Weßlinger Str. 42; Antrag zur Erweiterung der Lagerflächen, Änderung der Brecheraufstellfläche, Änderung der Zufahrt, Änderung der Schüttgutbehälter, Errichtung einer Lagerhalle und Errichtung eines weiteren Bitumentanks auf dem Grundstück Fl.Nr. 3211, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 25.03.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Antrag vom 14.02.2019 wurde ein Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt. Danach soll auf dem Baugrundstück
  1. die Lagerfläche für Ausbauasphalt inkl. Änderung der Brecheraufstellfläche erweitert,
  2. die Zufahrt geändert,
  3. die Schüttgutbehälter geändert und
  4. eine Lagerhalle für Sand errichtet,
  5. und ein zusätzlicher Bitumentank zur Bindemittelversorgung E-Bit 1xV100 errichtet werden.

Eine Beschreibung der einzelnen Vorhaben ist in Anlage beigefügt.


Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „westl. St. Gilgen II“. 

Die beantragten Maßnahmen werden wie folgt beurteilt:

Zu a)
Die Lagerfläche befindet sich im zulässigen Bereich; die Brecheranlage ist hier möglich.

Zu b)
Die Zufahrt wurde an die nördl. Grundstücksgrenze verlegt; sie ist in diesem Bereich zulässig.

Zu c)
Die Anzahl der bisher vorhandenen Schüttgutbehälter werden von 7 auf 11 Stück erweitert; sie sind im geplanten Bereich zulässig.

Zu d)
Nach den Festsetzungen im Bebauungsplan sind Gebäude nur mit Flachdächern und geneigten Dächern bis 10° zulässig.
Beantragt wird ein Gebäude mit einem Tonnendach.
Außerdem überschreitet das Gebäude den festgesetzten Bauraum um ca. 3 m.

Seitens der Verwaltung werden Gründe für eine Befreiung hiervon nicht gesehen;
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind einzuhalten.

Zu e)
Zusätzlich zu den bestehenden 6 Bitumentanks soll im Bereich der geplanten Schüttgutbehälter ein weiterer Tank aufgestellt werden; er ist in diesem Bereich zulässig.



Für die Mischanlage selbst werden keine Änderungen beantragt.
Immissionsschutzrechtliche Belange werden vom Landratsamt geprüft.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Festsetzungen des verbindlichen Bebauungsplanes sind einzuhalten.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Festsetzungen des verbindlichen Bebauungsplanes sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2022 09:11 Uhr