Datum: 19.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 01.12.2015, Nr. 2015/10, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Pollerspöck Daniel und Immler Yvonne - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
2.2 Hammer Andrea und Irlweg Christian - Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Garage
2.3 Knoll Johann und Julia - Errichtung eines Einfamilienhauses im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Städtebauförderung
4 Informationen
5 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 01.12.2015, Nr. 2015/10, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/01. Sitzung Gemeinderat Aham 19.01.2016 ö beschließend 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung vom 01.12.2015, Nr. 2015/10, wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der Sitzung vom 01.12.2015, Nr. 2015/10, öffentlicher Teil, zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/01. Sitzung Gemeinderat Aham 19.01.2016 ö 2
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2.1. Pollerspöck Daniel und Immler Yvonne - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/01. Sitzung Gemeinderat Aham 19.01.2016 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Sattlerweg.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.

Ein Entwässerungsplan liegt vor.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Aham“, Deckblatt Nr. 1 (Sattlerweg) werden beantragt:

1. Überschreitung der Baugrenze mit der Garage
2. Abweichung von der Gestaltung der baulichen Anlagen Ziffer 1.61: Zulässig ist Erdgeschoss, beantragt wird Erdgeschoss mit Obergeschoss.
3. Überschreitung der Traufhöhe bei der Garage Ziffer 1.8: Zulässig ist 2,70 Meter, beantragt wird 3,00 Meter.
4. Abweichung von der Firstrichtung des Wohnhauses Ziffer 1.5.

Die beantragten Befreiungen werden vom Gemeinderat eingehend beraten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen

1. Überschreitung der Baugrenze mit der Garage
2. Abweichung von der Gestaltung der baulichen Anlagen Ziffer 1.61: Zulässig ist Erdgeschoss, beantragt wird Erdgeschoss mit Obergeschoss.
3. Überschreitung der Traufhöhe bei der Garage Ziffer 1.8: Zulässig ist 2,70 Meter, beantragt wird 3,00 Meter.
4. Abweichung von der Firstrichtung des Wohnhauses Ziffer 1.5

erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Hammer Andrea und Irlweg Christian - Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/01. Sitzung Gemeinderat Aham 19.01.2016 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Baugebiet „Loizenkirchen – Mitte“.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Entwässerung und die Versorgung mit Frischwasser sind ebenfalls gesichert.

Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen – Mitte“ wird beantragt:
Überschreitung der zulässigen Wandhöhe der Garage, Ziffer 2.2: Zulässig sind 3,00 m, beantragt wird 3,33 m bzw. 3,38 m.

Die beantragte Befreiung wird vom Gemeinderat eingehend beraten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung:
Überschreitung der zulässigen Wandhöhe der Garage, Ziffer 2.2: Zulässig sind 3,00 m, beantragt wird 3,33 m bzw. 3,38 m.

erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Knoll Johann und Julia - Errichtung eines Einfamilienhauses im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/01. Sitzung Gemeinderat Aham 19.01.2016 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende setzt den Gemeinderat in Kenntnis, dass im Baugebiet Loizenkirchen Mitte auf der Parzelle 4 die Errichtung eines Einfamilienhauses im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt wird.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3. Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/01. Sitzung Gemeinderat Aham 19.01.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

  

Protokoll / Bekanntgaben

Das Programm Städtebauförderung, Kleine Gemeinden an der Milchstraße, ist neu aufgelegt und wurde im Gemeinderat der Gemeinde Aham in der Sitzung vom 13.01.2015, TOP 3, ausführlich vorgestellt. Auf die dortige Beratung wird verwiesen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Programm beizutreten. Darauf aufbauend wurde – nach entsprechender Vorinformation – am 01.09.2015, TOP 5, beschlossen eine Studie für einen eventuellen Aufbau eines Nahwärmenetzes in Auftrag zu geben, vorbehaltlich der Zustimmung der Städtebauförderung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Hier sollte versucht werden, die Förderung aus Städtebau-Förderungsmitteln zu erreichen. Dieser Beschluss wurde mit 10:1 Stimmen gefasst.

Auf Basis des daraufhin gestellten Förderantrags erteilte die Regierung von Niederbayern den vorzeitigen Maßnahmebeginn. In der Gemeindesitzung vom 13.10.2015, TOP 4.1, wurde anschließend mit 12:0 Stimmen der Auftrag an das Institut von Frau Prof. Dr. Denk, Hochschule Landshut erteilt.

Zwischenzeitlich wurde durch den Markt Frontenhausen, als der federführenden Gemeinde, auf Basis der oben genannten Grundsatzentscheidungen in den beteiligten Gemeinden eine Ausschreibung durchgeführt für die notwendigen Planungsleistungen zur Voruntersuchung.

Hier darf auf die Anlagen zu diesem Punkt verwiesen werden.

Dem Ausschreibungsergebnis folgten Vorstellungen der maßgeblichen Planer und eine Vorentscheidung zu Gunsten eines Büros, vorbehaltlich der Zustimmung der einzelnen beteiligten Gemeinden, welche die vier anderen am ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beteiligten Gemeinden bereits im Herbst 2015 erteilten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham hat den entsprechenden Beschlussvorschlag in der Sitzung vom 01.12.2015, TOP 3, mit 6:6 Stimmen abgelehnt.

Nach Verlesung der Sachdarstellung durch den 1. Bürgermeister wird dem Gemeinderat Gelegenheit gegeben an den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Herrn Hoffmeister, noch detaillierte Fragen zu stellen, da dieser im Bereich der Städtebauförderung über umfangreiche Erfahrungen verfüge, so 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter.

Der Gemeinderat nutzt diese Gelegenheit umfangreich und richtet zahlreiche Fragen hinsichtlich der Kosten, der Laufzeit, der Entscheidungshoheit der Gemeinde sowie hinsichtlich des Eintritts in das konkrete Verfahren an Herrn Hoffmeister. Insoweit konnten alle noch offenen Fragen geklärt werden, so dass anschließend zur Beschlussfassung aufgerufen werden konnte.

Beschluss 1

Vorbehaltlich der Genehmigung der Regierung von Niederbayern wird der Planungsauftrag zur Erstellung eines gemeinsamen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die „Märkte und Gemeinden an der Milchstraße“ an die Firma Leuninger & Michler, Stadtentwicklung/Stadtplanung, Pfarrgasse 25, 87600 Kaufbeuren, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Honorarkosten der gemeindebezogenen Phase A (Analyse) und Phase B (Bewertung) des Angebotes der Firma Leuninger & Michler sind von jeder Gemeinde selbst zu finanzieren. Die Honorarkosten für interkommunale Arbeitsaufwendungen werden auf die Gemeinden, entsprechend der Einwohnerzahlen aus der letzten statistischen Erhebung, aufgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/01. Sitzung Gemeinderat Aham 19.01.2016 ö 4

Protokoll / Bekanntgaben

-keine-

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/01. Sitzung Gemeinderat Aham 19.01.2016 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

Straßensanierung:

Gemeinderat Geltinger fragt hinsichtlich der anstehenden Straßensanierungsplanungen an; hierzu erklärt
1. Bürgermeister Herrnreiter, dass hierfür eine Aufstellung angefertigt werden sollte, die es anschließend Zug um Zug abzuarbeiten gelte. Weitere Beratungen hierzu werden folgen.

Beerdigung ehemaliger Gemeinderat Josef Maier:

Gemeinderätin Fuchs bedauert das Fehlen von 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter bei der Beerdigung von Josef Maier.
Bürgermeister Herrnreiter erklärt, dass er diesbezüglich terminlich anderweitig bereits gebunden war. In diesem Zusammenhang weist Gemeinderat Geltinge r auch darauf hin, dass der Nachruf auf den früheren Gemeinderat Josef Maier hinsichtlich der dort genannten Zeiten im Gemeinderat für Verwirrung gesorgt habe.

Hier, so Gemeinderat Vogt, habe lediglich das Wörtchen gefehlt „ehemaliger“ Gemeinderat.

Bebauung im Außenbereich:

Gemeinderat Rackerseder regt erneut eine Beratung zu den Entscheidungen der Gemeinde im Hinblick auf die Bebauung im Außenbereich nach § 35 BauGB an. Man habe sich in der Gemeinderatsklausur im Winter eine entsprechende Richtlinie gegeben, entsprechende Bauvorhaben im Außenbereich abzulehnen, da dies den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen würde.
Die bereits jüngst abgelehnten Vorhaben in der Vergangenheit zeigten jedoch, dass dies nicht immer leicht in der Öffentlichkeit zu vertreten ist. Darüber hinaus fehlen der Gemeinde Aham akut entsprechende bebaubare Flächen im Innenbereich, sodass erneut über diese Richtlinien des Gemeinderates nachgedacht werden sollte.

Datenstand vom 18.02.2016 07:22 Uhr