Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der oder die neugewählten weiteren Bürgermeister/innen (Zweite/r bzw. Dritte/r Bürgermeister/in) sind im Anschluss an die Wahl gemäß Art. 27 KWBG zu vereidigen.

Die Eidesformel hierfür lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Sollte ein Gemeinderatsmitglied aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten können, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Eine Verweigerung des Eides bzw. des Gelöbnisses hätte den Verlust des Gemeinderatsamtes kraft Gesetzes zur Folge (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GLKrWG).

Nach Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO nimmt den Eid der Erster Bürgermeister ab.

Diskussionsverlauf

Zweiter Bürgermeister Martin Fink und Dritter Bürgermeister Heinrich Lenker legen vor dem Ersten Bürgermeister Manfred Walter folgenden Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Datenstand vom 17.06.2020 07:12 Uhr