Datum: 28.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 31.05.2016, Nr. 2016/06, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Grubwinkler Manfred, Neubau eines Masthähnchenstalles in Alram, Antrag auf Genehmigung nach § 4 BIMSCHG
2.2 Dr. Susanne Neukirch - Errichtung eines Bewegungsplatzes für Pferde und Anbau an ein vorhandenes Stallgebäude - Antrag auf Vorbescheid
3 Bebauungsplan Kreuzäcker - Deckblattänderung ggf. Befreiung von den Festsetzungen und Beratung - Teilung Feldstraße 9 und 9 a
4 Informationen
5 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 31.05.2016, Nr. 2016/06, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/07. Sitzung Gemeinderat Aham 28.06.2016 ö beschließend 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/07. Sitzung Gemeinderat Aham 28.06.2016 ö 2
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2.1. Grubwinkler Manfred, Neubau eines Masthähnchenstalles in Alram, Antrag auf Genehmigung nach § 4 BIMSCHG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/07. Sitzung Gemeinderat Aham 28.06.2016 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der Gemeinderat über das o. g. Bauvorhaben unterrichtet. Mit Schreiben vom 06.06.2016 wurden uns die Planunterlagen zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
(4. BImSchV) sowie des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) vorgelegt.
Der Antragsteller, Herr Manfred Grubwinkler, beabsichtigt den Neubau eines Masthähnchenstalles für 39.900 Tiere und Fortsetzung seines bisherigen Betriebes der Rinderhaltung mit 130 Milchvieh inkl. Aufzucht.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften der Anlieger Schmaunz und des Landkreises Landshut liegen nicht vor.

Immissionsschutztechnisches Gutachten und Brandschutzgutachten liegen dem Antrag bei.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o. g. Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen, ohne Auflagen bzw. Bedingungen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Dr. Susanne Neukirch - Errichtung eines Bewegungsplatzes für Pferde und Anbau an ein vorhandenes Stallgebäude - Antrag auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/07. Sitzung Gemeinderat Aham 28.06.2016 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Absatz 2 BauGB, genauer in Hannsmal.

Der Bewegungsplatz für Pferde ist in einer Größe von 20 Meter x 40 Meter und der Anbau an das vorhandene Stallgebäude in einer Größe von 3,20 Meter x 5,40 Meter geplant.

Die Zufahrt durch befahrbare öffentliche Verkehrswege ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Weiter führt Bürgermeister Herrnreiter aus, dass Frau Dr. Susanne Neukirch Tierärztin für Pferde ist. Wenn die Errichtung des Bewegungsplatzes sowie der Anbau an das vorhandene Stallgebäude genehmigt wird, plant Frau Dr. Susanne Neukirch in Hannsmal eine Tierarztpraxis für Pferde zu eröffnen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan Kreuzäcker - Deckblattänderung ggf. Befreiung von den Festsetzungen und Beratung - Teilung Feldstraße 9 und 9 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/07. Sitzung Gemeinderat Aham 28.06.2016 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der GR darüber informiert, dass zwischenzeitlich das Kostenangebot für die Erstellung des notwendigen Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan „Kreuzäcker“ vom 01.07.1986, für die Bauparzelle 19, und vom Antragsteller, Herr Simon Lenz, auch die Kostenübernahmeerklärung vorliegen. Nachstehende Änderungen (rot) sollen in das Deckblatt 1aufgenommen werden. Die Gründe zur Aufstellung des Deckblattes wurden bereits in der Sitzung vom 01.09.2015 ausführlich beraten.

A) Textliche Festsetzungen:

Ziffer 3.1: Im Baugebiet sind nur Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten zulässig;

Festsetzungsvorschlag H. Staudenhöchtl, LRA:
„Je Wohngebäude (Einzelhaus oder Doppelhaushälfte) sind max. 2 Wohneinheiten zulässig“.

Neu: auf der Parzelle 19 ist die Bebauung als „Doppelhaus“ zulässig.

Festsetzungsvorschlag H. Staudenhöchtl, LRA für Bauweise:
„Für den Geltungsbereich wird die offene Bauweise gem. § 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Im Geltungsbereich ist ausschließlich ein Doppelhaus zulässig (§ 22 Abs. 2 Satz 3 BauNVO).

Ziffer 3.3: Die Mindestgröße der Baugrundstücke beträgt 550 m²

Neu: Eine Teilung der Parzelle 19 in zwei Einzelgrundstücke, bebaut mit jeweils einer Doppelhaushälfte ist zulässig, von der geforderten Mindestgröße von 550 m² je Baugrundstück kann abgewichen werden.

Festsetzungsvorschlag H. Staudenhöchtl, LRA:
Die Zulässigkeit einer Teilung kann mangels Rechtsgrundlage nicht festgesetzt werden. Auch kann nicht festgesetzt werden, dass von Mindestgrößen abgewichen ist, dies bedürfte einer Befreiung. Um ins Freistellungsverfahren zu gelangen wird vorgeschlagen hier die Festsetzung von Mindestgrößen ersatzlos zu streichen oder aber die Mindestgrößen entsprechend den tatsächlichen Grundstücksgrößen festzusetzen.

B) Planliche Festsetzungen:

Ziffer 2: Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche gem. BauNVO.

Die festgelegte Baugrenze § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO soll so abgeändert werden, dass auf jeder Bauparzelle der Anbau eines Wintergartens innerhalb der Baugrenzen zu liegen kommt und das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zulässig ist.

1. Bürgermeister erklärt dem Gemeinderat, dass mehrmals versucht wurde, über eine nachträgliche Befreiung die entsprechende Bebauung bewilligen zu lassen.

Leider ist dies laut Schreiben vom Landratsamt Landshut vom 22.06.2016 so nicht möglich. Ausgeführt wird hier, dass es sich um eine unzulässige Doppelhaushälfte handelt, die auch nicht durch eine Befreiung für die Erweiterung mittels Wintergarten nachträglich genehmigt werden kann.

Somit muss der Grundzug des Bauleitplans durch das Deckblattverfahren angepasst werden, so dass das Vorhaben dann zugelassen werden kann.

Die Kosten dieses Deckblattverfahrens trägt der Eigentümer selbst.

Gemeinderat Bernhard Maier erkundigt sich, ob diese Änderung dann für das gesamte Baugebiet gilt. 1. Bürgermeister Herrnreiter verneint dies. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Kreuzäcker“ zu ändern mit Deckblatt Nr. 1 (Vorabzug ist Anlage zu dieser Niederschrift). Die Festsetzungen, wie vom Landratsamt vorgeschlagen, sind zu übernehmen. Gleichzeitig ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauG B durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/07. Sitzung Gemeinderat Aham 28.06.2016 ö 4

Protokoll / Bekanntgaben

Volksfest Vilsbiburg:

Der Volksfestbus hält zukünftig auch in Aham, so 1. Bürgermeister Herrnreiter.

Plakatierung:

Aufgrund des zweiwöchigen Urlaubs von 1. Bürgermeister Herrnreiter gibt es hier noch keine neuen Erkenntnisse. Der Vorsitzende wird den Gemeinderat hier noch informieren.

Städtebauförderung:

Nächste Woche wird das Konzept der Städtebauförderung von Leuninger & Michler 1. Bürgermeister Herrnreiter und Geschäftsstellenleiter Hoffmeister vorgestellt.

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/07. Sitzung Gemeinderat Aham 28.06.2016 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

Starke Regenfälle/Gewitter:

Gemeinderat Rackerseder führt an, dass in der Blumensiedlung, die den Veilchenweg, Asternweg und Primelweg umfasst, oberhalb ein Maisfeld gelegen ist, aufgrund der starken Unwetter in den letzten Wochen kam es hier zu erheblichen Wasseransammlungen. Die Anwohner äußerten Befürchtungen, dass, wenn wieder schwere Gewitter oder Regenfälle aufziehen, das Wasser in die Wohnsiedlung läuft und hier Überschwemmungen verursacht.

Hier müsste man tätig werden und eine sinnvolle Lösung für die Zukunft finden, so Gemeinderat Rackerseder. Eventuell sollte man sich über einen Graben Gedanken machen, der dann, zwischen der Wohnsiedlung und dem Maisfeld verlaufend, entstehen soll.

1. Bürgermeister Herrnreiter wird sich die Gegebenheiten vor Ort ansehen.

Interkommunales Projekt:

Aufgrund eines Zeitungsartikels der Gemeinde Marklkofen stellt Gemeinderätin Leitl die Frage, ob diese Zahlen, die im Zeitungsartikel ausgewiesen und nicht unbedingt gering sind, schon konkret sind.

1. Bürgermeister Herrnreiter stellt klar, dass dieses Projekt betreffend die Gemeinde Aham über einen längeren Zeitraum laufen wird. Bei den anderen Gemeinden sind hier bereits hohe Summen vorgesehen, weil hier schon konkrete Projekte im Focus sind.

In Aham muss man erst mit den Planungen beginnen, hier gibt es bis jetzt nur das Startprojekt und das Nahwärmekonzept.

Datenstand vom 27.07.2016 13:48 Uhr