Datum: 22.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aham, Hauptstr. 19 (Wasserzweckverband)
Gremium: Gemeinderat Aham
Körperschaft: Gemeinde Aham
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 25.10.2016 Nr. 2016/11, öffentlicher Teil
2 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 02.11.2016 Nr. 2016/12, öffentlicher Teil
3 Bauangelegenheiten
3.1 Amann Andreas - Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses mit Garage
4 Städtebauförderung
5 Einbau einer Aufzugsanlage für den Lerchenhof
6 Informationen
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 25.10.2016 Nr. 2016/11, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham 22.11.2016 ö beschließend 1

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift erheben sich nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 02.11.2016 Nr. 2016/12, öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham 22.11.2016 ö beschließend 2

Protokoll / Bekanntgaben

Die Niederschrift aus der oben genannten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Auf die Nachfrage von 1. Bürgermeister Herrnreiter hin, ob sich Einwendungen gegen die Niederschrift erheben würden, erklärt Gemeinderat Rackerseder, dass es sich aus seiner Sicht bei dieser Niederschrift nicht um eine Niederschrift im klassischen Sinn, sondern um einen „den 1. Bürgermeister anklagenden Aufsatz handle“.
Dem widerspricht energisch der damalige und heutige Schriftführer, Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister, mit dem Hinweis, dass es sich bei dieser Niederschrift um die aus seiner Sicht einwandfreie Niederlegung der Beratungen in der letzten Sitzung handeln würde. Dies umso mehr, als Gemeinderat Rackerseder an der bezeichneten Sitzung nicht teilnehmen konnte.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Rackerseder erklärt Herr Hoffmeister ergänzend die grundsätzlichen Modalitäten einer Kostenfindung zur Haushaltsplanaufstellung und die weitere Vorgehensweise bis zur Abwicklung.
Grundsätzlich werde zur Haushaltsplanaufstellung mit Kostenannahmen gearbeitet, die sich im Laufe der weiteren Planungsschritte dann verfestigen; im Extremfall würde dies die Ausarbeitung einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, was aber im konkret vorliegenden Fall nicht mehr notwendig war, da die Ko stenwirksamkeit der nun beschlossenen Ausgaben erst im Jahr 2017 liegen wird und demzufolge in der Haushaltsplanung dort die entsprechenden Mittel einzustellen sein werden.

Dies könne im Übrigen nochmals intensiv bei der kommenden Haushaltsberatung erläutert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham 22.11.2016 ö 3
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3.1. Amann Andreas - Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham 22.11.2016 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), genauer in Wendeldorf.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. dem Wasserzweckverband Mittlere Vils gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers soll über die vorhandene modernisierte Kleinkläranlage erfolgen.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Städtebauförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham 22.11.2016 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Vor kurzem trat die sogenannte Lenkungsgruppe im Rathaus in Reisbach zusammen, um die Bedarfsmitteilung für die Regierung von Niederbayern im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme „kleine Gemeinden an der Milchstraße“ zusammenzustellen.
Diese Bedarfsmitteilung wird federführend vom Markt Frontenhausen gegenüber der Regierung von Niederbayern mitgeteilt; die einzelnen beteiligten Gemeinden hatten zusätzlich die eigenen geplanten Maßnahmen in einem eigenen Bedarfsmitteilungsblatt gegenüber der Regierung festzustellen.
Die im Rahmen der Lenkungsgruppe gefundenen Maßnahmen sind auf der Bedarfsmitteilung, welche als Anlage dieser Beschlussvorlage beigegeben ist, dargestellt. Diese Maßnahmen sind von der textlichen Beschreibung sehr umfassend und allgemein gehalten; sie basieren im Wesentlichen auf der Ortsbegehung zusammen mit dem Gemeinderat und den beauftragten Planern. Der Maßnahmekatalog ist weder abschließend noch hinsichtlich der Reihenfolge und der zeitlichen Festlegung verbindlich. Er dient der Regierung von Niederbayern der niederbayernweiten Mittelzusammenfassung gegenüber der O bersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren. Ob und inwieweit bauliche Maßnahmen, in der Bedarfsanmeldung ab 2018 denkbar, in diesem Rahmen umgesetzt werden, ist in jedem Fall und im Einzelfall durch den Gemeinderat zu entscheiden.

Eine der nächsten Aufgaben im Gemeinderat wird die Festlegung eines Planungsbüros sein, welches in städtebaulicher Hinsicht entsprechende Referenzen vorweisen kann. Zusammen mit diesem Planungsbüro sollten dann auch die entsprechenden Untersuchungsbereiche festgelegt werden, detailliertere Planungsaufträge für einzelne Maßnahmen können anschließend folgen.

Die einzelnen in der Bedarfsmitteilung genannten möglichen städtebaulichen Sanierungspunkte werden dem Gemeinderat anschließend detailliert erläutert. Vergleichsweise kann hier auf die Maßnahmen in der Nachbargemeinde Gerzen Bezug genommen werden, um sich vorab einen gewissen Eindruck von den Optionen zu verschaffen, die im Rahmen der Städtebauförderung in diesem Programm möglich sein werden.


Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wird ergänzend erklärt, dass es sich bei den hier angemeldeten Kosten ebenfalls um reine Kostenannahmen handelt. Selbstverständlich werden diese Kosten durch nachfolgende Kostenberechnungen konkretisiert, sodass diese Bedarfsmitteilungen auch jährlich fortgeschrieben werden können und müssen.
Die Reihenfolge der Abwicklung der einzelnen Maßnahmen, die dafür notwendigen Kosten, die Planungsabwicklungen und dergleichen mehr liegen hinsichtlich aller Ausgestaltungen ausschließlich in der Verantwortung des Gemeinderates.
Selbstverständlich erwartet die Regierung von Niederbayern als verantwortliche zuschussgebende Stelle eine regelmäßige und fortlaufende Programmabarbeitung, ohne dass zwingend vorausgesetzt wird, dass jährlich entsprechende Baumaßnahmen umgesetzt werden. Die ernsthafte und kontinuierliche Umsetzung im Programm muss das Ziel aller Beteiligten sein, immer unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Gesamtleistungsfähigkeit der Gemeinde Aham.

Hinsichtlich der weiteren Planungen, so 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter, werde er zunächst mit dem bisher schon beauftragten Planungsbüro Kontakt aufnehmen, ob und inwieweit hier weitere Planungsvereinbarungen getroffen werden könnten; auch hier wird die letzte Entscheidung im Gemeinderat zu fällen sein. Gerade das kommende Jahr 2017 sollte dabei für einen sogenannten Masterplan verwendet werden, in dem die einzelnen Bereiche nochmals konkreter gefasst und auch hinsichtlich ihrer Reihenfolge zusammengefasst werden sollten.
Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis

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5. Einbau einer Aufzugsanlage für den Lerchenhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham 22.11.2016 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham hat festgelegt die Maßnahme Einbau eines Aufzuges in das Gemeindezentrum im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramme zur Bezuschussung anzumelden. Im Antrag war auch zusätzlich die Erneuerung der Heizungsanlage vorgesehen; diese Teilmaßnahme wurde seitens der Regierung von Niederbayern allerdings nicht für sich allein als förderfähig anerkannt und gestrichen. Der Einbau eines Aufzuges zur Erreichung der Barrierefreiheit im Gemeindezentrum wurde allerdings als förderfähig anerkannt. Im Rahmen der damaligen Mittelanmeldung wurden vergleichbare Kosten aus dem Einbau des Aufzuges im Rathaus in Gerzen herangezogen; rund 130.000 € wurden dabei genannt.
Auf dieser Basis wurde zwischenzeitlich seitens der Regierung von Niederbayern eine Förderfähigkeitsmitteilung ausgestellt; der detailliertere Zuwendungsantrag wurde fristgerecht am 14.11.2016 bei der Regierung von Niederbayern eingereicht.
Mit den vorbereitenden Planungen und technischen Untersuchungen wurde bereits Architekt Bichler aus Gangkofen beauftragt, der gleiche Planer, der auch im Rathaus in Gerzen für die Verwaltungsgemeinschaft tätig war. Ein vorläufiges örtliches Aufmaß der Optionen im Treppenhausbereich wurde vorgenommen, eine erste Entwurfsanalyse erstellt. Daneben wurden von 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter mehrere Hersteller aufgefordert die Sachlage vor Ort zu prüfen und eine Einschätzung abzugeben. Die Maßnahme muss nun über die nächsten Wochen und Monate geplant werden, um eventuell im kommenden Jahr die Baumaßnahme auch technisch umzusetzen. Hierfür sollte nun eine Grundsatzentscheidung seitens des Gemeinderates getroffen werden.
Geplant ist, den Aufzug im Bereich des großen Treppenhauses zwischen der Lerchenhofhalle und dem Foyer einzubauen. Fünf Ebenen könnten dabei angefahren werden:

-        Kellerebene mit den Toiletten der Mehrzweckhalle
-        Zugangsbereich Lerchenhofhalle
-        Erdgeschoss Foyer
-        Zugangsbereich Galerie Lerchenhofhalle
-        Galerie vor der ehemaligen Bibliothek

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zur Umsetzung des Einbaus einer Aufzugsanlage im Gemeindezentrum Herrn Architekt Bichler aus Gangkofen für die Erstellung der Planungsunterlagen und die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung zu beauftragen.
Vor Vergabe ist im Gemeinderat die detaillierte Planung und die Kostenschätzung vorzustellen. Die Baumaßnahme ist zwingend im Jahr 2017 durchzuführen und abzuschließen um den Mittelabruf aus dem kommunalen Investitionsprogramm auf Basis des Zuwendungsbescheides der Regierung von Niederbayern nicht zu gefährden.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham 22.11.2016 ö 6

Sachverhalt

                       

Protokoll / Bekanntgaben

-Keine-

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2016/14. Sitzung Gemeinderat Aham 22.11.2016 ö 7

Protokoll / Bekanntgaben

Breitbandausbau
Auf Anfrage von Gemeinderat Frey wird mitgeteilt, dass die fällige Informationsveranstaltung in Sachen Breitbandausbau voraussichtlich im Januar 2017 stattfinden wird. Der Ablauf der Ausbaufrist liegt im Februar 2017.

Zeitungsberichte
Gemeinderätin Leitl weist da rauf hin, dass es aus ihrer Sicht dringend und notwendig wäre, wieder Zeitungsberichte aus der Gemeinderatssitzung heraus zu erstellen; im Vergleich zu anderen Gemeinden wären die Informationen für die Bevölkerung viel zu gering; 1. Bürgermeister Herrnreiter sagt hier Verbesserung zu.

Datenstand vom 21.12.2016 10:45 Uhr