Westumfahrung Gilching ST 2069 Nachtrag 6 Strecken- und Ingenieurbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.02.2018 ist die Baumaßnahme „Staatsstraße 2069 Westumfahrung Gilching – Strecken- und Ingenieurbau“ an die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von brutto 13.506.440,89 € vergeben worden. Im Laufe der Baumaßnahme waren für den Bereich Bodenbewegungen diverse Maßnahmen zu beauftragen, welche für die weitere Baudurchführung und unter Berücksichtigung des termingerechten Bauablaufs zwingend nötig waren. Hierfür sind Nachträge von der Firma Schulz angemeldet worden. Gemäß Geschäftsordnung des Gemeinderates Gilching (Legislaturperiode 2014 – 2020) ist für dieses Projekt eine Zustimmung des Gemeinderates zu diesen Nachträgen erforderlich.
In intensiven Besprechungen wurden zwischen dem gemeindlich beauftragten Ingenieurbüro zusammen mit der Verwaltung und der ausführenden Firma die Aufgabenstellungen erörtert. Nun liegt der Verwaltung der Nachtrag 6 vor, welcher von unseren Planern geprüft und als unvermeidlich angesehen wird. Eine Aufstellung der einzelnen Nachtragspositionen mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des zuständigen Ingenieurbüros sind im nichtöffentlichen Teil beigefügt.  
Eine Darstellung der Kostenentwicklung der Auftragssumme für das Gesamtprojekt, erstellt vom ebenfalls beauftragten Büro SSF Ingenieure, München (Unterstützung Baudurchführung) vom 20.05.2020 im nichtöffentlichen Teil liegt bei. Auf dieser Grundlage ergeht der Hinweis, dass das Gesamtkostenbudget für den Bau einer Staatsstraße in kommunaler Sonderbaulast auch mit den Nachträgen im Kostenrahmen der eingereichten Fördergelder bleibt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Die Aufstellung des Nachtragsangebotes 6 mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des zuständigen Ingenieurbüros im nichtöffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen. 

  1. Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag 6 mit den Positionen 99.8.10 bis 99.8.250

Diskussionsverlauf

Fortsetzung der öffentlichen Sitzung um 21.15 Uhr:

Beschluss

  1. Die Aufstellung des Nachtragsangebotes 6 mit den jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Stellungnahmen des zuständigen Ingenieurbüros im nichtöffentlichen Teil werden zur Kenntnis genommen. 

  1. Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag 6 mit den Positionen 99.8.10 bis 99.8.250

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(GR Herz ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

Datenstand vom 30.03.2022 15:00 Uhr