Datum: 27.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 02.06.2015, Nr. 2015/06, öffentlicher Teil
2 Kindergartenneubau, Beratung und Beschlussfassung
3 Bauangelegenheiten
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude in Aham; Antrag auf Vorbescheid
3.2 Geigenberger Franz, Hustenöd - Neubau einer Maschinen- und Mehrzweckhalle in Hustenöd, Antrag auf Baugenehmigung
3.3 Parstorfer Roland, Aham - Abbruch der bestehenden Garage und Anbau an das vorhandene Wohnhaus, Antrag auf Baugenehmigung
3.4 Deubler Florian, Berghofen - Einfamilienhaus mit Garage als Ersatzwohnhaus; Antrag auf Vorbescheid
4 Haushaltsjahr 2014
4.1 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2014
4.2 Örtliche Rechnungsprüfung - Bekanntgabe des Prüfungsberichtes 2014
4.3 Feststellung der Jahresrechnung 2014
4.4 Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters
5 Aufstellung des Umsetzungskonzeptes - Erlinger Bach, Sommeraubach
6 Gründung Landschaftspflegeverband Stadt- und Landkreis Landshut; Absichtserklärung zum Beitritt der Gemeinde Aham - Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen
8 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 02.06.2015, Nr. 2015/06, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift aus der Sitzung vom 02.06.2015, 2015/06 öffentlicher Teil zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Kindergartenneubau, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 2

Protokoll / Bekanntgaben

Einleitend in Tagesordnungspunkt gibt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter einen kurzen historischen Rückblick im Hinblick auf die Kindergartensituation in Aham.
Nachdem das Gebäude in Loizenkirchen aufgrund baulicher Mängel aufgegeben werden musste, erfolgte die Umwidmung des Sitzungszimmers, der Bürgermeisterdienststelle und der Bibliothek im Gemeindezentrum in Aham.
Diese Umwidmung war zunächst als Provisorium geplant; selbiges dauert nun seit ca. 9 Jahren an.
Ziel seit dieser Zeit war stets, einen Neubau für einen Kindergarten in Angriff zu nehmen, sobald es die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde wieder zulassen würden.
Im Herbst 2014 wurde nun seitens der Firma Thalhammer das Angebot unterbreitet, auf dem der Firma gehörenden Grundstück in der Ortsmitte einen Kindergarten für die Gemeinde zu errichten, der wiederum angemietet werden könnte. Gleichzeitig, so das Angebot, sollte im Wege einer Betriebsverlagerung zu Gunsten der Gemeinde aufgrund der dortigerseits anstehenden Gewerbesteuerzahlungen ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden, sodass im Endeffekt für die Gemeinde keine finanzielle Belastung aus der Anmietung entstehen würde.
Im Herbst 2014, im Februar 2015 und im April 2015 fanden in Rottal-Münster, im Pfarrheim in Loizenkirchen sowie im Rathaus in Gerzen Klausuren statt.
Zuletzt fand am vergangenen Donnerstag nochmals eine Klausur im Gasthof Lerchenhof unter Beteiligung der Firma Thalhammer, des pädagogischen Personals am Standort in Aham und unter Beteiligung der Elternbeiratsvorsitzenden statt.
Dabei kam auch zur Sprache, dass es aufgrund der bisherigen Besprechungen offensichtlich Missverständnisse oder gar Ängste bei den Eltern gegeben hat, eine Tatsache, die er sich, so Bürgermeister Herrnreiter, selbst zuschreiben müsse, da er offensichtlich zu wenig Öffentlichkeitsarbeit betrieben habe.

Nunmehr bestehen 4 Optionen, die Thematik Kindergarten zu regeln:
1.        Beibehaltung des Ist-Zustandes im Gemeindezentrum
2.        Abwarten, ob die Grundschule Aham dauerhaft Bestand hat mit Nachnutzung des Gebäudes als 
             Kindergarten
3.        Eigenbau auf eigenem Grundstück
4.        Anmietung eines durch die Firma Thalhammer errichteten Gebäudes auf deren Grundstück.

Zum Thema Grundschule führte 1. Bürgermeister Herrnreiter aus, dass diese Thematik aus seiner Sicht in keinster Weise Beratungsgegenstand sein muss. Die nächsten 5 Schuljahre sei auf jeden Fall der Standort gesichert. Ein Aufgeben der Grundschule sei für ihn gleichzusetzen mit dem Beginn des
„Sterbens eines Dorfes“.
Sofern die Grundschule eines Tages amtlicherseits geschlossen werden müsste, fände sich für dieses Gebäude sicherlich jederzeit eine Nachnutzung.

Zur Beibehaltung des Ist-Zustandes ergeben sich folgende Vor-bzw. Nachteile:

Vorteile sind die großen Gruppenräume und die direkten Schul- und Mehrzweckhallenzugänge.

Nachteile wären, dass
-        nur ein Gruppenraum direkte Fensteraussicht nach außen hat,
-        die Übersichtlichkeit im 2. Gruppenraum durch den Kamin eingeschränkt ist,
-        die Gruppenräume im 1. Stock liegen, was ein Problem für die Inklusionsarbeit wäre,
-        ein relativ langer Weg auf die freie Spielfläche besteht und
-        die Räumlichkeiten im Sommer eine hohe Wärmeentwicklung zeigen.

In Sachen Eigenbau auf eigenem Grundstück ergeben sich folgende Vor- und Nachteile aus Sicht des
1. Bürgermeisters:

Vorteile sind die Nähe zur Schule und, hervorzuheben, die besondere und ruhige Lage, die sicherlich, hier sind sich alle Räte einig, unbestritten ist.

Dagegen spricht die zusätzliche finanzielle Belastung der Gemeinde mit einem Kostenaufwand von rund 1 Million Euro bei ca. 40 % Zuwendungen.
Die derzeitige Finanzlage, so Bürgermeister Herrnreiter, ist durch die derzeitige Verschuldungssituation und die für 2015 geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Million Euro angespannt. Eine erneute Kreditierung, egal in welcher Höhe, „bereite ihm große Bauchschmerzen“, so 1. Bürgermeister Herrnreiter. Zum Alternativangebot bleibt festzustellen, dass die angenommenen Kosten von 1 Million Euro, so wie es offensichtlich für öffentliche Bauten üblich ist, so Bürgermeister Herrnreiter, regelmäßig überschritten werden. Kostensteigerungen bei bekannten Projekten des Bundes und der Länder werden hierzu herangezogen.
Letzten Endes werden hier Vor- und Nachteile der Mietlösung angesprochen:

Von Vorteil ist, dass keine erneute Kreditierung von Nöten ist, dass der Bau relativ unmittelbar begonnen werden kann und dass der Bau eine Aufwertung für das Ortsbild von Aham darstellt.
Nachteilig sei, so Bürgermeister Herrnreiter, dass das Bauvorhaben direkt neben der Staatsstraße stattfindet, dass der Mietzeitraum auf 15 Jahre fixiert wird und danach eine erneute Beratung notwendig ist.

Herauszuheben sei die angekündigte Gegenfinanzierung durch Gewerbesteuereinnahmen mittels Betriebsverlagerung seitens der Firma Thalhammer.
Nochmals wird Bezug genommen auf die hohen Bedenken aus der Elternschaft. Aufgrund baulicher Maßnahmen könnten die Probleme des Lärmschutzes und der Unfallsituation geregelt werden, so Bürgermeister Herrnreiter. Lärmschutzfenster und eine geschlossene Mauer neben der Staatsstraße lassen hier positive Wirkung erwarten.
Für den Bring- und Holverkehr verweist Bürgermeister Herrnreiter auf den Kindergarten der Stadt Vilsbiburg in der Frauensattlinger Straße. Der Verkehrsfluss in dieser Straße sei zwar keinesfalls mit dem auf der Staatsstraße in Aham vergleichbar, gleichwohl funktioniert dort auch der Hol-und Bringverkehr aus seiner Sicht unproblematisch. Die Bedenken könnten somit ausgeräumt werden.

Nach diesen Einführungen wird Frau Barbara Hafer gebeten, ihre Hinweise zum Kindergartenbau in Aham zu geben. Anhand einer vorbereiteten Präsentation erläutert Frau Hafer die Grundlagen zur Planung eines Kindergartens und zu den Bedürfnissen, die seitens der Eltern gemeldet und seitens des Trägers umgesetzt werden müssen.
Aufgrund der großen Umfrage seitens des Landratsamtes Landshut kristallisiert sich heraus, dass ein Bedarf für Krippenpädagogik nicht vorliegt, so dass eine Krippe am Standort Aham aus heutiger Sicht keinen Sinn ergibt. Die Regelbetreuung wird sich auf rund 6 Stunden Betreuungszeit im Wesentlichen beschränken. Unabhängig von der Standortentscheidung und der Finanzierungsentscheidung macht Frau Hafer klar, dass das inhaltliche Betreuungsangebot und das bauliche Betreuungsangebot seitens der Kindergartenfachaufsicht beurteilt werden wird. Mit einem nicht über FAG-Mitteln finanzierten Kindergarten habe man seitens des Kreisjugendamtes noch keine Erfahrungen sammeln können.
Im Anschluss an den Vortrag erhält der Gemeinderat Gelegenheit, an Frau Hafer bzw. den Bürgermeister und den Kämmerer Fragen zu richten.

Gemeinderat Geltinger hinterfragt den geplanten Standort. Frau Hafer erklärt, dass der vorgeschlagene Standort für den Eigenbau in der Nähe der Grundschule eindeutig zu präferieren sei. Dieser Standort habe alle Vorteile, die ein Kindergarten aus ihrer Sicht aufweisen sollte. Synergie-Effekte wären möglich.

Gemeinderat Vogt führt aus, dass aus seiner Sicht die Mobilfunkbelastung in der Nähe des als Eigenbau vorgesehenen Grundstückes ein Hinderungsgrund wäre. Herr Hoffmeister entgegnet, dass in Sachen Mobilfunk keine negativen Auswirkungen bekannt seien; sogar in Kliniken und Flugzeugen werde der Mobilfunk mittlerweile zugelassen.

Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-Zettler hinterfragt die Förderfähigkeit der Kneippeinrichtung.
Hierzu äußert Frau Hafer, dass sämtliche fest eingebauten Bestandteile des Gebäudes grundsätzlich zum Förderaufwand zählen. Der Förderaufwand orientiert sich an den Flächen, die geplant werden und an den Kostenrichtwerten, die für diese Flächen anzusetzen sind.

Gemeinderat Rackerseder hinterfragt den jetzigen aktuellen Standort. Frau Hafer führt aus, dass dieser Standort seit jeher als Übergangslösung betrachtet wurde. Er habe zwar sehr große Räume, die für die Gruppenbetreuung ideal seien, allerdings keine Intensivräume, in die man sich mit einem Teil der Gruppe zurückziehen könne. Eine Entzerrung der Gruppenarbeit sei dort nicht möglich. Natürlich sei die Unterbringung im 1. Stock nicht ideal, funktioniere bis dato aber sehr gut. Die raumklimatischen Verhältnisse sind natürlich bei entsprechenden Hitzewellen problematisch.

Gemeinderat Vogt hinterfragt zusätzlich die auf den Eigenbaustandort ausgewiesene Planung. Er habe im Zusammenhang mit dem Neubau des Gymnasiums in Ergolding erlebt, dass dort ausdrücklich Nischen und Rückzugsbereiche vorgesehen wurden, die in diesem Erstkonzept fehlen würden. Hierzu führt Frau Hafer aus, dass die Planung auf dem Standort des Eigenbaues diese Optionen durchaus bietet, da dem Gruppenhauptraum ein auch von außen zugänglicher Nebenraum zugeordnet sei und die Freispielflächen auf den Verkehrsflächen großzügig dimensioniert seien.

Gemeinderätin Fuchs hinterfragt die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit.
Die Gemeinde sei nun verpflichtet Euro 3800 Euro monatlich bzw. knapp 46.000 Euro jährlich an Miete aufzubringen. Die Gegenfinanzierung durch Gewerbesteuereinnahmen sei nicht gesichert. Bei der derzeitigen Zinslage wäre eine Finanzierung eines Eigenbaus auf wesentlich längere Zeit unproblematisch.

Gemeinderat Lang hinterfragt die Zukunft zur Schule und die eventuelle spätere Nutzung dieses Gebäudes.
Hierzu führt Bürgermeister Herrnreiter aus, dass auch wenn die Schule irgendwann amtlicherseits geschlossen werden müsste, ihm - wie oben bereits ausgeführt -keine Bange sei hinsichtlich einer Folgenutzung.

Gemeinderat Brandl führt aus, dass die grundlegenden Bedingungen und Planungen mittels eines Mietvertrages geregelt werden müssten.
Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-Zettler hinterfragt die Zusagen zu den Gewerbesteuereinnahmen.
Aus ihrer Sicht müsste eine vertragliche Verpflichtung seitens der Anbieter eingegangen werden, die zugesagten Zahlungen auch definitiv an die Gemeinde zu entrichten. Die Zusage, einen Betrieb zu verlagern, heißt noch nicht, dass die Gemeinde hier mit entsprechenden Zahlungen rechnen könne. Somit handele es sich ausschließlich um ein Versprechen, welches so eintreten könne, aber keinesfalls müsse.

1. Bürgermeister Herrnreiter erklärt, dass eine Zusage von Zahlungen in fixierter Höhe wohl nicht gegeben werden könne. Man könne eine feste Gewerbesteuerzahlung nicht voraussagen.

Dem entgegnet Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-Zettler, dass alternativ zu den Gewerbesteuerzahlungen auch sonstige Zahlungen in den Mietvertrag aufgenommen werden könnten.
1. Bürgermeister Herrnreiter führt aus, dass dies aus seiner Sicht wohl nicht infrage käme.

An dieser Stelle informiert Herr Hoffmeister über die Zusammensetzung einer Gewerbesteuerzahlung aus Gewerbeertrag, Freibetrag, Bildung des Steuermessbetrages und Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes mit Feststellung der Gewerbesteuerschuld.
Um einen Ertrag von 45.600 € (Jahresmiete netto an Thalhammer) zu erzielen, müsste ein Gewerbeertrag von 396.700 € im Wege des Messbetragsbescheides gegenüber der Gemeinde gemeldet werden. Einen derartigen Gewerbeertrag erzielen in Aham derzeit nur 2 Firmen. Eine Betriebsverlagerung ist im Übrigen nur eingeschränkt möglich, indem der Betriebssitz vollständig von einer Gemeinde in eine andere verlagert wird. Bleiben allerdings die Produktionsstätten in der bisherigen Gemeinde, so hat diese durchaus die Möglichkeit, eine neue Zerlegung unter der Prämisse der gesetzlichen Zerlegung der Gewerbesteuer anzugreifen.

Wesentlicher Bestandteil der Zerlegung ist die Lohnsumme, die am jeweiligen Gewerbestandort erwirtschaftet wird.
Entsprechende Erfahrungen aus den Jahren 2005 und 2006 zeigen, dass eine Verlagerung problemlos ist, wenn der Standort an der bisherigen Gemeinde aufgegeben wird.
Eine Zerlegung unter Beibehaltung beider Standorte erfordert allerdings immer die Zustimmung der betreffenden Kommunen.

Gemeinderätin Fuchs weist nochmals auf den Standort für den Bau in Eigenregie hin. Dieser liegt in der Nähe der potenziell künftigen Baugebiete und sei aus ihrer Sicht absolut zu favo risieren.
An dieser Stelle ruft 1. Bürgermeister Herrnreiter zur Abstimmung auf. Die wesentlichen Argumente seien ausgetauscht. Es gelte nun zu entscheiden, ob überhaupt ein Neubau infrage kommt und wenn ja, ob in eigener Regie oder über die Mietlösung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, grundsätzlich einen Neubau eines Kindergartens in Aham baldmöglichst umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die Anmietung eines Neubaus auf dem Grundstück der Firma Thalhammer auf Basis des vorliegenden Angebotes anzustreben.
(Gemeinderat Geltinger, Gemeinderat Frey, Gemeinderat Schemmerer sowie Gemeinderätin Fuchs forderten die namentliche Nennung ihrer Gegenstimme)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude in Aham; Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat das o. g. Bauvorhaben zur Beratung und Entscheidung vor.
Es handelt sich hierbei um einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Nebengebäudes.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 06.05.2014, Sitzungs-Nr. 2014/02, im Gemeinderat behandelt. Hier wurde der Antragsteller zur vorläufigen Rücknahme seines Antrags bewegt.
Die Grundstücksfläche liegt in unmittelbarem Anschluss an die Bebauung im Bereich von Aham West, allerdings, laut Flächennutzungsplangrundlage, derzeit im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Privilegierung liegt nicht vor.
Die Erschließung, hier durch die Lage des Baugrundstückes an einer angemessen breiten Straße, der Wasserversorgung durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Mittlere Vils (Aham) sowie die Abwasserbeseitigung über den bestehenden gemeindlichen Kanal (Trennsystem), ist gesichert.
1. Bürgermeister Herrnreiter ergänzt, dass aus seiner Sicht für diese Bauabsicht wohl doch Einiges dafür spreche, dem Antrag zuzustimmen. Die hervorragende Erschließung des Grundstückes und die Unmittelbarkeit im Anschluss an den Ort sprechen aus seiner Sicht durchaus dafür, wenngleich ihm bewusst sei, dass sich der Gemeinderat intern dafür entschieden habe, gegen eine Außenbereichsausweitung zu stimmen und den Innenbereich zu stärken.

Auch wurden in der Vergangenheit entsprechende Bezugsfälle seitens des Gemeinderates abgelehnt, so wie auch dieses Vorhaben in der Sitzung vom 6.5.2014.

Gemeinderat Frey erinnert an den Bezugsfall Baier.
Gemeinderat Lang greift diesen Hinweis auf und erinnert an die Grundsatzentscheidung des Gemeinderats sowie an den Vergleichsfall in Ziegelstadl. Andererseits sollte in diesem Zusammenhang auch über das gesamte Grundstück an sich nachgedacht werden im Hinblick auf die Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße von Wendeldorf über Eichmühle an die Staatsstraße im Wege eines Kreisverkehrs. Diese müsse die Gemeinde zwar selbst finanzieren mit einem Kostenaufwand von rund 400.000 €, diese Lösung sollte jedoch im Auge behalten bleiben. Gemeinderat Vogt führt aus, dass die Gemeinde wohl doch die Möglichkeit habe, hier eine neue „Baulinie“ zu ziehen.
Herr Hoffmeister erklärt hierzu, dass die Gemeinde das Recht der Bauleitplanung habe, entweder mittels Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung oder mittels Ortsabrundungssatzung. In jedem Fall sei hier ein Verwaltungsverfahren abzuwickeln.
Zurzeit befindet sich das Bauvorhaben eindeutig im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch.
Diese Optionen sollten kurzfristig geklärt werden, so 1. Bürgermeister Herrnreiter und beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes auf eine der nächsten Sitzungen. Dem stimmt der Gemeinderat stillschweigend zu.

zum Seitenanfang

3.2. Geigenberger Franz, Hustenöd - Neubau einer Maschinen- und Mehrzweckhalle in Hustenöd, Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 3.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich um ein Bauvorhaben in Hustenöd und dabei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Zufahrt ist durch den vorhandenen öffentlichen Feld- und Waldweg „Hermannsöder Straße“ in angemessener Breite gesichert (Fl. Nr. 461/2 und 1612/2, Eigentümer Gemeinde). Im Hofbereich Hustenöd wurde vom Antragsteller eine Teilfläche des gemeindlichen Weges bereits bei früheren Baumaßnahmen überbaut, sh. beiliegendes Luftbild. Die Verlagerung des Weges wurde vom Antragsteller selbst hergestellt.
Der Nachweis über die Ableitung des Niederschlagswassers wird noch nachgereicht.
Das Bauvorhaben liegt in der Nähe einer Trafostation und somit innerhalb der Baubeschränkungszone, eine entsprechende Erklärung liegt den Bauunterlagen bei. Brandschutzkonzept und Abstandsflächenübernahmeerklärung (Bauherr) liegt ebenfalls bei.
Die durchgeführte Überbauung eines Teilstücks des gemeindlichen Weges wird eingehend diskutiert; es ist zu klären, ob hier eine Grundstücksbereinigung erfolgen soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Neuvermessung und grundbuchrechtliche Abwicklung des Weges ist umgehend zu Lasten des Bauwerber s zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Parstorfer Roland, Aham - Abbruch der bestehenden Garage und Anbau an das vorhandene Wohnhaus, Antrag auf Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 3.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es ist vorgesehen die bestehende Garage, die an das Wohnhaus angebaut ist, zu beseitigen und an gleicher Stelle eine neue Doppelgarage mit Wohnräumen zu erstellen. Zum Nachbargrundstück Abeltshauser,
Fl. Nr. 351/0 sind im Norden und Osten jeweils Abstandsflächenübernahmeerklärungen erforderlich.
Die Erschließung – erforderliche Zufahrt, die Versorgung mit Trinkwasser, sowie die Entsorgung des anfallenden Abwassers - ist gesichert.

Beschluss

Der GR beschließt, zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, unter der Voraussetzung, dass die Unterschriften für die erforderlichen Abstandsflächenübernahmeerklärungen vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.4. Deubler Florian, Berghofen - Einfamilienhaus mit Garage als Ersatzwohnhaus; Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 3.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein geplantes Bauvorhaben in Berghofen und somit im Außenbereich § 35 BauGB. Der Bauwerber ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist durch einen angemessenen breiten Weg (Fl. Nr. 776/2 als öffentlicher Feld- und Waldweg mit der Beschränkung „nur Anliegerverkehr“) sichergestellt.
Der erforderliche Anschluss an die Trinkwasserversorgung erfolgt über die Wasserversorgung Genossenschaft Berghofen.
Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers ist geplant über die vorhandene Entwässerungsanlage auf Fl. Nr. 723/0 (Kleinkläranlage ausgerichtet für 10 EW). Die Nachbarunterschriften sind noch nicht vollständig, da der Angrenzer Münzenberger noch nicht erreicht wurde, diese wird jedoch noch Weiterleitung des Antrages an die untere Bauaufsichtsbehörde einholt.

Beschluss

Der GR beschließt, zum o. g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Haushaltsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 4
zum Seitenanfang

4.1. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herrnreiter gibt das Jahresrechnungsergebnis 2014 bekannt. Das Ergebnis ist in Anlage zu dieser Niederschrift im RIS hinterlegt.

zum Seitenanfang

4.2. Örtliche Rechnungsprüfung - Bekanntgabe des Prüfungsberichtes 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 4.2

Protokoll / Bekanntgaben

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Aham fand statt am 18.6.2015.
Bei der Rechnungsprüfung lag der Rechenschaftsbericht der Verwaltung vor, die Mitarbeiter der Kasse unterstützten den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss bei seiner Tätigkeit.
Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, 2. Bürgermeister Johann Schemmerer, trägt die wesentlichen Inhalte aus dem Prüfbericht vor. Der Vorsitzende betont, dass im Rahmen der Prüfungsarbeiten im Rathaus Gerzen die Kassenmitarbeiter volle Unterstützung leisteten. Sämtliche Unterlagen wurden dem Ausschuss zur Prüfung vorgelegt und auch bei Rückfragen direkt erläutert. Auch der seitens der Verwaltung erstellte Rechenschaftsbericht für die Jahresrechnung 2014 lag voll umfänglich und sehr aussagekräftig vor.

Folgende Feststellungen wurden getroffen:
Die Abrechnung der Kläranlage ist für 2013/2014 offen.
Bei der Durchführung der Investitionsmaßnahme Entwässerungsspange Nöham-Hitzenberg wurde darauf hingewiesen, dass die Position 10 der Schlussrechnung der Firma KSB noch zu überprüfen sei. Hierzu bleibt festzustellen, dass die Stationen zunächst – entgegen der Ausschreibung – mit dem netzunabhängigen Modul ausgestattet wurden.
Ursprünglich war der Rückbau dieser Module geplant; eine Besprechung mit dem für die Gemeinde Aham tätigen Unternehmen für die Netzeinbindung hat jedoch ergeben, dass diese Gerätschaften eingebunden werden könnten, was dazu führte, dass die Geräte verbaut blieben.
Bei der Überprüfung einige Wochen später, wurde allerdings festgestellt, dass diese Geräte zwar funktionieren, allerdings andere Meldungen absetzten als die Geräte, die sonst in den Pumpstationen verbaut wurden. Durch die nachträgliche Bestätigung der Lieferung waren auch die Kosten zu erstatten.
Die wesentlichen Prüfungsarbeiten beschränkten sich auf Stichproben, die Bauhofabrechnungen sowie die Schlussrechnung zur Entwässerungsspange Nöham-Hitzenberg waren Gegenstand intensiver Prüfungen.
Die Abrechnung auf Basis der Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Aham – Gerzen - Schalkham war noch nicht erledigt.
Hier ergänzt Herr Hoffmeister, dass diese Abrechnung derzeit erstellt wird und selbstverständlich im Jahr 2015 auch entsprechend buchungstechnisch abgewickelt werden wird.

zum Seitenanfang

4.3. Feststellung der Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 4.3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat stellt das Jahresrechnungsergebnis auf Basis des in Anlage beigefügten Datenblattes dar.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beschließt die Jahresrechnung für das Jahr 2014 auf Basis des in Anlage beigefügten Datenblattes festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.4. Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 4.4

Protokoll / Bekanntgaben

Für diesen Tagesordnungspunkt übergibt 1. Bürgermeister Herrnreiter die Ausführungen an
2. Bürgermeister Schemmerer und nimmt an der folgenden Abstimmung nicht teil.

2. Bürgermeister Schemmerer bittet um Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2014, nachdem die Jahresrechnung gelegt und sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung keinerlei Beanstandungen ergeben hätten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Amt des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Aham für das Rechnungsjahr 2014 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Aufstellung des Umsetzungskonzeptes - Erlinger Bach, Sommeraubach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert, dass auf Basis der vor einigen Jahren durchgeführten Gewässerkartierung nunmehr vereinzelt Umsetzungskonzepte an Gewässern III. Ordnung mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km² entwickelt werden. Die Gemeinde Aham ist dabei in geringem Umfang an Projekten von Nachbargemeinden beteiligt, so an Projekten für den Erlinger Bach und den Sommeraubach.
Für diese Umsetzungskonz epte sollte eine grundlegende Zustimmung des Gemeinderats Aham erfolgen. Erst auf Basis von Umsetzungskonzepten kann künftig mit einer Förderung beim Ausbau der Gewässer III. Ordnung gerechnet werden. Der Gemeinderat erklärt hierzu seine Zustimmung; aufgrund der Geringfügigkeit ist eine gesonderte Beschlussfassung nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, am Umsetzungskonzept, wie vorgetragen, teilzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Gründung Landschaftspflegeverband Stadt- und Landkreis Landshut; Absichtserklärung zum Beitritt der Gemeinde Aham - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter weist zunächst darauf hin, dass er die Hintergründe mittels einer Tischvorlage erläutert habe.
1. Bürgermeister Herrnreiter informiert kurz über die geplante Einrichtung dieses Verbandes.
Dabei verhält es sich ähnlich wie beim sogenannten Gewässerunterhaltszweckverband. Nach seinem Dafürhalten sollte diesem Verband beigetreten werden; eine Kündigung ist jederzeit möglich.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden verschiedene Meinungen geäußert, die die Notwendigkeit dieses Verbandes infrage stellen. Die dort genannten Leistungen könne die Gemeinde durchaus auch selbst in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbehörden erbringen.
Einerseits wird geäußert, man solle sich die Arbeit des Verbandes künftig ansehen und dann entscheiden, andererseits wird geäußert, man solle zu Beginn der Solidargemeinschaft beitreten und die Arbeit des Verbandes als aktives Mitglied überprüfen. Ein Ausscheiden sei ja jederzeit möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Landschaftspflegeverband Stadt und Landkreis Landshut beizutreten, sobald dieser gegründet ist. Dem Landkreis ist diese Absichtserklärung mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert, dass der Freistaat Bayern Straßenunterhaltspauschalzuschüsse gewährt in Höhe von 93.800 Euro.
Das Landratsamt wies darauf hin, dass sich die Flüchtlingslage in der Zukunft verschärfen werde. Für Aham ist aus heutiger Sicht nicht mit weiteren Asylbewerbern zu rechnen, da der Index hier deutlich überschritten sei.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert den Gemeinderat kurz über die „Beratungstische“, die er in der jüngsten Vergangenheit abgehalten habe. Er werde in Kürze schriftlich zusammenfassen und diese Informationen an den Gemeinderat weiterleiten. Auch auf die durchgeführte Veranstaltung „Jetz Red I“ wird kurz hingewiesen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung war relativ dürftig.

zum Seitenanfang

8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2015/07. Sitzung Gemeinderat Aham 27.07.2015 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Gemeinderätin Fuchs hinterfragt die Veröffentlichung der Gewerbebetriebe aus der Gemeinde auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen. Hierzu wird mitgeteilt, dass die neue Homepage derzeit in Arbeit sei, sich die Gewerbebetreibenden direkt an die Verwaltung wenden könnten und zudem eine neue Veröffentlichung stattfinden wird.

Datenstand vom 10.09.2015 10:49 Uhr