Widmung von Verkehrsflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.12.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

1. Weg zwischen Römerstr. 27 + 33
Der Bebauungsplan „Ortszentrum“ setzt für die Fl.Nr. 1304/2, Gemarkung Gilching (Eigentümer ist Gemeinde Gilching) eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Da die Verkehrsfläche vorhanden ist und ein fußläufiger Verkehr darauf stattfindet, ist eine Widmung nach Art. 6 BayStrWG vorzunehmen.

Die Flurnummer 1304/2, welche zwischen den Gebäuden Römerstr. 27 und 33 durchführt wird somit gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet (s. Lageplan 1):

Weg zwischen Römerstr. 27 + 33
bestehend aus: Fl.Nr. 1304/2, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Römerstraße
Endpunkt: Grenze zu Fl.Nr. 1302/1, Gemarkung Gilching
Länge: 32 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger


2. Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“
Der Verbindungsweg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“ besteht bereits seit längerer Zeit und steht sowohl Fußgängern, Radfahrern als auch dem landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung. Der Weg ist daher ebenfalls gem. Art. 6 BayStrWG entsprechend als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.

Folgende Fläche/Strecke wird gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet (s. Lageplan 2):

Weg zw. „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“
bestehend aus: Fl.Nr. 1116/1 und 1109/6, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung „Am Steinberg“
Endpunkt: Einmündung „Krautgartenweg“
Länge: 106 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr

Beschlussvorschlag

1. Weg zwischen Römerstr. 27 + 33
Der Weg, welcher zwischen den Gebäuden Römerstr. 27 und 33 durchführt, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

bestehend aus: Fl.Nr. 1304/2, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Römerstraße
Endpunkt: Grenze zu Fl.Nr. 1302/1, Gemarkung Gilching
Länge: 32 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger


2. Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“
Der Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“ wird gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

bestehend aus: Fl.Nr. 1116/1 und 1109/6, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung „Am Steinberg“
Endpunkt: Einmündung „Krautgartenweg“
Länge: 106 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr

Beschluss

1. Weg zwischen Römerstr. 27 + 33
Der Weg, welcher zwischen den Gebäuden Römerstr. 27 und 33 durchführt, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

bestehend aus: Fl.Nr. 1304/2, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung Römerstraße
Endpunkt: Grenze zu Fl.Nr. 1302/1, Gemarkung Gilching
Länge: 32 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger


2. Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“
Der Weg zwischen „Am Steinberg“ und „Krautgartenweg“ wird gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

bestehend aus: Fl.Nr. 1116/1 und 1109/6, Gemarkung Gilching
Anfangspunkt: Einmündung „Am Steinberg“
Endpunkt: Einmündung „Krautgartenweg“
Länge: 106 m
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 (.pdf)
Anlage 2 (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:17 Uhr