Datum: 08.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 04.03.2024, Nr. 2024/02, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Errichtung einer POP-Station - Nähe Erling - Antrag auf Baugenehmigung; Information
2.2 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle - Steinberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Geschwindigkeitsbegrenzung - Tempo 30 - Dreifaltigkeitsstraße
4 Anpassung Benutzungsordnung der Lerchenhofhalle
5 Informationen
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 04.03.2024, Nr. 2024/02, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham 08.04.2024 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham 08.04.2024 ö 2
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2.1. Errichtung einer POP-Station - Nähe Erling - Antrag auf Baugenehmigung; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham 08.04.2024 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat wird durch den Vorsitzenden über den o. g. Antrag auf Baugenehmigung informiert. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB vor. Das Vorhaben dient der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Da der Breitbandausbau in der Gemeinde Aham stetig voranschreitet und durch die Behandlung des vorliegenden Antrages keine zeitliche Verzögerung erfolgen soll, wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

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2.2. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle - Steinberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham 08.04.2024 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt – das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.

Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist nicht erforderlich.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Geschwindigkeitsbegrenzung - Tempo 30 - Dreifaltigkeitsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham 08.04.2024 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den wiederkehrenden Antrag auf Anordnung von Tempo-30 auf der Dreifaltigkeitsstraße vor der Grundschule in Aham. In diesem Bereich gilt derzeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. 

Im betroffenen Bereich der Dreifaltigkeitsstraße wurden bereits mehrere Geschwindigkeitsmessungen mittels des „Sie-fahren-Schildes“ durchgeführt. Der Aussagekräftige Wert „V85“ ergab bei den Messungen Geschwindigkeiten von 47 km/h bzw. 48 km/h. Die Messungen erfolgten sowohl mit offener Anzeige, als auch mit geschlossener Anzeige. 

Im Bereich der Schule ist auch eine Querungshilfe mit Schulweghelfer vorhanden, um den Fußgängern die gefahrenlose Querung der Dreifaltigkeitsstraße zu ermöglichen. Des Weiteren stehen Parkplätze bzw. Einfahrten zur Verfügung, die für das Aussteigen der Kinder genutzt werden können. 

Mit Stellungnahme vom 09.02.2024, welche dem Gemeinderat über das RIS zur Verfügung gestellt wurde, beurteilt die Polizeiinspektion Vilsbiburg die Angelegenheit dahingehend, dass aufgrund der darin genannten Gründe und der örtlichen Gegebenheiten (gerader und übersichtlicher Straßenverlauf), die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorliegen.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung wäre somit rechtswidrig.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Aufgrund des Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen für die Geschwindigkeitsreduzierung ist die positive Entscheidung über den Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Dreifaltigkeitsstraße vor der Grundschule in Aham nicht möglich. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinne besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um dem Antrag abzulehnen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Dreifaltigkeitsstraße vor der Grundschule Aham stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

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4. Anpassung Benutzungsordnung der Lerchenhofhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham 08.04.2024 ö 4

Protokoll / Bekanntgaben

In der Sitzung am 05.02.2024 unter TOP 16.2 wurde besprochen, dass eine Anpassung in der Benutzungsordnung erfolgen soll, damit durch die Vereine die Verpflegung für Veranstaltungen erfolgen können und nicht im alleinigen Monopol durch den Wirt des Lerchenhofes.

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Anpassung des „§13 Gastronomischer Betrieb“. Hier solle die Benutzungsordnung wie folgt geändert werden:

Durch die Gemeinde genehmigte Veranstaltungen – gleich welcher Art – sollten mit dem Pächter der Gastwirtschaft abzustimmen. Eine freie Bewirtschaftung durch die Vereine ist nicht ausgeschlossen und bedarf keiner gesonderten Absprache mit dem Gaststättenpächter, sofern eine entsprechende Genehmigung durch die Gemeinde vorliegt. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Die Benutzungsordnung soll folgendermaßen angepasst werden:

Durch die Gemeinde genehmigte Veranstaltungen – gleich welcher Art – sollten mit dem Pächter der Gastwirtschaft abgestimmt werden. Eine freie Bewirtschaftung durch die Vereine selbst ist nicht ausgeschlossen und bedarf keiner gesonderten Absprache mit dem Gaststättenpächter, sofern eine entsprechende Genehmigung durch die Gemeinde vorliegt. 
Externe Caterer sind nur in Absprache mit dem Pächter der Gastwirtschaft erlaubt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die o.g. Anpassung in der Benutzungsordnung abzuändern. Die Verwaltung wird beauftragt eine Satzungsänderung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham 08.04.2024 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

Landratsamt Landshut:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Aktion „Stadtradeln“.  Hierbei handelt es sich um einen Wettbewerb, bei welchem es darum geht, 21 Tage lang Alltagswege möglichst klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Alle Informationen im Überblick:
 
Wann? 
Der 21-tägige Aktions-Zeitraum für den Landkreis Landshut geht von Sonntag, 16.06. bis einschließlich Samstag, 06.07.2024
 
Wer? 
Mitmachen können alle, die im Landkreis Landshut leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen.
 
Was kostet es? 
Der Landkreis übernimmt die Teilnahmegebühr für alle Einwohner des Landkreises, sodass jeder kostenlos über die App mitradeln kann. Dort werden die zurückgelegten Kilometer direkt beim Radeln erfasst und Ranglisten für die eigenen Teams (Firma, Abteilung, Schulklasse, etc.) erstellt.
 
Eigene Unterseite:
Darüber hinaus gibt es für Ihre Kommune die Möglichkeit, eine eigene Unterseite (inkl. eigener Zugang und Link für die Bürger) zu bekommen. Diese kostet Sie einmalig (je nach Fördermöglichkeiten maximal) 340 € und lohnt sich z. B., wenn Sie eigene Auswertungen erhalten und eine eigene Preisverleihung durchführen möchten. 

Die Anmeldung der Gemeinde Aham wurde vorab bereits an das Landratsamt Landshut versendet. 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham 08.04.2024 ö 6

Protokoll / Bekanntgaben

Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist

Umbau PV-Anlage Lerchenhof
Beschluss:
Abstimmung
Sitzung vom 04.03.2024
Der Gemeinderat beschließt das Angebot der Firma Schluder vom 16.01.2024 zu einem Angebotspreis von 4.088,66 €, sowie das Angebot der Firma Pfeiffer ohne Speicher vom 25.02.2024 zum Angebotspreis exklusive Speicher anzunehmen. 
Die Notwendigkeit der Wechselrichter ist nochmals zu hinterfragen


12 dafür, 0 dagegen

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/03. Sitzung Gemeinderat Aham 08.04.2024 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Brandmeldeanlage Kindergarten
Die Brandmeldeanlage im neuen Kindergarten funktioniert als Hausalarm. Eine Aufschaltung auf die ILS erfolgt in ca. 3 Wochen.


Baugebiet Loizenkirchen
Nachdem der neue Kindergarten eingeweiht wurde, wird das Baugebiet Loizenkirchen vorangetrieben. 
Der frühestmögliche Baubeginn wäre schätzungsweise im Sommer möglich.


Lerchenhofhallen-Buchung
Auf der Homepage der VG ist für die Buchung der Lerchenhofhalle noch die alte Handynummer des Hausmeisters notiert. Diese wird umgehend aktualisiert.

Datenstand vom 12.04.2024 11:12 Uhr