeinderatsmitglied Frey weist darauf hin, dass bei TOP 3 der Namensvorschlag „Am Hirtaberg“ heißt und  nicht „Am Hirtenberg“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö 2
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2.1. Neubau eines Austragshauses mit Garage - Nähe Berghofen - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aham. Der betroffene Bereich wird als „Landwirtschaft“ dargestellt. Das beantragte Vorhaben widerspricht der Art der baulichen Nutzung. Das Vorhaben widerspricht somit der Darstellung des Flächennutzungsplans. Zudem lässt das Vorhaben eine Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten. Öffentliche Belange sind somit beeinträchtigt. 

Erschließung:
  • Es führt ein öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg bis auf Höhe des Grundstücks. Die Auffahrt auf dieses von der öffentlichen Verkehrsfläche aus, ist möglich. Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den möglichen Anschluss an die Gemeinschaftsanlage Berghofen gesichert; die Stellungnahme der Brunnengemeinschaft Berghofen liegt vor.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt durch eine Kleinkläranlage.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in eine Zisterne mit nachfolgender Einleitung in das Grundwasser (Versickerung); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert. 
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinne besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung offener Carport mit Anschluss an das Wohnhaus und Neubau Doppelstabmattenzaun, h 160 cm - OT Loizenkirchen, Schulgassl 2 - Antrag auf Isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Aufeld“ zur Information vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines offenen Carports mit Anschluss an das Wohnhaus und den Neubau eines Doppelstabmattenzaunes (h 160 cm). Der Antragsteller beantragt die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen (Carport) und die Abweichung der Art und Höhe der festgesetzten Einfriedung (Doppelstabmattenzaun).

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. 


1. Bürgermeister Herrnreiter erteilte daher das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen seiner eigenen Befugnisse gemäß der Geschäftsordnung und gab dem vorliegenden Antrag statt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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2.3. Erweiterung einer bestehenden Überdachung und Carporterrichtung - Vilstalstraße 73 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 34 BauGB. 

Das Vorhaben ist zulässig, wenn sich dieses nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

  • Art der baulichen Nutzung:
Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet („MI“ - § 6 Baunutzungsverordnung). Das Vorhaben sieht die Erweiterung einer bestehenden Überdachung und Carporterrichtung vor. Hier sollen die Fahrzeuge der Bewohner untergebracht werden. Das Vorhaben dient somit indirekt dem Wohnen und ist im Mischgebiet zulässig. Das Vorhaben fügt sich somit nach Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. 

  • Maß der baulichen Nutzung:
Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Höhe des Gebäudes am bestehenden Wohnhaus = 4,75 m, Höhe des Gebäudes zur Staatsstraße hin = 4,40 m / 2,30 m) fügt sich das Vorhaben ein. Die Höhe orientiert sich am bestehenden Tankstellendach.

  • Überbaute Grundstücksfläche:
Das Grundstück weist eine Grundstücksfläche von 4.591 m² auf. Als Orientierungswert sieht § 17 der Baunutzungsverordnung eine Wert von 0,6 bei Mischgebieten vor. Es ergibt sich somit eine möglich überbaubare Grundstücksfläche von 2.754,60 m² (= 4.591 m² x 0,6). Aktuell liegt eine überbaute und befestigte Fläche von ca. 3.014 m² vor. 

Die zulässige Grundfläche darf u. a. durch Garagen, Stellflächen mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen bis zu 50 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einem Wert von 0,8. Vorliegend sich eine maximal zulässige, überbaubare Grundstücksfläche von 3.672,80 m² (= 4.591 m² x 0,8; 0,8 da: 0,6 x 50 % = 0,3 -> 0,6 + 0,3 = 0,9 > 0,8, somit 0,8).

Das Vorhaben fügt sich auch hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche ein.

Des Weiteren müssen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sein und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden vorliegend gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist nicht erforderlich.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt über die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in eine Regenwasserleitung und nachfolgend in den Erlinger Bach; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.4. Wohnhausneubau mit Stellplätzen - Am Erlinger Bach 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aham Am Erlinger Bach“.

Die Bauherren beantragen nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um ihr Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 2.3.1 – Wandhöhe:
    Die Bauherren planen ein Wohnhaus mit EG und einem Dachgeschoss. Gemäß Ziffer 2.3.1 ist bei diesem Bautyp (A) eine Wandhöhe von max. 4,50 m zulässig. 

    Die Bauherren erreichen mit dem geplanten Wohnhaus jedoch eine Höhe von 5,04 m, somit um 0,54 m höher, als zulässig. Der Antrag auf Befreiung wird dahingehend begründet, dass bei einer relativ geringen Grundfläche des Hauses durch den Kniestock von 1,30 m eine höhere Wohnfläche im Dachgeschoss erzeugt wird, um die räumlichen Bedürfnisse der Familie zu erfüllen. Die geringe Grundfläche führe zu geringeren Kosten bei der Bauwerksgründung und berücksichtigt auch ökologische Aspekte, da bei der versiegelten Fläche gespart wird.

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.

In einem ähnlich gelegenen Fall wurde die Befreiung der Festsetzung „Wandhöhe“ um 0,49 m genehmigt. In diesem Fall erreichte das Wohnhaus eine Gesamthöhe von 6,49 m. 


Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit der Anschlussnahme an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils (Bauwasserstich vorhanden) gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
  • Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt durch die gepufferte Einleitung in den Erlinger Bach; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Aham Am Erlinger Bach“, hinsichtlich der

  • Überschreitung der Wandhöhe (Ziffer 2.3.1 – Bautyp A) um 0,54 m,

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Straßenbestandsverzeichnis - teilweise Entwidmung Petzenberg - Radlkofner Holzstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Petzenberg – Radlkofner Holzstraße“, Fl. Nr. 1594/2, Gemarkung Neuhausen, mit einer Gesamtlänge von 1,350 Kilometer ist in der Natur auf einer Länge von 0,884 Kilometer tatsächlich nicht mehr vorhanden. Er hat auf dieser Teilfläche jegliche Verkehrsbedeutung verloren. 

Die Lage sowie der Verlauf der Teilfläche wurden dem Gemeinderat über ein Luftbild dargestellt, welches vorab über das RIS zur Verfügung gestellt wurde.

Im Zusammenhang mit einem Bauleitplanverfahren soll die rechtliche Wegeführung der tatsächlichen Wegeführung angepasst werden. Hierfür soll ein Grundstückstausch erfolgen. Mit den vom Grundstückstausch betroffenen Parteien konnte bereits eine Einigung erzielt werden. 

Nach erfolgter Anhörung aller an die Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges angrenzenden Grundstückseigentümer wurde von niemandem Einwände gegen eine teilweise Einziehung vorgebracht.

Die Einziehung bedarf der Beschlussfassung des Gemeinderats. Dieser Gemeinderatsbeschluss ist sodann für drei Monate bekannt zu geben und öffentlich auszulegen. Innerhalb dieser Frist können Einwendungen Dritter vorgebracht werden. Im Anschluss an diese Auslegung kann die Einziehung angeordnet werden.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Teilstrecke von 0,884 Kilometer des öffentlichen Feld- und Waldweges „Petzenberg – Radlkofner Holzstraße“, Fl. Nr. 1594/2, Gemarkung, gemessen ab dem Anfangspunkt der Wegefläche (= Gemeindestraße Haag – Alram) einzuziehen. Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Beteiligung an Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 4
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4.1. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 64 & Aufstellung einer Einbeziehungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 4.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. Die Gemeinde Aham wurde bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung beteiligt. Der Gemeinderat hat beschlossen, keine Einwendungen zur Vorentwurfsplanung zu erheben.

Der Markt Gangkofen beteiligt die Gemeinde Aham nunmehr im Zuge der förmlichen Beteiligung. Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.10.2023 gegeben. Aufgrund der vorgelegten Entwurfsplanungen ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

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4.2. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 62 & Änderung bzw. Ergänzung einer Innenbereichssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 4.2

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. Die Gemeinde Aham wurde bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung beteiligt. Der Gemeinderat hat beschlossen, keine Einwendungen zur Vorentwurfsplanung zu erheben.

Der Markt Gangkofen beteiligt die Gemeinde Aham nunmehr im Zuge der förmlichen Beteiligung. Der Gemeinde Aham wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.10.2023 gegeben. Aufgrund der vorgelegten Entwurfsplanungen ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

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5. Photovoltaikanlage Lerchenhofhalle - Ablauf Mietvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Ablauf des Mietvertrages des Bürgersolarkraftwerkes auf der Lerchenhofhalle. 

Das Bürgersolarkraftwerk wurde 2003 errichtet und ist ein Zusammenschluss mehrerer eigenständiger privater Einzelanlagen, bei denen jeder Beteiligte sein eigener Unternehmer bleibt. Zehn Familien haben sich damals in das Projekt eingekauft. Der Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Aham und der SoLaR Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft für Solaranlagen mbH aus Furth läuft zum Jahresende aus. 

Nach Ablauf der 20 Betriebskalenderjahre hat die Gemeinde Aham laut Gestattungsvertrag die Option auf den Erwerb der Solarkraftwerke zum Nettopreis von 250 Euro je 1 kWp elektrischer Leistung. 
Hierzu hat bereits am 19.10.2023 eine Versammlung mit den aktuellen Eigentümern stattgefunden. In dieser Versammlung wurde einstimmig beschlossen, dass die Eigentümer die Solarmodule an die Gemeinde zum oben genannten Preis abgeben würden. 

Auch die Verwaltung hat diesbezüglich bereits im Vorfeld Kontakt mit dem Geschäftsführer der SoLaR mbH aufgenommen um die erforderlichen Punkte zu klären. Auch laut dem Geschäftsführer, Herrn Fahle, könnte die Gemeinde das Bürgersolarkraftwerk übernehmen. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt 1. Bürgermeister Herrnreiter zu beauftragen sich um die Übernahme des Bürgersolarkraftwerks für die Eigennutzung der Gemeinde Aham zu kümmern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Sonderförderprogramm BOS-Digitalfunk Meldeempfänger und Sirenensteuergeräte Zuwendugsantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

Die Gemeinden und die Landkreise Landshut, Dingolfing-Landau und Kelheim sowie sie Stadt Landshut müssen gemeinsam für die Bereitstellung der Endgeräte sorgen. 

Bereits im Jahr 2019 wurde die benötigte Anzahl an geplanten Meldeempfängern und Sirenensteuergeräten abgefragt.

Die Gemeinde Aham hat 0 Meldeempfänger und 2 Sirenensteuergeräte gemeldet. Diese Anzahl an Meldeempfänger werden mit 80 %, jedoch max. 680 Euro je Gerät und die Sirenensteuergeräte mit 80 %, jedoch max. 2.181 Euro je Gerät bezuschusst. Alle weiteren Meldeempfänger kosten ca. 850 Euro und die Sirenensteuergeräte ca. 4.000 Euro. Diese werden nicht mehr bezuschusst.

Nach telefonischer Abfrage im August 2023 werden für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Aham 2 Meldeempfänger und 2 Sirenensteuergeräte gebraucht. 

Der Zuwendungsantrag nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk wurde demnach für 2 Meldeempfänger und 2 Sirenensteuergeräte gestellt. Werden die 2 Meldeempfänger, die im Jahr 2019 nicht gemeldet wurden, nicht bezuschusst, so können die Geräte ohne Zuschuss zu einem Gesamtkaufpreis von ca. 1.700 Euro beschaffen werden; eine Abnahmepflicht besteht nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die 2 Meldeempfänger, die im Jahr 2019 nicht gemeldet wurden, zum Gesamtkaufpreis von ca. 1.700 Euro auch ohne Zuschuss zu kaufen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Zuschussantrag Beschaffung Ersatzfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Loizenkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert den Gemeinderat über den eingereichten Zuschussantrag vom 25.09.2023 bezüglich einer finanziellen Unterstützung zum Austausch des Mehrzweckfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Loizenkirchen.

Das auszutauschende Fahrzeug ist Baujahr 1988 und wurde im Jahre 2000 von der FFW Loizenkirchen gekauft. 

Der Austausch des Fahrzeugs ist dringend nötig, da 
  • es über keine aktuelle Sicherheitsausstattung wie z. B. Airbag, ABS und aktuelle Gurte auf den hinteren Sitzplätzen verfügt,
  • massive Rostbildung im Unterbodenbereich erkennbar ist,
  • der TÜV und Kundendienst im September 2023 fällig ist und dieser vermutlich nicht mehr erteilt wird, 
  • das Getriebe bei den Schaltvorgängen massive Probleme macht, was einen sich anbahnenden Getriebeschaden befürchten lässt.

Die geplante Anschaffung eines neuen Fahrzeugs liegt bei ca. 25.000,00 €. Die Freiwillige Feuerwehr Loizenkirchen bittet um finanzielle Unterstützung für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges in Höhe von 15.000,00 € von der Gemeinde Aham. 

Der Gemeinderat diskutiert die Angelegenheit. 

1. Bürgermeister Herrnreiter bringt an, dass die Angelegenheit bereits bei Errichtung des neuen Feuerwehrhauses bekannt war, die Feuerwehr Loizenkirchen schon einiges an finanzieller Förderung erhalten hat und vereinbart war, dass weitere Anschaffungen selbst finanziert werden. 
Gemeinderatsmitglied Martin Nadler führt an, dass es sich seiner Meinung nach um einen normalen Förderantrag eines Vereins handelt und es aus rein wirtschaftlicher Sicht Sinn macht, den Verein hierbei finanziell zu unterstützen, da eine Rückzahlung der Förderung – sollte ein Stellplatz nicht mehr belegt sei – höher ausfallen sollte, als ein Zuschuss von 15.000,00 €. 
Auch wenn sie dem Vorsitzenden zustimmen, dass eine andere Vereinbarung getroffen wurde, unterstützen einige Gemeinderatsmitglieder die Ansicht von Gemeinderatsmitglied Nadler.
Es wird auch angemerkt, dass die Feuerwehr eine wichtige Rolle im Gemeindeleben spielt und sich bei allen Festen rege beteiligt und unterstützt. Dies sollte auch gewürdigt werden. Man diskutiert, ob die Gemeinde nicht zu Gänze auf die Zuschussforderung von 15.000,00 € eingehe, sondern eine geringere Summe auch ausreichend wäre. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Loizenkirchen den Zuschuss zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs in Höhe von 15.000,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Loizenkirchen den Zuschuss zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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8. Haushalt 2023 - Erneute Beschlussfassung der Haushaltssatzung (redaktioneller Fehler)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 8

Protokoll / Bekanntgaben

Mit Bescheid vom 17.10.2023 sprach die Rechtsaufsicht des Landratsam Landshut eine vorbehaltliche Genehmigung (siehe RIS) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 aus. 

Die Genehmigung wird jedoch nur rechtswirksam, wenn der redaktionelle Fehler in der Haushaltssatzung (von der Sitzung am 04.09.2023) ausgebessert wird und die Satzung in korrigierter Form durch den Gemeinderat erneut beschlossen wird. 

Der redaktionelle Fehler bestand in den Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes. In der Satzung (von der Sitzung am 04.09.2023) wurde ein Gesamtbetrag von 3.520.000 Euro angegeben. Jedoch beträgt der geplante Gesamtbetrag laut CIP (Programm) nur 2.718.000 Euro. 
Dieser Fehler wurde nun ausgebessert und die Haushaltssatzung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Zahlenteil hatte bereit die richtigen Werte eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der korrigierten Haushaltssatzung:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Zweckverband Kinderbildung und -betreuung Aham - Gerzen - Schalkham Abberufung eines Mitglieds

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 9

Protokoll / Bekanntgaben

Die aus der Gemeinde Aham kommenden Kinderzahlen im Zweckverband Kinderbildung und –betreuung Aham – Gerzen – Schalkham lagen zum Stichtag 01.10.2023 unter 60, so dass die Besetzung der Zweckverbandsversammlung entsprechend korrigiert werden muss. 


Ein Mitglied der Zweckverbandsversammlung aus der Gemeinde Aham muss abberufen werden. 

1. Bürgermeister Herrnreiter und Gemeinderätin Ehrenhofer-Zettler äußern die Vermutung, dass die Zahlen nicht korrekt sind, da sie der Meinung seien, dass derzeit 60 Kinder im Zweckverband seien. 
Der Vorsitzende möchte dies mit dem Personalamt vor Abstimmung klären und bittet den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Mittagsbetreuung der Grundschule Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 10
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10.1. Schuljahr 2023/2024 Beantragung der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 10.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Antrag für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham für das Schuljahr 2023/2024 wurden mit Schriftstück vom 15.06.2023 über das staatliche Schulamt Landshut bei der Regierung von Niederbayern eingereicht. 

Zum Schuljahr 2023/2024 wird, auf Basis der gemeldeten Kinderzahlen, eine Gruppe der regulären Mittagsbetreuung (bis etwa 14:00 Uhr) beantragt. Die Gruppe besteht aus 15 Schülern (15 Zählschüler).

Für eine Gruppe Mittagsbetreuung werden mindestens 12 Schüler benötigt, womit zwei Gruppen Mittagsbetreuung gebildet werden kann. 

Für das Schuljahr 2023/2024 wird für die reguläre Mittagsgruppenbetreuung eine Förderung in Höhe von 4.200,00 Euro beantragt. 

Ein Bewilligungsbescheid liegt dem Schulverband bis dato noch nicht vor.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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10.2. Schuljahr 2022/2023 Verwendungsnachweis der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö beschließend 10.2

Protokoll / Bekanntgaben

Für den Bereich der Grundschule Aham wurde eine Gruppe der regulären Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr beantragt. Die staatliche Förderung beträgt in der Mittagsbetreuung 3.323,00 Euro je Gruppe und Schuljahr. Zum Mai 2022 waren 15 Kinder verbindlich angemeldet, was einer Gruppe entspricht. Zum Stichtag 01.10.2022 besuchten tatsächlich 13 Kinder die Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham. 

Die Betreuungszeit findet von Montag bis Freitag zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr statt. 7 Kinder besuchten die Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr, die restlichen 6 Schüler/innen wurden bis 14:30 Uhr betreut. Es wird eine Hausaufgabenbetreuung und die Möglichkeit zum Mittagessen angeboten. Die Kinder werden insgesamt von vier Kräften betreut. 

Der Fördersatz für die Mittagsbetreuung bis 14:30 Uhr beträgt 3.323,00 Euro. Die Zuwendungen sind im Haushalt für das Haushaltsjahr 2022/2023 berücksichtigt. Mit Bescheid vom 16.11.2022 wurden die beantragten Gruppen der regulären Mittagsbetreuung bis 14:30 Uhr genehmigt. 

Weiterhin wurde mit Schriftstück vom 25.08.2023 der Verwendungsnachweis für das Schuljahr 2022/2023 eingereicht. Im Schuljahr 2022/2023 bestand eine Gruppe der Mittagsbetreuung bis 14:30 Uhr. Die Sachkosten betrugen 2.923,96 Euro, die Personalkosten 57.266,22 Euro. Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von 9.393,00 Euro gegenüber. Diese setzen sich aus der staatlichen Förderung und den Elternbeiträgen zusammen. 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu Kenntnis. 

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11. Antrag des SV Aham zur Parkplatzgestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö 11

Protokoll / Bekanntgaben

Dem Gemeinderat wurde das Schreiben des SV Aham vorab im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit ausführlich. 

Die Gemeinde möchte sich an den Materialkosten beteiligen und die Hilfe vom Bauhof zur Verfügung stellen. Eine mögliche Fördermöglichkeit für behinderten gerechte Parkplätze wird geprüft, sowie die Sinnhaftigkeit einer E-Ladestation beim Vereinsheim und einer damit verbundenen Verlegung eines Leerkabels.
Nach Einschätzung des Vorsitzenden ist eine Umsetzung des Vorhabens im Jahr 2024 aufgrund Kapazitätsgründe im Haushalt und beim Bauhof fraglich, wahrscheinlich sei dies erst 2025 möglich.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt sich an dem Vorhaben des SV Aham mit Übernahme der Materialkosten und der Unterstützung des Bauhofs zu beteiligen. Darüber hinaus soll eine Fördermöglichkeit zwecks behinderten gerechter Parkplätze geprüft werden, sowie eine mögliche Errichtung einer E-Ladestation.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö 12

Protokoll / Bekanntgaben

Geplante Baumaßnahme des Landkreises Landshut – Deckenerneuerung LA 44:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Mitteilung des Landkreises Landshut, dass im Frühjahr bzw. Sommer 2024 die Deckenerneuerung der LA 44 ab der Einmündung Vilstalstraße / Hauptstraße bis Winzersdorf erfolgen soll. Es wird um Mitteilung gebeten, ob Verlegungen oder Änderungen der Versorgungsleitungen (hier Kanal) notwendig sind. Nachträgliche Aufbrüche der Fahrbahn und Verlegungen werden durch das Landratsamt nicht mehr gestattet.

Im Bereich der Hauptstraße liegen einige Kanalleitungen der Gemeinde, für die eine Kamerabefahrung erfolgen soll. Werden hier erforderliche Maßnahmen aufgedeckt, sollen diese durchgeführt werden.  

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2023/09. Sitzung Gemeinderat Aham 06.11.2023 ö 13

Protokoll / Bekanntgaben

- Keine -

Datenstand vom 05.12.2023 08:48 Uhr