2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord" für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried; hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i.S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Derzeit sieht der Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ auf den Grundstück Fl.Nr. 129/4 Straßenbegleitgrün, öffentliche Grünfläche, einen bereits bestehenden Fuß- und Radweg sowie Bäume vor. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/5, Gemarkung Argelsried wurde als „Art der Nutzung“ WA (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.
Die Gemeinde Gilching sucht einen neuen Standort für die Kindertages
stätte „Schatzkiste“. Die Kindertageseinrichtung an der Festwiese (Betreiber BRK Starnberg) ist in einem provisorischen Gebäude aus Containern untergebracht. Die Bausubstanz und das gesamte Interieur ist durch eine schon einmal erfolgte Umverlegung vom Festplatz auf die Festwiese und das hohe Alter der Containeranlage für eine Kindertagesstätte kaum mehr zu gebrauchen. Wassereinbrüche durch ein undichtes Dach und immer wieder kostspielige Reparaturen erfordern eine dauerhafte und andere Lösung. Die Bauphysik ist ein weiterer Punkt, der das derzeitige provisorische Gebäude als unwirtschaftlich darstellt. Enorme Heizkosten und im Sommer hohe Stromkosten für die Klimatisierung der Gruppenräume laufen jedes Jahr für den Betreiber auf. Dieses Defizit wird regelmäßig durch die Gemeinde erstattet. Auch das Landratsamt Starnberg wirkt mit Schreiben vom 25.03.2020 auf eine Lösung der dargestellten Problematik hin.
Es ist daher beabsichtigt, dass statt einer Wohnbebauung eine Kindertagesstätte auf der Fl.Nr. 129/5 in Argelsried errichtet wird. Die Fl.Nr. 129/4 kann zum Teil für Stellplätze und für die Freiraumgestaltung der Kindertagesstätte dienen. Die Festsetzung im Bebauungsplan bezüglich der „Art der Nutzung“ soll für die vorangehend beschriebenen Flurnummern in „Flächen für Gemeinbedarf“ geändert werden.
Der künftige Standort ist nach einem ersten Vorgespräch mit dem Landratsamt Starnberg für die Kindertagesstätte „Schatzkiste“, welche derzeit in der oben angesprochenen temporäre Containeranlage in der Rudolf- Diesel-Straße untergebracht ist, geeignet.
Die 2. Teiländerung wäre ein Bebauungsplan in der Innenentwicklung und könnte somit nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Parallel zum Bauleitplanverfahren würde ein sog. VgV-Verfahren für die Auswahl eines Planers stattfinden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.07.2020 und beschließt:
- Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Ausarbeitung des Entwurfs der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.07.2020 und beschließt:
- Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Ausarbeitung des Entwurfs der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2020 09:51 Uhr