Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 2020 bis 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Jeder Gemeinderat hat sich gemäß Art. 45 GO eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderates und seiner Ausschüsse enthalten.

Auch in der Legislaturperiode 2014 – 2020 wurde im Juli 2014 eine neue Geschäftsordnung, basierend auf der Muster-Geschäftsordnung des Bayer. Gemeindetages, beschlossen. Zwischenzeitlich hat der Bayerische Gemeindetag die bestehende Muster-Geschäftsordnung neu gefasst und eine neue Muster-Geschäftsordnung veröffentlicht. Diese sollte sicherlich die Grundlage auch für die neu zu beschließende Geschäftsordnung sein.

Erfahrungsgemäß wird es jedoch aufgrund von kurzfristig eingehenden Anträgen aus der Mitte des Gemeinderates Änderungen geben, über die jedoch noch eingehender diskutiert werden muss. Von Seiten der Verwaltung würden wir daher vorschlagen, die bisherige Geschäftsordnung aus der Legislaturperiode 2014 – 2020 zunächst zu übernehmen mit der Maßgabe, die neue Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2020 – 2026 möglichst bis zum 31. Juli 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.


Allerdings:
Für den Tagesordnungspunkt 9) „Besetzung der Ausschüsse“ ist es wichtig, zwei wichtige Faktoren bereits in der konstituierenden Sitzung zu beschließen:

1. Berechnungsverfahren - § 7 Abs. 1 Satz 2 GeschO -
Bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen besteht der Grundsatz, dass Fraktionen und Gruppierungen in den Ausschüsse entsprechend Ihrer Stärke im Gemeinderat vertreten sein sollen. Hierfür werden in den Kommunen mittlerweile drei Berechnungsverfahren angewendet. Zum einen besteht die Möglichkeit die Berechnung nach dem d`Hondtschen Prinzip, nach dem Sainte-Lague/Schepers und zum anderen nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer durchzuführen. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre aber auch aufgrund der Stimmverteilung aufgrund der Kommunalwahl wird empfohlen, das Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden. Mögliche Berechnungen mit ihren Auswirkungen wurden in einer Vorab-Besprechung den Fraktionssprechern bereits ausgehändigt. Um nachher die Ausschuss-Besetzung festzulegen, wäre es erforderlich, hierüber Beschluss zu fassen.
       Aus Sicht der Verwaltung sollte auch bei der Gemeinde Gilching weiterhin nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren die Ausschussbesetzung berechnet werden.


2. Gleicher Anspruch auf Ausschuss-Sitz - § 7 Abs.1 Satz 5 GeschO-
Darüber hinaus muss eine Entscheidung getroffen werden, was passiert, wenn im Verteilungsverfahren (Hare-Niemeyer) für die restlich zu vergebenden Ausschuss-Sitze Fraktionen und Gruppierungen gleichen Anspruch haben. Gemäß Art. 33 Abs. Satz 3 GO besteht dann die Möglichkeit entweder per Losentscheid zu entscheiden oder auf die Zahl der bei der Wahl der Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen zurück zu greifen.

In der vergangenen Legislaturperiode hat man sich für die zweite Alternative entschieden und eben auf die Stimmenmehrheit abgestellt.

Aus Sicht der Verwaltung ist es zunächst wichtig, über diese beiden oben angeführten Punkte zu beschließen. Sollten Anträge aus der Mitte des Gemeinderates bereits in der konstituierenden Sitzung gestellt werden, so sollte auch hierüber möglichst Beschluss gefasst werden.

Die Beschlussfassung über das Gesamtwerk sollte zunächst zurückgestellt werden und aufgrund der zusätzlichen Vorgaben und möglicher zusätzlicher Anträge aus der Mitte des Gemeinderates ergänzt und in seiner Endfassung vorbereitet werden.

Beschlussvorschlag

  1. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 des vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurfes werden die Ausschuss-Sitze nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt.

  1. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 5 des vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurfes werden die restlich zu vergebenden Ausschuss-Sitze aufgrund der größeren Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen vergeben.

c) Die „Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching“ vom 30.7.2014 wird zunächst übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in den vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurf die eingebrachten Anträge einzuarbeiten und dem Gemeinderat möglichst bis 31. Juli 2020 zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

  1. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 5 des vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurfes werden die restlich zu vergebenden Ausschuss-Sitze aufgrund der größeren Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen vergeben.

b)        Die „Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching“ vom 30.7.2014 wird zunächst übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in den vorgelegten Geschäftsordnungs-Entwurf die eingebrachten Anträge einzuarbeiten und dem Gemeinderat möglichst bis 31. Juli 2020 zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2020 07:12 Uhr