Datum: 05.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 04.12.2023, Nr. 2023/10, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau einer Lagerhalle mit landwirtschaftlicher Werkstatt - Stidel 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Neubau eines Wohnhauses (Ersatzbau) mit Garage und Gewerbelagerhalle - Unterhausenthal 6 - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Verlängerung Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung - Nähe Wendeldorf - Antrag auf Verlängerung Abgrabungsgenehmigung
3 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Gemeinde Marklkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 23 & Aufstellung Bebauungsplan "SO Windkraftanlage Ziegelei Girnghuber"
4 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 61 & Änderung bzw. Ergänzung Innenbereichssatzung Reicheneibach
5 Zuschussantrag Betreuungsgruppe für pflegebedürftige Senioren
6 Förderantrag Treffpunkt e. V.
7 Informationen
7.1 Informationen - Zwischenbericht ehem. Hausmülldeponie Steinberg / Haager Winkel
8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 04.12.2023, Nr. 2023/10, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö 2
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2.1. Neubau einer Lagerhalle mit landwirtschaftlicher Werkstatt - Stidel 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt – das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.


Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist nicht erforderlich.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Des Weiteren beantragen die Bauherren die Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 Bayerische Bauordnung, da beim geplanten Gebäude die gesetzlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Die Abstandsflächen sind nicht im Prüfungsumfang der Gemeinde, weshalb diese Ausführung lediglich informativen Charakter hat.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Wohnhauses (Ersatzbau) mit Garage und Gewerbelagerhalle - Unterhausenthal 6 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vorausgeschickt wird, dass das Gemeinderatsmitglied Albert Brandl aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen darf (Art. 49 GO i. V. m. Art. 20 BayVwVfG).

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das Vorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Mit Bescheid vom 23.10.2023 stellte das Landratsamt Landshut, Untere Bauaufsichtsbehörde, die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens fest.


Für das gegenständliche, beantragte Vorhaben liegt nach Kenntnis der Gemeinde keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vor, weshalb es sich um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB handelt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aham. Der betroffene Bereich wird als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Vorhaben widerspricht somit der Darstellung des Flächennutzungsplans. Öffentliche Belange sind somit beeinträchtigt.


Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des ZV Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über eine Kleinkläranlage.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände bzw. Einleitung in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung wurde im Zuge des Antrages auf Vorbescheid geprüft und ist gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.


Aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinne besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Verlängerung Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung - Nähe Wendeldorf - Antrag auf Verlängerung Abgrabungsgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Der bestehende Kiesabbau wurde mit Bescheid vom 25.10.1996 genehmigt und mit Bescheid vom 29.07.2010 verlängert. Demnach sind der Trockenabbau und dessen Wiederverfüllung einschließlich der Rekultivierung bis zum 31.12.2020 abzuschließen. Diese Fristen konnten jedoch aufgrund geringer Materialnachfrage in der Umgebung nicht eingehalten werden, weshalb nunmehr eine erneute Verlängerung beantragt wird.

Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt – nach Ansicht der Verwaltung – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB vor, da das Vorhaben wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.


Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser ist nicht erforderlich.
  • Die Löschwasserversorgung ist nicht erforderlich; Brandschutzmaßnahme für bauliche Gerätschaften hat der Betreiber eigenverantwortlich durchzuführen.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Gemeinde Marklkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 23 & Aufstellung Bebauungsplan "SO Windkraftanlage Ziegelei Girnghuber"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Marklkofen. Der Gemeinde Aham wurde bis zum 26.01.2024 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Vorentwurfsplanungen gegeben.

Im südlichen Bereich der Ziegelei Girnghuber (GIMA) ist die Errichtung einer Windkraftanlage geplant. Dies soll im Bereich der Umgehungsstraße (Staatsstraße St 2111 in Richtung Siglhof) errichtet werden.

Aufgrund der vorgelegten Vorentwurfsplanungen ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham. Die Gemeinde gab dahingehend keine Stellungnahme bis zum Fristablauf ab.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

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4. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 61 & Änderung bzw. Ergänzung Innenbereichssatzung Reicheneibach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. Der Gemeinde Aham wird bis zum 19.02.2024 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Vorentwurfsplanungen gegeben.

Aufgrund der vorgelegten Vorentwurfsplanungen ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme zu den vorgelegten Vorentwurfsplanungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Zuschussantrag Betreuungsgruppe für pflegebedürftige Senioren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö 5

Sachverhalt

In den Sitzungen 2023/05 sowie 2023/10 wurde der Tagesordnungspunkt bereits angeschnitten. In der Sitzung vom 04.12.2023 war Frau Schmid hierzu anwesend und informierte den Gemeinderat über die Herausforderungen der Angehörigen im Alltag sowie über das geplante Projekt im Allgemeinen. 

Frau Schmid wurde gebeten, einen offiziellen Bezuschussungsantrag einzureichen, dieser liegt inzwischen vor und wurde dem Gemeinderat vorab im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Antrag beläuft sich auf einen Zuschuss von insg. 3000,- Euro. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 3.000,- Euro zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Förderantrag Treffpunkt e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde vorab im Ratsinformationssystem das Schreiben des Treffpunkt e. V. zur Verfügung gestellt.

Der Verein bittet, diesem zwei Räume in dem von der Gemeinde Aham erworbenen VR-Bank-Gebäude, im Obergeschoss gegenüber der Bücherei, kostenfrei zur Verfügung zu stellen und die in die Jahre gekommenen Bodenbeläge in beiden Räumen auf Kosten der Gemeinde erneuern zu lassen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit ausführlich. 

Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler vertritt die Ansicht, dass sich der Verein angemessen an den Kosten für die Räume beteiligen solle, da dies bei anderen Vereinen auch erfolgt. Denkbar wäre z. B. die Durchführung bzw. Mithilfe von Vereinsmitglieder bei den Bodenverlegearbeiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Treffpunkt e. V. stattzugeben und diesem die zwei Räume im VR-Bank-Gebäude (Obergeschoss gegenüber der Bücherei) kostenfrei zur Verfügung zu stellen und die Bodenbeläge dieser beiden Räume auf Kosten der Gemeinde erneuern zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Es liegen keine allgemeinen Informationen vor.

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7.1. Informationen - Zwischenbericht ehem. Hausmülldeponie Steinberg / Haager Winkel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Eingang der Zwischenberichte der Detailuntersuchungen Steinberg / Haager Winkel. Die bfm.umwelt führte diese Detailuntersuchungen im Rahmen von Kleinrammbohrungen durch.

Ehem. Hausmülldeponie Steinberg:
Aus gutachterlicher Sicht kann im Ergebnis der Phase 1 (Detailuntersuchung im Rahmen von Kleinrammbohrungen) die abschließende Gefährdungsabschätzung durchgeführt und auf die Untersuchungsphase 2 verzichtet werden. Die Berichtslegung wurde bei der bfm.umwelt angefordert, um diese dem Landratsamt und den entsprechenden Fachstellen zur Stellungnahme vorzulegen.

Ehem. Hausmülldeponie Haager Winkel:
Aus gutachterlicher Sicht ist im Ergebnis der Phase 1 keine abschließende Gefährdungsabschätzung möglich. Es werden weitere Untersuchungen im Rahmen der Phase 2 empfohlen. Der Zwischenbericht wurde am 18.12.2023 dem Landratsamt zur Stellungnahme vorgelegt. 


Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö 8

Sachverhalt

Baugebiet Loizenkirchen Nord - Städtebaulicher Vertrag
 
 
Sitzung:
 
Beschluss:
 
Abstimmung
04.12.2023
 
Der Gemeinderat beschließt, den Erschließungsvertrag für das Baugebiet „Loizenkirchen Nord“ zwischen der Gemeinde Aham und dem Kommunalunternehmen Aham in der vorgelegten Fassung zu genehmigen und beauftragt und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister und die Verwaltung mit dessen Ausfertigung.
 
11 dafür / 0 dagegen

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/01. Sitzung Gemeinderat Aham 05.02.2024 ö 9

Sachverhalt

Sachstand Breitbandausbau:
Gemeinderatsmitglied Nadler Martin frägt den aktuellen Sachstand in Bezug auf den Breitbandausbau im Gemeindegebiet an. Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass die vom Ausbau betroffenen Grundstückseigentümer in den nächsten Wochen ein Anschreiben inkl. Gestattungsvertrag erhalten. Zudem wird über den Breitbandausbau mittels Bürgerinformationsveranstaltungen und die üblichen Medien informiert.

Datenstand vom 06.03.2024 09:15 Uhr