Datum: 04.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Loizenkirchen
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 01.10.2024, Nr. 2024/07, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Teilüberdachung der Garageneinfahrt - Lilienweg 2 - Antrag auf Baugenehmigung
3 Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 66 & Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarpark Obertrennbach"
4 Hebesatzsatzung 2025
5 Entwässerungseinrichtung Aham - Neukalkulation der Entwässerungsgebühren - Kalkulationszeitraum 2025 - 2028
6 Errichtung eines Dorfmuseums im 1. OG des alten VR-Bankgebäudes - ehem. Bücherreiraum
7 Informationen
8 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 01.10.2024, Nr. 2024/07, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter begrüßt den Gemeinderat sowie zahlreiche Zuhörer. Anwesend sind auch der Vorstand des Kommunalunternehmens Aham Herr Maximilian Baier sowie Frau Aniko Reintke, als Antragstellerin zu Punkt 6, Dorfmuseum. 


Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Die Beschlussfähigkeit liegt vor.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Teilüberdachung der Garageneinfahrt - Lilienweg 2 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aham“, Deckblatt Nr. 2.

Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 0.6.1 – Anpassung Dachform, -deckung und –neigung der Garage an Hauptgebäude:
Der Bebauungsplan setzt fest, dass bei Doppelnebengebäuden an er gemeinsamen Nachbargrenze, sich der Nachbauende in Bezug auf die Bauhöhe, Dachneigung und Dachdeckung, etc. an dem an der Grenze stehenden Nebengebäude anzugleichen hat. Das beantragte Vorhaben passt sich weder dem Hauptgebäude noch dem Nachbargebäude an. Die geplante Ausführung soll die Überdachung möglichst dezent und unauffällig halten.

  • Ziffer 0.6.6 – Bebauung nur innerhalb überbaubaren Flächen zulässig:
Der Bebauungsplan setzt fest, dass Garagen nur innerhalb der festgesetzten, überbaubaren Flächen zulässig sind. Das beantragte Vorhaben soll außerhalb dieser Flächen errichtet werden, um den Bereich der Garageneinfahrt vor Witterungseinflüsse zu schützen.

  • Ziffer 0.6.7 – Länge der Grenzbebauung:
Der Bebauungsplan setzt eine maximale Grenzbebauung mit Garagen einschließlich Nebenräumen von 9,00 m fest. Das beantragte Vorhaben überschreitet diese um 2,73 m. Dies ist erforderlich, um den Bereich der Garageneinfahrt vor Witterungseinflüsse zu schützen. 

  • Ziffer 0.7.1 – Dachform, -neigung und -deckung:
    Der Bebauungsplan setzt als Dachform ein Satteldach mit einer Dachneigung von 32° - 42° fest. Als Dachdeckung wird eine Pfannen- oder Biberdeckung in naturrot festgesetzt. Der Dachüberstand wird auf mindestens 0,30 m festgesetzt. Das beantragte Vorhaben sieht ein Glasdach mit einer Dachneigung von 3° und einem Dachüberstand von 0,10 m vor. Hierdurch soll die erforderliche Einfahrtshöhe garantiert werden.

  • Ziffer 3.2 – Baugrenze:
Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest, innerhalb derer eine Bebauung des Grundstücks zulässig ist. Das beantragte Vorhaben überschreitet die Baugrenze um 2,60 m.


Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.


Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers ist durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) gesichert.


Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Abweichung von der Bayerischen Bauordnung, hinsichtlich der Abstandsflächen nach Art. 6 „Abstandsflächen“ beantragt wird. Die Entscheidungskompetenz liegt hier beim Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Aham“, Deckblatt Nr. 2, hinsichtlich der

  • fehlenden Anpassung des Vorhabens hinsichtlich Bauhöhe, Dachneigung und Dachdeckung, etc. an das bestehende Nachbargebäude (Ziffer 0.6.1),
  • der Durchführung außerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen (Ziffer 0.6.6),
  • der Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung (11,73 m anstatt 9,00 m – Ziffer 0.6.7),
  • der Abweichung von der festgesetzten Dachform (Flachdach anstatt Satteldach – Ziffer 0.7.1), der Dachdeckung (Glas anstatt Pfannen- oder Biberdeckung in naturrot – Ziffer 0.7.1) der Dachneigung (3° anstatt 32° - 42° – Ziffer 0.7.1) sowie dem Dachüberstand (0,10 m anstatt 0,30 m – Ziffer 0.7.1) und
  • der Überschreitung der Baugrenzen um 2,60 m Nordwesten hin (Ziffer 3.2) 

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Beteiligung am Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 66 & Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarpark Obertrennbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf den TOP 4 der Sitzung vom 09.09.2024 (Sitzungs-Nr. 2024/06) wird verwiesen. Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass aufgrund des Fehlens von Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen der Vorentwurfsplanung der Bauleitplanungen des Marktes Gangkofen keine Stellungnahme abgegeben wurde.

Der Gemeinde Aham wird bis zum 02.12.2024 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Entwurfsplanungen gegeben.

Aufgrund der vorgelegten Entwurfsplanungen ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme zu den vorgelegten Entwurfsplanungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Hebesatzsatzung 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Mit der Änderung des Grundsteuerrechts ist auf den 01.01.2025 eine Neuveranlagung der Grundstücke seitens der Finanzverwaltung erfolgt. Dies bedingt zwingend die Festsetzung der Hebesätze mit Wirkung zum 01.01.2025, da auf neuer Rechtsgrundlage auch neue Grundsteuerbescheide zu erlassen sein werden.

Da die „Standardveröffentlichung“ der Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nicht vor dem 01.01.2025 erfolgen kann, sin die Hebesätze im Rahmen einer eigenständigen Hebesatzsatzung festzulegen.
Sowohl das Grundsteuergesetz (§ 25) als auch das Gewerbesteuergesetz (§ 16) gestatten diese Vorgehensweise.

Wie in der Verwaltung festgestellt wurde, ist ein wesentlicher Teil der Messbescheide noch fehlerhaft; hier laufen zum Teil Einspruchsverfahren. Darüber hinaus kann zum heutigen Zeitpunkt nicht rechtssicher festgestellt werden, in welcher absoluten Höhe sich die Grundsteuern verändern werden; prognostiziert wird eine Verringerung bei der Grundsteuer A (hier fallen die Wohnhäuser in der Landwirtschaft heraus) als auch ein Anstieg bei der Grundsteuer B.
Der Vorschlag ist daher – entsprechend hat sich der Bayerische Gemeindetag dazu geäußert – die Hebesätze für die Jahre 2025 und 2026 unverändert zu lassen, um ein exaktes Bild des Gesamtaufkommens zu erhalten, wenn alle Korrekturen und sonstigen Änderungen in die Verfahren eingearbeitet sind.
Der Entwurf der Hebesatzsatzung für das Kalenderjahr 2025 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigegeben.


Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister stellt den Ablauf der Grundsteuer dar und weist darauf hin, dass viele Grundsteuerbescheide noch fehlerhaft ausgestellt werden und einer Überarbeitung durch das Finanzamt bedürfen. 



Aus der Mitte des Gemeinderates wird bezüglich einer möglichen Klage gegen das Verfahren der Grundsteuerreform angefragt.

Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister erwidert hierauf, dass bereits eine Klage gegen das Gesetz zur Grundsteuerreform bestehe, diese aufgrund mangelnder Rechtsproblematik jedoch wenig erfolgsversprechend ist. 

Die Zuständigkeit lag bis zur Länderöffnungsklausel beim Bund, mit Weitergabe der Zuständigkeit haben die Länder eigene Rechnungsmodalitäten entwickelt. Mit der Erneuerung wurde das Verfahren für den Bürger durchsichtiger gestaltet, da nun keine Bewertung der Immobilie vorliegt, sondern explizit mit den Nutzflächen der Immobilie gerechnet wird. 


Die Gemeinden Schalkham und Kröning haben ihren Hebesatz beibehalten. Die Gemeinde Gerzen ist bei der Grundsteuer B von 400 auf 350 zurückgegangen. 


Vorsitzender Jens Herrnreiter geht nochmals darauf ein, dass keine Veränderung der Hebesätze vorgesehen ist und es keine kontinuierliche Anpassung der Grundsteuer bisher gab, die Kosten für Straßenunterhalt und sonstigen Ausgaben aber gestiegen sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze für das kommende Kalenderjahr unverändert zu belassen. Die Hebesatzsatzung, wie in Anlage beigegeben, wird beschlossen, sie ist auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Entwässerungseinrichtung Aham - Neukalkulation der Entwässerungsgebühren - Kalkulationszeitraum 2025 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Entwässerungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Aham sind in 4-jährigem Turnus neu zu kalkulieren.
Die überörtliche Rechnungsprüfungsstelle hat ebenfalls darauf hingewiesen.
Anhand der Kalkulationsübersicht erläutert der Geschäftsstellenleiter der VG Gerzen, Herr Hoffmeister, die durchgeführte Nachkalkulation der vergangenen 4 Jahre und die Kalkulation der Gebührenhöhe für die kommenden 4 Jahre ab 2025.
Dabei ist die 2. Rate der Fehlbetragsdeckung aus den Vorjahren ebenso berücksichtigt, wie die Anpassung der Kosten mit geschätzten Prozentwerten. Auch die Personalkosten mussten den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, ebenso wie der Einsatz des Bodenschlammräumers auf der Kläranlage. Hier haben Absprachen mit Bauhof und Klärwärter stattgefunden.
Die Kalkulationstabelle wird in allen Einzelheiten erläutert.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit intensiv.

Mit der Änderung der Gebührenkalkulation ist auch die Beitrags- und Gebührensatzung anzupassen; der Satzungsentwurf ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS hinterlegt.

Der Geschäfststellenleiter stellt nochmals die Vorgehensweise der Erhöhung dar.

Herr Hoffmeister stellt auch den Wasserverbrauch dar, mit den Zahlen des Wasserzweckverbandes, dieser geht zwar um 2% nach unten, ist aber im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch. 

Künftig werden daher pro m³ 4,40 € anfallen, was im Vergleich zu den Nachbargemeinden aber immer noch niedriger ausfällt. 

Zum Kauf des Klärschlammräumers stellt sich aus Sicht eines Gemeinderates die Frage, weshalb dieser für Aham dann nicht niedriger berechnet werden kann.

Herr Hoffmeister erklärt, dass der Schlammräumer vermietet wird und daher auch Aham diese Kosten bei der Mietung zu tragen habe.

Wenn dieser auswärts verliehen wird, sind 200 € netto zu bezahlen. 

Aus dem Gemeinderat kommt die Frage, wie die Steigerung weiterhin vorhergesehen, oder ausgelegt ist. 

Dies ist nicht komplett planbar, da durch Kanalsanierungen und andrer Gegebenheiten höhere Kosten anfallen können. 


Es stellt sich die Frage, wie sich die Umlage sowie Personalkosten errechnen.

Diese ergeben sich anhand der Einwohnerwerte und der Leistungsfähigkeit der Kläranlage; daraus werden die Personalkosten errechnet. 







Der Rückgang des Wasserverbrauchs ist weiterhin nur geplant. Wenn der Verbrauch zurückgeht, steigen die Werte je m³, bei gleichen Kosten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Kalkulation, wie in heutiger Sitzung beraten, zu genehmigen und erlässt die Beitrags- und Gebührensatzung auf Basis der in Anlage beiliegenden Satzung; diese ist auszufertigen und bekanntzumachen. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Errichtung eines Dorfmuseums im 1. OG des alten VR-Bankgebäudes - ehem. Bücherreiraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die mögliche Nachfolgenutzung des Raumes im 1. Obergeschoss des ehemaligen VR-Bank-Gebäudes Aham als Dorfmuseum. 

Es wurden archäologische Funde von Frau Reintke auf deren landwirtschaftlichem Anwesen entdeckt.

Im Rahmen des Umzuges der Gemeinde- und Pfarrbücherei sind nun diese, ehemaligen Räume, im 
1.Obergeschoss des Raiffeisengebäudes, frei; um den dortigen Leerstand zu vermeiden, würde sich die Umgestaltung in Form einer musealen Nutzung, anbieten.

Frau Reintke ist für die Betreuung des Projektes „Museum“ mit ehrenamtlicher Unterstützung, zuständig.

Lediglich die anfallenden Strom- und Heizungskosten für den Raum werden von der Gemeinde Aham übernommen.

Personalkosten fallen keine an, da die Arbeit ehrenamtlich vollzogen wird.


Frau Reintke zeigt anhand einer Präsentation ihre Funde sowie die Geschichte dahinter. Die Pläne für das Dorfmuseum werden vorgestellt. 

Für dieses hat sie schon kostenlos Vitrinen besorgt. Sie zeigt eine Möglichkeit auf, wie die Räumlichkeiten nicht nur von ihr, sondern von weiteren Vereinen gleichzeitig genutzt werden können, durch verschiebbare Möbel. 


Die Fundstücke würde Frau Reintke für die Gemeinde ausstellen und langfristig als Besitz an die Gemeinde übergeben. 

Frau Reintke bittet um Bezuschussung des Vorhabens.

Aus dem Gemeinderat stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit, da das VR- Bank Gebäude für 2 Millionen Euro gekauft wurde und auch diese Kosten langfristig gedeckt werden sollten.  

Im Gemeinderat stellt sich weiterhin die Frage wie das VR-Bankgebäude als Einnahmequelle fungieren kann, wenn nur ehrenamtliche Vereine es nutzen; wobei für das Erdgeschoss ein ernsthafter Interessent vorhanden ist. 


Es kam der Vorschlag von Herrn Hoffmeister, ob man den Dachboden der Schule als Raum für das Museum nutzen könnte. 
Jens Herrnreiter geht auf die Isolierung und den Ausbau ein, welcher hierfür noch getätigt werden müsse. 

Ein Vorschlag aus dem Gemeinderat wäre das alte Rathaus.
Hierfür ist aber laut 1. Bürgermeister ein Mietinteressent vorhanden. 

Eine genaue Zeitangabe von Planung bis zur Eröffnung kann nicht genannt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Raum entsprechend eingerichtet werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö 7

Sachverhalt

Zeitungsschreiber:
Für die Gemeinden Aham, Kröning sowie Schalkham wird Frau Arends, Mitarbeiterin des Rathauses, Artikel verfassen. Hauptsächlich soll über kommunale Angelegenheiten berichtet werden. Berichte welche das Vereinsleben betreffen, sollen in Zusammenarbeit mit den Vereinen entstehen. Hierzu sollen die Vereine Stichpunkte sowie qualitativ hochwertiges Fotomaterial zur Verfügung stellen.

zum Seitenanfang

8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2024/08. Sitzung Gemeinderat Aham 04.11.2024 ö 8

Sachverhalt

Bürgerversammlung:
Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass zunächst die Sitzungen des Zweckverbandes, des Wasserzweckverbandes sowie die Dezember- Sitzung des Gemeinderates abgeschlossen werden sollen. Nach Abschluss dieser, soll ein Termin für eine Bürgerversammlung bekanntgegeben werden. 

Bankgebäude:
Die Niederlassungen Aham sowie Kirchberg, der VR-Bank wurden geschlossen; in der Gemeinde Gerzen wurden diese zusammengelegt und sind nun für alle Bürger aus dem VG Gebiet in renovierten Räumen nutzbar.

FW Gebäude
Die Fassade des Feuerwehrgebäudes Aham benötigt eine Reinigung. Das Aufstellen des Gerüstes sowie die Reinigung würde die Feuerwehr in Eigenregie übernehmen. Die Malerarbeiten sollten durch die Gemeinde übernommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt Kostenvoranschläge einzuholen.


1. Bürgermeister Jens Herrnreiter schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Er bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet die anwesenden Zuhörer. 


1. Bürgermeister Jens Herrnreiter eröffnet den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Datenstand vom 13.02.2025 10:34 Uhr