Westumfahrung Gilching ST 2069 Nachtrag 6 Strecken- und Ingenieurbau
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.02.2018 ist die Baumaßnahme „Staatsstraße 2069 Westumfahrung Gilching – Strecken- und Ingenieurbau“ an die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von brutto 13.506.440,89 € vergeben worden. Im Laufe der Baumaßnahme waren für den Bereich Bodenbewegungen diverse Maßnahmen zu beauftragen, welche für die weitere Baudurchführung und unter Berücksichtigung des termingerechten Bauablaufs zwingend nötig waren. Hierfür sind Nachträge von der Firma Schulz angemeldet worden. Gemäß Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching (Legislaturperiode 2014 – 2020) ist für dieses Projekt eine Zustimmung des Gemeinderates zu diesen Nachträgen erforderlich.
In intensiven Besprechungen wurden zwischen dem gemeindlich beauftragten Ingenieurbüro zusammen mit der Verwaltung und der ausführenden Firma die Aufgabenstellungen erörtert. Nun liegt der Verwaltung der Nachtrag 6 vor, welcher von unseren Planern geprüft und als unvermeidlich angesehen wird. Eine Aufstellung der einzelnen Nachtragspositionen mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des zuständigen Ingenieurbüros sind im nichtöffentlichen Teil beigefügt.
Eine Darstellung der Kostenentwicklung der Auftragssumme für das Gesamtprojekt, erstellt vom ebenfalls beauftragten Büro SSF Ingenieure, München (Unterstützung Baudurchführung) vom 20.05.2020 im nichtöffentlichen Teil liegt bei. Auf dieser Grundlage ergeht der Hinweis, dass das Gesamtkostenbudget für den Bau einer Staatsstraße in kommunaler Sonderbaulast auch mit den Nachträgen im Kostenrahmen der eingereichten Fördergelder bleibt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Die Aufstellung des Nachtragsangebotes 6 mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des zuständigen Ingenieurbüros im nichtöffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag 6 mit den Positionen 99.8.10 bis 99.8.250
Diskussionsverlauf
Fortsetzung der öffentlichen Sitzung um 21.15 Uhr:
Beschluss
- Die Aufstellung des Nachtragsangebotes 6 mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des zuständigen Ingenieurbüros im nichtöffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag 6 mit den Positionen 99.8.10 bis 99.8.250
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
(GR Herz ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).
Datenstand vom 30.03.2022 15:00 Uhr