Herbststr. 6a; Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 13/1, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid wurde folgende Frage gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  • Ist die Wohnraumerweiterung in Form des aufgestockten Baukörpers (Lage und Größe gem. beigefügter Planung) baurechtlich zulässig?

Das bestehende Einfamilienhaus mit Flachdach soll im Bereich der Dachterrasse (nordöstlich) um ein weiteres Geschoss (ebenfalls Flachdach) aufgestockt werden.

Die genehmigte Wandhöhe von 4,25 m wird hierbei in einem Teilbereich des Gebäudes durch Aufstockung auf 6,50 m erhöht werden. Das Gebäude erhält dadurch eine 2-geschossigkeit.
In der Umgebung (Herbststr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,70 m und einer Geschossigkeit von E + I + D. Die geplante Aufstockung fügt sich somit in die Umgebung ein.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist einzuhalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

  • Ist die Wohnraumerweiterung in Form des aufgestockten Baukörpers (Lage und Größe gem. beigefügter Planung) baurechtlich zulässig?

Das bestehende Einfamilienhaus mit Flachdach soll im Bereich der Dachterrasse (nordöstlich) um ein weiteres Geschoss (ebenfalls Flachdach) aufgestockt werden.

Die genehmigte Wandhöhe von 4,25 m wird hierbei in einem Teilbereich des Gebäudes durch Aufstockung auf 6,50 m erhöht werden. Das Gebäude erhält dadurch eine 2-geschossigkeit.
In der Umgebung (Herbststr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,70 m und einer Geschossigkeit von E + I + D. Die geplante Aufstockung fügt sich somit in die Umgebung ein.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist einzuhalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

  • Ist die Wohnraumerweiterung in Form des aufgestockten Baukörpers (Lage und Größe gem. beigefügter Planung) baurechtlich zulässig?

Das bestehende Einfamilienhaus mit Flachdach soll im Bereich der Dachterrasse (nordöstlich) um ein weiteres Geschoss (ebenfalls Flachdach) aufgestockt werden.

Die genehmigte Wandhöhe von 4,25 m wird hierbei in einem Teilbereich des Gebäudes durch Aufstockung auf 6,50 m erhöht werden. Das Gebäude erhält dadurch eine 2-geschossigkeit.
In der Umgebung (Herbststr. 2) findet sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,70 m und einer Geschossigkeit von E + I + D. Die geplante Aufstockung fügt sich somit in die Umgebung ein.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Herbststr. 6a_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:17 Uhr