Allinger Str. 6; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung einer Doppelhaushälfte und Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 203/3, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer Grundfläche von 82 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?
         Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude Fl.Nr. 200/2)
                         Grundfläche ca. 240 m²
                         Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich Ein
                          gang)
                          Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
                          Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg

                          Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
                          Grundfläche ca. 261 m²


Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 263 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.

Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.


  1. Wir der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² zugestimmt?
         Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
                          Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²

Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung zu beachten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer  Grundfläche von 82 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?
         Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude Fl.Nr. 200/2)
                         Grundfläche ca. 240 m²
                         Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich Ein
                          gang)
                          Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
                          Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg

                          Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
                          Grundfläche ca. 261 m²


Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 263 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.

Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.


2.        Wir der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von  92 m² zugestimmt?
         Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
                          Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²

Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung zu beachten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Wird der Errichtung eines Anbaus zur Erweiterung der Doppelhaushälfte mit einer  Grundfläche von 82 m² und einer bergseitigen Wandhöhe von 3,40 m und 4,15 m und einer talseitigen Wandhöhe von 6,52 m zugestimmt?
         Bezugsfall: Am Zehentstadel 3 (Rückgebäude Fl.Nr. 200/2)
                         Grundfläche ca. 240 m²
                         Wandhöhe Berg ca. 6,05 m, 6,30 m und ca. 7,65 m (Teilbereich Ein
                          gang)
                          Wandhöhe Tal ca. 8,75 m
                          Firsthöhe ca. 8,05 m ab OK Gelände Berg

                          Am Zehentstadel 3 (Fl.Nr. 200)
                          Grundfläche ca. 261 m²


Die Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 weisen zusammen eine Grundfläche von 181 m² auf. Durch den geplanten Anbau erhöht sich diese auf ca. 263 m². In der Umgebung (Am Zehentstadel 3) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von ca. 501 m². In Bezug auf die überbaute Fläche fügt sich der geplante Anbau somit in die Umgebung ein.

Die Wandhöhen des geplanten Anbaus von 3,40 m und 4,15 m (bergseitig) und 6,52 m (talseitig) fügen sich im Hinblick auf das Bestandsgebäude Allinger Str. 4 + 6 (WH bis 6,70 m) sowie dem Bezugsfall Am Zehentstadel 3 (WH bergseitig 6,20 m, WH talseitig 8,70 m) in die Umgebungsbebauung ein.


2.        Wird der Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von  92 m² zugestimmt?
         Bezugsfall: Kirchgasse 14a - 14d
                          Tiefgarage mit einer Grundfläche von ca. 203 m²

Die Errichtung einer in den Hang integrierten Garage mit einer Grundfläche von 92 m² ist grundsätzlich möglich. Stellplätze sind in der erforderlichen Anzahl gem. der gdkl. Kfz-Stellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen. Ferner ist ein Stauraum vor den Garagen von 5 m gem. Satzung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Allinger Str. 6_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:17 Uhr