Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/Frühlingsstraße“ für den Bereich östlich der Flurgrenzsstraße mit den Fl.Nrn.208, 209, 209/1, 209/2, 206 Tfl., 1632/5, 1633/35 Tfl., 206/1, 204/1, 205 Tfl., 204Tfl., jeweils Gemarkung Argelsried, Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Gemäß Baugesetzbuch haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dabei besteht jedoch auf die Aufstellung von Bauleitplänen kein Anspruch. Der Bereich östlich der Flurgrenzstraße mit Kletterhalle, Fa. Zelenka, BRK-Heim und den landwirtschaftlichen Flächen ist gemäß den Zielvorgaben im Flächennutzungsplan jedoch zu überplanen. Das Planungserfordernis ergibt sich aus dem beabsichtigten Wegzug der Fa. Zelenka, der Umgestaltung der Kletterhalle und der Errichtung eines Skaterplatzes sowie der weiteren Schaffung von öffentlichen Parkplätzen. Der Verwaltung liegt zusätzlich ein Antrag des TSV Gilching-Argelsried vor, einen Standort für die Errichtung einer neuen Dreifachsporthalle zu finden. Außerdem ist die Errichtung eines neuen Kinderhauses im Bereich zur Waldkolonie sowie Wohnungsbau für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung erforderlich.

  1. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Außenbereich östlich der Flurgrenzstraße gemäß anliegendem Lageplan und gemäß Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und hierfür ein städtebauliches Konzept zu finden. Hierfür ist ein Aufstellungsbeschluss für einen verbindlichen Bebauungsplan zu fassen.

  1. Für den Bereich östlich der Flurgrenzstraße mit den Fl.Nrn. 208, 209, 209/1, 209/2, 206 Tfl., 1632/5, 1633/35 Tfl., 206/1, 204/1, 205 Tfl., 204 Tfl.,  jeweils Gemarkung Argelsried wird der Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/Frühlingstraße“ mit folgenden städtebaulichen Zielen aufgestellt:

    1. Schaffung eines gemischt genutzten Bereiches aus Wohnen sowie Anlagen für soziale und sportliche Zwecke (Kinderhaus, Turnhalle) im Mischgebiet
    2. Erweiterung und barrierefreier Umbau der bestehenden Kletterhalle mit einem Boulderbereich in der Fläche für Gemeinbedarf
    3. Errichtung einer Skateranlage unter Beachtung des Immissionsschutzes in der Fläche für Gemeinbedarf
    4. Schaffung von öffentlichen Parkplätzen unter Beachtung des Immissionsschutzes
    5. Schaffung von ausreichend Grünflächen und Ausgleichsflächen im gemeindlichen Grünzug
    6. Einbindung des Planbereichs in die vorhandene Grünstruktur sowie Erhalt prägnanter Grünvernetzungen und Waldflächen
    7. ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen ggü. öffentlichen Grün- und Freiflächen
    8. Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Geltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung sowie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
    9. Die max. Wandhöhe für Wohngebäude soll 7 Meter betragen, die max. Wandhöhe für Turnhallen soll 8 Meter betragen, die max. Wandhöhe für das Kinderhaus soll 9 Meter betragen
    10. Terrassengeschosse, Laternendächer sowie Erker sind unzulässig. Es ist eine kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes anzustreben
    11. ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Gartengeräte insbesondere im Bereich der Wohnbauflächenausweisung
    12. die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 13.11.2018 und beschließt:

  1. Für den Bereich östlich der Flurgrenzstraße mit den Fl.Nrn. 208, 209, 209/1, 209/2, 206 Tfl., 1632/5, 1633/35 Tfl., 206/1, 204/1, 205 Tfl., 204 Tfl.,  jeweils Gemarkung Argelsried wird der Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/Frühlingstraße“ mit folgenden städtebaulichen Zielen aufgestellt:

    1. Schaffung eines gemischt genutzten Bereiches aus Wohnen sowie Anlagen für soziale und sportliche Zwecke (Kinderhaus, Turnhalle) im Mischgebiet
    2. Erweiterung und barrierefreier Umbau der bestehenden Kletterhalle mit einem Boulderbereich in der Fläche für Gemeinbedarf
    3. Errichtung einer Skateranlage unter Beachtung des Immissionsschutzes in der Fläche für Gemeinbedarf
    4. Schaffung von öffentlichen Parkplätzen unter Beachtung des Immissionsschutzes.
    5. Schaffung von ausreichend Grünflächen und Ausgleichsflächen im gemeindlichen Grünzug
    6. Einbindung des Planbereichs in die vorhandene Grünstruktur sowie Erhalt prägnanter Grünvernetzungen und Waldflächen
    7. ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen ggü. öffentlichen Grün- und Freiflächen
    8. Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Geltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung sowie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
    9. Die max. Wandhöhe für Wohngebäude soll 7 Meter betragen, die max. Wandhöhe für Turnhallen soll 8 Meter betragen, die max. Wandhöhe für das Kinderhaus soll 9 Meter betragen
    10. Terrassengeschosse, Laternendächer sowie Erker sind unzulässig. Es ist eine
kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes anzustreben
    1. ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Gartengeräte insbesondere im Bereich der Wohnbauflächenausweisung
    2. die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss mit den städtebaulichen Zielsetzungen ortsüblich bekannt zu machen und das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 13.11.2018 und beschließt:

I)        Für den Bereich östlich der Flurgrenzstraße mit den Fl.Nrn. 208, 209, 209/1, 209/2, 206 Tfl., 1632/5, 1633/35 Tfl., 206/1, 204/1, 205 Tfl., 204 Tfl.,  jeweils Gemarkung Argelsried wird der Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/Frühlingstraße“ mit folgenden städtebaulichen Zielen aufgestellt:

    1. Schaffung eines gemischt genutzten Bereiches aus Wohnen sowie Anlagen für soziale und sportliche Zwecke (Kinderhaus, Turnhalle, Bayerisches Rotes Kreuz, Spielflächen) im Mischgebiet
    2. Erweiterung und barrierefreier Umbau der bestehenden Kletterhalle mit einem Boulderbereich in der Fläche für Gemeinbedarf
    3. Errichtung einer Skateranlage/Pumptrackanlage unter Beachtung des Immissionsschutzes in der Fläche für Gemeinbedarf
    4. Schaffung von öffentlichen Parkplätzen unter Beachtung des Immissionsschutzes.
    5. Schaffung von ausreichend Grünflächen und Ausgleichsflächen im gemeindlichen Grünzug
    6. Einbindung des Planbereichs in die vorhandene Grünstruktur sowie Erhalt prägnanter Grünvernetzungen und Waldflächen
    7. ausgewogenes Verhältnis von versiegelten und überbauten Flächen ggü. öffentlichen Grün- und Freiflächen
    8. Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung durch Festsetzung der Geltung der gemeindlichen Kfz-Stellplatz- bzw. Fahrradabstellplatzsatzung sowie die Festsetzung der jeweiligen Zufahrtsmöglichkeiten und öffentliche Stellplätze
    9. Die max. Wandhöhe für Wohngebäude soll 7 Meter betragen, die max. Wandhöhe für Turnhallen soll 8 Meter betragen, die max. Wandhöhe für das Kinderhaus soll 9 Meter betragen
    10. Terrassengeschosse, Laternendächer sowie Erker sind unzulässig. Es ist eine
kompakte Bauform aus energetischen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes anzustreben
    1. ordnende Festsetzung auch von Nebengebäuden, z.B. für Mülltonnen und Gartengeräte insbesondere im Bereich der Wohnbauflächenausweisung
    2. die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss mit den städtebaulichen Zielsetzungen ortsüblich bekannt zu machen und das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.12.2018 09:29 Uhr