Datum: 03.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 08.04.2024, Nr. 2024/03, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen - Nähe Kirchweg - Antrag auf Baugenehmigung
2.2 Neubau eines Getreidelagers sowie Abbruch eines alten Gebäudes - Geigenberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.3 Ersatzbau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport - Stegmühle 1 - Antrag auf Baugenehmigung
2.4 Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Eglberg 1 - Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
2.5 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 3 - Antrag auf Baugenehmigung
2.6 Wohnhaus-Neubau mit Garagen - OT Loizenkirchen, Höhenweg - Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
3 Beteiligung an Bauleitplanverfahren - Gemeinde Gerzen - Änderung Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 9 § Aufstellung Einbeziehungssatzung "Seyboldsdorfer Straße"
4 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 66 & Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarpark Obertrennbach"
5 Widmung einer Ortsstraße - Baugebiet "Loizenkirchen Nord"
6 Brandmeldeanlage Grundschule Aham - 3. Nachtragsangebot Firma Bosch
7 Anpassung Benutzungsordnung der Lerchenhofhalle
8 Bestellung Kommandanten Freiwillige Feuerwehr Loizenkirchen
9 ehem. Hausmülldeponie Steinberg / Haager Winkel - aktueller Sachstand
10 Spendennachweis 2023
11 Informationen
12 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 08.04.2024, Nr. 2024/03, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö 2
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2.1. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen - Nähe Kirchweg - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. 

Das Grundstück wird im Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham als „Grünfläche Gemeinbedarf“ dargestellt. Aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung wird Seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass es sich hierbei um ein Vorhaben im Innenbereich handelt. Die endgültige Beurteilung obliegt dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. 

Das Baugrundstück liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes, weshalb sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit – nach Auffassung der Verwaltung – nach § 34 BauGB richtet. 

Das Vorhaben ist zulässig, wenn sich dieses nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

  • Art der baulichen Nutzung:
Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet („MD“ - § 5 Baunutzungsverordnung). Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen vor, dient somit vorwiegend dem Wohnen und ist daher im Dorfgebiet zulässig. Das Vorhaben fügt sich somit nach Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. 

  • Maß der baulichen Nutzung:
Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Anzahl der Vollgeschosse = 1, Höhe der Gebäude = traufseitig 3,316 m, ortgangseitig 5,143 m) fügt sich das Vorhaben ein.

  • Überbaute Grundstücksfläche:
Das Grundstück weist eine Grundstücksfläche von 915 m² auf. Als Orientierungswert sieht § 17 der Baunutzungsverordnung eine Wert von 0,6 bei Dorfgebieten vor. Es ergibt sich somit eine möglich überbaubare Grundstücksfläche von 549 m² (= 915 m² x 0,6). 

Das Vorhaben umfasst eine überbaute Grundstücksfläche von 136,99 m². Die bestehenbleibenden Gebäude umfassen eine überbaute Grundstücksfläche von 108,23 m², somit insgesamt 245,22 m².

Das Vorhaben fügt sich auch hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche ein.

Des Weiteren müssen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sein und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden vorliegend gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert. Die Wasserversorgung Mittlere Vils hat eine entsprechende Sondervereinbarung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung abgeschlossen. Die Wasserversorgung ist somit gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.


Seitens der Verwaltung wird auf nachfolgende Gegebenheiten hingewiesen, welche jedoch nicht im Prüfungsumfang der Gemeinde liegen:

  • Für das Vorhaben wurde eine Abstandflächenübernahme erklärt (in Richtung Osten).
  • Das Baugrundstück liegt im Hochwassergebiet „HQ 100“. Der Bereich des Wohnhauses liegt außerhalb dieses Gebietes.
  • Das Baugrundstück und auch das Wohnhaus liegen teilweise innerhalb einer Biotopteilfläche („Feuchtwiese südlich Aham“, Nr. 7440-0044-001).
  • Durch die Nähe zur Filialkirche St. Ägidius betrifft das Vorhaben Belange des Denkmalschutzes.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Getreidelagers sowie Abbruch eines alten Gebäudes - Geigenberg 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt – das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. 
Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.

Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Ersatzbau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport - Stegmühle 1 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das Vorhaben wurde im Vorfeld ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Das Landratsamt Landshut stellte mit Bescheid vom 06.12.2023 die Zulässigkeit des Abbruches des bestehenden Hauses und Errichtung eines Ersatzwohnhauses mit einer Wohneinheit mit Garage fest. Hierzu erteilte die Gemeinde Aham (Sitzungs-Nr. 2023/07 vom 04.09.2023) das gemeindliche Einvernehmen.


Das Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Für das Vorhaben liegt nach Ansicht der Verwaltung eine Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB vor, weshalb dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass es der Darstellung im Flächennutzungsplan oder des Landschaftsplanes widerspricht, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Die endgültige Beurteilung des Vorliegens der Teilprivilegierung obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Seitens der Gemeinde stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.


Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des ZV Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über eine Kleinkläranlage.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Loizenkirchen gesichert (Prüfung erfolgte im Zuge des Antrages auf Vorbescheid).
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.4. Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstelle - Eglberg 1 - Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.

Mit Bescheid vom 07.12.2020 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für das o. g. Bauvorhaben erteilt. Diese erlischt, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.


Es handelt sich um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Für das beantragte Vorhaben liegt – das Vorliegen einer Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB unterstellt – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.

Hinsichtlich der Erschließung ergeben sich keine offenkundigen Änderungen.

Gemäß den Angaben des Antragstellers haben sich die Nachbarn seit der ursprünglichen Baugenehmigung nicht geändert.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 3 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 2.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Loizenkirchen Nord“.

Die Bauherren beantragen nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um das Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 9.1.2 – Dachüberstand an Ortgang und Traufe:
Das geplante Wohngebäude ist dem „Bautyp B“ zuzuordnen. Ziffer 9.1.2 setzt für diesen Bautyp einen zulässigen Dachüberstand von max. 0,60 m ortgang- und traufseitig fest. Hiervon soll abgewichen werden (Traufe bis zu 1,85 m und Ortgang bis zu 1,60 m).

Die Überschreitung des zulässigen Dachüberstandes (Ortgang nach Süd-Osten hin / Traufe nach Süd-Westen hin) wird dahingehend begründet, dass durch diese eine rechteckige Dachfläche, ohne Vor- und Rücksprünge, geschaffen werden soll. Dies ermögliche eine Mehrfläche für Photovoltaik und Solar sowie verbessere den Fassadenschutz. 


Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.


Erschließung:

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Nord“, hinsichtlich der

  • Überschreitung des zulässigen Dachüberstandes (Ziffer 9.1.2 – Bautyp B)
 
    • ortgangseitig (nach Süd-Osten hin) um 1,00 m (1,60 m anstatt 0,60 m) und 
    • traufseitig (nach Süd-Westen hin) um 1,25 m (1,85 m anstatt 0,60m),

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.6. Wohnhaus-Neubau mit Garagen - OT Loizenkirchen, Höhenweg - Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 2.6

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.

Mit Bescheid vom 10.07.2008 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für das o. g. Bauvorhaben erteilt. Diese wurde zuletzt bis zum 10.07.2024 verlängert.


Es handelt sich um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich demnach nach § 34 BauGB. 

Hinsichtlich der Erschließung ergeben sich keine offenkundigen Änderungen. 

Gemäß den Angaben des Antragstellers haben sich die Nachbarn seit der letztmaligen Verlängerung nicht geändert.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Beteiligung an Bauleitplanverfahren - Gemeinde Gerzen - Änderung Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 9 § Aufstellung Einbeziehungssatzung "Seyboldsdorfer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen. Der Gemeinde Aham wird bis zum 23.05.2024 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Entwurfsunterlagen gegeben.

Im Ortsteil Lichtenhaag soll ein Grundstück für ein Baugesuch bebaubar gemacht und zudem der Ortsteil abgerundet werden. 

Aufgrund der vorgelegten Entwurfsplanung ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham. Es wurde daher keine Stellungnahme abgegeben. 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

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4. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 66 & Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarpark Obertrennbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. Der Gemeinde Aham wird bis zum 14.06.2024 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Vorentwurfsplanungen gegeben.

Die Bauleitplanung stellt ein Sondergebiet für eine Freiflächen-PV-Anlage beim Ortsteil Obertrennbach dar. Dieses teilt sich in drei Teilgebiete (nördlich, westlich und südwestlich von Obertrennbach).

Aufgrund der vorgelegten Vorentwurfsplanungen ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme zu den vorgelegten Vorentwurfsplanungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Widmung einer Ortsstraße - Baugebiet "Loizenkirchen Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Auf den TOP 3 der Sitzung vom 10.07.2023 (Sitzungs-Nr. 2023/06) und TOP 3 der Sitzung vom 04.09.2023 (Sitzungs-Nr. 2023/07) wird verwiesen. In letzter hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, der zukünftigen Straßenfläche im Baugebiet „Loizenkirchen Nord“ die Bezeichnung „Am Hirtenberg“ zu geben. 

Seitens des Vorsitzenden wird jedoch angemerkt, dass die Bezeichnung „Am Hirtaberg“ lauten sollte und dies wohl in der Niederschrift unrichtig aufgenommen wurde.


Die Straße im Baugebiet wurde nach Auskunft des Kommunalunternehmens Aham fertiggestellt. Damit diese von der Öffentlichkeit genutzt werden kann, ist eine Widmung erforderlich. Die Straßenfläche liegt fortan im Eigentum des Kommunalunternehmens Aham, weshalb dessen Zustimmung zur Widmung erforderlich ist.

Das Kommunalunternehmen Aham erteilte am 13.05.2024 dessen Zustimmung.

Das Grundstück Flur-Nr. 1683/4 der Gemarkung Loizenkirchen soll als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet werden. Baulastträger soll der Grundstückseigentümer der Flur-Nr. 1683/4, Gemarkung Loizenkirchen, sein.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Aus der Mitte des Gemeinderats ergeht der Vorschlag, für die Straße im Baugebiet den Straßennamen „Am Hirterberg“ zu vergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 1683/4 der Gemarkung Loizenkirchen, mit einer Länge von 537 m als Ortsstraße, mit Bezeichnung „Am Hirterberg“, zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Widmungsverfahren durchzuführen und ein neues Straßenbestandsblatt anzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Brandmeldeanlage Grundschule Aham - 3. Nachtragsangebot Firma Bosch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Eingang des 3. Nachtragangebots der Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH. Diesbezüglich wird auf die vorausgegangenen Beratungen und Beschlussfassungen zur Brandmeldeanlage verwiesen.

Das 3. Nachtragsangebot umfasst Leistungen zur Überwachung des Dachbodens der Grundschule. Dies wird von gutachterlicher Seite (Mängelfeststellung im Zuge Prüfung der Brand- und Alarmierungsanlage vom 19.03.2024, durch Prüfsachverständigenbüro Krämer) gefordert. 

Derzeit besteht keine Überwachungsmöglichkeit des Dachbodens. Dieser ist miteinzubeziehen, da sich auf diesen Leitungen für die Rauchmelder, Handfeuermelder und Sirenen für die darunterliegenden Räume befinden. 

Das 3. Nachtragsangebot der Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH vom 15.04.2024 beläuft sich auf brutto 5.378,85 €.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das 3. Nachtragsangebot der Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH Nr. 2892MAY Titel: 3 zur Überwachung des Dachbodens der Grundschule Aham, zu einer Angebotssumme von brutto 5.378,85 €, anzunehmen und beauftragt und bevollmächtigt den 1. Bürgermeister und die Verwaltung mit der Angebotsannahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Anpassung Benutzungsordnung der Lerchenhofhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 05.02.2024 wurde unter TOP 16.2 besprochen, dass eine Anpassung in der Benutzungsordnung erfolgen solle, damit die Verpflegung bei Veranstaltungen durch die Vereine erfolgen könne.
In der letzten Sitzung, am 08.04.2024, wurde der Vorschlag zur Änderung der Benutzungsordnung bei
§ 13 „Gastronomischer Betrieb“ unter TOP 4 dem Gemeinderat zur Durchsicht und Abstimmung zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat hat für die Änderung der Benutzungsordnung gestimmt, wünschte allerdings noch einen Zusatz bezüglich externer Caterer und Änderungen in der Formulierung.
Im Bereich der Gebühren wurden zusätzliche Anpassungen vorgenommen.

Die Benutzungsordnung unter §13 Gastronomischer Betrieb lautet nun wie folgt:

  1. Sofern für genehmigte die Veranstaltung - gleich welcher Art - gastronomischer Betrieb stattfinden soll, ist dies mit dem Pächter der Gastwirtschaft abzustimmen.
    Eine frei Bewirtschaftung durch örtliche Vereine ist nicht ausgeschlossen; sie bedarf der Information des Pächters und der besonderen Genehmigung durch die Gemeinde.
    Externe Caterer-Betriebe sind nur in Absprache mit dem Pächter zugelassen.

  2. Eine freie Bewirtschaftung der Halle durch Dritte ist ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn zwischen dem Veranstalter und dem Gaststättenpächter eine entsprechende Vereinbarung zustande gekommen ist und die Gemeinde Aham dies im Nutzungsvertrag entsprechend ausweist.


Gemeinderatsmitglied Leitl bittet um die Anpassung der Rechtschreibfehler unter § 13 Abs. 1 Satz 2 „Eine freie…“ und § 21 Nr. 1 4. Punkt „…in den Sommermonaten (Sommerbelegungsplan)…“. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die neue Benutzungsordnung als Satzung; sie ist auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bestellung Kommandanten Freiwillige Feuerwehr Loizenkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter teilte mit, dass am 17.03.2024 die Wahlen zum 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Loizenkirchen turnusgemäß durchgeführt wurden. 


Mit 53 abgegebenen gültigen Stimmen wurde Herr Eigner Andreas einstimmig zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Loizenkirchen gewählt. 
Ebenso wurde mit 53 abgegebenen gültigen Stimmen Herr Herrnreiter Markus einstimmig zum 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Loizenkirchen gewählt. 

Die Wahl muss seitens des Gemeinderats Aham mittels Gemeinderatsbeschluss bestätigt werden.



Gemeinderatsmitglied Herrnreiter Markus darf bei der Bestätigung des 2. Kommandanten aufgrund persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen. 

Beschluss 1

1. Kommandant Eigner Andreas: 
Der Gemeinderat beschließt die Wahl zum 1. Kommandanten - Eigner Andreas – rückwirkend zum 01.05.2024 zu bestätigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Kommandant Herrnreiter Markus:
Der Gemeinderat beschließt die Wahl zum 2. Kommandanten – Herrnreiter Markus – rückwirkend zum 01.05.2024 zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. ehem. Hausmülldeponie Steinberg / Haager Winkel - aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit.

Ehem. Hausmülldeponie Steinberg:
Der Bericht über die Detailuntersuchung durch die bfm.umwelt ging der Verwaltung nunmehr zu. Dieser wurde am 24.04.2024 dem Landratsamt Landshut und dem Wasserwirtschaftsamt Landshut zur Stellungnahme vorgelegt. Wie bereits in der Sitzung vom 05.02.2024 (Sitzungs-Nr. 2024/01) erläutert, sieht die bfm.umwelt keine Erforderlichkeit in der Durchführung der Untersuchungsphase 2. Hier sind die Stellungnahmen abzuwarten.

Der Vertrag zwischen der Gemeinde und der GAB (Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH) läuft bis zum 30.06.2024. Bis dahin sind sämtliche Rechnungen zu prüfen und vom Konto der Gemeinde abzubuchen. Dies hat förderrechtliche Hintergründe.



Ehem. Hausmülldeponie Haager Winkel:
Wie bereits in der Sitzung vom 05.02.2024 (Sitzungs-Nr. 2024/01) erläutert, wurde der Zwischenbericht dem Landratsamt am 18.12.2023 zur Stellungnahme vorgelegt. Mit Stellungnahme vom 24.04.2024 erklärte das Landratsamt Landshut, mit Stellungnahme vom 29.12.2023 das Wasserwirtschaftsamt Landshut, das mit dem weiteren Vorgehen, wie im Zwischenbericht beschrieben, Einverständnis besteht.

Die bfm.umwelt plant derzeit die Errichtung von Grundwassermessstellen im betroffenen Bereich und bereitet die Ausschreibungsunterlagen hierfür vor. Die Lagepunkte der Messstellen werden mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut abgestimmt. 

Dies stimmte der weiteren Vorgehensweise mit Stellungnahme vom 25.04.2024 zu. Die Stellungnahme des Landratsamtes Landshut ist abzuwarten, bevor die Ausschreibung erfolgen kann.

Da der Vertrag zwischen der Gemeinde und der GAB bis zum 30.06.2024 läuft, die Maßnahmen jedoch über diesen Zeitraum hinausgehen, wurde eine Vertragsverlängerung beantragt. 


Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

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10. Spendennachweis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö 10

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert, dass alle Spenden, die an kommunale Einrichtungen der Gemeinde Aham eingehen, akribisch erfasst und jährlich vom Gemeinderat mittels Beschlussfassung angenommen werden müssen. Anschließend verliest Bürgermeister Herrenreiter die Spenden von 2023. Die Auflistung ist im Ratsinformationssystem hinterlegt; auf diese wird explizit Bezug genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Spenden lt. beiliegender Liste anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö 11

Sachverhalt

Es liegen keine Informationen im öffentlichen Teil vor.

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/04. Sitzung Gemeinderat Aham 03.06.2024 ö 12

Sachverhalt

Spielplatz Aham:
Gemeinderatsmitglied Thalhammer erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand. Der Vorsitzende erklärt, dass bereits eine erste Planung vorliegt. Im weiteren Schritt werden Gegenangebote eingeholt.

Geschwindigkeitsmessung Schule Aham:
Gemeinderatsmitglied Thalhammer erkundigt sich nach, ob eine aktuelle Messung vorliegt. Der Vorsitzende erklärt, dass alle Messungen auf der Homepage einsehbar sind. 

Datenstand vom 16.07.2024 15:01 Uhr