Datum: 03.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus Sitzung vom 05.04.2016, Nr. 2016/04, öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt,
die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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2 |
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2.1. Holzner Bianca - Neubau eines Bungalows mit Garagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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beschließend
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2.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende setzt den Gemeinderat in Kenntnis, dass im Baugebiet „Loizenkirchen-Mitte“ auf der Parzelle 3 (= Frank-Weg 3) der Neubau eines Bungalows mit Garagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt wird.
Das gemeindliche Einvernehmen wird als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2.2. Waldemar & Agnes Ohm - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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beschließend
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2.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende setzt den Gemeinderat in Kenntnis, dass im Baugebiet Loizenkirchen Mitte auf der Parzelle 1 der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt wird.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2.3. Meier Manfred - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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beschließend
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2.3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hier um ein Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB, genauer in Petzenberg.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt in den Prosmeringer Graben.
Für die Ableitung des Schmutzwassers wurde zusammen mit dem Bauantrag ein Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis eingereicht. Mit diesem Antrag wurde das Gutachten eines privaten Sachverständigen vorgelegt. Lt. diesem wird das Schmutzwasser in die vorhandene Kleinkläranlage eingeleitet und nach erfolgter Reinigung ebenfalls in den Prosmeringer Graben zugeleitet. Der Antrag wird für 8 Einwohnerwerte gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Finanzangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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beschließend
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3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Für die Ausführungen zum Tagesordnungspunkt Finanzangelegenheiten mit Unterpunkten übergibt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter die Ausführungen an den anwesenden Kämmerer, Herrn H
offmeister.
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3.1. Bekanntgabe der vorläufigen Jahresrechnung 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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beschließend
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3.1 |
Protokoll / Bekanntgaben
Anhand des Datenblattes zur Feststellung des vorläufigen Ergebnisses der Haushaltsrechnung für die Gemeinde Aham, welches als Anlage der Niederschrift beigegeben ist, erläutert Herr Hoffmeister die vorläufige Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015.
Unter Einbeziehung des Haushaltseinnahmerestes bezüglich der Kreditermächtigung (800.000 €) ergibt sich ein
Überschuss in Höhe von knapp 400.000 €.
Getragen wird der Überschuss im Wesentlichen durch den Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt der gegenüber der Planung mit knapp 370.000 € rund 60.000 € mehr Zuführung an den Vermögenshaushalt erwarten lässt.
Der Abschluss der Jahresrechnung kann voraussichtlich Mitte Mai 2016 erfolgen.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
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3.2. Haushaltsplan 2016 - Beratung und Erlass der Haushaltssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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3.2 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vorbericht
Vorbemerkungen:
Der Haushaltsplan der Gemeinde Aham für das Haushaltsjahr 2016 und die Finanzplanungsjahre 2017 bis 2019 stehen erneut unter einem enormen Investitionsdruck.
Einige, aus finanzieller Sicht, positive Entwicklungen unterstützen die Gemeinde Aham bei den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen. Die einzelnen Investitionen sind den nachfolgenden Einzelbeschreibungen zu entnehmen.
Erfreulicherweise erreichen die Einnahmen aus den Gemeindesteuern den gleichen Stand wie in 2015. Bei der Gewerbesteuer konnte wieder eine Steigerung auf rund 400.000 € verzeichnet werden.
Bei der Einkommensteuer konnte zwar eine deutliche Steigerung um 50.000 €, auf nun knapp über 905.000 €, verzeichnet werden; demgegenüber ist jedoch eine deutliche Reduzierung bei der Schlüsselzuweisung um rund 125.000 € zu verkraften.
Ausgabenseitig ergeben sich im Verwaltungshaushalt allerdings deutliche Mehrbelastungen. Diese summieren sich auf absolut über 250.000 € und liegen im Wesentlichen in der absoluten Steigerung bei der Kreisumlage um rund 200.000 €, gegenüber dem vergangenen
Jahr, begründet.
Die Gemeinde Aham hat - im positivsten Sinne - einen Sprung bei der sogenannten Umlagekraft gemacht, auf nunmehr knapp 1,7 Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2014 ist dies eine Steigerung von rund 250.000 €, im Vergleich zum Jahr 2015 gar eine Steigerung um 460.000 €.
Dies liegt - wie gesagt - einerseits an der gestiegenen Steuerkraft (2015 525 Euro je Einwohner, 2016 672 Euro je Einwohner) aber andererseits auch an der enorm hohen Schlüsselzuweisung im Jahr 2015 mit knapp 520.000
€.
Aufgrund dieser Basisdaten hat die Gemeinde Aham im Jahr 2016 eine enorm hohe Kreisumlage – absolut 837.291 € – zu entrichten, obwohl der Landkreis Landshut den Umlagesatz um 1 %-Punkt gesenkt hat.
Im Hinblick auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt hat dies natürlich einen deutlich negativen Einfluss, was aber voraussichtlich nur für das Planungsjahr in dieser Ausprägung zutreffen dürfte. Gleichwohl wurden die Ansätze hierzu in den Finanzplanungsjahren entsprechend vorsichtig gewählt.
Das vorläufige Rechnungsergebnis weist für 2015 eine Zuführung von tatsächlich über 369.000 Euro aus und übersteigt die Planung um über 50.000 Euro.
Rund 45.000 € Mehrbelastung hat die Gemeinde Aham zusätzlich im Bereich der Umlage zu Gunsten der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, bzw. zu Gunsten des Zweckverbandes Kinderbildung und –betreuung Aham – Gerzen – Schalkham zu verkraften.
Beinahe 1,5 Millionen Euro hat die Gemeinde Aham insgesamt für Umlagen an Dritte zu entrichten. Die Gesamtaufwendungen für das Personal liegen annähernd auf dem Stand des letzten Jahres bei gut 307.000 €.
Wesentliche Investitionen:
Grunderwerb Bauland:
Die Gemeinde Aham steht derzeit in Verhandlungen zum Ankauf möglichen Baulandes. Für die Vorbereitung eines entsprechenden Ankaufs sind pauschale Mittel in Höhe von 250.000 € in den Haushaltsplan eingestellt. Ob und inwieweit sich dieser Grunderwerb verwirklichen lässt, kann zur Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltes noch nicht abgesehen
werden.
Flurneuordnung Vils – Neubau der Brücke Eichmühle:
Die Maßnahme ist bautechnisch abgeschlossen; die Schlussrechnungen sind derzeit bei den beteiligten Ingenieurbüros zur Prüfung, sodass die Ausfinanzierung voraussichtlich im Sommer 2016 erfolgen wird. Dies gilt ebenso für die noch ausstehenden Zuwendungsmittel aus dem Hochwasserfond. Die voraussichtlichen Restkosten sind in den Haushalt eingestellt; die Gesamtabrechnung erfolgt ca. Ende Juni 2016.
Abwasserentsorgung - Spange Guntendorf - Wassing:
Die Baumaßnahme ist hinsichtlich der baulichen Entwässerungsmaßnahmen vollständig abgeschlossen und die Pumpstationen sind in Betrieb genommen worden. Bis zum 31.05.2016 haben die betroffenen Anlieger nun Zeit, ihre privaten Entwässerungsanlagen an die Grundstücksanschlussschächte anzuschließen. Im Anschluss daran wird eine Zwischenablesung der Wasserversorgungszähler erfolgen, damit seitens der Gemeinde Aham ab diesem Zeitpunkt auch die Entwässerungsgebühren berechnet werden können. Seit vielen Jahren haben die Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen Winzersdorf und Wassing auf die Sanierung der Straßenoberflächen gewartet.
Im Jahr 2016 werden diese straßenbaulichen Maßnahmen nun auch umgesetzt, die Planungen hierfür laufen bereits. Investitionsmittel von rund 650.000 € (siehe Investitionsübersicht) sind hierfür bereitgehalten. Im Rahmen der Voruntersuchung zu diesen Straßenbaumaßnahmen, stellt die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers das größte Problem dar. Die Geländelage ist in diesen Ortsteilen sehr eben, das noch vorhandene Gefälle in Richtung Vils ist minimal. Somit stellt die Oberflächenentwässerung der neu zu errichtenden Straßen und Wege eine planerische Herausforderung dar.
Breibandausbau Aham:
Der Ausbau der Breitbandversorgung in Aham hat mittlerweile begonnen. Auf Basis des bereits im Winter abgeschlossenen Kooperationsvertrages mit der deutschen Telekom, wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Vorberichtes, mit den Tiefbauarbeiten begonnen. In der Ortsmitte von Aham werden die bestehenden Kabelverzweiger per Glasfaserleitung angeschlossen und teilweise zusammengefasst.
Somit rückt quasi die Vermittlungsstelle des Hauptverteilers (Postweg Gerzen), vor Ort nach Aham, so dass alle dahinterliegenden Anschlüsse, die bis auf weiteres als Kupferleitung verbleiben, in die Ortsmitte von Aham.
Im definierten Erschließungsgebiet werden anschließend Breitbandraten von 30-50 Mbit/s erreicht. Natürlich profitieren alle Anschlussnehmer im Vorwahlbereich 08744 von den geplanten Ausbaumaßnahmen.
Darüber hinaus wird in Kürze mit der Deutschen Telekom geklärt, ob und inwieweit auch andere Ortsteile, die zum Beispiel über die Vorwahlnummer 08732 versorgt werden, an das eigene Breitbandnetz oder das dortige Breitbandnetz angeschlossen werden können.
Insgesamt beträgt die wirtschaftliche Deckungslücke für diese Ausbaumaßnahme rund 210.000 €, die die Gemeinde Aham an die Deutsche Telekom zu leisten haben wird. Allein 170.000 € werden im Jahr 2016 fällig werden, rund 40.000 € im Jahr 2017.
Die Maßnahme wird seitens des Freistaates Bayern mit 70 %, oder rund 145.000 €, gefördert werden. Der entsprechende Zuwendungsbescheid liegt bereits vor.
Zu den übrigen, was die finanzielle Belastung anbelangt, kleineren Investitionen darf auf
die Investitionsübersicht verwiesen werden.
Kreditierung:
Wie bereits bei den einzelnen Investitionen dargestellt, ist zur Gesamtfinanzierung des Finanzplanungszeitraumes eine Kreditierung in Höhe von 1,8 Million Euro notwendig.
Da die Kreditierung ausschließlich für rentierliche Maßnahmen im Investitionsbereich
erfolgen wird, ist sie gut vertretbar.
Für die notwendige Kreditierung ist nur eine anteilige Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung vorzunehmen, da die letztjährige Kreditermächtigung nicht ausgeschöpft werden musste und über einen Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2016 übertragen wurde.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Kreditaufnahme darf auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsjahr 2015 Bezug genommen werden; die gesamtwirtschaftlichen positiven Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kommunalkrediten haben sich, im Vergleich zum letzten Jahr, nicht verschlechtert. Eine deutliche Zinssteigerung im Vergleich zu früheren Jahren ist ebenfalls aus jetziger Sicht nicht zu erwarten.
Es darf auf die in Anlage beigefügte Kreditberechnung verwiesen werden. Mit der letzten Entwässerungsspange und den in diesem Jahr noch damit verbundenen Maßnahmen zur Straßenerneuerung in Winzersdorf und Wassing sind die wesentlichen Infrastrukturprojekte im Bereich der Abwasserentsorgung auch abgeschlossen.
Künftige Investitionsvorhaben können wieder leichter zeitlich gestreckt, bzw. in kleinere Einheiten zerlegt werden, um eine Finanzierung direkt aus dem laufenden Haushalt zu ermöglichen. Trotzdem wird die Gemeinde Aham nicht umhinkommen, die allgemeinen Einnahmemittel zu stärken.
Rücklagenentwicklung:
Hierzu sei zunächst auf die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklage verwiesen.
Der voraussichtliche Stand der Rücklagen zum 01.01.2016 liegt bei rund 400.000 €; neben der Kreditaufnahme sind hieraus Entnahmen in Höhe von 72.000 € vorgesehen.
Auf Basis der Genehmigung der Kreditermächtigung zum Haushaltsplan 2015 ist hier zu ergänzen, dass die vorhandenen Rücklagenmittel nicht vor einer Kreditierung vollständig aufgebraucht werden sollten, da die Kreditierungen zur Zeit, d. h. auch bei einer Laufzeit von 20 oder mehr Jahren derart günstig sind, dass es unwirtschaftlich wäre, vor der Kreditierung zuerst alle vorhanden Rücklagenmittel aufzubrauchen.
Wie dem Datenblatt zu § 22 KommHV-K zu entnehmen ist, stehen neben den Kreditierungsmitteln im Finanzplanungszeitraum auch die Rücklage für die Gesamtfinanzierung der Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.
Gemeinde Aham
im April 2016
i. A.
Klaus Hoffmeister
Beschluss
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Aham
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit
festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.334.000 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.682.000 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind
in Höhe von
1.000.000 Euro
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden mit
40.000 Euro
festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 400 %
2. Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 400 %
3. Gewerbesteuer 350 %
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf
390.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Gemeinde Aham, Gerzen,
Jens Herrnreiter
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3.3. Beschluss zur Finanzplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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beschließend
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3.3 |
Protokoll / Bekanntgaben
Die Finanzplanung wurde im Zusammenhang mit den Beratungen zum Haushaltsplan 2016 erläutert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Finanzplanung zum Haushaltsplan 2016 zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung
Bebauungspläne: An der Jesendorfer Straße und Lichtenhaag Schlossfeld
Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 4 und Nr. 6
Gemeinde Gerzen
2. Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden werden die o. g. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gerzen dem Gemeinderat bekannt gegeben. Die Gemeinde ist von den Planungen nicht tangiert, eine Stellungnahme ist hierzu nicht erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den o.
g. Bauleitplanverfahren zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Aufenthalts- und Informationsorte an der Vils
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Protokoll / Bekanntgaben
Dem Gemeinderat wird anhand verschiedener Planungsübersichten und dem Entwurf der Vereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, Teilnehmergemeinschaft, erläutert, wie die derzeitigen Planungen beim Schloss und an der Vils in Aham aussehen. Die jeweiligen Unterlagen sind Bestandteil dieser Sitzungsniederschrift, auf sie wird Bezug genommen.
Der gemeindliche Kostenanteil beläuft sich auf Basis der vorliegenden Vereinbarung auf gut 8.000 €. Die Gesamtkosten liegen bei gut 61
.000 €.
Die verschiedenen Alternativen werden erläutert, Fragen zur Finanzierung ausführlich beantwortet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Aham und der Teilnehmergemeinschaft bzw. dem Amt für Ländliche Entwicklung, laut Anlage, die Zustimmung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Fällmitteldosierstation für Kläranlage Aham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Protokoll / Bekanntgaben
Im Rahmen der Verbesserung der Abwasserwerte der Kläranlage Aham werden seit einigen Jahren diverse Verbesserungsmaßnahmen baulich, aber auch chemisch und biologisch durchgeführt.
Als wesentliche bauliche Maßnahme ist die Verringerung des anfallenden Oberflächenwassers zu nennen. Hier haben die verschiedenen Maßnahmen in der Vergangenheit erfreuliche Wirkung gezeigt; die Jahresmenge an Fremdwasser, die der Kläranlage zugeführt wird, wurde sehr deutlich gesenkt. Dies hat erstens positive Auswirkungen auf die Jahresschmutzwassermenge und die damit verbundene Abwasserabgabe für Großeinleiter.
Eine Verringerung der Fremdwasseranteile hat andererseits aber durchaus auch Auswirkungen auf die chemische und biologische Zusammensetzung des Abwassers, hier vor allem des Phosphatanteils. Für die Einleitung des Schmutzwassers aus der Kläranlage in den Vorfluter gelten Bescheidswerte, die das Landratsamt Landshut in Abstimmung mit der technischen Aufsichtsbehörde, Wasserwirtschaftsamt Landshut, festlegt. Der Wert von 4 mg/Liter Phosphatanteil im Abwasser konnte aufgrund der Senkung des Fremdwasseranteils im Abwasser nicht mehr gehalten werden, so dass seitens der Bauhofmitarbeiter erste Versuche gefahren wurden mit sogenannten Fällmitteln.
Die mittlerweile länger andauernden Versuche haben ergeben, dass der Einsatz dieser chemischen Substanz hervorragend wirkt und nur ein minimaler Zusatz notwendig ist.
Da dieses Verfahren sehr erfolgreich im Test verlaufen ist, soll nun eine feste Station errichtet werden, die das Fällmittel automatisch dem Abwasser im erforderlichen Umfang beigibt. Dazu ist es notwendig, im Norden der derzeitigen technischen Anlage einen Container zu errichten, der wiederum vier einzelne 1 m³ Behälter beherbergen wird, in denen die Zugabesubstanz zwischengelagert wird. Über eine eigene Pumpe wird dieses Mittel dann anschließend im Bereich der Belebung dem Abwasser zugegeben.
Die Investition erfordert einen Kostenaufwand von ca. knapp 30.000 €. Aufgrund der positiven Auswirkungen auf die chemische und biologische Zusammensetzung des Abwassers besteht allerdings die Möglichkeit, den Investitionsaufwand und den künftigen Betriebsaufwand mit der Abwasserabgabe, auch drei Jahre rückwirkend, zu verrechnen.
Mit dem Landratsamt Landshut und dem Wasserwirtschaftsamt Landshut sind diesbezüglich bereits Vorgespräche geführt. In den nächsten Wochen sind hier die Messergebnisse aus der Kläranlage zusammenzustellen und zur Wirksamkeitsbeurteilung den genannten Behörden zuzuleiten.
Dabei ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Verbesserung um wenigstens 20-25 % gegenüber dem Bescheidswert durch die Investitionen erzielt werden kann. Die derzeit laufenden Versuchsmessungen lassen diese Verbesserung sicher erwarten.
Sobald die Zustimmung der Fachbehörden vorliegt, ist geplant, die Angebote für den Aufbau dieser Stationen und den Mittele
insatz einzuholen und anschließend eine Vergabe durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, Bürgermeister, Verwaltung und Kläranlagenpersonal zu beauftragen, die erforderlichen Schritte für die Verbesserung der Abwasserwerte und die Verrechnung der Investitions- und Betriebskosten mit der Abwasserabgabe, einzuleiten.
Vor Vergabe der Bau- bzw. Lieferarbeiten ist der Gemeinderat nochmals detailliert über die Grundlagen zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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7. Amtsniederlegung Gemeinderat Michael Vogt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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beschließend
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7 |
Protokoll / Bekanntgaben
In der Sitzung vom 5. April 2016 hat Gemeinderat Vogt erklärt, von seinem kommunalen Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied des Gemeinderates Aham zurücktreten zu wollen.
Nach Art. 19 NGO kann die Übernahme eines Ehrenamts nur aus wichtigen persönlichen Gründen abgelehnt werden. Dies gilt allerdings nicht für ehrenamtliche Bürgermeister und die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder. Um die Freiheit des Mandats zu stärken, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 16.02.2012 in Art. 47 Abs. 1 Satz 3 und 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes bestimmt, dass weder für die Annahme der Wahl noch für die Ablehnung oder Übernahme des Amtes oder dessen Niederlegung Art. 19 bayerischen Gemeindeordnung Anwendung findet.
Dies bedeutet, dass die betreffende Person, die ein Amt als ehrenamtlicher Bürgermeister oder ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied niederlegen will, keine besonderen Gründe angeben muss.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 kann die gewählte Person die Übernahme des Amtes ablehnen oder das Amt niederlegen; die oben genannten Vorschriften der Gemeindeordnung finden ausdrücklich keine Anwendung (Nennung und Bestätigung wichtiger Gründe).
In diesen Fällen rückt grundsätzlich ein Listennachfolger nach.
Da mit dem Abschluss der Kommunalwahlen der Gemeindewahlausschuss seine Zuständigkeit verloren hat, sind die hierauf folgenden Entscheidungen allein durch den Gemeinderat zu treffen bzw. hier bekannt zu geben. Obwohl der Gemeinderat in der Angelegenheit kein materielles Prüfungsrecht mehr hat, ist die Entscheidung des ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder durch Beschluss anzuerkennen und zu bestätigen.
Mit Vorliegen dieser Beschlussfassung wird der Listennachfolger von seiner Listennachfolge verständigt und gleichzeitig aufgefordert, binnen einer Woche zu erklären, ob die Listennachfolge angetreten wird. Die Verständigung und die Erklärung müssen jeweils schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung erfolgen.
Die Listennachfolgerin oder der Listennachfolger müssen schriftlich ihre Bereitschaft zur Eidesleistung oder zur Ablegung des Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 GeO erklären.
Sobald alle diese Erklärungen vorliegen, ist die Listennachfolgerin oder der Listennachfolger Gemeinderatsmitglied und zu der darauffolgenden Sitzung schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu laden.
Beschluss
Gemeinderatsmitglied Michael Vogt hat erstmals in der Sitzung vom 5. April 2016, wiederholt zu der heutigen Sitzung, die Niederlegung seines Mandats als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied per Mail und
zur Niederschrift der Sitzung erklärt. Diese Erklärung wird vom Gemeinderat bestätigt und akzeptiert. Die Verwaltung wird beauftragt die Listennachfolge zu klären und die oder den Listennachfolger schriftlich von der Listennachfolge zu verständigen sowie die oben genannten Erklärungen beizubringen.
Die Listennachfolgerin oder der Listennachfolger sind zur darauffolgenden Sitzung ordnungsgemäß zu laden; in der darauffolgenden Sitzung ist die Eidesleistung oder die Ableistung des Gelöbnis vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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ö
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8 |
Protokoll / Bekanntgaben
Hundetoiletten:
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter informiert über die verzögerte Lieferung der bereits bestellten Hundetoiletten; diese werden in den nächsten Tagen nachgeliefert werden.
Jacken für die FFW:
Hinsichtlich der Freiwilligen-Feuerwehr-
Überzugsjacken dürften doch in den nächsten Tagen Muster eintreffen.
Löschwasserbehälter:
Die Freiwillige Feuerwehr Loizenkirchen hat aus eigenen Finanzmitteln einen Löschwasserbehälter für 10.000 l beschafft; dieser steht bei entsprechenden wasserintensiven Einsätzen zur Verfügung.
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9. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham)
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2016/05. Sitzung Gemeinderat Aham
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03.05.2016
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9 |
Protokoll / Bekanntgaben
Ramadama:
2. Bürgermeister Hans Schemmerer bittet darum, den nächstjährigen „Ramadama-Termin“ um 3 Wochen vorzuziehen; zu einem etwas früheren Zeitpunkt wäre das Graswachstum noch nicht so weit fortgeschritten, sodass die Unratsammlung einfacher durchgeführt werden könne.
Plakatierung:
Gemeinderätin Dr. Ehrenhofer-
Zettler bittet um Beratung hinsichtlich der in der Gemeinde durchgeführten Plakatierung; dies wird in der kommenden Sitzung als eigener Tagesordnungspunkt Beratung finden, so Bürgermeister Jens Herrnreiter.
Datenstand vom 01.06.2016 15:12 Uhr