Datum: 09.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vereidigung Listennachfolger Markus Rothmeier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Alle Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Erster Bürgermeister Jens Herrnreiter begrüßt den Gemeinderat sowie den neuen Vorstand des Kommunalunternehmens Aham Maximilian Baier, die von der VG Gerzen anwesenden Klaus Hoffmeister, Jürgen Paech, Andrea Kletzmeier, sowie die Zuhörer.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist und es keine Einwände gibt.
Markus Rothmeier wurde vereidigt.
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2. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 01.07.2024 Nr. 2024/05, öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Gemeinderatsmitglied Mühlhofer merkt an, dass in der Niederschrift vom 01.07.2024 ein Fehler bei der Datumsangabe des Eintritts des neuen Pfarrers vorliegt. Hier muss es heißen „September 2024“
.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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ö
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3 |
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3.1. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen - Nähe Kirchweg - Antrag auf Baugenehmigung - neue Eingabeplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Anfrage der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur neu eingereichten Eingabeplanung. Das gemeindlichen Einvernehmen zum o. g. Vorhaben wurde in der Sitzung vom 03.06.2024 (Sitzungs-Nr. 2024/04) erteilt.
Die Änderung der Eingabeplanung umfasst die Verlagerung des Gebäudes um 1,54 m nach Westen hin. Dadurch wird eine Flächenübernahme auf dem Nachbargrundstück nicht mehr benötigt.
Im Übrigen ergeben sich keine Änderungen (z. B. Kubatur des Gebäudes), weshalb der geänderten Eingabeplanung zugestimmt wurde. Dies erfolgte vor Behandlung im Gemeinderat, um die Bearbeitung des Vorhabens nicht unnötig hinauszuzögern.
Beschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Zustimmung zur geänderten Eingabeplanung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3.2. Neubau Einfamilienhaus mit Garage - OT Loizenkirchen, Nähe Mühlenweg - Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Vorausgeschickt wird, dass das Gemeinderatsmitglied Bernhard Maier aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen darf (Art. 49 GO i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG).
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Das Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.
Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Der betroffene Bereich wird als „Landwirtschaft“ dargestellt. Das Vorhaben widerspricht somit der Darstellung des Flächennutzungsplans. Öffentliche Belange sind somit beeinträchtigt.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers ist durch die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Mischwassersystem) gesichert.
- Die Ableitung des Niederschlagswassers kann über die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Mischsystem) erfolgen, soweit eine anderweitige Beseitigung auf dem Grundstück selbst nicht möglich ist (z. B. Versickerung, breitflächiges Ableiten).
- Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Seitens des Antragsstellers wurde der Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sich das geplante Gebäude in der Nähe des vorhandenen Mischwasserkanals befindet. Zu diesem ist ein beidseitiger Mindestabstand von 2,00 m, gemessen ab der Leitungsmittel, eingehalten werden, um Arbeiten an dieser Leitung garantieren zu können.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinne besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Im Gemeinderat wird kurz über das Thema Mischwasserkanal Abstand, sowie den Außenbereich diskutiert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4
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3.3. Neubau eines Carports - OT Loizenkirchen, Lindenstraße 1 - Antrag auf isolierte Befreiung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dreifaltigkeitsfeld“ zur Information vorgelegt. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben. Dies entbindet den Antragsteller jedoch nicht von der Einhaltung sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften; so auch den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragsteller beantragt die Befreiung der Baugrenzen, der Gestaltung des Daches sowie der erschließungsseitigen Höhe der Traufe.
Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
Der 1. Bürgermeister erteilte daher das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen seiner eigenen Befugnisse gemäß der Geschäftsordnung und gab dem vorliegenden Antrag statt.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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3.4. Nutzungsänderung einer bestehenden Doppelgarage in eine Einzelgarage und in ein Kosmetikstudio/Fußpflege - Aufeld 12 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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ö
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beschließend
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3.4 |
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Loizenkirchen - Aufeld“. Dieser setzt für das Baugrundstück als Gebietscharakter ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) fest.
Der Bauherr beantragt daher nachfolgende Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:
- Art der baulichen Nutzung „WA“ (Zulassung eines nicht störenden Gewerbebetriebes)
Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können zugelassen werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind (§ 31 Abs. 1 BauGB).
Im Bebauungsplan „Loizenkirchen – Aufeld“ sind solche Abweichungen nach Art und Umfang aber nicht extra aufgeführt.
Bei der Art der baulichen Nutzung zu obigen Bebauungsplans handelt es sich um ein sog. Allgemeines Wohngebiet; in solchen können gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ zugelassen werden.
Ein Gewerbebetrieb stört dann nicht, wenn er im Sinne von § 4 Abs. 1 BauNVO grundsätzlich gebietsverträglich ist.
Ausschlaggebend ist, ob der konkrete Betrieb seiner Art nach geeignet ist, das Wohnen in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zu stören. Die Verwaltung geht hier von einem nicht störenden Gewerbebetrieb aus. Die abschließende Beurteilung obliegt dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen lediglich auf dem Bauantrag vollständig vor; auf dem Antragsformular für die Ausnahme fehlt jedoch eine Unterschrift des Nachbarn. Im Bauantragsformular sind alle nötigen Nachbarunterschriften vorhanden, weshalb aus Sicht der Verwaltung die Zustimmung erteilt wurde. Die endgültige Beurteilung obliegt hier erneut beim Landratsamt Landshut.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Mischsystem).
- Die Ableitung des Niederschlagswassers ist gesichert durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung und der damit verbundenen Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung (sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb im Allgemeinen Wohngebiet) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 65 & Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarpark Seemannshausen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham an den Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. Der Gemeinde Aham wurde bis zum 26.08.2024 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Vorentwurfsplanungen gegeben.
Die Bauleitplanungen werden durchgeführt, um im Bereich der Ortschaft Seemannshausen ein Sondergebiet für eine Freiflächen-PV-Anlage zu ermöglichen. Die zwei Geltungsbereiche umfassen eine Fläche von insgesamt 248.758 m².
Aufgrund der vorgelegten Vorentwurfsplanung ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham, weshalb keine Stellungnahme abgegeben wurde.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.
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5. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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5 |
Sachverhalt
Straßensperrung LA44 Deckenerneuerungsarbeiten:
Die Hauptstraße durch Aham: Kreuzung Hauptstraße/ Vilstalstraße bis Winzersdorf, ist aktuell mit Beschilderung seit 2 Wochen gesperrt. Die Dorfdurchfahrt ist noch möglich, es wurde von der Öffentlichkeitsarbeit der VG Gerzen darüber ein Artikel in der Zeitung veröffentlicht.
2 kleine Schachtstellen im Kanalsystem werden noch vom Bauhof repariert.
Es gibt noch keinen offiziellen Start der Arbeiten, darüber wird noch vom Landratsamt Landshut informiert.
Streuobstwiese Erlingerbach:
Mit dem Obst – und Gartenbauverein gab es eine Abstimmung bezüglich der Baumarten für die Streuobstwiese. Die Planung übernimmt der Obst- und Gartenbauverein.
Die Pflanzung ist für Ende September- Mitte Oktober 2024 vorgesehen.
Aktuelle Stand des Kindergartens:
Der Kindergarten ist fast fertig gestellt. Es wurden im Außenbereich Stauden und Pflanzen gesetzt. Herrnreiter.
Für den Lärmschutz läuft aktuell eine Probephase. Hierfür wurde in einem Raum Lärmschutz angebracht, welcher für 4 Wochen gratis getestet wird. Das Material ist ähnlich zu FFP² Masken und soll daher ohne gesundheitlicher Bedenken für Kleinkinder geeignet sein. Es gibt bisher positive Resonanz des Kindergartenpersonals.
Bei weiteren Firmen werden noch Angebote dazu eingeholt, das KU Aham entscheidet über die Vergabe.
In ca. 3-4 Wochen sollte das Projekt Kindergarten abgeschlossen sein.
Johannes Leierseder Ruhestand:
Jens Herrnreiter informiert den Gemeinderat zum Ruhestand von Johannes Leierseder, welcher beim Bauhof tätig war.
Es gibt einen Vertrag in welchem festgelegt ist, dass Leierseder noch kontinuierlich aushilft und dies planbar ist.
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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2024/06. Sitzung Gemeinderat Aham
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09.09.2024
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7 |
Sachverhalt
Beleuchtung Kindergarten bei Nacht:
Es gab von mehreren Anwohnern, Bürgern der Hinweis, dass die Beleuchtung störend sei und auch einen hohen Stromverbrauch- wie Lichtverschmutzung mit sich bringen würde.
Bürgermeister Herrnreiter wird diesbezüglich abklären, dass eine Verkürzung der Brenndauer veranlasst wird oder
ob eine Möglichkeit bestehe, das Licht zu dimmen.
Baugebiet:
Der aktuelle Stand des Verkaufes der Bauparzellen ist folgender:
-5 Bauparzellen sind bereits vergeben und beurkundet.
Es wird im Herbst eine zweite Ausschreibung erfolgen dazu wird auf Tagespunkt 12 verwiesen- verlegt.
Datenstand vom 02.10.2024 10:33 Uhr