Gemeinde Weßling; Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ im Bereich Hoflaich, Oberpfaffenhofen, Grundstück Fl. Nr. 984, 1. Änderung, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 17.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 17.02.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat am 05.02.2019 beschlossen, ein Verfahren für die 1. Änderung „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ im Bereich Hoflaich, Oberpfaffenhofen Grundstück Fl. Nr. 984 durchzuführen. Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist es, ausgelöst durch den Antrag der Nutzungsberechtigten, das auf dem Grundstück gemäß § 9 Abs. 2 BauGB bis zum 31.12.2023 vorhandene Nutzungsrecht für Kiesabbau und Bauschutt-Recycling bis zum 31.12.2038 zu verlängern. Da die Nutzungsbefristung ein Grundzug der Planung ist, muss ein reguläres Verfahren durchgeführt werden. Die Anlagen mit Plänen werden zur Kenntnis gegeben. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs liegen nördlich sowie südlich angrenzend der in der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalplanes der Region München (14) als Vorbehaltsfläche 90 ausgewiesenen Flächen, auf denen der Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze besonderes Gewicht zukommt.

Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Gilching nicht betroffen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Verfahren der Gemeinde Weßling „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ im Bereich Hoflaich, Oberpfaffenhofen, Grundstück Fl. Nr. 984, 1. Änderung i.d.F. vom 10.09.2019 werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Im Verfahren der Gemeinde Weßling „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ im Bereich Hoflaich, Oberpfaffenhofen, Grundstück Fl. Nr. 984, 1. Änderung i.d.F. vom 10.09.2019 werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2020 10:36 Uhr