Datum: 23.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Lerchenhof Aham
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 19.05.2025, Nr. 2025/06 öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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2 |
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2.1. Umbau und Erweiterung der Produktions- und Lagerflächen der Ballistol GmbH - OT Loizenkirchen, Hauptstraße 20 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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beschließend
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2.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf
Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Innenbereich. Das Baugrundstück liegt
nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes, weshalb sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet.
Das Vorhaben ist zulässig, wenn sich dieses nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
- Art der baulichen Nutzung:
Die nähere Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet („GE“ - § 8 Baunutzungsverordnung). Das Vorhaben sieht den Umbau und Erweiterung der Produktions- und Lagerfläche der Ballistol GmbH vor, dient somit einem Gewerbebetrieb und ist daher im Gewerbegebiet zulässig. Das Vorhaben fügt sich somit nach Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
- Maß der baulichen Nutzung:
Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Höhe der vorhandenen Gebäude im Vergleich der geplanten Erweiterung) fügt sich das Vorhaben ein.
- Überbaute Grundstücksfläche:
Aufgrund der vorhandenen, umfangreichen Bebauung wird auf die Erläuterung zur Berechnung der überbauten Grundstücksfläche verzichtet. Die Prüfung anhand der vorgelegten Unterlagen ergab, dass sich das Vorhaben auch hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche einfügt.
Des Weiteren müssen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sein und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden vorliegend gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem).
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt laut Angaben des Antragstellers durch breitflächiges Ableiten auf das Gelände; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung wird angemerkt, dass ein breitflächiges Ableiten aufgrund der Grundstücks- und Gebäudekonstellation nicht möglich sein wird. Aufgrund vorausgegangener Bauantragsverfahren wird jedoch davon ausgegangen, dass die Beseitigung des Niederschlagswassers analog der übrigen Gebäude bzw. Gebäudeteile erfolgt.
- Hinsichtlich der Löschwasserversorgung wird auf die vorausgegangenen Antragsverfahren hingewiesen, gepaart mit den vorhandenen Brandabschnitten sowie dem FFW-Anfahrts- und –aufstellungsplan. Die Gegebenheiten vor Ort sind mit den örtlichen Feuerwehren wiederkehrend zu üben.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf
Baugenehmigung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 1 - Vorlage im Genehmigungfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o.g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich um ein Vorhaben des Bebauungsplanes „ Loizenkirchen Nord “.
Das Vorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Angaben des Antragsellers eingehalten.
Die Erklärung der Gemeinde im Zuge des Verfahrens erging aufgrund der Geschäftsordnung durch den
1. Bürgermeister.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
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2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - OT Loizenkirchen, Am Hirterberg 21 - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o.g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „ Lo
izenkirchen Nord“. Das Vorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Angaben des Antragstellers eingehalten.
Die Erklärung der Gemeinde im Zuge des Verfahrens erging aufgrund der Geschäftsordnung durch den
1. Bürgermeister.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.
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2.4. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen u. Stellplätzen - OT Loizenkirchen, Aufeld 3 - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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beschließend
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2.4 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o. g. Antrag auf
Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Loizenkirchen Aufeld – Deckblatt Nr. 6“.
Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:
- Ziffer 1.51 – Dacheindeckung Farbe:
Der Bebauungsplan setzt als Farbe für die Dacheindeckung dunkelbraun fest. Der Bauherr begehrt als Farbe anthrazit. Dies wird dahingehend begründet, dass die Farbe eine moderne Optik bietet. Die Prüfung der Verwaltung ergab, dass im Geltungsbereichs des Bebauungsplanes bereits verschiedene Dachfarben (dunkelbraun, rot, grau) vertreten sind.
- Ziffer 1.53 – Garagen und Nebengebäude als Flachdach:
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Dächer von Garagen und Nebengebäude als Flachdach auszuführen sind. Der Bauherr begehrt die Ausführung des Nebengebäudes als Pultdach, da dies eine einfache und langfristige Dachkonstruktion ist.
- Ziffer 1.55 – Dachneigung:
Der Bebauungsplan setzt als Dachneigung für Wohnhäuser (Satteldach) „E+I“ 25° fest. Der Bauherr begehrt eine Dachneigung von 30°, um nutzbaren Raum im Dachgeschoss zu schaffen.
Der Bebauungsplan setzt für den Kniestock eine Höhe bis zu 30 cm fest. Der Bauherr begehrt eine Kniestockhöhe von 64,5 cm, um nutzbaren Raum im Dachgeschoss zu schaffen.
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Traufhöhe nicht höher als 6,50 m aufweisen darf. Der Bauherr begehrt eine Traufhöhe von 6,80 m, um nutzbaren Raum im Dachgeschoss zu schaffen.
- Ziffer 2.32 – vordere Baugrenze
Der Bebauungsplan setzt eine vordere Baugrenze fest und begrenzt dadurch die Bebauung des Grundstücks. Der Bauherr begehrt die Überschreitung der vorderen Baugrenze, um das Grundstück optimal ausnutzen zu können. Die Prüfung der Verwaltung ergab, dass das Wohngebäude ca. 7,40 m über die optische Linie der bestehenden Gebäude (Hausnummern 1, 5, 7, 9 und 11 – gebaut innerhalb vorderer Baugrenze) hinausragt. Inklusive der Garagen und des Nebengebäudes ragen die Gebäude insgesamt ca. 14,60 m über die optische Linie hinaus.
Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Mischwassersystem).
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt durch Einleitung in die öffentliche Kanalisation; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor. Um den vorhandenen öffentlichen Kanal (Mischwassersystem – Nennweite DN 300) nicht zu überlasten, ist die Errichtung einer Stauzisterne erforderlich. Diese hat ein Stauvolumen von mindestens 3,50 m³ aufzuweisen.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Aufeld – Deckblatt Nr. 6“, hinsichtlich der
- Abweichung der zulässigen Farbe der Dacheindeckung (Ziffer 1.51 – anthrazit anstatt dunkelbraun),
- der Abweichung der Dachform des Nebengebäudes (Ziffer 1.53 – Pultdach anstatt Flachdach),
- der Überschreitung der Dachneigung um 5° (Ziffer 1.55 – 30° anstatt 25°),
- der Überschreitung der Höhe des Kniestocks um 34,5 cm (Ziffer 1.55 – 64,5 cm anstatt 30 cm),
- der Überschreitung der Traufhöhe um 0,30 m (Ziffer 1.55 – 6,80 m anstatt 6,50 m) und
- der Überschreitung der vorderen Baugrenze (Ziffer 2.32)
zu erteilen und die Aufnahme der Nebenbestimmung über die Errichtung einer Stauzisterne mit einem Stauvolumen von mindestens 3,50 m³ zu fordern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2.5. Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage - OT Loizenkirchen, Nähe Klostersteig - Antrag auf Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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2.5 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Klostersteig“ in Loizenkirchen.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
Ziffer 2.2.2 – Zahl der Vollgeschosse/Wohngebäude
Überschreitung der Anzahl der maximalen Anzahl der Vollgeschosse. Gemäß Bebauungsplan sind lediglich 2 Vollgeschosse zulässig. Der Bauherr möchte zusätzlich, dass Kellergeschoss als Vollgeschoss ausführen. Aufgrund der Hanglage bietet sich das Kellergeschoss an. Um die Qualität der Räume des Kellergeschosses zu erhöhen, werden diese mit Fenstern und Außentür geplant.
Ziffer 2.3.1 – Wandhöhe/Wohngebäude Bautyp B
Überschreitung der Wandhöhe. Zulässig ist eine Wandhöhe des Bautyps B von max. 7,5 m. Beantragt wurde eine Wandhöhe von 8,75 m. Zur Begründung gibt der Bauherr an, dass dies aus dem Gebäudetyp und der Höhenlage der Garagenzufahrt resultiere. Ebenfalls wurde die Höhe entsprechend hoch positioniert um etwaige Schäden durch Oberflächenwasser bei Starkregen zu verhindern. Die Nordgrenze Straßenhöhe ist mit 5cm unterhalb der Garagenbodenplatte angegeben; zudem soll das Haus barrierefrei von der Zufahrt bzw. Garage zu erreichen sein. Aufgrund der Geländeneigung und der genannten Punkte ergibt sich eine bergseitige Wandhöhe von 8,75 m.
Ziffer 2.4 Höhenlage baulicher Anlagen (§9 Abs. 3 BauGB)
Überschreitung der Höhendifferenz. Nach Vorgaben des Bebauungsplans ist eine max. Höhendifferenz zur Straße von 0,30 m erlaubt. Der Bauherr beantragt eine Befreiung der Höhendifferenz vom Boden-EG zur Straße von 0,75 m. Zur Begründung gibt der Bauherr an, dass infolge der Geländeneigung und um Schäden durch Oberflächenwasser bei Starkregen zu vermeiden, die Garage und Stellplatz entsprechend hoch platziert werden.
Ziffer 8.1.2 - Dachneigung
Unterschreitung der Dachneigung. Zulässig ist eine Dachneigung von 25-45 Grad. Beantragt wird eine Dachneigung von 18 Grad. Der Bauherr begründet die Wahl zur niedrigeren Dachneigung damit, dass dadurch eine geringere Beeinträchtigung der Nachbarn erzielt werden würde sowie aus optischen Gründen.
Ziffer 8.4 – Gestaltung des Geländes
Überschreitung der Abgrabungshöhe. Aus oben genannten Gründen ergibt sich daraus eine Abgrabung bis zu 2,60 Meter. Erlaubt ist jedoch nur eine maximale Abgrabung von 1,00 m.
Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend grundsätzlich erfüllt. Beeinträchtigungen von Nachbarn sind nicht ersichtlich.
Erschließung:
- Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrsweg ist gesichert.
- Die Wasserversorgung ist mittels einer Sondervereinbarung mit der Wasserversorgung Mittlere
Vils gesichert.
- Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung.
- Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt gemäß Plan durch Einleitung über eine Zisterne und letztlich in die öffentliche Kanalisation.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung sowie die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Klostersteig“, hinsichtlich der
- Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse (Ziffer 2.2.2 – 3 Vollgeschosse anstatt 2 Vollgeschosse)
- Überschreitung der Wandhöhe um 1,25 m (Ziffer 2.3.1 – 8,75 m statt 7,50 m),
- Höhendifferenz zur Straße (Ziffer 2.4 – 0,75 m statt 0,30 m)
- Unterschreitung der Dachneigung (Ziffer 8.1.2 – 18 Grad statt mind. 25 Grad)
- Überschreitung der Abgrabungshöhe (Ziffer 8.4 – 2,60 m statt 1,00 m)
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Beteiligung an Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Teilaufhebung Bebauungsplan "Gewerbegebiet West"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham am Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. Der Gemeinde Aham wird bis zum 18.07.2025 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Vorentwurfsplanung gegeben.
Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt, um einen Teil des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ des Marktes Gangkofen aufzuheben.
Aufgrund der vorgelegten Vorentwurfsplanung ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme zur vorgelegten Vorentwurfsplanung abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Beteiligung an Bauleitplanverfahren - Markt Gangkofen - Bebauungsplan "Gewerbegebiet West II" & Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 56
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Beteiligung der Gemeinde Aham an den Bauleitplanverfahren des Marktes Gangkofen. Der Gemeinde Aham wird bis zum 18.07.2025 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Vorentwurfsplanungen gegeben.
Die Bauleitplanverfahren werden durchgeführt, um den Betriebsort einer ansässige Firmengruppe zu sichern.
Aufgrund der vorgelegten Vorentwurfsplanung ergeben sich keine Beeinträchtigungen bzw. Auswirkungen für die Gemeinde Aham.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme zu den vorgelegten Vorentwurfsplanungen abzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Einmündung Eichenstraße und Anschluss Schmutzwasserkanal Neubau Kindergarten & -krippe Aham - Bekanntgabe Schlussrechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den Eingang der Schlussrechnung der o. g. Baumaßnahme. Diese stellt sich wie folgt dar:
Die geprüfte SR-Summe unterscheidet sich um 28.578,50 € im Vergleich zur Kostenschätzung. Es ergeben sich somit Minderkosten von 8,50 %.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.
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6. Mobilfunk - Errichtung einer Hochfrequenzanlage, Standort Sichartsreit 4 - Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Mitteilung der Firma Vantage Towers AG, dass die Erweiterung der bestehenden Mobilfunksendeanlage in Sichartsreit 4, 84168 Aham, geplant ist. Es ist beabsichtigt, den vorhandenen Standort um ein 5G-Funksystem der Vodafone GmbH zu erweitern.
Gemäß der Vereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern wird die Gemeinde über diese Maßnahme informiert. Der Gemeinde wird die Möglichkeit gegeben, weitergehende Informationen zu erhalten, wenn hier ein Bedarf besteht.
Ein Bedarf besteht vorliegend nicht.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.
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7. Erhöhung gemeindlicher Einnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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7 |
Protokoll / Bekanntgaben
Anhand der im Ratsinformationssystem bereitgestellten Unterlagen erläutert der Vorsitzende die geplanten Erhöhungen gemeindlicher Einnahmen.
Dazu gehören:
- Hundesteuer
- Gebühren Mittagsbetreuung
- Benutzungsgebühren Gemeindezentrum – Lerchenhofhalle
1. Hundesteuer
Die Hundesteuer soll ab dem 01.01.2026 für den ersten Hund auf 25,00 € und für jeden weiteren Hund ebenfalls auf 25,00 € angehoben werden.
2. Gebühren Mittagsbetreuung
Die Gebühren für die Mittagsbetreuung werden vorerst wie folgt erhöht:
3. Benutzungsgebühren Gemeindezentrum – Lerchenhofhalle
Für die Benutzung der Lerchenhofhalle werden ebenfalls neue Gebühren festgelegt.
Die Beschlussfassung über die Änderung der Benutzungsgebühren der Lerchenhofhalle findet in der nächsten Gemeinderatssitzung statt.
Gemeinderatsmitglied Leitl frägt an, ob Vereine auch für die Tage der Aufbauarbeiten die Tagespauschalen auferlegt bekommen oder ob dies nur für die Tage der Vergnügung gilt. Der Vorsitzende erklärt, dass dies bis zur nächsten Sitzung geprüft wird. Auch soll die unterschiedliche Behandlung von örtlichen und nichtörtlichen Vereinen hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes geprüft werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren wie oben aufgeführt zu erhöhen. Die Beschlussfassungen über die Änderungen der Satzungen erfolgt in separaten Tagesordnungspunkten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Mittagsbetreuung Aham - Beratung und Erlass der Benutzungssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
|
ö
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|
8 |
Protokoll / Bekanntgaben
Für die Mittagsbetreuung ist der Neuerlass der Benutzungssatzung erforderlich; die Satzung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Benutzungssatzung für die Mittagsbetreuung ab 01.09.2025 auf Basis der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt zu erlassen. Sie ist auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Mittagsbetreuung Aham - Beratung und Erlass der Gebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
|
ö
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|
9 |
Protokoll / Bekanntgaben
Aufgrund der beschlossenen Anhebung der Gebühren für die Mittagsbetreuung ist die Gebührensatzung neu zu fassen. Sie Satzung ist diesem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Gebührensatzung auf Basis der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt zu erlassen. Sie ist auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Hundesteuer - Beratung und Erlass der Hundesteuersatzung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
|
ö
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|
10 |
Protokoll / Bekanntgaben
Aufgrund der beschlossenen Anhebung der Steuersätze ist die Steuersatzung Hundesteuer neu zu fassen. Die Satzung ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung auf Basis der Anlage neu zu erlassen. Sie ist auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
|
ö
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|
11 |
Sachverhalt
Kommunale Strombeschaffung - Bündelausschreibung
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Beschluss:
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Abstimmung
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Sitzung vom 19.05.2025
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Die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen wird mit der Angebotseinholung in Form einer beschränkten Ausschreibung beauftragt. Es sollen Angebote über Ökostrom mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren eingeholt werden.
Der Gemeinschaftsvorsitzende, sein Stellvertreter oder die Geschäftsleitung soll nach der Ermittlung des preiswürdigsten Anbieters die Stromlieferungsverträge unterzeichnen.
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12 dafür, 0 dagegen
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12. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Aktion Stadtradeln:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass seit dem 22.06.2025 die Teilnahme an der Aktion „Stadtradeln“ der ILE Bina-Vils möglich ist. Die Aktion läuft drei Wochen. Interessierte können sich auf der Homepage der ILE informieren und anmelden.
Schäden durch Starkregenereignis:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die, durch das vergangene Starkregenereignis, entstandenen Schäden am Lerchenhof, der Mehrzweckhalle und des Schulgebäudes.
Am Tag der Sitzung war ein Gutachter der Versicherung vor Ort. Dieser erklärt, dass insbesondere in der Mehrzweckhalle eine chemische Untersuchung des Bodens erforderlich ist, um den Schaden entsprechend einschätzen zu können. Es könnten Einträge in den Boden entstanden sein, die u. a. zu Schimmelbildung führen könnten. Im schlimmsten Fall müsse der Boden erneuert werden. Die Kosten hierfür befinden sich mindestens im fünfstelligen Bereich.
Im Schulgebäude wurde der Boden des Werkraumes in Mitleidenschaft gezogen; dieser muss erneuert werden.
Der Vorsitzende erklärt, dass man dankbar für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren ist und diesen großen Dank ausgesprochen hat.
Baumpflanz-Challenge:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die erfolgte Baumpflanzung aufgrund der Nominierung im Rahmen der „Baumpflanz-Challenge“. Es wurde ein Baum im Bereich der ehemaligen VR-Bank gepflanzt.
Rektorin Grundschule Aham:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über das Ausscheiden der derzeitigen Rektorin der Grundschule Aham, Frau Kirmse, zum 31.07.2025. Die zuständige Stelle wird die Rektor-Stelle ausschreiben. Seitens der Gemeinde ist man derzeit zuversichtlich, dass diese Stelle wiederbesetzt werden kann.
Biergarten- / Wanderführer verfügbar:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den erstellten Biergarten- / Wanderführer der ILE Bina-Vils. Hierin sind u. a. die örtlichen Biergärten aufgeführt. Diese sind fortan verfügbar.
Spenden Museumstreffpunkt:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die derzeitige Spendenaktion. Die gespendete Summe wird durch die Sparkasse erhöht. Die Spendenaktion läuft noch für kurze Zeit.
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13. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2025/07. Sitzung Gemeinderat Aham
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23.06.2025
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ö
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13 |
Sachverhalt
Dorffasching Aham:
Gemeinderatsmitglied Nadler informiert den Gemeinderat über die ergangene Endabrechnung des Dorffaschings. Die Vereine konnten einen Reingewinn von ca. 5.600,00 € erwirtschaften. Ein Teil des Erlöses wurde an das „Haus Pater Viktrizius“ sowie an das „Haus Anna“ gespendet.
Nutzung Mehrzweckhalle durch KRK:
Gemeinderatsmitglied Thalhammer frägt an, ob der KRK die Mehrzweckhalle nach dem ergangenen Wasserschaden nutzen kann. Der Vorsitzende erklärt, dass hierzu die chemische Untersuchung abzuwarten ist. Auch muss die Vorstandschaft entscheiden, ob die Mehrzweckhalle genutzt werden soll.
Datenstand vom 26.06.2025 09:26 Uhr