Datum: 25.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 27.09.2016, Nr. 2016/10, öffentlicher Teil
2 Bauangelegenheiten
2.1 Möckl Gerhard - Neubau eines Geräteschuppens
2.2 Mitterbiller Daniel - Errichtung einer Gabionenwand und einer Terrasse - Antrag auf isolierte Befreiung
2.3 Holzner Bianca - Tektur zum Neubau eines Bungalows mit Garagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
2.4 F.W. Klever GmbH, Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Flüssiggaslagerbehälters mit 15 t Lagerkapazität, Antrag auf Genehmigung nach dem BImSchG
3 Kommunale Verkehrsüberwachung
4 § 2b UStG - Ausübung der Option
5 Informationen
6 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 27.09.2016, Nr. 2016/10, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö 2
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2.1. Möckl Gerhard - Neubau eines Geräteschuppens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im sogenannten Außenbereich (§ 35 BauGB), genauer in Unterhausenthal.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser und die Versorgung mit Frischwasser sind nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Mitterbiller Daniel - Errichtung einer Gabionenwand und einer Terrasse - Antrag auf isolierte Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.

Es handelt sich hierbei um die Errichtung einer Gabionenwand und einer Terrasse in der Flurstraße in Aham.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Mauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 Metern, außer im Außenbereich, verfahrensfrei. Die Höhe der Gabionenwand beträgt 1,80 Meter bis 1,40 Meter, wonach hier eine verfahrensfreie Erstellung möglich wäre.

Ebenso ist die Errichtung von Terrassen grundsätzlich verfahrensfrei.

Auf dem Baugrundstück gilt jedoch der Bebauungsplan „Aham“, welcher Einfriedungen ausschließlich als Holzlattenzaun oder Hanichelzaun (straßenseitig) und Maschendrahtzaun bzw. Hecke (seitlich) mit einer maximalen Höhe von 1,00 Meter über Straßen- bzw. Gehsteigoberkante zulässt. Auch setzt der Bebauungsplan Aham Baugrenzen für die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen fest. Die Terrasse befindet sich im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche.

Folglich sind hier Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham erforderlich.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht von allen angrenzenden Grundstückseigentümern vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham in Bezug auf die Art und Höhe der Einfriedung sowie die Baugrenzen für die vorliegenden Bauvorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Holzner Bianca - Tektur zum Neubau eines Bungalows mit Garagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende setzt den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass im Baugebiet Loizenkirchen Mitte der Neubau eines Bungalows mit Garagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgt.

Die ursprüngliche Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (GR-Sitzung 03.05.2016, TOP 2.1) kommt nicht zur Ausführung. Die einzige Änderung zur aktuellen Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist die Vergrößerung der Garage.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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2.4. F.W. Klever GmbH, Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Flüssiggaslagerbehälters mit 15 t Lagerkapazität, Antrag auf Genehmigung nach dem BImSchG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der Gemeinderat über das o.g. Bauvorhaben unterrichtet. Mit Schreiben vom 14.09.2016, Eingang am 29.09.2016, wurden der Gemeinde Aham vom Landratsamt Landshut, Sachgebiet 43, die Planunterlagen übersandt.

Das Bauvorhaben bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die ansonsten erforderliche Baugenehmigung wird hier mit eingeschlossen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Wasserversorgung und die Ableitung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften des Landkreises Landshut und des Wasserzweckverbandes Mittlere Vils liegen nicht vor.

Da eine Stellungnahme bis zum 14.10.2016 erforderlich war, wurde diese bereits durch den 1. Bürgermeister Herrnreiter abgegeben. Die Gemeinde Aham hat das gemeindliche Einvernehmen ohne Auflagen und Bedingungen erteilt.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3. Kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Bgm. Herrnreiter stellt dem Gemeinderat den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern vor. Sitz dieses Zweckverbandes ist in Moosinning. Lt. der Homepage des Zweckverbandes beträgt die Anzahl der Mitgliedsgemeinden im Jahr 2016 bereits über 100 Stück. Im Landkreis Landshut gibt es derzeit fünf teilnehmende Gemeinden, darunter Vilsbiburg und Geisenhausen. Das Einsatzgebiet des Zweckverbandes beschränkt sich auf geschlossene Ortschaften. Im Außenbereich ist dieser nicht tätig. Bgm. Herrnreiter erläutert weiterhin, dass er laufend von Bürgern auf die überhöhten innerörtlichen Geschwindigkeiten der Autofahrer im Gemeindebereich Aham angesprochen wird. Aus eigener Erfahrung kann er die Vorsprachen der Bürger nur bestätigen.
       
Bei Abschluss einer Zweckvereinbarung oder Mitgliedschaft bei diesem Zweckverband kann die Gemeinde eigenständig die Messstellen und Uhrzeiten für Geschwindigkeitsmessungen bestimmen. Hierfür müsste ein Ansprechpartner für den Zweckverband benannt werden. Bgm. Herrnreiter würde sich zur Verfügung stellen. Grundsätzlich könnte dies aber auch der Bauhof oder ein Mitarbeiter der Verwaltung sein. Der Zweckverband ist grundsätzlich 24 Stunden am Tag einsetzbar, Kosten fallen jedoch nur bei einem Einsatz an. Laufende Kosten existieren nicht. Die Teilnahme am Zweckverband soll kostenneutral erfolgen. Hierzu wendet Gemeinderätin Fuchs ein, dass nach Rücksprache mit einem Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Vilsheim in den Gemeinden Buch am Erlbach und Viecht die Teilnahme gerade noch kostendeckend ist.

Bgm. Herrnreiter stellt bei einer mögichen Teilnahme die beiden Möglichkeiten der Mitgliedschaft oder der Zweckvereinbarung dar. Die Zweckvereinbarung würde für ein oder zwei Jahre abgeschlossen, danach könne man in eine Mitgliedschaft wechseln oder die Teilnahme endet wieder. Die Verlängerung einer Zweckvereinbarung ist nicht möglich. Bei einer Mitgliedschaft würde die Gemeinde Aham dem Zweckverband auf unbestimmte Zeit beitreten. Die Kosten für Einsätze sind bei Abschluss einer Zweckvereinbarung höher als bei Abschluss einer Mitgliedschaft. GR Nadler wendet hier ein, dass eine Mitgliedschaft die sinnvollere Lösung wäre, da eine Kündigung jederzeit möglich ist und die Kosten geringer sind.

In einer regen Diskussion werden die Für und Wider einer Teilnahme am Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung erörtert. Eine Beruhigung des fließenden Verkehrs mittels Verkehrsinseln sollte lt. Gemeinderätin Fuchs versucht werden. Bgm. Herrnreiter verweist jedoch auf die vergangenen Gespräche mit dem Unteren Straßenverkehrsbehörde. In diesen wurden sämtliche Verkehrsinseln abgelehnt. Gemeinderat Geltinger weist darauf hin, dass die Gemeinde Aham in der VG Gerzen dann die einzige teilnehmende Gemeinde ist.

Bgm. Herrnreiter erläutert hierzu, dass bei einem Beschluss für den Abschluss einer Zweckvereinbarung oder Mitgliedschaft durch die Gemeinde Aham auch noch ein Beschluss durch den VG Rat erforderlich ist. Die VG Gerzen würde dann dem Zweckverband beitreten, jedoch nur mit der Gemeinde Aham als teilnehmende Gemeinde. Die anderen drei Gemeinden würden hiervon nicht betroffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der vorliegend en Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. September 2015, den Beitritt der Gemeinde Aham zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).

Die den Gemeinden durch § 2 Abs. 3 ZuVOWiG grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. § 2b UStG - Ausübung der Option

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Die Regelung der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand wird mit Inkrafttreten des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG), der eine vollständige Neuregelung der Besteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts enthält, zum 1. Januar 2016 zur Thematik der Verwaltung.
Die Neuregelung ist zwar zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten, jedoch erst auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt werden.
Der Gesetzgeber räumt zudem den Körperschaften des öffentlichen Rechts die Option ein, den Übergangszeitraum bis Ende des Jahres 2020 hinauszuschieben.
Die Erklärung kann jederzeit vorzeitig mit Wirkung zum Folgejahr widerrufen werden. 
Wird jedoch bis zum 31.12.2016 keine Erklärung abgegeben, gibt es keine Möglichkeit mehr zum "alten Recht" zurückzukehren.
Die Entscheidung darüber, ob die Option gezogen werden soll, obliegt dem Gemeinderat (Art. 29, 37 Abs. 1 Nr. 1 GO)
In der Verwaltung sind die gesetzlichen Änderungen bekannt. Um den reibungslosen Wechsel in das neue System zu gestalten, wird die Ausübung der Option vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, in Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.
Dem Gemeinderat ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö 5

Protokoll / Bekanntgaben

Termine:

Bgm. Herrnreiter gibt hier die folgenden Termine bekannt:

02.11.2016 Vergabesitzung für den Ausbau der Ortsstraßen in Winzersdorf und Wassing

03.11.2016 Informationsveranstaltung zu Steuern der Gemeinden und Straßenausbaubeiträgen. Die Teilnahme ist hier freiwillig

07.11.2016 Besprechung zur weiteren Vorgehensweise im Rahmen der Städtebauförderung

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2016 ö 6

Protokoll / Bekanntgaben

Plakatierungen:

Gemeinderätin Leitl fragt bezüglich der Plakatierungen in Aham und Loizenkirchen an. Bgm. Herrnreiter möchte hier im Rahmen der Städtebauförderung sogenannte Ortseingangstafeln errichten, an denen die Plakatierungen angebracht werden könnten. Dies könne man in der Besprechung am 07.11.2016 genauer besprechen.

Sachstand Grillplatz und Aufenthaltsorte an der Vils:

Gemeinderätin Fuchs erkundigt sich bezüglich des Grillplatzes und der Aufenthaltsorte an der Vils nach dem momentanen Stand der Dinge. Lt. Bgm. Herrnreiter hängt das Verfahren hier bei den Beteiligten wie dem Wasserwirtschaftsamt und dem Amt für Ländliche Entwicklung. Er wird der Sache nochmals nachgehen und versuchen die Dinge weiter voranzutreiben.

E-Mail-Adresse Gemeinderat Nadler:

Gemeinderat Nadler merkt an, dass er derzeit keine E-Mails der Gemeinde oder des Bürgermeisters erhält. Er bittet daher um Überprüfung, ob vielleicht ein Tippfehler bei seiner E-Mail Adresse im Rathaus vorliegt.

Datenstand vom 12.12.2016 14:34 Uhr