Bestellung einer/s Referentin/en für Jugend


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 Geschäftsordnung kann der Gemeinderat „zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen“. 

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 5.5.2020 wurden die festgelegten Referate gebildet und mit den Referenten/innen aus der Mitte des Gemeinderates besetzt. Neben verschiedenen anderen Referaten wurde das Referat „Jugend“ mit Frau GR`in Sophie Hüttemann besetzt.

Mit e-mail vom 12. Juli 2022 teilt Frau GR´in Hüttemann mit, als „Jugendreferentin“ aufgrund Auslandssemester zurückzutreten. Dies hat nun zur Folge, dass in der Sitzung des Gemeinderates das Referat „Jugend“ neu besetzt werden soll/muss.

Nach Auffassung der Verwaltung wäre es wichtig, dass spätestens zur Sitzung Vorschläge aus der Mitte des Gemeinderats gemacht werden, über die dann in der Sitzung abgestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 GeschO wird das Referat „Jugend“ personell wie folgt besetzt:

Frau / Herr Gemeinderat/rätin ………………………………. wird mit sofortiger Wirkung zur/m Referentin/en „Jugend“ bestellt.

Beschluss

Gemäß Art. 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 Abs. 3 GeschO wird das Referat „Jugend“ personell wie folgt besetzt:

Frau Gemeinderätin Selina Rieger wird mit sofortiger Wirkung zur Referentin „Jugend“ bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2023 09:07 Uhr