Münchener Str. 1; Bauantrag zur Nutzungsänderung von Büroräumen (Laden) zu Appartements auf dem Grundstück Fl.Nr. 244/2 Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Nutzungsänderung von bestehenden Büroräumen (Laden) zu 6 Appartements im Erdgeschoss, mit je einem Schlafraum und Badezimmer. Der Ausbau findet nur innerhalb des Gebäudes statt. Die äußere Struktur des genehmigten Bestandsgebäudes verändert sich nicht. Da die überbaute Fläche, Wand- und Firsthöhe nicht verändert werden, entstehen keine neuen Abstandsflächen.
Für die Nutzungsänderung von Büroräumen zu Appartements müssen 6 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Geplant sind 6 offene Stellplätze. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Für die neu geplanten Appartements sind zudem 6 Fahrradabstellplätze notwendig, wovon 20% allgemein zugänglich anzulegen sind. Für die Nutzungsänderung sind keine Fahrradabstellplätze eingeplant. Die Fahrradabstellplatzsatzung ist somit nicht eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Die erforderlichen Fahrradabstellplätze sind nach der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung vorzuhalten.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Die erforderlichen Fahrradabstellplätze sind nach der gemeindlichen Fahrradabstellplatzsatzung vorzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Münchener Str. 1 (.pdf)
Datenstand vom 25.09.2024 06:24 Uhr