Datum: 07.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungsaal im Lerchenhof Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 10.03.2025, Nr. 2025/03, öffentlicher Teil
2 Solarpark Schweibing
2.1 Solarpark Schweibing - Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag (Bauleitplanung)
2.2 Deckblatt Nr. 14 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Aufstellungsbeschluss
2.3 Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Schweibing" - Aufstellungsbeschluss
3 Bauangelegenheiten
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 20 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 29 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 19 - Antrag auf Baugenehmigung
3.4 Kiesabbauerweiterung Engkofen "Keil Nord und Süd" - Nähe Engkofen - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung
3.5 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - OT Loizenkirchen, Nähe Eichenstraße - Antrag auf Vorbescheid
4 Fortschreibung Regionalplan der Region Landshut (13) - Beteiligungsverfahren Neufassung Kapitel B VI Energie & Anpassung Kapitel B I Natur und Landschaft
5 Bestätigung Kommandanten Freiwillige Feuerwehr Aham (Art. 8 Abs. 4 S. 1 BayFwG)
6 Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Aham
7 Informationen
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 10.03.2025, Nr. 2025/03, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Solarpark Schweibing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Bögeholz von der Firma OneSolar International GmbH und übergibt diesem das Wort. 

Er stellt die Firma OneSolar International GmbH vor und gibt einen kurzen Einblick in einige bereits durchgeführte Projekte. Es wird die übliche Verfahrensweise sowie die Vorteile des Unternehmens vorgestellt.

Weiter wird auf das Projekt „Solarpark Schweibing“ eingegangen. Mit den betroffenen Nachbarn (Wohngebäude) wurde bereits im Vorfeld das Gespräch durch den Grundstückseigentümer gesucht. Der Solarpark umfasst ca. 26 ha; es ergäbe sich somit eine Solarleistung von ca. 26 – 35 MWp. Der avisierte Baubeginn wäre 2026/2027.

Neben den Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde wird eine Ausschüttung einer Gemeindebeteiligung nach dem EEG 2023 angeboten. Diese beträgt 0,2 ct/kWh, wodurch sich jährliche Einnahmen von ca. 56.000,00 – 84.000,00 € ergäben.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Bögeholz für die Vorstellung.

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2.1. Solarpark Schweibing - Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag (Bauleitplanung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Um das vorgestellte Vorhaben auszuführen, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich. Mit dem städtebaulichen Vertrag (öffentliche-rechtlicher Vertrag) über die Bauleitplanung sollen die grundlegenden Bedingungen mit dem Vorhabenträger vereinbart werden, insbesondere die Kostenübernahme.

Das Vertragswerk (Stand: 02.04.2025) wurde dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. 

Der Vertrag enthält insbesondere die Pflicht der Gemeinde, das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde (Deckblatt Nr. 14) sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Schweibing“ durchzuführen. 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich insbesondere, sämtlich anfallende Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen. 

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Aham und der Firma OneSolar International GmbH (Stand: 02.04.2025) über die Durchführung des erforderlichen Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage im Bereich Schweibing zuzustimmen und bevollmächtigt und beauftragt den 1. Bürgermeister und die Verwaltung mit der Ausfertigung des Vertrages.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Deckblatt Nr. 14 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 1074, Gemarkung Aham, mit einer Fläche von rund 26,6 ha, ein Deckblatt Nr. 14 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zum Ausbau von erneuerbarer Energie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Schweibing" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 1074, Gemarkung Aham, mit einer Fläche von rund 26,6 ha, den Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Schweibing“ aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zum Ausbau von erneuerbarer Energie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö 3
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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 20 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o.g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Nord “.
Das Vorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Angaben des Antragstellers eingehalten.

Die Erklärung der Gemeinde im Zuges des Verfahrens erging aufgrund der Geschäftsordnung durch den 1. Bürgermeister.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

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3.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 29 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o.g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Nord“. Das Vorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Angaben des Antragstellers eingehalten.

Die Erklärung der Gemeinde im Zuge des Verfahrens erging aufgrund der Geschäftsordnung durch den 1. Bürgermeister.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 19 - Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Vorausgeschickt wird, dass die Gemeinderatsmitglieder Nadler Martin und Nadler Robert aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen (Art. 49 GO i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG).

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Loizenkirchen Nord“.

Die Bauherrin beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um ihr Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 2.3.2 – Bezugspunkt der Höhe baulicher Anlage – zulässige Höhendifferenz:
    Der Bebauungsplan setzt für die Höhe baulicher Anlagen Bezugspunkte fest. Diese liegen im Einfahrtsbereich, gemäß der zeichnerischen Darstellung. Es ist eine Höhendifferenz von maximal 0,5 m zulässig. Aufgrund des Geländeverlaufs (stark abfallendes Gelände) und die Lage des Bezugspunktes in der Mitte des Einfahrtsbereichs (tief liegend), soll von der zulässigen Höhendifferenz um 0,38 m abgewichen werden.

    In einem ähnlich gelagertem Fall wurde die Befreiung um 0,68 m erteilt. 

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.

Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Nord“, hinsichtlich der

  • Überschreitung der zulässigen Höhendifferenz hinsichtlich des Bezugspunktes der Höhe baulicher Anlagen um 0,38 m (0,88 m anstatt 0,50 m – Ziffer 2.3.2),

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.4. Kiesabbauerweiterung Engkofen "Keil Nord und Süd" - Nähe Engkofen - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. 

Es handelt sich hierbei um die Erweiterung der bestehenden Kiesabbaufläche um den „Keil Nord“ und den „Keil Süd“. Der beantragte Abbau mit Wiederverfüllung umfasst im Norden ca. 0,35 ha und im Süden ca. 0,45 ha. Beide Bereiche schließen unmittelbar an das bestehende Kiesabbaugebiet „Engkofen“ sowie das angrenzende Kiesabbaugebiet „Witzeldorf“ an. Die Abbau- und Verfülldauer wird bis zum 31.12.2034 beantragt.

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, weshalb sich dessen Zulässigkeit nach § 35 BauGB (in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 Bayerisches Abgrabungsgesetz) richtet. 

Für das beantragte Vorhaben liegt – aus Sicht der Verwaltung – eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB vor, da das Vorhaben einem ortsgebundenen, gewerblichen Betrieb dient. Die endgültige Beurteilung, ob eine Privilegierung vorliegt, obliegt jedoch dem Landratsamt Landshut, als Untere Bauaufsichtsbehörde. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.


Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert und soll über die bereits zum bestehenden Abbaugebiet führende Wegefläche erfolgen.
  • Die Wasserversorgung ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist vorliegend nicht erforderlich.
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt nach Ansicht der Verwaltung analog des bestehenden Kiesabbaugebiets, durch gesammelte und gedrosselte Einleitung in den Straßenbegleitgraben.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.5. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - OT Loizenkirchen, Nähe Eichenstraße - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Innenbereich. Das Baugrundstück liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes, weshalb sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet. 

Das Vorhaben ist zulässig, wenn sich dieses nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

  • Art der baulichen Nutzung:
Die nähere Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet („WA“ - § 4 Baunutzungsverordnung). Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage vor, dient somit vorwiegend dem Wohnen und ist daher im Allgemeinen Wohngebiet zulässig. Das Vorhaben fügt sich somit nach Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. 

  • Maß der baulichen Nutzung:
Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Anzahl der Vollgeschosse = 2 – Angabe auf Lageplan mit „E+I“) fügt sich das Vorhaben ein.

  • Überbaute Grundstücksfläche:
Das Grundstück weist eine Grundstücksfläche von 318 m² auf. Als Orientierungswert sieht § 17 der Baunutzungsverordnung eine Wert von 0,4 bei Allgemeinen Wohngebieten vor. Es ergibt sich somit grundsätzlich eine möglich überbaubare Grundstücksfläche von 127,20 m² (= 318 m² x 0,4). Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung bis zu 50 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Vorliegend ergäbe sich somit eine überbaubare Grundstücksfläche von maximal 254,40 m² (318 m² x 0,8).

Das Vorhaben fügt sich – geprüft anhand der vorgelegten Unterlagen – auch hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche ein.

Des Weiteren müssen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sein und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden vorliegend gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.


Erschließung:
  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist laut Stellungnahme der Wasserversorgung Mittlere Vils grundsätzlich gesichert. Für den Anschluss ist jedoch der Abschluss einer Sondervereinbarung erforderlich. Da es sich vorliegend um einen Antrag auf Vorbescheid handelt, soll die Vorlage der Sondervereinbarung bei Einreichung eines Antrages auf Baugenehmigung als Nebenbestimmung mit aufgenommen werden. 
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Mischwassersystem).
  • Die Ableitung des Niederschlagswassers hat durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation zu erfolgen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen und fordert die Aufnahme der Nebenbestimmung, dass eine Sondervereinbarung über die Wasserversorgung bei Beantragung einer Baugenehmigung vorzulegen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Fortschreibung Regionalplan der Region Landshut (13) - Beteiligungsverfahren Neufassung Kapitel B VI Energie & Anpassung Kapitel B I Natur und Landschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde an der Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (Region 13). 

In seiner Sitzung am 13.03.2025 hat der Planungsausschuss den Entwurf für die Änderung des Regionalplans zur Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landwirtschaft zustimmend zur Kenntnis genommen. Die gegenständliche Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans Landshut an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) in der am 01.06.2023 in Kraft getretenen Fassung. 

Die Regionalpläne enthalten u. a. regionsweit bedeutsame Festlegungen zur Energieversorgung. Zusätzlich sind nach dem LEP, im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten, Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) festzulegen.

Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wird bundesrechtlich vorgegeben, welche Flächenanteile in den Bundesländern verbindlich für die Errichtung von WEA ausgewiesen werden müssen. Für Bayern sind dies 1,1 % der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2027. Dieser Beitrag muss von allen Planungsregionen geleistet werden.

Angesichts des im WindBG festgelegten weiteren Flächenbeitragswertes bis zum 31. Dezember 2032 von bayernweit 1,8 % der Landesfläche ist es das Ziel des Planungsverbandes Landshut, einen Flächenbeitragswert von 1,8 % plus X zu erreichen. 

Im Zuge der Neufassung des Kapitels B VI Energie können zum jetzigen Entwurfsstand 160 Vorranggebiete für die Errichtung und den Betrieb von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Dies entspricht einer Gesamtfläche von ca. 9.349 ha, was knapp 2,5 % der Regionsfläche ausmacht. Durch die Neufassung des Kapitels B VI Energie werden auch Anpassungen in anderen Bereichen des Regionalplans nötig (Kapitel B I Natur und Landschaft), damit er in sich stimmig bleibt und die einzelnen Ziele und Grundsätze aufeinander abgestimmt sind.

Ein Ziel des Kapitels B VI Energie ist es, WEA in bestimmten Gebieten deren Nutzung gegenüber konkurrierenden, raumbeutsamen Nutzungen Vorrang zu gewähren. 

Nach den vorgelegten Entwurfsunterlagen werden innerhalb des Gemeindegebietes nachfolgende Vorranggebiete für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen ausgewiesen:

Nummer Vorranggebiet:
Lagebezeichnung:
Betroffene Gemeinde(n)
LA45
Mairhof
Gemeinde Kröning, Gemeinde Aham, Gemeinde Loiching
LA46
Hitzenberg
Gemeinde Aham
LA47
Prosmering
Gemeinde Aham, Markt Gangkofen
LA48
Hermannsöd
Gemeinde Aham


Eine Übersichtskarte des Gemeindegebiets mit (grün) dargestellten Vorranggebieten sowie die Tekturkarte zum Regionalplan wurden dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. 

Anhand des Flächennutzungsplans der Gemeinde ergeben sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch die vorliegende Fortschreibung. Auch bestehen in den vorgesehenen Vorranggebieten keine konkreten, gemeindlichen Planungen (z. B. Bebauungspläne oder gemeindlichen Vorhaben), die durch die Vorranggebiete beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, gegenüber dem Regionalen Planungsverband die Stellungnahme abzugeben, dass gegen den vorgelegten Entwurf zur Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landwirtschaft keine Einwände bzw. Bedenken bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bestätigung Kommandanten Freiwillige Feuerwehr Aham (Art. 8 Abs. 4 S. 1 BayFwG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter teilte mit, dass am 15.03.2025 die Wahlen zum 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aham turnusgemäß durchgeführt wurden. 

Mit 64 von 65 abgegebenen gültigen Stimmen wurde Herr Forster Tobias zum 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aham gewählt. 
Mit 65 von 66 abgegebenen gültigen Stimmen wurde Herr Maier Christian zum 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aham gewählt. 

Sowohl Herr Forster, als auch Herr Maier müssen für die ordnungsgemäße Übernahme der Kommandantenfunktion noch den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Beiden wird dafür eine Jahresfrist - 30.04.2026 - eingeräumt. 

Die Bestätigung erfolgt im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat Rudolf Englbrecht. 

Die Wahl muss seitens des Gemeinderats Aham mittels Gemeinderatsbeschluss bestätigt werden. 

Beschluss 1

1. Kommandant Forster Tobias: 
Der Gemeinderat beschließt die Wahl zum 1. Kommandanten – Forster Tobias – zum 01.05.2025 zu bestätigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Kommandant Maier Christian: 
Der Gemeinderat beschießt die Wahl zum 2. Kommandanten – Maier Christian – zum 01.05.2025 zu bestätigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Aham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund der vom Bayerischen Landtag am 28.11.2024 beschlossenen und mit Wirkung zum 09.12.2024 in Kraft getretenen Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung, musste die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Aham zumindest partiell geändert werden.

Dies wurde als Anlass genommen, die komplette Satzung zu überprüfen und generell sämtliche notwendige Anpassungen oder Änderungen in die Satzung einzuarbeiten. 

Der Vorsitzende begrüßt den Vorstand des KU Aham, Maximilian Baier, und übergibt diesem das Wort. Der Vorstand erläutert die wesentlichen Anpassungen und Änderungen in der Satzung. Im Übrigen bleibt die Satzung inhaltlich gleichlautend. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Satzung des Kommunalunternehmens Aham in der vorgelegten Fassung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö 7

Sachverhalt

Streuobstwiese Am Erlinger Bach:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass die Streuobstwiese Am Erlinger Bach bis auf kleine Restarbeiten fertiggestellt wurde. 

Neuer Pfarrer:
Der Vorsitzende fragt den Gemeinderat, ob bekannt ist, wann und wer der Nachfolger des verstorbenen Pfarrers Pater Joseph Sibi wird. Gemeinderatsmitglied Mühlhofer erklärt, dass nicht bekannt ist, wer der neue Pfarrer sein wird. 

Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass fortan für Veranstaltungen auf oder an öffentlichen Straßenflächen ein Sicherheitskonzept, vorrangig gegen Überfahrtaten, erforderlich wird. Dahingehend findet am 24.04.2025 eine VG-weitere Informationsveranstaltung mit allen Ortsvereinen statt. Diese Problematik stellt viele Gemeinden und auch die Vereine vor Herausforderungen, die derzeit noch nicht vollkommen eruiert werden können. Man will mit den Vereinen eine Lösung finden.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2025/04. Sitzung Gemeinderat Aham 07.04.2025 ö 8

Sachverhalt

Kosten für Spielplatz mit Soccer-Court:
Gemeinderatsmitglied Ohlenforst erklärt, dass er von den hohen Kosten für den Spielplatz mit Soccer-Court überrascht ist. Der Vorsitzende erklärt, dass vormals angedacht war, die Maßnahme Zug-um-Zug auszuführen. Aufgrund der Möglichkeit einer Förderung von 50 % der Kosten solle die Maßnahme nunmehr in einem Zug ausgeführt werden. Die Kosten belaufen sich nach ersten Schätzungen auf ca. 200.000,00 €; der Eigenanteil der Gemeinde läge somit bei ca. 100.000,00 €. Die hohen Kosten ergeben sich u. a. aus den Anschaffungskosten für Spielgeräte, da diese aufgrund der Öffentlichkeit gewissen Voraussetzungen erfüllen müssen.

Datenstand vom 11.04.2025 11:37 Uhr