Datum: 04.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 05.02.2024, Nr. 2024/01, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Am Erlinger Bach 5 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Haushaltsplanung 2024 - Vorberatung
4 Geschäftsordnung Gemeinderat - Änderung der Bekanntmachungsformen
5 Informationen
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 05.02.2024, Nr. 2024/01, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham 04.03.2024 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham 04.03.2024 ö 2
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2.1. Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage - Am Erlinger Bach 5 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham 04.03.2024 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aham – Am Erlinger Bach“.

Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer A) 2.3.1 – zulässige Wandhöhe:
Das vorliegende Bauvorhaben umfasst ein Wohnhaus im „Bautyp B“. Der Bebauungsplan setzt eine zulässige Wandhöhe bei Wohngebäuden im „Bautyp B“ von max. 6,00 m fest. Die Antragsteller begehren eine Wandhöhe von 6,32 m, um in beiden Vollgeschossen eine angemessene Raumhöhe zu schaffen, eine Speicherfläche zu schaffen und eine erhöhte Dachdämmung anbringen zu können.

Vermerk der Verwaltung: In einem vergleichbaren Antragsverfahren wurde eine Befreiung Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um 0,49 m erteilt.

  • Ziffer A) 4.1.1 – Zufahrt:
Der Bebauungsplan setzt für die Einfahrt auf das Grundstück eine Zufahrt von Süd-Westen her fest. Die Antragsteller möchten die Richtung der Zufahrt von Osten her verwirklichen, da bei der festgesetzten Zufahrtsrichtung eine 90°-Kurve auf dem Grundstück gefahren werden müsste. Die geradlinige (von Osten kommende) Zufahrt stellt keine Beeinträchtigung des übrigen Verkehrs dar. Zudem kann der Bereich zwischen Hauseingang und Grundstücksgrenze begrünt werden.

  • Ziffer A) 4. – Baugrenze:
Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest, innerhalb derer die Bebauung zulässig ist. Die Antragsteller begehren die Überschreitung der Baugrenzen mit der Terrasse um 3,0 m in Richtung Westen und mit der Garage um 5,26 m, ebenfalls in Richtung Westen. Die Überschreitung mit der Garage soll neben der Schaffung einer angemessenen Garagengröße (Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Mülltonnen) auch dazu dienen, Besuchern das Abstellen der Fahrzeuge auf dem Zufahrtsbereich zu ermöglichen. 


Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.


Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit der Anschlussnahme an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt über die gedrosselte Einleitung in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Erlinger Bach“, hinsichtlich der

  • Überschreitung der zulässigen Wandhöhe (A – Ziffer 2.3.1) um 0,32 m (6,32 m anstatt 6,00 m),
  • Änderung der Zufahrt (A – Ziffer 4.1.1) - von Osten kommend anstatt Süd-Westen -, 
  • Überschreitung der Baugrenzen (A – Ziffer 4) mit der Terrasse um 3,00 m nach Westen hin und mit der Garage um 5,26 m nach Westen hin,

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplanung 2024 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham 04.03.2024 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat der Gemeinde Aham wurden die vorläufigen Übersichten als Anlage zur Vorberatung zur Verfügung gestellt. 

Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister stellt den aktuellen Jahresabschluss 2023 vor, der Fehlbetrag kann durch Rücklagen ausgeglichen werden. 

Die 2024 verfügbare Rücklage entspricht jedoch nur der geforderten Mindestrücklage. 

Eine Rücklagenentnahme ist nicht mehr möglich. Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister stellt einige Teile der Anlagen ausführlich.

Kredite: 
Die überörtliche Rechnungsprüfung stellte fest, dass die Gemeinde Aham derzeit einen Schuldenstand aus Krediten mit aktuell ca. 2.500.000 € hat. 

Das Kommunalunternehmen Aham hat Schulden von ca. 5,1 Mio. € (keine aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2023 vorhanden - daher Stand aus dem Jahr 2022). 

Die Gesamtschulden der Gemeinde Aham sowie des Kommunalunternehmens Aham belaufen sich somit auf 7.600.000 €. Die Rechtsaufsicht genehmigt daher keine Kreditierung mehr.

Ebenfalls sei keine Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt im Jahr 2024 möglich. 

Die Zuweisungen und Zuschüsse im Jahr 2024 liegen bei 2.800.000 € und im Jahr 2025 bei 1.000.000 € hier geht der größte Teil geht aus der Breitbandförderung hervor. 

Das Kommunalunternehmen erwartet Förderzuwendungen vom KiTa- und Schulbau, als Einnahmen sowie auch durch den Verkauf von Bauparzellen.  

Für die folgenden Jahre: 
Ende 2025 wird der Breitbandausbau voraussichtlich abgeschlossen sein, daher wird in den folgenden Jahren mit weniger Zuweisungen zu rechnen sein. Zum Verwaltungshaushalt und in allen Abschnitten sind bei den Einnahmen Anpassungen vorzusehen. 

Investitionsmaßnahmen:
Investitionen werden auf das derzeit Wichtigste beschränkt, mit dem Kommunalunternehmen wird nochmals Rücksprache gehalten, bezüglich der Baukostenzuschüsse, die die Gemeinde an das Kommunalunternehmen Aham leistet, sowie einer möglichen Rückfinanzierung, welche das KU an die Gemeinde leisten könnte. 

Folgende Baumaßnahmen sind derzeit bzgl. der Investitionsmaßnahmen noch fraglich
 (Kinderspielplatz, Dorfladen, Heizzentrale, Städtebauförderung usw.).

Die Entwicklungen der wichtigsten Ein- Ausgaben:        

Einnahmen: 
Im Vergleich zum Vorjahr wird im Jahr 2024 mit deutlich weniger Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu rechnen sein.

Ausgaben: 
Die Ausgaben bei der Kreisumlage stehen noch nicht fest, aber es ist zu erwarten dass diese deutlich höher ausfallen werden. Bei der Schulverbandsumlage und bei der Zweckverbandsumlage sind ebenfalls höhere Ausgaben zu leisten. Des Weiteren wurde dem Gemeinderat ein kurzer Überblick über die Finanzkraft der Gemeinden gegeben.

In der Gemeinde Aham sind sind derzeit 193 Gewerbetriebe vorhanden, hiervon entrichten 61 Betriebe die Gewerbesteuer.

Seitens des Kommunalunternehmens wurde der Wunsch nach einem Workshop mit der Kämmerei geäußert um somit die Zusammenarbeit, sowie auch Kommunikations- und Informationsschwierigkeiten zu verbessern. Auch wäre der Wunsch nach einem Gesamtüberblick von Kommunalunternehmen und Gemeinde, sobald die Jahresberichte vorliegen. Gleichfalls teilte das Kommunalunternehmen mit, dass derzeit die Ausschreibung für einen neuen Vorstand läuft und 3 potenzielle Kandidaten vorhanden sind. 

Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 soll im Rahmen einer gesonderten Haushaltssitzung beschlossen werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4. Geschäftsordnung Gemeinderat - Änderung der Bekanntmachungsformen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham 04.03.2024 ö 4

Protokoll / Bekanntgaben

Der Bayerische Landtag hat wesentliche Änderungen in der Gemeindeordnung vorgenommen.
Eine dieser Änderungen betrifft die Optionen Satzungen und Verordnungen öffentlich bekanntzumachen. 

Bisher mussten entsprechende Bekanntmachungen auch in einem Printmedium veröffentlicht werden; dies ist seit dem 1.1.2024 nicht mehr notwendig.
Es genügt ab sofort die Bekanntmachung entweder in einem öffentlichen Amtsblatt bzw. durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen mit vollständiger öffentlicher Bekanntmachung im Internet. Diese Variante, als Variante drei in der Bekanntmachung des Innenministeriums genannt, wird künftig für öffentliche Bekanntmachungen aller Gremien die von der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen betreut werden, Verwendung finden.
In der beiliegenden Neufassung der Geschäftsordnung ist der § 31 der Geschäftsordnung entsprechend neu gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Geschäftsordnung zum 1.2.2024 auf Basis der in Anlage beigefügten Geschäftsordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham 04.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Sachstand Kindergarten Neubau:
Der Vorsitzende teilt den derzeitigen Stand des Kindergartenbaus mit. Dieser befindet sich in den letzten Zügen, kleine Arbeiten werden noch vollzogen. Für Freitag, den 08.03.2024 ist die Abnahme durch das Landratsamt und das Kreisjugendamt angesetzt. 

Vorgesehen wird auf 90% des Altbestandes der Möbel zurückzugreifen. Die übrigen Möbel sollen an andere Einrichtungen veräußert werden. Der Vorsitzende wird die Gemeinderäte in einer gesonderten E-Mail über den Termin des Umzugs informieren sowie um Unterstützung bitten. 

Dorffasching Aham:
Die Einnahmen aus dem Dorffasching erbrachten einen Gewinn in Höhe von  6.812 €,  hiervon wurden 
700 € für den guten Zweck gespendet und 2000 € gingen an den Verein „Miteinander“. Der Gemeinderat spricht Gemeinderatsmitglied Martin Nadler seine Anerkennung aus. 

Baugrundstücke Vergabefrist:
Die Frist zur Vergabe der Baugrundstücke wurde auf den 14.01.2024 gesetzt. Die Vergabe erfolgt durch den Vorstand des Kommunalunternehmens Aham.

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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham 04.03.2024 ö 6

Sachverhalt

Errichtung eines Wärmenetzes in Aham 
Beschluss:
Abstimmung
Sitzung vom 05.02.2024
Der Gemeinderat beschließt, das Institut für Energietechnik (IfE) für die fachliche Beratung zu beauftragen und das Angebot zu einem Gesamtpreis i. H. von 10.115,00 Euro anzunehmen. Es soll auf die Dringlichkeit bezüglich der Realisierung der Heizanlage in Aham hingewiesen werden.
11 dafür, 0 dagegen

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/02. Sitzung Gemeinderat Aham 04.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Keine

Datenstand vom 09.04.2024 08:41 Uhr