Datum: 01.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 03.06.2024 Nr. 2024/04, öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Feststellungbeschluss - Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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2 |
Protokoll / Bekanntgaben
1. Bürgermeister Herrnreiter teilt dem Gemeinderat mit, dass in der Sitzung im 04.06.2024 des Kommunalunternehmens Aham der neue Vorstand bestellt wurde.
Der neue Vorstand des Kommunalunternehmens Aham ist mit Wirkung zum 01.06.2024 Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier. Aufgrund der Bestellung zum Vorstand wirkt hier die Inkompatibilität von Amt und Mandat, so dass Maximilian Baier aus dem Gemeinderat zeitgleich ausgeschieden ist.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass das bisherige Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier aufgrund seiner Tätigkeit als Vorstand für das KU Aham aus dem Gemeinderat ausscheiden muss.
Maximilian Baier verlässt anschließend seinen Platz und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Feststellung Listennachfolger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass der nunmehr freie Sitz des ausgeschiedenen Maximilian Baier mit dem nächstfolgenden Listennachfolger aus dem Wahlkreisvorschlag der gleichen politischen Partei zu besetzen ist.
Der Listennachfolger für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier ist gem. Wahlergebnis Herr Markus Rothmeier.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Markus Rothmeier als Listennachfolger Nachrücker für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier ist.
1. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, den Listennachfolger davon zu unterrichten und die Erklärungen zur Annahme der Listennachfolge und zur notwendigen Eidesleistung abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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4 |
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4.1. Errichtung einer Hofbiogasanlage mit Feststoffdosierung, Vorgrube mit Gärrestabtankplatz und BHKW-Gebäude mit E-Raum. Neubau eines Biomasselagers - Alram 1 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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beschließend
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4.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Für das beantragte Vorhaben liegt – nach Ansicht der Verwaltung – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB vor. Das Vorhaben dient der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach Nummer 1, der nach Angaben des Antragstellers, Tierhaltung betreibt. Der Anschluss der Anlage dient dem öffentlichen Versorgungsnetz.
Weiter
- steht das Vorhaben in einem räumlich-funktionellen Zusammenhang mit dem Betrieb (Hofstelle: Alram 1),
- stammt die Biomasse laut Angaben in den Antragsunterlagen überwiegend aus dem Betrieb (Fremdgülle ist geplant, jedoch noch nicht feststehend),
- wird für die Hofstelle nur eine Anlage betrieben und
- wird laut den Angaben in den Antragsunterlagen die gesetzlich zugelassene Kapazität der Anlage nicht überschritten.
Seitens der Gemeinde stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
- Die Ableitung des Schmutzwassers (Gärreste, o. Ä.) erfolgt über die Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Die Ableitung des Niederschlagswassers (Dach BHKW-Gebäude, Fermenter, Gärrestlager 1, Pumpkeller) erfolgt breitflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
- Die Löschwasserversorgung wird wie folgt beurteilt.
- Im Zuge eines vorangegangenen Bauvorhabens (Anbau eines Kaltscharraumes an den bestehenden Hähnchenmaststall, Az. 41S-2537-2021-BAUG) wurde ein Brandschutzkonzept erstellt. Dieses trägt zur Deckung des Löschwasserbedarfes vor, dass ein Löschteich im Westen vorhanden ist, (ca. 180 m entfernt), welcher ganzjährig die erforderliche Löschwassermenge von mindestens 192 m² bereitstellen muss. Dies hat der Bauherr eigenverantwortlich sicherzustellen.
- Im Zuge des Bauvorhabens „Neubau einer Biomasseheizung mit Hackschnitzellager“ (Az. 41S- 682-2022-BAUG) zeigte der Bauherr die Beschaffenheit des Löschweihers, sowie das Vorhandensein eines Löschwasserbehälters mit einem Fassungsvermögen von 80 m³ an.
- Der Antragsteller erklärt, dass das Brandschutzkonzept derzeit in Bearbeitung ist und nachgereicht wird.
- Aufgrund der vorausgegangenen Vorhaltungen wird Seitens der Verwaltung der Grundschutz als gesichert angesehen. Es wird auf die Eigenverantwortung des Bauherrn hingewiesen, z. B. für eine ordnungsgemäße Zufahrt zum Löschweiher, o. Ä. zu sorgen.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4.2. Ersatzbau eines Wintergartens - Nöham 2 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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beschließend
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4.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Das Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.
Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Der betroffene Bereich wird als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt. Das beantragte Vorhaben umfasst den Ersatzbau eines bestehenden Wintergartens. Eine weitere Versiegelung der vorhandenen Fläche findet daher nicht statt. Infolgedessen sind auch keine öffentlichen Belange beeinträchtigt.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch breiflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4.3. Neubau Einfamilienhaus Loizenkirchen - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 15 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o. g. Antrag auf
Baugenehmigung. Es handelt sich um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Nord“. Das Vorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Angaben des Antragstellers eingehalten.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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5. Deckblatt Nr. 13 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand.
Aufgrund einer Anfrage eines Interessenten, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich Petzenberg errichten zu wollen, wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen. In diesem verpflichtet sich die Gemeinde, das erforderliche Bauleitplanverfahren durchzuführen. Auf den positiven Abschluss des Verfahrens besteht kein Rechtsanspruch.
Die Freiflächen-PV-Anlage befindet sich um die Hofstelle „Petzenberg“. Der Geltungsbereich der Planung umfasst 15,7 ha.
Derzeit wird die Fläche im Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Landwirtschaft“ und „Wald“ dargestellt. Dieser Bereich soll fortan als „Sondergebiet Erneuerbare Energien“ dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt durch die Aufstellung eines Deckblattes (Nr. 13), was im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Petzenberg“ erfolgen soll.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
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5.1. Deckblatt Nr. 13 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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beschließend
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5.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Flur-Nrn. 1586 (Teilfläche), 1589 (Teilfläche) und 1594 (Teilfläche), alle Gemarkung Neuhausen/Vib, mit einer Fläche von rund 15,7 ha, ein Deckblatt Nr. 13 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zum Ausbau von erneuerbarer Energie.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5.2. Deckblatt Nr. 13 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Billigungs- & Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
|
ö
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beschließend
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5.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Dem Gemeinderat wird die Vorentwurfsplanung (Stand: 01.07.2024) des Deckblattes Nr. 13 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham vorgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die heute vorgestellte Vorentwurfsplanung (Stand: 01.07.2024) des Deckblattes Nr. 13 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham. Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Die Durchführung soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Petzenberg“ erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Petzenberg", Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand.
Um im Bereich Petzenberg eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage realisieren zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Insoweit wird auf den vorausgegangen Tagesordnungspunkt Nr. 3 verwiesen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Petzenberg“ soll im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch mit der Aufstellung des Deckblattes Nr. 13 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham erfolgen.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
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6.1. Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Petzenberg" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
|
ö
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beschließend
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6.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Flur-Nrn. 1586 (Teilfläche), 1589 (Teilfläche) und 1594 (Teilfläche), alle Gemarkung Neuhausen/Vib, mit einer Fläche von rund 15,7 ha, den Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Petzenberg“ aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zum Ausbau von erneuerbarer Energie.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6.2. Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Petzenberg" - Billigungs- & Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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beschließend
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6.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Dem Gemeinderat wird die Vorentwurfsplanung (Stand: 01.07.2024) des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Petzenberg“ vorgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die heute vorgestellte Vorentwurfsplanung (Stand: 01.07.2024) des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Petzenberg“. Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Die Durchführung soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Deckblattes Nr. 13 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Ständer für Veranstaltungswerbungen - aktueller Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Protokoll / Bekanntgaben
Auf den TOP 10 der Sitzung vom 04.09.2023 (Sitzungs-Nr. 2023/07) wird Bezug genommen. Seitens der Verwaltung wurde sowohl das Staatliche Bauamt Landshut, als auch der Landkreis Landshut um Stellungnahme zu den Werbeständern an den Ortseingängen Aham / Loizenkirchen sowie der Ortsmitte gebeten.
Staatliches Bauamt Landshut:
Das Staatliche Bauamt Landshut, als Straßenbaulastträger der Staatsstraße St 2083, wiesen auf die Anbauverbotszone von 20 m zum befestigten Fahrbahnrand hin, welcher im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens gefordert wird. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes Landshut. Die Einschätzung des Staatlichen Bauamtes Landshut erfolgt daher als Hinweis. Dieses schätzt die geplanten Werbeanlagen dahingehend ein, dass diese unter das Verbot nach § 33 Straßenverkehrsordnung fallen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Anfrage an Herrn Bichler, als zuständiger Planer für die Städtebauförderung – in Bezug auf den Bereich der Ortsmitte Aham (Lerchenhof) – weitergeleitet wurde.
Landkreis Landshut, Sachgebiet Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht:
Das Landratsamt Landshut, als zuständige Stelle zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung, beurteilt in deren Stellungnahme, dass, vorbehaltlich genauerer Pläne und einer Ortsbesichtigung, die Werbeanlagen aus den vorliegenden Informationen (Beschreibung der Maße, Lageplan mit Standort) aus Sicht von beiden Fahrtrichtungen als nicht zulässig einzustufen sind.
Architekturbüro Bichler – ISEK:
Herr Bichler kontaktierte die Verwaltung und erkundigte sich über die Planungen der Gemeinde. Er erklärt, dass man hier, im Bereich der Ortsmitte Aham (Lerchenhof), vor weiterer Verfolgung der Realisierung einer Plakatwand, die Förderschädlichkeit in Bezug auf die Städtebauförderung (ISEK) prüfen muss. Denkbar wäre, dass die Regierung durch die Realisierung der Plakatwand eine negative Auswirkung auf das Förderverfahren beurteilt.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Angelegenheit in Bezug auf die Ortsmitte Aham (Lerchenhof) auf unbestimmte Zeit zu verschieben und die anderen Standorte im Zuge einer Ortsbesichtigung durch das Landratsamt begutachten zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
Ehem. Hausmülldeponie Steinberg:
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Landratsamt mitteilte, dass nach derzeitiger Erkenntnislage die ehemalige Hausmülldeponie nutzungseingeschränkt aus dem Altlastenkataster entlassen werden kann. Erkundungsmaßnahmen im Fall einer Umnutzung werden vorbehalten.
Kulturmobil:
Termin ist der 25.08.2024, die Kosten belaufen sich auf 800 Euro.
Der neue Pfarrer wird ab Oktober 2024 sein Amt antreten.
Neuer Kämmerer:
Klaus Niedermeier hat die VG Gerzen mit Wirkung vom 01.07.2024 verlassen und ist zur Gemeinde Salzweg gewechselt.
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9. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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01.07.2024
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ö
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9 |
Sachverhalt
Sitzungen Gemeinderat/Bücherei:
Voraussichtlich ab Oktober 2024 finden die Sitzungen wieder im Gemeindezentrum statt. Auch die Bücherei wird wieder zurückwechseln.
Stromkosten – Ausschreibung:
Die nächste Los-Ausschreibung wird vorbereitet. Es wird eine deutliche Kostenreduktion erwartet.
Datenstand vom 12.09.2024 09:47 Uhr