Hochsteigerweg 7; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens/Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1735/24, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplans „westlich St. Egidi-Straße“.

Beantragt wird die Errichtung eines Wintergartens zur Wohnraumerweiterung mit einer Grundfläche von 41,93 m².

Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen getroffen:
  • Höchstzulässige Geschossfläche: 200 m²
  • maximal 2 Vollgeschosse
  • 4m Traufhöhe bei zweigeschossigen Gebäuden, 3m Traufhöhe bei eingeschossigen Gebäuden
  • Satteldächer mit einer Dachneigung von 27° für Haupt- und Nebengebäude

Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. Dachneigung gestellt. Dieser soll mit 6° anstatt mit 27° ausgeführt werden.

Seitens der Verwaltung stehen einer Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen, da die Grundzüge der Planung auf Grund veränderter Dachneigung, welche nicht das Hauptwohngebäude betrifft, nicht betroffen sind.

Ferner wird durch die Wohnraumerweiterung die zulässige Geschossfläche überschritten. Im Bebauungsplangebiet wurden bereits ähnliche Überschreitungen genehmigt. Seitens der Verwaltung steht auch für diese Befreiung kein Hinderungsgrund entgegen.

Da der Bebauungsplan eigene Festsetzungen bzgl. der Anzahl der Stellplätze enthält, greift hier die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nicht.
Die erforderlichen Stellplätze nach Bebauungsplan werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden unter Bezugnahme der Vergleichsfälle Hochsteigerweg 5 und 11 befürwortet:
  • Überschreitung der zulässigen GFZ
  • Dachneigung 6° anstatt 27°

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Folgende Befreiungen werden unter Bezugnahme der Vergleichsfälle Hochsteigerweg 5 und 11 befürwortet:
  • Überschreitung der zulässigen GFZ
  • Dachneigung 6° anstatt 27°

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Hochsteigerweg 7_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:14 Uhr