Geänderter Mehrwertsteuersatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 11.6

Diskussionsverlauf

GRin Brosig möchte wissen, wie die Abrechnung der Wassergebühren mit dem geänderten Mehrwertsteuersatz erfolgt.
Herr Drexler erklärt die zwei Möglichkeiten, die derzeit geprüft werden:
  1. Bei der Abrechnung der Wassergebühren handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Die Leistung gilt am 31.12. erbracht, d.h. die Mehrwertsteuer wird rückwirkend mit 5% für das gesamte Abrechnungsjahr berechnet.
  2. Eine Zwischenablesung zum 30.06. führt zu einem Split in der Abrechnung mit 7% bzw. 5% MwSt.; hier kann auch eine Schätzung des Verbrauches erfolgen.

Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, wird dies auf der Homepage der Gemeindewerke kommuniziert.

Datenstand vom 30.03.2022 15:00 Uhr