Datum: 10.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungsaal im Lerchenhof Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 04.11.2024, Nr. 2024/08, öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham
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10.02.2025
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ö
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1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham
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10.02.2025
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ö
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2 |
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2.1. Abbruch von Bestandsgebäuden und Ersatzbau eines Wohnhauses mit Garage (Wohnhaus mit 1 Wohneinheit, Umnutzung besteh. Wohnhaus) - Maieröd 1 - Antrag auf Vorbescheid
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham
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10.02.2025
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ö
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beschließend
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2.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB.
Das Vorliegen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht erkennbar. Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.
Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Der betroffene Bereich wird als „Landwirtschaft / Landw. Vollerwerbstelle Außenbereich“ dargestellt. Das beantragte Vorhaben widerspricht der Art der baulichen Nutzung. Das Vorhaben widerspricht somit der Darstellung des Flächennutzungsplans. Öffentliche Belange sind somit grundsätzlich beeinträchtigt.
Denkbar wäre das Vorliegen einer „Teilprivilegierung“ i. S. d. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB, da ein Ersatzbau begehrt wird. Sind die aufgeführten Tatbestände erfüllt (z. B. Missstände oder Mängel der vorhandenen Gebäude, Eigennutzung durch Eigentümer, weitere Eigennutzung durch Eigentümer oder seine Familie), so kann dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass dieses u. a. der Darstellung des Flächennutzungsplanes widerspricht oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.
Die Beurteilung, ob eine Teilprivilegierung vorliegt obliegt dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über eine Kleinkläranlage.
- Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinne besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12
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2.2. Neubau eines Bungalows - Rosenstraße 14c - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham
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10.02.2025
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ö
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beschließend
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2.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf
Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aham – Deckblatt Nr. 4“.
Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:
- Ziffer 2.2.2 – Anzahl der Vollgeschosses der Wohngebäude:
Der Bebauungsplan setzt Wohngebäude mit zwingend zwei Vollgeschossen fest. Es soll ein Bungalow errichtet werden, weshalb die Befreiung von dieser Festsetzung begehrt wird. Der Bungalow weißt lediglich ein Vollgeschoss auf.
- Ziffer 8.1.2 – Dachüberstand bei der Terrasse:
Der Bebauungsplan setzt einen maximal zulässigen Dachüberstand (u. a.) bei Terrassenüberdachungen von 3,00 m fest. Der Antragsteller begehrt einen Dachüberstand von 3,60 m.
Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Beeinträchtigungen von Nachbarn (z. B. Belichtung, Belüftung, Beschattung) sind nicht ersichtlich.
Die begehrte Befreiung von Ziffer 2.2.2 des Bebauungsplanes berührt jedoch die Grundzüge der Planung, da die Gemeinde mit Erlass des Bebauungsplanes „Aham – Deckblatt Nr. 4“ klar zum Ausdruck bringt, dass innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes die Errichtung von zwei Vollgeschossen zwingend ist. Durch eine Befreiung würde dieser wesentlichen Planung der Gemeinde zuwidergehandelt werden und somit die Grundzüge der Planung berühren.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Da die begehrte Befreiung von Ziffer 2.2.2 „Anzahl der Vollgeschosse“ die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes „Aham – Deckblatt Nr. 4“ berührt und dieser somit nicht zugestimmt werden kann, ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Da die Anforderung an die Formulierung einer Beschlussfassung im positiven Sinne besteht, wird hiermit explizit nochmals darauf hingewiesen, dass mit „Nein“ abzustimmen ist, um das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Aham – Deckblatt Nr. 4“, hinsichtlich der
- Abweichung der Anzahl der Vollgeschosse (ein Vollgeschoss anstatt zwei Vollgeschossen) und
- Dachüberstand bei der Terrassenüberdachung (3,60 m anstatt 3,00 m)
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Tempo 30 - Zone in der "Baumsiedlung" in Loizenkirchen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham
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10.02.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die erfolgte Verkehrsschau am 14.11.2024 mit der Polizeiinspektion Vilsbiburg.
Unter anderem wurde der Bereich der „Baumsiedlung“ in Loizenkirchen befahren. Seitens der Polizeiinspektion Vilsbiburg wurde erklärt, dass aufgrund der geringen Breite der Ortsstraßen sowie dem überwiegenden Fehlen von Gehwegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gerechtfertigt wäre.
Insbesondere stellen die dichte Bebauung sowie die engen Straßenverläufe und deren Kurvenbereiche – wesentlich bei auftretendem Gegenverkehr – für Fußgänger und übrige Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Gefährdung dar. Vor allem Fußgänger können aufgrund fehlender Gehwege Fahrzeugen nicht ausweichen.
Es wird daher vorgeschlagen, für den Bereich der Baumsiedlung, umfassend die Ortsstraßen
- Eichenstraße
- Bräufeld
- Buchenweg
- Lärchenstraße
- Gartenstraße
- Pründeweg
- Frank-Weg,
eine Tempo 30 Zone anzuordnen. Der Umfang der betroffenen Straßen ergibt sich aus dem Lageplan vom 05.12.2024, welcher dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt wurde. Die betroffenen Straßenverläufe werden blau dargestellt.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Beschilderungsvorschlag laut Lageplan vom 05.12.2024 zu billigen und beauftragt den 1. Bürgermeister und die Verwaltung mit der Anordnung der Tempo 30 Zone im dargestellten und oben beschriebenen Bereich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Beschaffung Notstromaggregate
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham
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10.02.2025
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ö
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4 |
Protokoll / Bekanntgaben
Hierzu wird unter Befragung von Gemeindearbeiter Albert Brandl festgestellt, dass bereits 2 Aggregate beschafft wurden.
2 weitere Aggregate sollen nun noch beschafft werden, zum einen für die Vakuumstation und zum anderen für die Pumpen bei der früheren Altstoffsammelstelle.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für diese
Beschaffungen den 1. Bürgermeister zu bevollmächtigen 2 passende Aggregate nach Angebotseinholung zu beschaffen; dem Gemeinderat ist anschließend zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. ehem. Hausmülldeponie Steinberg / Haager Winkel - aktueller Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham
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10.02.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit.
Ehem. Hausmülldeponie Steinberg:
Die Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) führte die Schlussabrechnung gemäß dem Zuschussvertrag vom 17.02./08.03.2022 durch. Demnach ergeben sich zuwendungsfähige Ausgaben für die Detailuntersuchung in Höhe von 12.467,63 €. Diese übersteigen jedoch nicht den Eigenanteil der Gemeinde Aham, weshalb kein Zuschuss durch die GAB erfolgt. Es verbleibt für eventuell erforderliche Folgemaßnahmen ein gemeindlicher Eigenanteil von 15.398,50 €. Wird dieser Eigenanteil überstiegen, kann es zu einem Zuschuss durch die GAB kommen.
Weitere Maßnahmen sind für die ehem. Hausmülldeponie Steinberg jedoch nicht zu erwarten, da das Landratsamt Landshut die Fläche nutzungsorientiert aus dem Altlastenkataster entlassen hat.
Ehem. Hausmülldeponie Haager Winkel:
Der Vertrag zwischen der Gemeinde und der GAB wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Die bfm.umwelt hat bereits im Jahr 2024 Ausschreibungsunterlagen für die Errichtung einer Grundwassermessstelle erarbeitet. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf circa 16.000,00 €.
Bislang entstanden der Gemeinde Kosten in Höhe von 8.459,12 € (für Detailuntersuchung). Der vergebene Auftrag umfasst Leistungen in Höhe von ca. 16.201,26 €.
Aufgrund des Zuschussvertrages mit der GAB beträgt der Eigenanteil der Gemeinde für die ehem. Hausmülldeponie „Haager Winkel“ 27.866,13 €. Übersteigen die Kosten diesen Eigenanteil, werden diese durch die GAB bezuschusst. Aufgrund der bereits entstandenen Kosten, der Differenz der beauftragten Auftragssumme und der Kostenschätzung für die Grundwassermessstelle wird der Eigenanteil der Gemeinde voraussichtlich überschritten. Die geschätzten Mehrkosten von ca. 4.300,00 € (nicht verbindlich, reine Schätzung) würden durch die GAB bezuschusst.
Nach derzeitigem Stand müsste die Gemeinde den Eigenanteil an der Grundwassermessstelle in Höhe von ca. 11.600,00 € selbst tragen.
Aufgrund der derzeitig angespannten Haushaltslage der Gemeinde soll die weitere Maßnahme jedoch bis auf weiteres vertagt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die weiteren Maßnahmen bezogen auf die ehem. Hausmülldeponie Haager Winkel aufgrund der derzeitig angespannten, finanziellen Lage des gemeindlichen Haushaltes zu vertagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham
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10.02.2025
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6 |
Sachverhalt
Keine Informationen
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/02. Sitzung Gemeinderat Aham
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10.02.2025
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Sachverhalt
Dorffasching Termin:
Gemeinderatsmitglied Martin Nadler berichtet, dass der Dorffasching stattfindet am 1. März 2025.
Dank gilt allen Organisatoren, vor allem den beteiligten Vereinen; die Erlöse gehen an das
- Pater-Viktrizius-Haus in Bonbruck und an das
- Haus Anna, Eichendorf.
Verkehrsspiegel:
Gemeinderatsmitglied Mühlhofer regt an, über die Aufstellung eines Spiegels an der Ecke Rosenstraße – Kellerstraße zu beraten; hier ist der Gemeinderat der Auffassung, dass hier ohnehin nur langsam eingefahren werden kann; darüber hinaus gäbe es in der Gemeinde viele entsprechende Stellen; die PI Vilsbiburg ist davon auch nicht begeistert.
An die Wiederherstellung einer besseren Fahrbahnoberfläche bei der Kiesgrube Thöne, Engkofen, wird erinnert.
Datenstand vom 11.03.2025 09:12 Uhr